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Jahresabschluss 2025 Amt Mitteldithmarschen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Mitteldithmarschen
Datum2026-10-07
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Amt Mitteldithmarschen 16.06.2026 FD Finanzwirtschaft Az.: Finanzausschuss des Amtes Mitteldithmarschen öffentlich Amtsausschuss des Amtes Mitteldithmarschen öffentlich Jahresabschluss 2025 Amt Mitteldithmarschen Sachverhalt: Gemäß § 91 GO ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Der geprüfte Jahresabschluss ist spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung (§ 92 Abs. 3 GO) zuzuleiten. Die Gemeindevertretung entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Nach § 91 Abs. 1 S.2 GO i.V.m. § 44 GemHVO besteht der Jahresabschluss aus: 1. der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO), 2. der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO), 3. den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO), 4. der Bilanz (§ 48 GemHVO) und 5. dem Anhang inkl. Anlagen (§ 51 GemHVO). Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen. Die Einzelheiten des Jahresabschlusses sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Aufgabe des Jahresabschlusses ist es, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ist zu erläutern. Das Jahresergebnis 2025 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 551.535,07 € aus. Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO ist der Jahresüberschuss unter Berücksichtigung von § 25 Abs. 3 GemHVO der Ausgleichsrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit er nicht zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages benötigt wird. Soweit ein Ausgleich nach Abs. 4 nicht oder nicht vollständig möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Über die Verwendung des Ergebnisses (Jahresüberschuss, -fehlbetrag) entscheidet der Amtsausschuss nach Prüfung durch den Finanzausschuss. Die Umsetzung erfolgt in der Bilanz des folgenden Jahres. Vorgeschlagen wird, den Jahresüberschuss i.H.v. 551.535,07 € zum anteiligen Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages aus Vorjahren i.H.v. 566.845,06 € zu verwenden. Der danach verbleibende Fehlbetrag i.H.v. 15.309,99 € wird weiterhin als Fehlbetrag vorgetragen. Der Finanzausschuss prüft den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 22.09.2026. Der Vorsitzende wird über das Ergebnis der Prüfung berichten. Finanzierung: keine einmaligen Kosten - 2 - Einmalige Gesamtkosten in Höhe von €. keine laufenden Kosten Laufende Kosten in Höhe von € pro Haushaltsjahr Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig ab dem zur Verfügung gestellt werden. Deckungsvorschlag: Weitere Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen: Beschlussempfehlung: Der Amtsausschuss stimmt dem Jahresabschluss 2025 samt Anhang und Lagebericht in der durch die heutige Beratung gefundenen Form zu. Der Jahresüberschuss in Höhe von 551.535,07 € wird zum anteiligen Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages aus Vorjahren in Höhe von 566.845,06 € verwendet. Der danach verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 15.309,99 € wird weiterhin als Fehlbetrag vorgetragen.

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