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Antrag der CDU-Fraktion - Ausstieg als Gesellschafter aus der "Edersee Marketing GmbH"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Wildungen |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU
Stadtverordnetenfraktion
Bad Wildungen
CDU -Stadtverordnetenfraktion Bad Wildungen ‚Absender:
Fraktionsvorsitzender
An die Fr Marc Vaupel
Stadt Bad Wildungen | E fi
Am Gericht 20
Am Markt 1 34537 Bad Wildungen
Email: [email protected]
34537
Bad Wildungen _ |
Hau "tl
Bad Wildungen, den 24.8.2026
Antrag der CDU-Fraktion
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Simshäuser,
wir bitten Sie, nachfolgend aufgeführten Antrag auf die Tagesordnung der
nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen:
Antrag:
1.
Der Magistrat wird beauftragt, nach Möglichkeit sämtliche
Geschäftsanteile der Stadt Bad Wildungen an der „Edersee Marketing
GmbH“ abzustoßen und zum Ablauf des 31.12.2027 als Gesellschafter
aus der „Edersee Marketing GmbH“ auszuscheiden. Die dazu
erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen bzw. Verhandlungen
aufzunehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung widerruft unter gleichzeitiger
Aufhebung des am 4.10.2021 dazu unter TOP 7 Ziff. 2 gefassten
Beschlusses die Zustimmung zur Zahlung eines jährlichen
Betriebskostenzuschusses von der Staatsbad Bad Wildungen GmbH
i.H.v. jährlich 175.000,- € netto an die Edersee Marketing GmbH.
. Die Stadtverordnetenversammlung gestattet der Staatsbad Bad
Wildungen GmbH für die Übergangszeit bis zum 31.12.2027 die
Zahlung folgender Beträge an die Edersee Marketing GmbH:
a) Für das Jahr 2026 wird der Edersee Marketing GmbH letztmalig ein
Betriebskostenzuschuss i.H.v. insgesamt netto 175.000,- € gewährt,
soweit dieser Betrag nicht bereits ganz oder teilweise ausgezahlt
worden ist. Bereits im Jahr 2026 von der Staatsbad Bad Wildungen
GmbH _ geleistete Betriebskostenzuschusszahlungen sind auf
diesen Betrag anzurechnen.
b) Der Edersee Marketing GmbH wird für das Jahr 2027 ein
Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt netto 87.500,- €
gewährt. Die Gewährung des Betriebskostenzuschusses 2027 steht
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Bad Wildungen
jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung
zum 1. Januar 2027 folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
aa) Die Gemeinde Edertal übernimmt als Mitgesellschafterin der
Edersee Marketing GmbH zusätzlich zu einem
Betriebskostenzuschuss i.H.v. jährlich netto 175.000,00 €
sämtliche der Edersee Marketing GmbH anfallenden
Personalkosten für die von der Edersee Marketing GmbH im
Gemeindegebiet der Gemeinde Edertal betriebenen
Gästeservice- bzw. Besucherzentren.
bb) Die Stadt Waldeck übernimmt als Mitgesellschafterin der
Edersee Marketing GmbH zusätzlich zu einem
Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich netto 175.000,00 €
sämtliche der Edersee Marketing GmbH anfallenden
Personalkosten für die von der Edersee Marketing GmbH im
Gemeindegebiet der Stadt Waldeck betriebenen Gästeservice-
bzw. Besucherzentren.
cc) Die Stadt Vöhl übernimmt als Mitgesellschafterin der Edersee
Marketing GmbH zusätzlich zu einem Betriebskostenzuschuss
in Höhe von jährlich netto 147.060,00 € sämtliche der Edersee
Marketing GmbH anfallenden Personalkosten für die von der
Edersee Marketing GmbH im Gemeindegebiet der Stadt Vöhl
betriebenen Gästeservice- bzw. Besucherzentren.
Die aufschiebende Bedingung ist nur erfüllt, sobald sämtliche
Voraussetzungen zu o.g. lit. aa), bb) und cc) mit Wirkung zum
1. Januar 2027 eingetreten sind.
c) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nur zur Klarstellung,
dass nach Ablauf des 31.12.2027 keine Betriebskostenzuschüsse
an die Edersee Marketing GmbH mehr geleistet werden dürfen.
d) Der Magistrat wird vorsorglich angewiesen, einen etwaig wider
Erwarten bestehenden Vertrag über die Zahlung eines
Betriebskostenzuschusses an die Edersee Marketing GmbH zu
kündigen. Sollte wider Erwarten zwischen der Staatsbad Bad
Wildungen GmbH und der Edersee Marketing GmbH ein
entsprechendes Vertragsverhältnis bestehen, z.B. aufgrund der
über mehrere Jahre erfolgten Zahlungen, wird der Magistrat
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Staatsbad Bad
Wildungen GmbH darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung
nur vorsorglich mit der Kündigung eines solchen wider Erwarten
bestehenden Vertragsverhältnisses beauftragt wird.
4. Der Stadtverordnetenversammlung befürwortet eine Zusammenarbeit
mit den anderen Gemeinden der Edersee-Region beschränkt auf ein
gemeinsames Marketing; hierzu gehört ausdrücklich nicht der Betrieb
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von Gästeservice- bzw. Besucherzentren außerhalb des
Gemeindegebietes der Stadt Bad Wildungen. Die Erbringung von
Marketingleistungen durch die Staatsbad Bad Wildungen GmbH auch
für die anderen Gemeinden der Edersee-Region gegen Entgelt zu
marktüblichen Bedingungen ist denkbar. Der Magistrat wird
beauftragt, dazu Gespräch mit den anderen Gemeinden der Edersee-
Region aufzunehmen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 4.10.2021 unter TOP 7
beschlossen, Gesellschafterin der Edersee Marketing GmbH zu werden und der
Staatsbad Bad Wildungen GmbH zu gestatten, an die Edersee Marketing GmbH
einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v. netto 175.000,- € zu zahlen. Es
wird auf die im Ratsinformationssystem dazu hinterlegten Unterlagen für die
Sitzung am 4.10.2021 verwiesen.
Der Beitritt als Gesellschafterin erfolgte im Jahr 2022. Seit dem Jahr 2022 leistet
die Staatsbad GmbH an die Edersee Marketing GmbH einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss i.H.v. 175.000 € netto.
Ein _Nutzen dieser _Gesellschaftsbeteiligung ist nicht erkennbar. Die
Beteilung an der Edersee Marketing GmbH und die Zahlung eines
Betriebskostenzuschusses gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt.
Die Erwartungen an ein gemeinsames Marketing haben sich aus Sicht der Stadt
Bad Wildungen nicht erfüllt.
Nach dem Verständnis der CDU wendet die Edersee Marketing GmbH zudem
ganz erhebliche Mittel für den Betrieb von Gäste- bzw. Besucherzentren mit
eignen Mitarbeitern in Edertal, Waldeck und Vöhl auf. Die Mitarbeiter der Tourist-
Info in Bad Wildungen werden hingegen allein von der Staatsbad Bad Wildungen
GmbH bezahlt ohne jede Kostenbeteiligung der Edersee Marketing GmbH bzw.
der anderen Gemeinden.
Die Stadt Bad Wildungen sollte daher nach Möglichkeit spätestens zum Ablauf des
Jahres 2027 ihre Beteiligung an der Edersee Marketing GmbH beenden.
Für die Übergangszeit sollte die Gewährung eines ermäßigten Zuschusses in 2027
an die Bedingung geknüpft werden, dass jede Gemeinde für den Personalaufwand
für den Betrieb von Gäste- bzw. Besucherzentrum in ihrem jeweiligen
Gemeindegebiet vollständig selbst aufkommt, so wie die Stadt Bad Wildungen dies
bereits in den vergangenen 5 Jahren getan hat. Ziel ist, dass das Budget auch
tatsächlich für Marketingaufgaben verwendet wird!
Der CDU ist kein schriftlicher Vertrag bekannt mit der Edersee Marketing GmbH
mit einer Verpflichtung zur Zahlung eines Betriebskostenzuschusses. Nur für den
Fall, dass seitens der Edersee Marketing GmbH aufgrund der seit 2022 erfolgten
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Bad Wildungen
Zahlungen das Bestehen eines Vertrages behauptet werden sollte, sollte nur
vorsorglich ein etwa wider Erwarten bestehender Vertrag gekündigt werden.
Eine gemeinsame Vermarktung der Edersee-Region ist weiterhin sinnvoll. Diese
sollte sich jedoch auf originäres Marketing beschränken. Die entgeltliche
Erbringung von Marketingleistungen durch die Staatsbad Wildungen GmbH für die
Gemeinden der Edersee-Region ist denkbar.
Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.
(Marc Vaupel, Fraktionsvorsitzender)
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