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Antrag der CDU-Stadtratsfraktion - Prüfauftrag zur Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisenach |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
1. Änderung
Antrags-Nr.
0689-AT/2026
Antrag
Frau Julia Grabow
Voristzende der CDU-Stadtratsfraktion
Betreff
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion - Prüfauftrag zur Videoüberwachung an
kriminalitätsbelasteten Orten
Beratungsfolge Sitzung Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss Ö 01.10.2026
Stadtrat der Stadt Eisenach Ö 07.10.2026
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis spätestens zum 30.09.2027 zu prüfen, ob und
unter welchen rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen eine
Videoüberwachung an nachweislich kriminalitätsbelasteten Straßen bzw. Örtlichkeiten im
Stadtgebiet Eisenach eingerichtet werden kann.
Dabei sollen insbesondere die aktuelle Kriminalitätslage, die rechtlichen und daten-
schutzrechtlichen Voraussetzungen sowie die zu erwartenden Kosten und der Nutzen für die
öffentliche Sicherheit dargestellt werden.
II. Begründung
Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient der Verhinderung und Aufklärung von Delikten.
Sie muss auf diesen Zweck begrenzt sein und bleiben. Gleichwohl sind in Thüringen die
rechtlichen Hürden hierfür besonders hoch. Das Landesrecht geht ohne überzeugende
Begründung weit über die Anforderungen der Europäischen Daten-schutz-Grundverordnung
(DSGVO) hinaus. Das informationelle Selbstbestimmungs-recht von Menschen, die das Recht
missachten, wird systematisch höher gewichtet als der Schutz von Rechtsgütern rechtstreuer
Bürger. An Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung muss die Stadt alle geeigneten Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ergreifen und darauf hinwirken, dass das Land
seinen Verpflichtungen ebenfalls nachkommt. Eine gezielte Videoüberwachung kann dabei ein
zusätzliches Instrument zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sein.
Das gilt auch im Hinblick auf das geplante Fahrradrondell. Dort kann eine Überwachung dazu
beitragen, Straftaten und Beschädigungen frühzeitig zu erkennen, präventiv zu wirken und im
Bedarfsfall eine bessere Aufklärung zu ermöglichen.
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Der Prüfauftrag soll zunächst eine belastbare Grundlage schaffen, ohne einer späteren
Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung einer Videoüberwachung vorzugreifen. Im
Hinblick auf die Regelung des § 1 OBG umfasst der Prüfauftrag ausdrücklich die Möglichkeiten
der Videoüberwachung zur Verhinderung und Aufklärung von Verstößen gegen städtisches
Satzungsrecht.
Frau Julia Grabow
Voristzende der CDU-Stadtratsfraktion
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