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Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung - Geilenkirchen - Haihover Straße (Areal REWE-Markt) der Stadt Geilenkirchen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geilenkirchen |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
07.09.2026
3660/2026
Vorlage
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung Vorberatung 17.09.2026
und Wirtschaftsförderung
Rat der Stadt Geilenkirchen Entscheidung 30.09.2026
Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung - Geilenkirchen - Haihover Straße (Areal REWE-
Markt) der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, südwestlich der Haihover Straße, nordwestlich
des Dammwegs, nördlich der Straße "In der Au" und südöstlich des Flusses "Wurm"
- Beratung und Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs.
1 BauGB
- Beratung und Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Auf dem Areal des REWE-Marktes an der „Haihover Straße“ soll ein sog. „Wohn- und
Geschäftsstandort“ entstehen. Konkret vorgesehen ist dort die Entwicklung eines
Vollsortimenters, eines Discounters und einer Drogerie. Zusätzlich soll an dem Standort die
Möglichkeit zum Wohnen, für Beherbergungsgewerbe und Büronutzung sowie für
Gastronomie geschaffen werden.
Aktuell liegt das Areal bauplanungsrechtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34
der Stadt Geilenkirchen. Dieser Bebauungsplan ist in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre als
Satzung erlassen worden. Für den Bereich dieser Grundstücke ist in diesem Bebauungsplan
als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet festgesetzt; im nordwestlichen Bereich mit der
Zweckbestimmung „Laden“ und im südwestlichen mit der Zweckbestimmung „Tankstelle“.
Um das nun geplante Vorhaben umsetzen zu können, ist es erforderlich, den
Flächennutzungsplan zu ändern (s. Vorlage 3661/2026) und einen Bebauungsplan (den
Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung der Stadt Geilenkirchen) aufzustellen.
Die beiden Bauleitpläne sollen im Parallelverfahren aufgestellt werden und durchlaufen das
„Normalverfahren“ mit frühzeitiger Beteiligung und Offenlage.
Im ersten Schritt wäre nun der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Es
wurde zwar in der Vergangenheit bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst (Rat der Stadt
Geilenkirchen am 09.02.2022; s. Vorlage 2446/2022), welcher jedoch von einem
beschleunigten Verfahren ausgegangen war. Um die Verfahrensart zu ändern, ist ein neuer
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anschließend könnte der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen.
Das Planungsbüro VDH aus Erkelenz wird die Planungen in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vortragen.
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1.) den Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung – Geilenkirchen – Haihover Straße (Areal
REWE-Markt) der Stadt Geilenkirchen aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 BauGB),
2.) die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder
Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
und
3.) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern (Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB).
Anlagen:
BP 34.3_Vorentwurf_Planzeichnung
BP 34.3_Vorentwurf_Festsetzungen
BP 34.3_Vorentwurf_Begründung
BP 34.3_Vorentwurf_Altlastenuntersuchung
BP34.3_Vorentwurf_Baugrundtechnische Untersuchung
BP 34.3_Vorentwurf_Baugrundtechnische Untersuchung_Ergänzende Stellungnahme
BP 34.3_Vorentwurf_Schallgutachten
BP34.3_Vorentwurf_Einzelhandelverträglichkeitsanalyse
BP 34.3_Vorentwurf_Entwässerungskonzept
BP 34.3_Vorentwurf_Verkehrsuntersuchung
(Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt, Herr Tichelbäcker, 02451629234)
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Text aus PDF extrahiert