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Vorläufige Geschäftsordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steglitz-Zehlendorf (Berlin) |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bezirksverordnetenversammlung
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Antrag Drs. Nr: 0001/VII
Status: öffentlich
Datum: 21.10.2026
vom / der aktueller Initiator
CDU-Fraktion CDU-Fraktion Verfasser: Hippe, Kronhagel
Vorläufige Geschäftsordnung
Beratungsfolge:
Datum Ausschuss Sitzung Erledigungsart
BVV
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in
der seit dem 30.11.2022 geltenden Fassung, zuletzt geändert am 22. April 2026, gilt mit
folgenden Maßgaben in der siebenten Wahlperiode bis zum 31.05.2027 fort:
1) In § 2 Abs. 2 wird „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch „Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt.
2) In § 9 Abs. 2 wird „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch „Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt.
3) In § 12 Abs. 1 wird „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch „Höchstzahlverfahren d´Hondt“,
insgesamt zweimal, ersetzt.
Für die CDU-Fraktion
Hippe Kronhagel
Text aus PDF extrahiert