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Vorstellung des Konzepts für ein städtisches Familienbüro
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geilenkirchen |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Jugend- und Sozialamt
21.09.2026
3691/2026
Vorlage
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Jugendhilfeausschuss Entscheidung 07.10.2026
Vorstellung des Konzepts für ein städtisches Familienbüro
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2026 wurde die Verwaltung beauftragt,
ein Konzept für ein städtisches Familienbüro zu erarbeiten, geeignete Räumlichkeiten zu
suchen und die Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahme zu schaffen.
In der Zwischenzeit hat die Verwaltung die Planung weiter vorangetrieben. Es konnte ein
geeignetes Ladenlokal in der Innenstadt gefunden werden, das die räumlichen
Voraussetzungen für Kursangebote, Seminare sowie Informations- und Beratungsangebote
bietet. Zudem ist das Objekt durch die Nähe zum Bahnhof und Busbahnhof sehr gut mit
öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die vollständige Barrierefreiheit lässt sich durch
geringfügige bauliche Maßnahmen herstellen. In seiner Sitzung am 08.07.2026 hat der Rat
die außerplanmäßigen Auszahlungen genehmigt, die für die Anmietung des Ladenlokals und
die Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind.
Zusätzlich zu den bereits über das Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“
bewilligten 25.000 € wurde ein Erhöhungsantrag gestellt. Dieser wurde genehmigt, sodass für
die Errichtung des Familienbüros im Jahr 2026 insgesamt 50.000 € an Fördermitteln zur
Verfügung stehen. Die Summe ist unter anderem für die Ersteinrichtung,
Renovierungsarbeiten sowie die barrierefreie Umgestaltung vorgesehen.
Geplant sind folgende Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In diesen Zeiten finden offene
Sprechzeiten statt, die von zwei sozialpädagogischen Fachkräften der Verwaltung betreut
werden. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist – je nach Inanspruchnahme durch die
Bevölkerung – perspektivisch möglich. In den Abendstunden und an den Wochenenden sollen
Themenveranstaltungen stattfinden, die vorab über einen Veranstaltungskalender beworben
werden. Erste Gespräche über mögliche Angebote wurden bereits mit freien Trägern und
externen Sozialdienstleistern geführt.
In der Sitzung werden das erarbeitete Konzept, die geplanten Angebote sowie Bildmaterial
der Räumlichkeiten vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Das vorliegende Konzept für die Errichtung eines städtischen Familienbüros wird genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Familienbüros voranzutreiben.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten für den Betrieb des Familienbüros für das Haushaltsjahr 2027 werden
insgesamt 50.000 € betragen. Von den 50.000 € entfallen für die Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 20.000 €, welche
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auch im Jahr 2027 durch Fördermittel refinanziert wären. Die Aufwendung für die Miete und
Bewirtschaftung des Familienbüros belaufen sich auf 30.000 € und müssten durch die Stadt
getragen werden.
(Jugend- und Sozialamt, Herr Goebbels, 02451/629-309)
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