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Antrag der CDU, SPD und AfD Stadtratsfraktionen sowie der beiden fraktionslosen Stadtratsmitglieder zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Oberstein - Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten - und an den Antrag anknüpfend die Neubildung der Geschäftsbereiche/Dezernate ab dem 01.07.2027

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Idar-Oberstein
Datum2026-10-28
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Beschlussvorlage Nr. 2026/265 Datum: 28.10.2026 Federführendes Amt: Hauptamt Beteiligte Ämter: Gremium zur Beratung/Beschlussfassung: Termin: TOP: Status: Stadtrat 28.10.2026 10.14 öffentlich Abschließende Beschlussfassung in Ausschuss/Stadtrat (Ö/N): SR-Ö In nachfolgenden Sitzungen wurde die Angelegenheit bereits behandelt: Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU, SPD und AfD Stadtratsfraktionen sowie der beiden fraktionslosen Stadtratsmitglieder zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Oberstein - Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten - und an den Antrag anknüpfend die Neubildung der Geschäftsbereiche/Dezernate ab dem 01.07.2027 Erläuterungen zur 10/2026 Stadtratssitzung am 28.10.2026: 1) Antrag zur Änderung der Hauptsatzung – Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten Bezüglich der Änderung der Hauptsatzung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen. Daran anknüpfend wurde die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung als Anlage 2 beigefügt. 2) Neubildung der Geschäftsbereiche/Dezernate ab dem 01.07.2027 Der erste Beigeordnete, Bürgermeister Friedrich Marx wird mit Ablauf des 30.06.2027 in den Ruhestand eintre- ten. Sofern die beantragte Änderung der Hauptsatzung, die die Erhöhung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeord- neten zum Gegenstand hat, beschlossen wird, sind drei Geschäftsbereiche/Dezernate zu bilden. Gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung (GemO) muss hauptamtlichen Beigeordneten die Leitung eines an- gemessenen Geschäftsbereichs übertragen werden. Dem Oberbürgermeister obliegt die Neubildung der Geschäftsbereiche und die Übertragung der Leitung auf die Beigeordneten. Hierbei soll auf den Verwaltungsgliederungsplan abgestellt werden (siehe § 50 Absatz 4 GemO). Für diesen Fall sieht der Oberbürgermeister die in Anlage 3 dargestellte Dezernatsverteilung vor. Gemäß § 50 Absatz 4 GemO bedarf die Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsberei- che der Zustimmung des Stadtrates. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht des Stadtrates darauf be- schränkt ist, dem Entwurf zuzustimmen oder die Zustimmung zu versagen. Eine Modifizierung des Konzeptes ist rechtlich nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag : 1. Beschlussvorschlag – entsprechend dem Antrag der o.g. Fraktionen sowie den fraktionslosen Stadtratsmit- gliedern: Die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird auf bis zu zwei hauptamtliche Beigeordnete erhöht. Daraus resultierend werden für die Verwaltung der Stadt drei Geschäftsbereiche/Dezernate gebildet. Die als Anlage 2 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Ober- stein vom 30.08.2024 wird beschlossen. 2. Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters an den Stadtrat: Der Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche ab dem 01.07.2027 gemäß Anlage 3 wird zuge- stimmt. Seite 2 Beratung zur 10/2026 Stadtratssitzung:

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