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Aufstellung des Haushaltsplanes 2027 für das Jugendamt
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geilenkirchen |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Jugend- und Sozialamt
22.09.2026
3692/2026
Vorlage
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Jugendhilfeausschuss Vorberatung 07.10.2026
Aufstellung des Haushaltsplanes 2027 für das Jugendamt
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen gibt der
Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des
Haushaltsplans ab.
Die beigefügte Aufstellung enthält die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze
für die vom Jugendamt verwalteten Sachkonten und dokumentiert die finanzielle Entwicklung
in den einzelnen Aufgabenbereichen des Jugendamtes über mehrere Jahre.
Nachfolgend werden die Planungen für größere Haushaltsansätze und signifikante
Veränderungen in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe erläutert.
1. Sachkonto 53310.40007 – Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Minderjährige außerhalb von Einrichtungen
Ansatz 2026: 2.800.000 €
Planung 2027: 3.400.000 €
Die Erhöhung dieses Sachkontos ist auf die steigenden Fallzahlen in der Autismustherapie
und bei den Schulbegleitungen zurückzuführen. Während die durchschnittliche Fallzahl in der
Autismustherapie im Jahr 2025 noch bei 26 Fällen pro Monat lag, erhalten derzeit 36 Kinder
und Jugendliche diese Leistung.
Bei den Schulbegleitungen liegt die durchschnittliche monatliche Fallzahl aktuell bei 66,6
bewilligten Maßnahmen – ein Anstieg um 10 % gegenüber dem Vorjahr. Schulbegleitungen
(87 %) und Autismustherapien (10,3 %) machen den Hauptanteil der Kosten dieses
Sachkontos aus. Die Fallzahlen in der LRS- und Dyskalkulieförderung sowie beim
therapeutischen Reiten sind hingegen leicht rückläufig.
Die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Fall in der Schulbegleitung liegen derzeit bei
37.180,00 €. Das entspricht einem Anstieg von 4.600 € pro Fall gegenüber dem Vorjahr. Diese
Kostensteigerung von 12 % pro Fall ist – neben gestiegener Stundensätze durch
Tarifsteigerungen – auf eine Erhöhung der Fachleistungsstunden in den einzelnen Hilfefällen
zurückzuführen.
Die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe und insbesondere bei den
Schulbegleitungen sind ein bundesweites Phänomen. Laut Statistischem Bundesamt haben
sich die bundesweiten Gesamtausgaben für die Eingliederungshilfe von 1,1 Milliarden Euro
im Jahr 2014 auf 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 mehr als verdreifacht.
Auch künftig ist von einer steigenden Anzahl bewilligter Schulbegleitungen auszugehen. Das
Kreisgesundheitsamt Heinsberg teilte mit, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen für das
Schuljahr 2025/2026 bei 15,3 % der Kinder ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
festgestellt wurde (im Schuljahr 2020/2021 lag dieser Wert noch bei 8,6 %). Bezüglich der
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vorschulischen sprachlichen Entwicklung erfüllten bei den
Schuleingangsuntersuchungen2025/2026 nur 51,9 % der Kinder die altersgemäßen
Anforderungen.
Seit letztem Jahr treibt der Kreis Heinsberg gemeinsam mit den anderen Jugendämtern im
Kreisgebiet die Einführung einer sogenannten Poollösung an den kreiseigenen Förderschulen
voran. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Schulen, Institutionen, Jugendhilfeträger und
Jugendämter gestaltet sich dieser Prozess komplex, da alle Bedarfe und Interessen
berücksichtigt werden müssen. Angestrebt wird die Umsetzung zum Schuljahr 2027/2028.
In diesem Jahr fanden zudem Gespräche zwischen dem Jugendamt und der Anita-
Lichtenstein-Gesamtschule statt. Beide Seiten sind an der Einrichtung eines
Schulbegleiterpools interessiert. Die Planungen werden vorangetrieben, um möglichst
ebenfalls zum Schuljahr 2027/2028 eine Poollösung einzurichten.
2. Sachkonto 53320.40004 – Kosten für Inobhutnahmen und Herausnahmen
Ansatz 2026: 300.000 €
Planung 2027: 200.000 €
Die Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen sind rückläufig. Im Jahr 2025 wurden insgesamt
28 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Zum 15.09.2026 lag die Zahl bei 14 Fällen.
Hochgerechnet wird für das Gesamtjahr 2026 mit 18 Fällen kalkuliert.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte die durchschnittliche Verweildauer in den
Inobhutnahmestellen deutlich von 45 auf 27 Tage pro Fall gesenkt werden. Dadurch sanken
auch die Durchschnittskosten pro Fall von ca. 11.000 € auf 7.700 €. Der Grund für die kürzere
Verweildauer liegt darin, dass sieben Kinder und Jugendliche zeitnah wieder in den elterlichen
Haushalt zurückgeführt werden konnten.
3. Sachkonto 45500.77000 – Kosten der Unterbringung in Heimerziehung
Ansatz 2026: 3.200.000 €
Planung 2027: 4.200.000 €
Die Erhöhung des Sachkontos ist aufgrund von acht Zuständigkeitswechseln erforderlich.
Diese entstanden durch den Zuzug von Elternteilen, deren Kinder in Heimeinrichtungen
untergebracht sind. Die prognostizierten jährlichen Kosten für diese acht Fälle liegen bei
1.100.000 €. Ohne diese Zuzüge wäre die Fallzahl im Vergleich zu 2025 (durchschnittlich 32
Fälle) mit derzeit durchschnittlich 34 Fällen nur leicht gestiegen bzw. aufgrund geplanter
Beendigungen im laufenden Jahr sogar gesunken.
4. Sachkonto 53320.40003 – Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen
Ansatz 2026: 1.200.000 €
Planung 2027: 1.100.000 €
Der Haushaltsansatz in dieser Hilfeart kann gesenkt werden. Im Rahmen des internen
Controllings wurde das Ziel ausgegeben, im Jahr 2026 acht Hilfefälle zu beenden. Bis zum
Jahresende werden voraussichtlich sogar zehn Fälle erfolgreich beendet.
5. Sachkonto 45500.16210 – Erstattung von Kosten durch andere Sozialleistungsträger
Ansatz 2026: 2.550.000 €
Planung 2027: 2.400.000 €
Bei diesem Sachkonto handelt es sich um ein Einnahmekonto. Hier werden alle Fälle der Hilfe
zur Erziehung für Kinder und Jugendliche erfasst, bei denen die Stadt Erstattungen von
anderen Kostenträgern erhält. Im vergangenen Jahr wurde die Erstattung eines sehr
kostenintensiven Falls abschließend verbucht und die Hilfegewährung beendet. Der
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Haushaltsansatz für das Folgejahr ist daher entsprechend zu reduzieren.
6. Sachkonto 53320.40001 – Kosten der gemeinsamen Unterbringung von
Müttern/Vätern mit ihren Kindern
Ansatz 2026: 250.000 €
Planung 2027: 400.000 €
Die Hilfe nach § 19 SGB VIII ist sehr kostenintensiv, da neben der Unterbringung des Kindes
auch die des Elternteils finanziert wird. Die jährlichen Kosten betragen ca. 160.000 € pro Fall.
Daher wirken sich bereits einzelne neue Fälle stark auf den Haushaltsansatz aus.
Da es sich um eine kinderschutzrelevante Hilfeart handelt, die häufig von jungen Müttern oder
Vätern mit Säuglingen bzw. Kleinstkindern spontan in Anspruch genommen wird, ist die
Kalkulation schwierig. Für das kommende Jahr wird mit zwei Elternteilen gerechnet, die diese
Hilfe in Anspruch nehmen. Ein weiterer Fall wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres
erfolgreich beendet.
7. Sachkonto 45500.76000 – Kosten der Unterbringung in Vollzeitpflege
Ansatz 2026: 1.350.000 €
Planung 2027: 1.400.000 €
Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist – insbesondere bei jungen Kindern – pädagogisch
sinnvoller und finanziell günstiger als eine Heimunterbringung. Die Entwicklung ist mit
durchschnittlich 48,5 Fällen pro Monat gegenüber den Vorjahren stabil. Dennoch ist eine
geringfügige Erhöhung des Sachkontos erforderlich, da die Pflegegelder laut Mitteilung des
LVR im Rahmen einer jährlichen Fortschreibungsrate angehoben werden.
Die Unterbringung von Kindern in Erziehungsstellen liegt mit zehn Fällen auf dem Niveau des
Vorjahres. Erziehungsstellen bieten ein familienanaloges Betreuungsumfeld, in dem
mindestens ein Elternteil über eine pädagogische Grundausbildung verfügt. Diese
Betreuungsform ist etwa dreimal so teuer wie die Unterbringung in einer regulären
Pflegefamilie.
8. Sachkonto 45500.76010 – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Ansatz 2026: 650.000 €
Planung 2027: 170.000 €
Die Senkung des Haushaltsansatzes ist auf den Wegfall von zwei Fällen sowie die
Herabstufung eines nicht mehr erforderlichen intensiven Hilfesettings bei einem Jugendlichen
zurückzuführen. Unter diese Hilfeart fällt unter anderem auch die Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Ausländer.
9. Sachkonto 45500.76060 – Kosten für sozialpädagogische Familienhilfe
Ansatz 2026: 550.000 €
Planung 2027: 450.000 €
Die Fallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich 48 Fällen pro Monat leicht
gesunken. Im Rahmen des internen Controllings wurde festgestellt, dass die bewilligten
Fachleistungsstunden – die bisher die Grundlage für die Kalkulation bildeten – nur zu 60 %
abgerechnet wurden. Daher wurden die bewilligten Fachleistungsstunden entsprechend
gekürzt.
Aufgrund von Kostensteigerungen bei den Fachleistungsstunden kann der Haushaltsansatz
jedoch nicht im selben Verhältnis (um volle 40 %) reduziert werden. Für das kommende Jahr
wird eine Auslastungsquote von 70 % angestrebt, damit die Hilfen noch gezielter und
effizienter bei den Familien ankommen.
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10. Sachkonto 45500.76030 – Kosten für Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Täter-
Opfer-Ausgleich
Ansatz 2026: 160.000 €
Planung 2027: 110.000 €
Diese ambulante Hilfe zur Erziehung richtet sich überwiegend an Jugendliche. Die
durchschnittliche monatliche Fallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr (16,5) leicht auf 16,9
gestiegen. Da jedoch auch hier – analog zur sozialpädagogischen Familienhilfe – die
bewilligten Fachleistungsstunden um 30 % gekürzt wurden, kann der Haushaltsansatz
reduziert werden.
Der Auslastungsgrad der bewilligten Fachleistungsstunden liegt bei den
Erziehungsbeistandschaften derzeit bei 63 %. Für das nächste Jahr wird analog ein
Auslastungsgrad von 70 % angestrebt.
11. Sachkonto 45500.76020 – Kosten der Erziehung in einer Tagesgruppe
Ansatz 2026: 150.000 €
Planung 2027: 100.000 €
Im laufenden Jahr 2026 benötigten drei Kinder diese teilstationäre Hilfe zur Erziehung. Für
das Jahr 2027 wird voraussichtlich nur noch mit zwei Kindern kalkuliert, weshalb der
Haushaltsansatz gesenkt werden kann.
12. Sachkonto 53310.40005 – Hilfe für junge Volljährige in Vollzeitpflege
Ansatz 2026: 120.000 €
Planung 2027: 80.000 €
Eine Senkung des Haushaltsansatzes ist möglich, da im Rahmen des Controllings in diesem
Jahr drei Volljährige in eine eigene Wohnung mit ambulanter Unterstützung verselbstständigt
werden konnten. Für das nächste Jahr wird daher nur noch mit vier Fällen kalkuliert.
13. Sachkonto 45100.71850 – Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendarbeit
Ansatz 2026: 270.000 €
Planung 2027: 315.000 €
Die Erhöhung des Sachkontos ist auf den Beschluss zur Verabschiedung des Kinder- und
Jugendförderplans in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.06.2026
zurückzuführen. Für die Zuschüsse im Rahmen der Jugendförderung werden für 2027
zusätzlich 20.000 € eingeplant.
Zudem wird das Angebot der mobilen Jugendarbeit in den Außenorten aufgrund der hohen
Nachfrage leicht ausgebaut. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Moonen, plant, seine
wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.01.2027 um 5 Stunden auf 34 Wochenstunden zu
erhöhen. Unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen im nächsten Jahr ist für die
Personalkosten insgesamt eine Anhebung des Ansatzes um 45.000 € erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten
Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2027
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einzustellen und zu verabschieden.
(Jugend- und Sozialamt, Herr Goebbels, 02451/629-309)
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