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Vorläufige Geschäftsordnung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSteglitz-Zehlendorf (Berlin)
Datum2026-10-29
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Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Antrag Drs. Nr: 0001/VII Status: öffentlich Datum: 21.10.2026 vom / der aktueller Initiator CDU-Fraktion CDU-Fraktion Verfasser: Hippe, Kronhagel Vorläufige Geschäftsordnung Beratungsfolge: Datum Ausschuss Sitzung Erledigungsart BVV Die BVV möge beschließen: Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der seit dem 30.11.2022 geltenden Fassung, zuletzt geändert am 22. April 2026, gilt mit folgenden Maßgaben in der siebenten Wahlperiode bis zum 31.05.2027 fort: 1) In § 2 Abs. 2 wird „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch „Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt. 2) In § 9 Abs. 2 wird „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch „Höchstzahlverfahren d´Hondt“ ersetzt. 3) In § 12 Abs. 1 wird „Hare/Niemeyer-Verfahren“ durch „Höchstzahlverfahren d´Hondt“, insgesamt zweimal, ersetzt. Für die CDU-Fraktion Hippe Kronhagel

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