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Bestätigung der Geschäftsordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steglitz-Zehlendorf (Berlin) |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bezirksverordnetenversammlung
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Antrag Drs. Nr: 0002/VII
Status: öffentlich
Datum: 21.10.2026
vom / der aktueller Initiator
Grüne- und SPD-Fraktion Grüne- und SPD-Fraktion Verfasser: Kräß/Martens,
Buchta/Macmillan
Bestätigung der Geschäftsordnung
Beratungsfolge:
Datum Ausschuss Sitzung Erledigungsart
BVV
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in
der seit dem 30. November 2022 geltenden Fassung, zuletzt 2026 geändert gemäß Beschluss
der BVV (Drucksache 1565/VI), gilt mit den folgenden Maßgaben in der siebten Wahlperiode
fort.
1) In § 2 Absatz 2 werden die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch die Worte
„Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt.
2) In § 9 Absatz 2 werden die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch die Worte
„Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt.
3) Nach § 9 Absatz 2 Satz 4 wird eingefügt: „Jede Gruppe kann eine Vertreterin oder einen
Vertreter benennen, die oder der an den Sitzungen des Ältestenrats mit Rede- und
Antragsrecht teilnimmt.”
4) In § 9 Absatz 3 werden nach „Fraktionen” die Worte „und Gruppen” ergänzt.
5) In § 12 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch die Worte
„Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt und in § 12 Absatz 1 Satz 4 werden die Worte
„Hare/Niemeyer” durch „d’Hondt” ersetzt.
Begründung:
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Abstimmung zwischen den Fraktionen und
Gruppen erleichtern und die Arbeitsfähigkeit der BVV und ihrer Gremien stärken. Durch die
Einbeziehung von Gruppen in den Ältestenrat können organisatorische Fragen und die
Vorbereitung der BVV-Sitzungen frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Dies
erleichtert den Informationsfluss und trägt zu einem geordneten Sitzungsablauf bei. Mit der
Rückkehr zum Sitzverteilungsverfahren nach D’Hondt für die Besetzung der Ausschüsse und
des BVV-Vorstands soll an die frühere Praxis angeknüpft werden. Ziel ist es, tragfähige
Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen zu unterstützen und die Fraktionen entsprechend
ihrer Stärke in die Verantwortung für die parlamentarische Arbeit einzubinden.
Für die Grüne- und SPD-Fraktion
Kräß/Martens Buchta/Macmillan
Text aus PDF extrahiert