Startseite › Geislingen an der Steige › Antrag

Jahresabschluss der Stadt Geislingen an der Steige 2018

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGeislingen an der Steige
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinderatsdrucksache Nr.: 093/2026 Federführung: Rechnungsprüfungsamt Datum: 20.08.2026 Verfasser*in: Hedy Brüchner AZ: 095.51 Beratungsfolge: Termin: Art der Beratung: Verwaltungsausschuss 23.09.2026 Vorberatung - nö - Gemeinderat 07.10.2026 Beschlussfassung -ö - Zuständigkeit nach: § 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 95b GemO Begründung nö Beratung: Vorberatung Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Anlagen: 1. Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 2. Übersicht Ergebnisrechnung und Rücklagen Plan-/Ist-Vergleich mehrjährig 2018 + 2019 3. Übersicht Finanzrechnung Plan-/Ist-Vergleich mehrjährig 2018 + 2019 4. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2018 5. Jahresabschluss 2018 6. Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2018 Antrag zur Beschlussfassung 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2018, wie in Anlage 4 (Feststellungsbeschluss) ersichtlich, fest. 3. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltsübertragungen, wie auf S. 149 des Jahresabschlusses 2018 ersichtlich, zu. 093/2026 Seite 1 von 2 I Sachverhalt und Begründung zu Antrag zur Beschlussfassung Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2018 der Stadt Geislingen an der Steige nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob • bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und bestehenden Vorschriften verfahren worden ist. • die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, • der Haushaltsplan eingehalten worden ist und • das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde im vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen. Auf Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat daher empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt Geislingen an der Steige für das Haushaltsjahr 2018 nach § 95b Abs. 1 GemO festzustellen. Gez. Gez. Gez. Ignazio Ceffalia Ute Dreher Hedy Brüchner Oberbürgermeister Leiterin Kämmerei Leiterin Rechnungsprüfungsamt 093/2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert