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Mitteilung bzw. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.05. bis 31.08.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Mitteldithmarschen
Datum2026-10-07
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Amt Mitteldithmarschen 02.09.2026 FD Finanzwirtschaft Az.: Amtsausschuss des Amtes Mitteldithmarschen öffentlich Mitteilung bzw. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.05. bis 31.08.2026 Sachverhalt: a) Mitteilung der durch den Amtsdirektor im o.a. Zeitraum genehmigten Haushaltsüberschreitungen Gem. der Haushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2026 ist der Amtsdirektor ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000 € nicht übersteigt. Der Amtsausschuss ist über die geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen zu informieren. Die durch den Amtsdirektor genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen  aus der Ergebnisrechnung sind der Anlage I;  aus investiven Maßnahmen sind der Anlage II zu dieser Vorlage zu entnehmen. b) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Die durch den Amtsausschuss gem. § 82 GO („Wertgrenze lt. HH-Satzung s.o.“) zu genehmigenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen  aus der Ergebnisrechnung sind der Anlage III;  aus investiven Maßnahmen sind der Anlage IV zu dieser Vorlage zu entnehmen. Die Darstellung in der Ergebnisrechnung umfasst auch die damit verbundenen Auszahlungen. Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 82 GO zur Vorlage der im o. a. Zeitraum getätigten Haushaltsüberschreitungen nach. Finanzierung: keine einmaligen Kosten Einmalige Gesamtkosten in Höhe von €. keine laufenden Kosten Laufende Kosten in Höhe von € pro Haushaltsjahr Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig ab dem zur Verfügung gestellt werden. - 2 - Deckungsvorschlag: Weitere Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen: Beschlussempfehlung: a) Der Amtsausschuss nimmt die aus den Anlage zu dieser Vorlage ersichtlichen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. Die Anlagen sind dem Originalprotokoll beigefügt. b) Der Amtsausschuss beschließt, die aus den beigefügten Anlagen ersichtlichen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 82 GO zu genehmigen. Die Anlagen sind dem Originalprotokoll beigefügt.

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