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Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb); hier: Änderung Gesellschaftsvertrag der EVB Netze GmbH

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEisenach
Datum2026-10-07
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Seite: 1 Vorlagen-Nr. 0609-StR/2026 Stadtverwaltung Eisenach Beschlussvorlage Stadtrat Fachbereich Fachdienst Aktenzeichen Rechnungswesen, 50.3 50.3 / 81 07 01 Zentrale Vergabestelle, Beschaffung Betreff Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) hier: Änderung Gesellschaftsvertrag der EVB Netze GmbH Beratungsfolge Status Sitzungstermin Ausschuss für Beteiligungen, Ö 21.09.2026 Wirtschaft und Tourismus Haupt- und Finanzausschuss Ö 01.10.2026 Stadtrat der Stadt Eisenach Ö 07.10.2026 Finanzielle Auswirkungen keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle: Ausgaben Haushaltsstelle: HH-Mittel Lt. HH / NTHH d. lfd. Haushaltausgaberest Insgesamt Jahres (aktueller Stand) -EUR- -EUR- -EUR- Ansatz Haushalt / Jahresrechnung + über-/außerplanmäßige Ausgaben + Deckungsmittel Summe Haushaltsmittel ./. gesperrte Mittel ./. bereits verausgabte Mittel ./. gebundene Mittel verfügbare Mittel ./. erforderliche Mittel lt. Beschluss zusätzlich erforderliche Mittel / noch zur Verfügung stehende Mittel Seite: 2 Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung der Stadt Ja Siehe Anlage – Nachhaltigkeits-Check Nein I. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt: Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) wird angewiesen, dem geänderten Gesellschaftsvertrag der EVB Netze GmbH (ENG) in der als Anlage 2 beigefügten Fassung zuzustimmen. II. Begründung: Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der EVB Netze GmbH (ENG) – zuletzt geändert mit notarieller Urkunde vom 7. August 2020 – wurde durch die drei Gesellschafter der evb einer grundlegenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung unterzogen. Darauf basierend wurde der beigefügte und zwischen den Gesellschaftern abgestimmte Gesellschaftsvertragsentwurf erarbeitet (siehe Anlage 2). Eine Synopse, welche den aktuellen Gesellschaftsvertrag und die Entwurfsfassung gegenüberstellt, ist in Anlage 3 beigefügt. Wesentliche Änderungen: § 7 - Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (5) Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) bedarf künftig eines separaten Gesellschafterbeschlusses. § 9 – Aufgaben der Gesellschafterversammlung (4) Buchst. b) mit Regelungen zu Konzessionsverträgen aufgenommen, die bisherigen Regelungen verschieben sich um einen Buchstaben nach hinten. (4) Buchst. c) – g), i)-k) : Mit der Verlagerung der konkreten Ausgestaltung in die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (GO GF) ist es für die Zukunft möglich, einfacher (ohne notarielle Beurkundung) auf Veränderungen des Beschaffungsmarktes reagieren zu können. Für Änderungen der GO GF bedarf es ebenfalls der Einstimmigkeit, so dass die Verschiebung in die GO GF qualitativ keinen Unterschied für den Gesellschafter macht. Seite: 3 § 11 – Jahresabschluss (4) Aufnahme Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der ENG obliegen hinsichtlich der in § 9 des Gesellschaftsvertrages ENG festgelegten Beschlussgegenstände der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) - § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag evb. gez. Christoph Ihling Oberbürgermeister Anlagenverzeichnis: Anlage 1 – Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2020 Anlage 2 – Entwurf Gesellschaftsvertrag neu Anlage 3 – Synopse Anlage 4 – Gesellschaftsvertrag evb vom 23.11.2016

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