Startseite › Geilenkirchen › Antrag

Vorstellung des Konzepts für ein städtisches Familienbüro

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeilenkirchen
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Jugend- und Sozialamt 21.09.2026 3691/2026 Vorlage Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Jugendhilfeausschuss Entscheidung 07.10.2026 Vorstellung des Konzepts für ein städtisches Familienbüro Sachverhalt: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein städtisches Familienbüro zu erarbeiten, geeignete Räumlichkeiten zu suchen und die Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahme zu schaffen. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung die Planung weiter vorangetrieben. Es konnte ein geeignetes Ladenlokal in der Innenstadt gefunden werden, das die räumlichen Voraussetzungen für Kursangebote, Seminare sowie Informations- und Beratungsangebote bietet. Zudem ist das Objekt durch die Nähe zum Bahnhof und Busbahnhof sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die vollständige Barrierefreiheit lässt sich durch geringfügige bauliche Maßnahmen herstellen. In seiner Sitzung am 08.07.2026 hat der Rat die außerplanmäßigen Auszahlungen genehmigt, die für die Anmietung des Ladenlokals und die Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind. Zusätzlich zu den bereits über das Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ bewilligten 25.000 € wurde ein Erhöhungsantrag gestellt. Dieser wurde genehmigt, sodass für die Errichtung des Familienbüros im Jahr 2026 insgesamt 50.000 € an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Die Summe ist unter anderem für die Ersteinrichtung, Renovierungsarbeiten sowie die barrierefreie Umgestaltung vorgesehen. Geplant sind folgende Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In diesen Zeiten finden offene Sprechzeiten statt, die von zwei sozialpädagogischen Fachkräften der Verwaltung betreut werden. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist – je nach Inanspruchnahme durch die Bevölkerung – perspektivisch möglich. In den Abendstunden und an den Wochenenden sollen Themenveranstaltungen stattfinden, die vorab über einen Veranstaltungskalender beworben werden. Erste Gespräche über mögliche Angebote wurden bereits mit freien Trägern und externen Sozialdienstleistern geführt. In der Sitzung werden das erarbeitete Konzept, die geplanten Angebote sowie Bildmaterial der Räumlichkeiten vorgestellt. Beschlussvorschlag: Das vorliegende Konzept für die Errichtung eines städtischen Familienbüros wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Familienbüros voranzutreiben. Finanzierung: Die Gesamtkosten für den Betrieb des Familienbüros für das Haushaltsjahr 2027 werden insgesamt 50.000 € betragen. Von den 50.000 € entfallen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 20.000 €, welche 1 auch im Jahr 2027 durch Fördermittel refinanziert wären. Die Aufwendung für die Miete und Bewirtschaftung des Familienbüros belaufen sich auf 30.000 € und müssten durch die Stadt getragen werden. (Jugend- und Sozialamt, Herr Goebbels, 02451/629-309) 2

Text aus PDF extrahiert