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Jahresabschluss der Stadt Geislingen an der Steige 2019
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geislingen an der Steige |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderatsdrucksache Nr.: 094/2026
Federführung: Rechnungsprüfungsamt Datum: 20.08.2026
Verfasser*in: Hedy Brüchner AZ: 095.51
Beratungsfolge: Termin: Art der Beratung:
Verwaltungsausschuss 23.09.2026 Vorberatung - nö -
Gemeinderat 07.10.2026 Beschlussfassung -ö -
Zuständigkeit nach: § 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 95b GemO
Begründung nö Beratung: Vorberatung
Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und
Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Anlagen:
1. Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019
2. Übersicht Ergebnisrechnung und Rücklagen Plan-/Ist-Vergleich mehrjährig 2018 + 2019
3. Übersicht Finanzrechnung Plan-/Ist-Vergleich mehrjährig 2018 + 2019
4. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2019
5. Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2019
6. Teilfinanzrechnungen mit Investitionsmaßnahmen 2019
7. Vermögensübersicht 2019
Antrag zur Beschlussfassung
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019, wie in Anlage 4
(Feststellungsbeschluss) ersichtlich, fest.
3. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltsübertragungen, wie auf S. 106 des
Jahresabschlusses 2019 ersichtlich, zu.
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I Sachverhalt und Begründung zum Antrag zur Beschlussfassung
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2019 der Stadt Geislingen an der
Steige nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob
• bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und bestehenden Vorschriften
verfahren worden ist.
• die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind,
• der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
• das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden
sind.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde im vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung
zusammengefasst.
Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf
das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.
Auf Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das
Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat daher empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt
Geislingen an der Steige für das Haushaltsjahr 2019 nach § 95b Abs. 1 GemO festzustellen.
Gez. Gez. Gez.
Ignazio Ceffalia Ute Dreher Hedy Brüchner
Oberbürgermeister Leiterin Kämmerei Leiterin Rechnungsprüfungsamt
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