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Jahresabschluss 2025 Amt Mitteldithmarschen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Mitteldithmarschen |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Mitteldithmarschen 16.06.2026
FD Finanzwirtschaft
Az.:
Finanzausschuss des Amtes Mitteldithmarschen öffentlich
Amtsausschuss des Amtes Mitteldithmarschen öffentlich
Jahresabschluss 2025 Amt Mitteldithmarschen
Sachverhalt:
Gemäß § 91 GO ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen. Der geprüfte Jahresabschluss ist spätestens bis zum 31. Dezember
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zur Beratung der Gemeindevertretung zur
Beschlussfassung (§ 92 Abs. 3 GO) zuzuleiten. Die Gemeindevertretung entscheidet über die
Verwendung des Jahresüberschusses bzw. über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Nach § 91 Abs. 1 S.2 GO i.V.m. § 44 GemHVO besteht der Jahresabschluss aus:
1. der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO),
2. der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO),
3. den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO),
4. der Bilanz (§ 48 GemHVO) und
5. dem Anhang inkl. Anlagen (§ 51 GemHVO).
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 52 GemHVO beizufügen. Die Einzelheiten des
Jahresabschlusses sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Aufgabe des Jahresabschlusses ist es, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vermitteln und ist zu erläutern.
Das Jahresergebnis 2025 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 551.535,07 € aus.
Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO ist der Jahresüberschuss unter Berücksichtigung von § 25 Abs. 3
GemHVO der Ausgleichsrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit er nicht zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrages benötigt wird. Soweit ein Ausgleich nach Abs. 4 nicht oder
nicht vollständig möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen.
Über die Verwendung des Ergebnisses (Jahresüberschuss, -fehlbetrag) entscheidet der
Amtsausschuss nach Prüfung durch den Finanzausschuss. Die Umsetzung erfolgt in der Bilanz
des folgenden Jahres. Vorgeschlagen wird, den Jahresüberschuss i.H.v. 551.535,07 € zum
anteiligen Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages aus Vorjahren i.H.v. 566.845,06 € zu
verwenden. Der danach verbleibende Fehlbetrag i.H.v. 15.309,99 € wird weiterhin als Fehlbetrag
vorgetragen.
Der Finanzausschuss prüft den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 22.09.2026. Der
Vorsitzende wird über das Ergebnis der Prüfung berichten.
Finanzierung:
keine einmaligen Kosten
- 2 -
Einmalige Gesamtkosten in Höhe von €.
keine laufenden Kosten
Laufende Kosten in Höhe von € pro Haushaltsjahr
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig ab dem zur Verfügung gestellt werden.
Deckungsvorschlag:
Weitere Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen:
Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss stimmt dem Jahresabschluss 2025 samt Anhang und Lagebericht in der durch
die heutige Beratung gefundenen Form zu.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 551.535,07 € wird zum anteiligen Ausgleich des vorgetragenen
Fehlbetrages aus Vorjahren in Höhe von 566.845,06 € verwendet. Der danach verbleibende
Fehlbetrag in Höhe von 15.309,99 € wird weiterhin als Fehlbetrag vorgetragen.
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