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Einstellung einer Kraft im Bundesfreiwilligendienst
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Itzehoe-Land |
| Datum | 2026-05-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Itzehoe-Land Vorlagen-Nummer:
Bearbeiter:
Anja Pohlmann AI/HA/0889/2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Itzehoe, 20.04.2026
Vorlage für Zuständigkeit Sitzungsdatum
Schulausschuss Vorberatung 29.04.2026
Amtsausschuss Entscheidung 11.05.2026
Einstellung einer Kraft im Bundesfreiwilligendienst
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt/ der Amtsausschuss beschließt, die Anerkennung der
Julianka-Schule als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst zu beantragen und die
Stelle nach der Anerkennung schnellstmöglich auszuschreiben. Das Taschengeld soll in
Höhe des Höchstbetrages gezahlt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind im 1.
Nachtragshaushaltsplan für 2026 zu berücksichtigen.
Begründung:
Um die Beschäftigten im Offenen Ganztag zu unterstützen, könnte in der Julianka-Schule
eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst eingerichtet werden. Am Vormittag könnte die Kraft
die Lehrer im täglichen Unterrichtsgeschehen unterstützen.
Der Bundesfreiwilligendienst läuft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza). Dort werden die Stellen genehmigt und von dort
kommen auch die Zuschüsse.
Das Taschengeld beträgt im Jahr 2026 maximal 676,- Euro monatlich (6 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Daneben sind
Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung,
gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur
gesetzlichen Unfallversicherung) von der Einsatzstelle zu entrichten.
Der Gesetzgeber schreibt die Teilnahme an Seminaren vor. Insgesamt sind während eines
zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienstes 25 Seminartage verpflichtend. Grundsätzlich
bietet das Bundesamt für die angeschlossenen Einsatzstellen und Träger die Organisation
und Durchführung der pädagogischen Begleitung an.
Jede Stelle im Bundesfreiwilligendienst wird vom Bafza mit 300 €/Monat bezuschusst.
Zusätzlich werden den BFDlern die Fahrkosten zu den Seminaren erstattet und es wird eine
einmalige Pauschale pro BFDler für die Nutzung der Seminare durch das Amt in Höhe von
350 €/BFDler an das Bafza gezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
im Jahr:
Personalkosten 11.592,- € (AG Brutto – 676,00 € Taschengeld und SV-Beiträge)
Erstattung vom Bund 3.600,- € (300 €/ Monat)
Seminarkosten ca. 350 €, Fahrtkosten ca. 200 €
Anlagen:
Der_BFD_von_A-Z
AI/HA/0889/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert