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Antrag der CDU, SPD und AfD Stadtratsfraktionen sowie der beiden fraktionslosen Stadtratsmitglieder zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Oberstein - Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten - und an den Antrag anknüpfend die Neubildung der Geschäftsbereiche/Dezernate ab dem 01.07.2027
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Idar-Oberstein |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nr. 2026/265 Datum: 28.10.2026
Federführendes Amt: Hauptamt Beteiligte Ämter:
Gremium zur Beratung/Beschlussfassung: Termin: TOP: Status:
Stadtrat 28.10.2026 10.14 öffentlich
Abschließende Beschlussfassung in Ausschuss/Stadtrat (Ö/N): SR-Ö
In nachfolgenden Sitzungen wurde die Angelegenheit bereits behandelt:
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU, SPD und AfD Stadtratsfraktionen sowie der beiden fraktionslosen Stadtratsmitglieder
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Oberstein - Änderung der Anzahl der hauptamtlichen
Beigeordneten - und an den Antrag anknüpfend die Neubildung der Geschäftsbereiche/Dezernate ab
dem 01.07.2027
Erläuterungen zur 10/2026 Stadtratssitzung am 28.10.2026:
1) Antrag zur Änderung der Hauptsatzung – Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten
Bezüglich der Änderung der Hauptsatzung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen.
Daran anknüpfend wurde die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung als Anlage 2 beigefügt.
2) Neubildung der Geschäftsbereiche/Dezernate ab dem 01.07.2027
Der erste Beigeordnete, Bürgermeister Friedrich Marx wird mit Ablauf des 30.06.2027 in den Ruhestand eintre-
ten.
Sofern die beantragte Änderung der Hauptsatzung, die die Erhöhung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeord-
neten zum Gegenstand hat, beschlossen wird, sind drei Geschäftsbereiche/Dezernate zu bilden.
Gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung (GemO) muss hauptamtlichen Beigeordneten die Leitung eines an-
gemessenen Geschäftsbereichs übertragen werden.
Dem Oberbürgermeister obliegt die Neubildung der Geschäftsbereiche und die Übertragung der Leitung auf die
Beigeordneten. Hierbei soll auf den Verwaltungsgliederungsplan abgestellt werden (siehe § 50 Absatz 4
GemO).
Für diesen Fall sieht der Oberbürgermeister die in Anlage 3 dargestellte Dezernatsverteilung vor.
Gemäß § 50 Absatz 4 GemO bedarf die Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsberei-
che der Zustimmung des Stadtrates. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht des Stadtrates darauf be-
schränkt ist, dem Entwurf zuzustimmen oder die Zustimmung zu versagen. Eine Modifizierung des Konzeptes
ist rechtlich nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag :
1. Beschlussvorschlag – entsprechend dem Antrag der o.g. Fraktionen sowie den fraktionslosen Stadtratsmit-
gliedern:
Die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird auf bis zu zwei hauptamtliche Beigeordnete erhöht.
Daraus resultierend werden für die Verwaltung der Stadt drei Geschäftsbereiche/Dezernate gebildet.
Die als Anlage 2 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Ober-
stein vom 30.08.2024 wird beschlossen.
2. Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters an den Stadtrat:
Der Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche ab dem 01.07.2027 gemäß Anlage 3 wird zuge-
stimmt.
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Beratung zur 10/2026 Stadtratssitzung:
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