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Antrag der CDU-Fraktion - Ausstieg als Gesellschafter aus der "Edersee Marketing GmbH"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Wildungen
Datum2026-10-29
DatenstufeNur Dokumente
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CDU Stadtverordnetenfraktion Bad Wildungen CDU -Stadtverordnetenfraktion Bad Wildungen ‚Absender: Fraktionsvorsitzender An die Fr Marc Vaupel Stadt Bad Wildungen | E fi Am Gericht 20 Am Markt 1 34537 Bad Wildungen Email: [email protected] 34537 Bad Wildungen _ | Hau "tl Bad Wildungen, den 24.8.2026 Antrag der CDU-Fraktion Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Simshäuser, wir bitten Sie, nachfolgend aufgeführten Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen: Antrag: 1. Der Magistrat wird beauftragt, nach Möglichkeit sämtliche Geschäftsanteile der Stadt Bad Wildungen an der „Edersee Marketing GmbH“ abzustoßen und zum Ablauf des 31.12.2027 als Gesellschafter aus der „Edersee Marketing GmbH“ auszuscheiden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen bzw. Verhandlungen aufzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung widerruft unter gleichzeitiger Aufhebung des am 4.10.2021 dazu unter TOP 7 Ziff. 2 gefassten Beschlusses die Zustimmung zur Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses von der Staatsbad Bad Wildungen GmbH i.H.v. jährlich 175.000,- € netto an die Edersee Marketing GmbH. . Die Stadtverordnetenversammlung gestattet der Staatsbad Bad Wildungen GmbH für die Übergangszeit bis zum 31.12.2027 die Zahlung folgender Beträge an die Edersee Marketing GmbH: a) Für das Jahr 2026 wird der Edersee Marketing GmbH letztmalig ein Betriebskostenzuschuss i.H.v. insgesamt netto 175.000,- € gewährt, soweit dieser Betrag nicht bereits ganz oder teilweise ausgezahlt worden ist. Bereits im Jahr 2026 von der Staatsbad Bad Wildungen GmbH _ geleistete Betriebskostenzuschusszahlungen sind auf diesen Betrag anzurechnen. b) Der Edersee Marketing GmbH wird für das Jahr 2027 ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt netto 87.500,- € gewährt. Die Gewährung des Betriebskostenzuschusses 2027 steht 1 CDU Stadtverordnetenfraktion Bad Wildungen jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2027 folgende Voraussetzungen erfüllt sind: aa) Die Gemeinde Edertal übernimmt als Mitgesellschafterin der Edersee Marketing GmbH zusätzlich zu einem Betriebskostenzuschuss i.H.v. jährlich netto 175.000,00 € sämtliche der Edersee Marketing GmbH anfallenden Personalkosten für die von der Edersee Marketing GmbH im Gemeindegebiet der Gemeinde Edertal betriebenen Gästeservice- bzw. Besucherzentren. bb) Die Stadt Waldeck übernimmt als Mitgesellschafterin der Edersee Marketing GmbH zusätzlich zu einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich netto 175.000,00 € sämtliche der Edersee Marketing GmbH anfallenden Personalkosten für die von der Edersee Marketing GmbH im Gemeindegebiet der Stadt Waldeck betriebenen Gästeservice- bzw. Besucherzentren. cc) Die Stadt Vöhl übernimmt als Mitgesellschafterin der Edersee Marketing GmbH zusätzlich zu einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich netto 147.060,00 € sämtliche der Edersee Marketing GmbH anfallenden Personalkosten für die von der Edersee Marketing GmbH im Gemeindegebiet der Stadt Vöhl betriebenen Gästeservice- bzw. Besucherzentren. Die aufschiebende Bedingung ist nur erfüllt, sobald sämtliche Voraussetzungen zu o.g. lit. aa), bb) und cc) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 eingetreten sind. c) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nur zur Klarstellung, dass nach Ablauf des 31.12.2027 keine Betriebskostenzuschüsse an die Edersee Marketing GmbH mehr geleistet werden dürfen. d) Der Magistrat wird vorsorglich angewiesen, einen etwaig wider Erwarten bestehenden Vertrag über die Zahlung eines Betriebskostenzuschusses an die Edersee Marketing GmbH zu kündigen. Sollte wider Erwarten zwischen der Staatsbad Bad Wildungen GmbH und der Edersee Marketing GmbH ein entsprechendes Vertragsverhältnis bestehen, z.B. aufgrund der über mehrere Jahre erfolgten Zahlungen, wird der Magistrat angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Staatsbad Bad Wildungen GmbH darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung nur vorsorglich mit der Kündigung eines solchen wider Erwarten bestehenden Vertragsverhältnisses beauftragt wird. 4. Der Stadtverordnetenversammlung befürwortet eine Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinden der Edersee-Region beschränkt auf ein gemeinsames Marketing; hierzu gehört ausdrücklich nicht der Betrieb 2 CDU Stadtverordnetenfraktion Bad Wildungen von Gästeservice- bzw. Besucherzentren außerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Bad Wildungen. Die Erbringung von Marketingleistungen durch die Staatsbad Bad Wildungen GmbH auch für die anderen Gemeinden der Edersee-Region gegen Entgelt zu marktüblichen Bedingungen ist denkbar. Der Magistrat wird beauftragt, dazu Gespräch mit den anderen Gemeinden der Edersee- Region aufzunehmen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 4.10.2021 unter TOP 7 beschlossen, Gesellschafterin der Edersee Marketing GmbH zu werden und der Staatsbad Bad Wildungen GmbH zu gestatten, an die Edersee Marketing GmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v. netto 175.000,- € zu zahlen. Es wird auf die im Ratsinformationssystem dazu hinterlegten Unterlagen für die Sitzung am 4.10.2021 verwiesen. Der Beitritt als Gesellschafterin erfolgte im Jahr 2022. Seit dem Jahr 2022 leistet die Staatsbad GmbH an die Edersee Marketing GmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 175.000 € netto. Ein _Nutzen dieser _Gesellschaftsbeteiligung ist nicht erkennbar. Die Beteilung an der Edersee Marketing GmbH und die Zahlung eines Betriebskostenzuschusses gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Die Erwartungen an ein gemeinsames Marketing haben sich aus Sicht der Stadt Bad Wildungen nicht erfüllt. Nach dem Verständnis der CDU wendet die Edersee Marketing GmbH zudem ganz erhebliche Mittel für den Betrieb von Gäste- bzw. Besucherzentren mit eignen Mitarbeitern in Edertal, Waldeck und Vöhl auf. Die Mitarbeiter der Tourist- Info in Bad Wildungen werden hingegen allein von der Staatsbad Bad Wildungen GmbH bezahlt ohne jede Kostenbeteiligung der Edersee Marketing GmbH bzw. der anderen Gemeinden. Die Stadt Bad Wildungen sollte daher nach Möglichkeit spätestens zum Ablauf des Jahres 2027 ihre Beteiligung an der Edersee Marketing GmbH beenden. Für die Übergangszeit sollte die Gewährung eines ermäßigten Zuschusses in 2027 an die Bedingung geknüpft werden, dass jede Gemeinde für den Personalaufwand für den Betrieb von Gäste- bzw. Besucherzentrum in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet vollständig selbst aufkommt, so wie die Stadt Bad Wildungen dies bereits in den vergangenen 5 Jahren getan hat. Ziel ist, dass das Budget auch tatsächlich für Marketingaufgaben verwendet wird! Der CDU ist kein schriftlicher Vertrag bekannt mit der Edersee Marketing GmbH mit einer Verpflichtung zur Zahlung eines Betriebskostenzuschusses. Nur für den Fall, dass seitens der Edersee Marketing GmbH aufgrund der seit 2022 erfolgten 3 CDU Stadtverordnetenfraktion Bad Wildungen Zahlungen das Bestehen eines Vertrages behauptet werden sollte, sollte nur vorsorglich ein etwa wider Erwarten bestehender Vertrag gekündigt werden. Eine gemeinsame Vermarktung der Edersee-Region ist weiterhin sinnvoll. Diese sollte sich jedoch auf originäres Marketing beschränken. Die entgeltliche Erbringung von Marketingleistungen durch die Staatsbad Wildungen GmbH für die Gemeinden der Edersee-Region ist denkbar. Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung. (Marc Vaupel, Fraktionsvorsitzender)

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