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Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Umlage der Julianka-Schule ab dem 01.01.2027

Angenommen20 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Itzehoe-Land
Datum2026-10-01
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Amt Itzehoe-Land Vorlagen-Nummer: Bearbeiter: Stefan Dunker AI/AfF/1950/2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Itzehoe, 07.09.2026 Vorlage für Zuständigkeit Sitzungsdatum Schulausschuss Vorberatung 09.09.2026 Amtsausschuss Entscheidung Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Umlage der Julianka-Schule ab dem 01.01.2027 Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt/Der Amtsausschuss beschließt, die Umlage für die Julianka- Schule für das Jahr 2027 wie folgt zu berechnen: Variante A: Sämtliche Kosten nach den Schülerzahlen der letzten drei Jahre, Variante B: Laufende Kosten nach den Schülerzahlen der letzten drei Jahre und Investitionen je zur Hälfte nach Finanzkraft und Schülerzahlen der letzten drei Jahre, Variante C: Sämtliche Kosten je zur Hälfte nach Finanzkraft und Schülerzahlen der letzten drei Jahre. . Begründung: Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 beschlossen, zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 die beiden unterschiedlichen Umlageschlüssel zusätzlich - Variante a) für alle Investitionen und - Variante b) für alle Investitionen und konsumtiven Ausgaben gegenüberzustellen. Die Fachämter haben die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2027 zusammengetragen. Das Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt demnach 635.400 Euro. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, eine Umlage für die laufenden Kosten wie im Vorjahr in Höhe von 600.000 Euro zu erheben. Die Investitionen betragen 335.500 Euro. Hierin enthalten sind 300.000 Euro Planungskosten für den Neubau des Schulgebäudes, die bereits im Haushaltsplan 2026 veranschlagt waren aber bisher nicht in Anspruch genommen wurden. Da allerdings eine entsprechende Umlage erhoben wurde wird empfohlen, im Jahr 2027 lediglich eine investive Umlage in Höhe von 35.500 Euro festzusetzen. Die liquiden Mittel der Julianka-Schule betragen lt. Nachtragshaushaltsplanung zum 31.12.2026 ca. 640.000 Euro. Die verschiedenen Varianten der Umlageberechnung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einbeziehung der Finanzkraft in der Berechnung der Schulbauumlage werden finanzschwächere und kinderstarke Gemeinden entlastet. Anlagen: Variantenvergleich Umlageberechnung AI/AfF/1950/2026 Seite 2 von 2

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