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Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltstelle 61500.940380 – Restaurierung Bachdenkmal und Umfeld – in Höhe von 190.000,00 €

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TypAntrag
GemeindeEisenach
Datum2026-10-07
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Seite: 1 Vorlagen-Nr. 0698-StR/2026 Stadtverwaltung Eisenach Beschlussvorlage Stadtrat Fachbereich Fachdienst Aktenzeichen Fachbereich 4 54 Betreff Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltstelle 61500.940380 – Restaurierung Bachdenkmal und Umfeld – in Höhe von 190.000,00 € Beratungsfolge Status Sitzungstermin Stadtrat der Stadt Eisenach Ö 07.10.2026 Finanzielle Auswirkungen keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle: Ausgaben Haushaltsstelle: 61500.940380 – Restaurierung Bachdenkmal und Umfeld HH-Mittel Lt. HH / NTHH d. lfd. Haushaltausgaberest Insgesamt Jahres (aktueller Stand) -EUR- -EUR- -EUR- Ansatz Haushalt / Jahresrechnung 0,00 0,00 0,00 + über-/außerplanmäßige Ausgaben + Deckungsmittel Summe Haushaltsmittel 0,00 0,00 0,00 ./. gesperrte Mittel ./. bereits verausgabte Mittel ./. gebundene Mittel verfügbare Mittel 0,00 0,00 0,00 ./. erforderliche Mittel lt. Beschluss 190.000,00 190.000,00 zusätzlich erforderliche Mittel / 190.000,00 190.000,00 noch zur Verfügung stehende Mittel frühere Vorlagen: Seite: 2 Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung der Stadt Ja Siehe Anlage – Nachhaltigkeits-Check Nein Entscheidung erforderlich bis: 07.10.2026 I. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt: die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.940380 – Restaurierung Bachdenkmal und Umfeld – in Höhe von 190.000,00 €. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.361006 – Ausgleichsleistung des Landes zum Wegfall von Straßenausbaubeiträgen Palmental 1. BA – in gleicher Höhe. II. Begründung: Die Neugestaltung des Umfeldes des Bachdenkmals wurde Mitte 2025 vorangebracht. Unter der Zusammenarbeit von Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs e. V., der Bachhaus Eisenach GmbH und der Stadtverwaltung Eisenach sollte das Umfeld des Bachdenkmals für den 350. Geburtstag von Johann Sebastian Bach hergerichtet werden. Als Grundlage dienten die Entwürfe des Eisenacher Architekten Max von Trott zu Solz aus dem Jahr 2020. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist das Zurücksetzen der bisherigen Einfassung, was die Bronze der heiligen Cäcilie überhaupt erst erlebbar macht und mit der Pflasterung den Sockel und die Statue aus einer dauerfeuchten Grünfläche befreit, was dem Korrosionsschutz zu Gute kommt. Hierbei unterstützt der Förderkreis mit der Restaurierung der Zaunelemente aus der Werkstatt von Günther Laufer. Das zweite wesentliche Gestaltungsmerkmal besteht aus runden Bänken, welche die flankierenden Linden einfassen. Die Beschaffung der Bänke wurde durch das Bachhaus mittels Spendenaufrufes realisiert. Entgegen des Entwurfes mussten mit Blick auf die Baumschutzsatzung Bänke mit einem größeren Radius gewählt werden. Die damit größere Aufstellfläche bedingte eine höhenmäßige Anpassung der Fläche um das Denkmal. Angelehnt an eine frühere Gestaltung der Fläche sollte die neue Ebene durch drei Stufen zum Denkmal abgesetzt werden. Dieser Vorschlag wurde mit Vertretern der Denkmalschutzbehörden vor Ort besprochen, fand jedoch keine Zustimmung. Es konnte mit einer weiteren Variante mit nur einer Stufe vor dem Denkmal und der Erweiterung der bestehenden Treppenanlage eine Übereinkunft erzielt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Variante liegt in der Verbesserung der Nutzbarkeit im Allgemeinen. Das Gefälle der vorgelagerten Fläche konnte von rund 12 % Gefälle auf circa 6,5 % reduziert werden, womit bei Glätte und Feuchtigkeit die Unfallgefahr erheblich reduziert wird. Der so benannte zweite Bauabschnitt umfasst die im Entwurf dargestellten Abdeckplatten auf der Mauerkrone der anschließenden Stützwand sowie ein kleines Geländer. Die Stützwand weist im Bestand keinen wirksamen Absturzschutz auf. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist dieser zwingend erforderlich und muss ebenfalls bis zu den Festtagen im Jahr 2027 nachgerüstet werden. Seite: 3 Als direkte Folge der nötigen Anpassungen gehen die Arbeiten über das schlichte Umpflastern und Ergänzen der Pflasterfläche hinaus, wodurch die Maßnahme in der Haushaltsführung aus der Unterhaltung in die Investition zu übertragen ist. Dies korreliert mit der Pflicht zur Herstellung der Verkehrssicherheit im zweiten Bauabschnitt. Beide Maßnahmen sollen zukünftig unter der Haushaltsstelle 61500.940380 – Restaurierung Bachdenkmal und Umfeld geführt werden. Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da die Durchführung der Maßnahmen nicht aufschiebbar ist und der Abwehr von Gefahren dient. gez. Christoph Ihling Oberbürgermeister

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