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Mitteilung bzw. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.05. bis 31.08.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Mitteldithmarschen |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Mitteldithmarschen 02.09.2026
FD Finanzwirtschaft
Az.:
Amtsausschuss des Amtes Mitteldithmarschen öffentlich
Mitteilung bzw. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.05. bis
31.08.2026
Sachverhalt:
a) Mitteilung der durch den Amtsdirektor im o.a. Zeitraum genehmigten
Haushaltsüberschreitungen
Gem. der Haushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2026 ist der Amtsdirektor ermächtigt,
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu
genehmigen, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000 € nicht übersteigt.
Der Amtsausschuss ist über die geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen zu informieren.
Die durch den Amtsdirektor genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
aus der Ergebnisrechnung sind der Anlage I;
aus investiven Maßnahmen sind der Anlage II
zu dieser Vorlage zu entnehmen.
b) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Die durch den Amtsausschuss gem. § 82 GO („Wertgrenze lt. HH-Satzung s.o.“) zu
genehmigenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
aus der Ergebnisrechnung sind der Anlage III;
aus investiven Maßnahmen sind der Anlage IV
zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Die Darstellung in der Ergebnisrechnung umfasst auch die damit verbundenen Auszahlungen.
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 82 GO zur Vorlage
der im o. a. Zeitraum getätigten Haushaltsüberschreitungen nach.
Finanzierung:
keine einmaligen Kosten
Einmalige Gesamtkosten in Höhe von €.
keine laufenden Kosten
Laufende Kosten in Höhe von € pro Haushaltsjahr
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig ab dem zur Verfügung gestellt werden.
- 2 -
Deckungsvorschlag:
Weitere Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen:
Beschlussempfehlung:
a)
Der Amtsausschuss nimmt die aus den Anlage zu dieser Vorlage ersichtlichen überplanmäßigen
bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. Die Anlagen sind dem
Originalprotokoll beigefügt.
b)
Der Amtsausschuss beschließt, die aus den beigefügten Anlagen ersichtlichen überplanmäßigen
bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 82 GO zu genehmigen. Die
Anlagen sind dem Originalprotokoll beigefügt.
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