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Aufstellung des Haushaltsplanes 2027 für das Jugendamt

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TypAntrag
GemeindeGeilenkirchen
Datum2026-10-07
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Jugend- und Sozialamt 22.09.2026 3692/2026 Vorlage Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Jugendhilfeausschuss Vorberatung 07.10.2026 Aufstellung des Haushaltsplanes 2027 für das Jugendamt Sachverhalt: Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen gibt der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplans ab. Die beigefügte Aufstellung enthält die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze für die vom Jugendamt verwalteten Sachkonten und dokumentiert die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Aufgabenbereichen des Jugendamtes über mehrere Jahre. Nachfolgend werden die Planungen für größere Haushaltsansätze und signifikante Veränderungen in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe erläutert. 1. Sachkonto 53310.40007 – Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige außerhalb von Einrichtungen  Ansatz 2026: 2.800.000 €  Planung 2027: 3.400.000 € Die Erhöhung dieses Sachkontos ist auf die steigenden Fallzahlen in der Autismustherapie und bei den Schulbegleitungen zurückzuführen. Während die durchschnittliche Fallzahl in der Autismustherapie im Jahr 2025 noch bei 26 Fällen pro Monat lag, erhalten derzeit 36 Kinder und Jugendliche diese Leistung. Bei den Schulbegleitungen liegt die durchschnittliche monatliche Fallzahl aktuell bei 66,6 bewilligten Maßnahmen – ein Anstieg um 10 % gegenüber dem Vorjahr. Schulbegleitungen (87 %) und Autismustherapien (10,3 %) machen den Hauptanteil der Kosten dieses Sachkontos aus. Die Fallzahlen in der LRS- und Dyskalkulieförderung sowie beim therapeutischen Reiten sind hingegen leicht rückläufig. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Fall in der Schulbegleitung liegen derzeit bei 37.180,00 €. Das entspricht einem Anstieg von 4.600 € pro Fall gegenüber dem Vorjahr. Diese Kostensteigerung von 12 % pro Fall ist – neben gestiegener Stundensätze durch Tarifsteigerungen – auf eine Erhöhung der Fachleistungsstunden in den einzelnen Hilfefällen zurückzuführen. Die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe und insbesondere bei den Schulbegleitungen sind ein bundesweites Phänomen. Laut Statistischem Bundesamt haben sich die bundesweiten Gesamtausgaben für die Eingliederungshilfe von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 mehr als verdreifacht. Auch künftig ist von einer steigenden Anzahl bewilligter Schulbegleitungen auszugehen. Das Kreisgesundheitsamt Heinsberg teilte mit, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2025/2026 bei 15,3 % der Kinder ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde (im Schuljahr 2020/2021 lag dieser Wert noch bei 8,6 %). Bezüglich der 1 vorschulischen sprachlichen Entwicklung erfüllten bei den Schuleingangsuntersuchungen2025/2026 nur 51,9 % der Kinder die altersgemäßen Anforderungen. Seit letztem Jahr treibt der Kreis Heinsberg gemeinsam mit den anderen Jugendämtern im Kreisgebiet die Einführung einer sogenannten Poollösung an den kreiseigenen Förderschulen voran. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Schulen, Institutionen, Jugendhilfeträger und Jugendämter gestaltet sich dieser Prozess komplex, da alle Bedarfe und Interessen berücksichtigt werden müssen. Angestrebt wird die Umsetzung zum Schuljahr 2027/2028. In diesem Jahr fanden zudem Gespräche zwischen dem Jugendamt und der Anita- Lichtenstein-Gesamtschule statt. Beide Seiten sind an der Einrichtung eines Schulbegleiterpools interessiert. Die Planungen werden vorangetrieben, um möglichst ebenfalls zum Schuljahr 2027/2028 eine Poollösung einzurichten. 2. Sachkonto 53320.40004 – Kosten für Inobhutnahmen und Herausnahmen  Ansatz 2026: 300.000 €  Planung 2027: 200.000 € Die Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen sind rückläufig. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 28 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Zum 15.09.2026 lag die Zahl bei 14 Fällen. Hochgerechnet wird für das Gesamtjahr 2026 mit 18 Fällen kalkuliert. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die durchschnittliche Verweildauer in den Inobhutnahmestellen deutlich von 45 auf 27 Tage pro Fall gesenkt werden. Dadurch sanken auch die Durchschnittskosten pro Fall von ca. 11.000 € auf 7.700 €. Der Grund für die kürzere Verweildauer liegt darin, dass sieben Kinder und Jugendliche zeitnah wieder in den elterlichen Haushalt zurückgeführt werden konnten. 3. Sachkonto 45500.77000 – Kosten der Unterbringung in Heimerziehung  Ansatz 2026: 3.200.000 €  Planung 2027: 4.200.000 € Die Erhöhung des Sachkontos ist aufgrund von acht Zuständigkeitswechseln erforderlich. Diese entstanden durch den Zuzug von Elternteilen, deren Kinder in Heimeinrichtungen untergebracht sind. Die prognostizierten jährlichen Kosten für diese acht Fälle liegen bei 1.100.000 €. Ohne diese Zuzüge wäre die Fallzahl im Vergleich zu 2025 (durchschnittlich 32 Fälle) mit derzeit durchschnittlich 34 Fällen nur leicht gestiegen bzw. aufgrund geplanter Beendigungen im laufenden Jahr sogar gesunken. 4. Sachkonto 53320.40003 – Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen  Ansatz 2026: 1.200.000 €  Planung 2027: 1.100.000 € Der Haushaltsansatz in dieser Hilfeart kann gesenkt werden. Im Rahmen des internen Controllings wurde das Ziel ausgegeben, im Jahr 2026 acht Hilfefälle zu beenden. Bis zum Jahresende werden voraussichtlich sogar zehn Fälle erfolgreich beendet. 5. Sachkonto 45500.16210 – Erstattung von Kosten durch andere Sozialleistungsträger  Ansatz 2026: 2.550.000 €  Planung 2027: 2.400.000 € Bei diesem Sachkonto handelt es sich um ein Einnahmekonto. Hier werden alle Fälle der Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche erfasst, bei denen die Stadt Erstattungen von anderen Kostenträgern erhält. Im vergangenen Jahr wurde die Erstattung eines sehr kostenintensiven Falls abschließend verbucht und die Hilfegewährung beendet. Der 2 Haushaltsansatz für das Folgejahr ist daher entsprechend zu reduzieren. 6. Sachkonto 53320.40001 – Kosten der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit ihren Kindern  Ansatz 2026: 250.000 €  Planung 2027: 400.000 € Die Hilfe nach § 19 SGB VIII ist sehr kostenintensiv, da neben der Unterbringung des Kindes auch die des Elternteils finanziert wird. Die jährlichen Kosten betragen ca. 160.000 € pro Fall. Daher wirken sich bereits einzelne neue Fälle stark auf den Haushaltsansatz aus. Da es sich um eine kinderschutzrelevante Hilfeart handelt, die häufig von jungen Müttern oder Vätern mit Säuglingen bzw. Kleinstkindern spontan in Anspruch genommen wird, ist die Kalkulation schwierig. Für das kommende Jahr wird mit zwei Elternteilen gerechnet, die diese Hilfe in Anspruch nehmen. Ein weiterer Fall wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres erfolgreich beendet. 7. Sachkonto 45500.76000 – Kosten der Unterbringung in Vollzeitpflege  Ansatz 2026: 1.350.000 €  Planung 2027: 1.400.000 € Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist – insbesondere bei jungen Kindern – pädagogisch sinnvoller und finanziell günstiger als eine Heimunterbringung. Die Entwicklung ist mit durchschnittlich 48,5 Fällen pro Monat gegenüber den Vorjahren stabil. Dennoch ist eine geringfügige Erhöhung des Sachkontos erforderlich, da die Pflegegelder laut Mitteilung des LVR im Rahmen einer jährlichen Fortschreibungsrate angehoben werden. Die Unterbringung von Kindern in Erziehungsstellen liegt mit zehn Fällen auf dem Niveau des Vorjahres. Erziehungsstellen bieten ein familienanaloges Betreuungsumfeld, in dem mindestens ein Elternteil über eine pädagogische Grundausbildung verfügt. Diese Betreuungsform ist etwa dreimal so teuer wie die Unterbringung in einer regulären Pflegefamilie. 8. Sachkonto 45500.76010 – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung  Ansatz 2026: 650.000 €  Planung 2027: 170.000 € Die Senkung des Haushaltsansatzes ist auf den Wegfall von zwei Fällen sowie die Herabstufung eines nicht mehr erforderlichen intensiven Hilfesettings bei einem Jugendlichen zurückzuführen. Unter diese Hilfeart fällt unter anderem auch die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. 9. Sachkonto 45500.76060 – Kosten für sozialpädagogische Familienhilfe  Ansatz 2026: 550.000 €  Planung 2027: 450.000 € Die Fallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich 48 Fällen pro Monat leicht gesunken. Im Rahmen des internen Controllings wurde festgestellt, dass die bewilligten Fachleistungsstunden – die bisher die Grundlage für die Kalkulation bildeten – nur zu 60 % abgerechnet wurden. Daher wurden die bewilligten Fachleistungsstunden entsprechend gekürzt. Aufgrund von Kostensteigerungen bei den Fachleistungsstunden kann der Haushaltsansatz jedoch nicht im selben Verhältnis (um volle 40 %) reduziert werden. Für das kommende Jahr wird eine Auslastungsquote von 70 % angestrebt, damit die Hilfen noch gezielter und effizienter bei den Familien ankommen. 3 10. Sachkonto 45500.76030 – Kosten für Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Täter- Opfer-Ausgleich  Ansatz 2026: 160.000 €  Planung 2027: 110.000 € Diese ambulante Hilfe zur Erziehung richtet sich überwiegend an Jugendliche. Die durchschnittliche monatliche Fallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr (16,5) leicht auf 16,9 gestiegen. Da jedoch auch hier – analog zur sozialpädagogischen Familienhilfe – die bewilligten Fachleistungsstunden um 30 % gekürzt wurden, kann der Haushaltsansatz reduziert werden. Der Auslastungsgrad der bewilligten Fachleistungsstunden liegt bei den Erziehungsbeistandschaften derzeit bei 63 %. Für das nächste Jahr wird analog ein Auslastungsgrad von 70 % angestrebt. 11. Sachkonto 45500.76020 – Kosten der Erziehung in einer Tagesgruppe  Ansatz 2026: 150.000 €  Planung 2027: 100.000 € Im laufenden Jahr 2026 benötigten drei Kinder diese teilstationäre Hilfe zur Erziehung. Für das Jahr 2027 wird voraussichtlich nur noch mit zwei Kindern kalkuliert, weshalb der Haushaltsansatz gesenkt werden kann. 12. Sachkonto 53310.40005 – Hilfe für junge Volljährige in Vollzeitpflege  Ansatz 2026: 120.000 €  Planung 2027: 80.000 € Eine Senkung des Haushaltsansatzes ist möglich, da im Rahmen des Controllings in diesem Jahr drei Volljährige in eine eigene Wohnung mit ambulanter Unterstützung verselbstständigt werden konnten. Für das nächste Jahr wird daher nur noch mit vier Fällen kalkuliert. 13. Sachkonto 45100.71850 – Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendarbeit  Ansatz 2026: 270.000 €  Planung 2027: 315.000 € Die Erhöhung des Sachkontos ist auf den Beschluss zur Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.06.2026 zurückzuführen. Für die Zuschüsse im Rahmen der Jugendförderung werden für 2027 zusätzlich 20.000 € eingeplant. Zudem wird das Angebot der mobilen Jugendarbeit in den Außenorten aufgrund der hohen Nachfrage leicht ausgebaut. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Moonen, plant, seine wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.01.2027 um 5 Stunden auf 34 Wochenstunden zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen im nächsten Jahr ist für die Personalkosten insgesamt eine Anhebung des Ansatzes um 45.000 € erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2027 4 einzustellen und zu verabschieden. (Jugend- und Sozialamt, Herr Goebbels, 02451/629-309) 5

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