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Einstellung einer Kraft im Bundesfreiwilligendienst

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TypAntrag
GemeindeAmt Itzehoe-Land
Datum2026-05-11
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Amt Itzehoe-Land Vorlagen-Nummer: Bearbeiter: Anja Pohlmann AI/HA/0889/2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Itzehoe, 20.04.2026 Vorlage für Zuständigkeit Sitzungsdatum Schulausschuss Vorberatung 29.04.2026 Amtsausschuss Entscheidung 11.05.2026 Einstellung einer Kraft im Bundesfreiwilligendienst Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt/ der Amtsausschuss beschließt, die Anerkennung der Julianka-Schule als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst zu beantragen und die Stelle nach der Anerkennung schnellstmöglich auszuschreiben. Das Taschengeld soll in Höhe des Höchstbetrages gezahlt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind im 1. Nachtragshaushaltsplan für 2026 zu berücksichtigen. Begründung: Um die Beschäftigten im Offenen Ganztag zu unterstützen, könnte in der Julianka-Schule eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst eingerichtet werden. Am Vormittag könnte die Kraft die Lehrer im täglichen Unterrichtsgeschehen unterstützen. Der Bundesfreiwilligendienst läuft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza). Dort werden die Stellen genehmigt und von dort kommen auch die Zuschüsse. Das Taschengeld beträgt im Jahr 2026 maximal 676,- Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Daneben sind Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung) von der Einsatzstelle zu entrichten. Der Gesetzgeber schreibt die Teilnahme an Seminaren vor. Insgesamt sind während eines zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienstes 25 Seminartage verpflichtend. Grundsätzlich bietet das Bundesamt für die angeschlossenen Einsatzstellen und Träger die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung an. Jede Stelle im Bundesfreiwilligendienst wird vom Bafza mit 300 €/Monat bezuschusst. Zusätzlich werden den BFDlern die Fahrkosten zu den Seminaren erstattet und es wird eine einmalige Pauschale pro BFDler für die Nutzung der Seminare durch das Amt in Höhe von 350 €/BFDler an das Bafza gezahlt. Finanzielle Auswirkungen: im Jahr: Personalkosten 11.592,- € (AG Brutto – 676,00 € Taschengeld und SV-Beiträge) Erstattung vom Bund 3.600,- € (300 €/ Monat) Seminarkosten ca. 350 €, Fahrtkosten ca. 200 € Anlagen: Der_BFD_von_A-Z AI/HA/0889/2026 Seite 2 von 2

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