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Antwort der Verwaltung auf den Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den von Baustellen beeinträchtigten Einzelhandel (DS-Nr. 2545/2025) (Informationsdrucks. Nr. 1988/2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hannover |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Informations-
i
drucksache
Landeshauptstadt
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten Nr. 1988/2026
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen,
Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Anzahl der Anlagen 0
Ordnung
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In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
Antwort der Verwaltung auf den Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den
von Baustellen beeinträchtigten Einzelhandel (DS-Nr. 2545/2025)
Antrag der CDU-Fraktion zur finanziellen Entlastungen für den von Baustellen
beeinträchtigten Einzelhandel (DS-Nr. 2545/2025)
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise in Hannover ansässige
Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe für die Dauer einer Baumaßnahme im öffentlichen
Raum, welche die Zufahrt oder den Zugang zu einer Betriebsstätte mit Kundenverkehr
länger als einen Monat erheblich beeinträchtigt, vor dem Hintergrund der geltenden
Rechtslage finanziell entlastet werden kann, z. B. durch die Stundung oder Minderung der
Vorauszahlung der Gewerbesteuer.
Antwort der Verwaltung
In Hinblick auf die konkrete Fragestellung zu Stundungsmöglichkeiten bzw. Anpassungen
der Vorauszahlungen bei Gewerbesteuer antwortet die Verwaltung wie folgt:
Vorauszahlungen der Gewerbesteuer werden in der Regel aufgrund von
Gewerbesteuermessbescheiden der Finanzämter festgesetzt. Nach dem
Gewerbesteuergesetz können die Gemeinden die Vorauszahlungen jedoch der Steuer
anpassen, die sich voraussichtlich ergeben wird. Es ist übliche Verfahrensweise, dass die
Verwaltung Vorauszahlungen auf Antrag der Steuerpflichtigen anpasst. Es genügt hierzu
eine kurze plausible Begründung mit Angabe der prognostizierten finanziellen
Auswirkungen. Der Nachweis von wirtschaftlichen Einbußen in Folge von Baumaßnahmen
im öffentlichen Straßenraum ist als Begründung ausreichend. Ebenso werden auch
Stundungen auf Antrag mit einer entsprechenden Begründung gewährt. Bei einer Stundung
fallen allerdings für jeden vollen Stundungsmonat Stundungszinsen an.
Darüber hinaus können weitere Entlastungen vorgenommen werden. In Bezug auf den
Einzelhandel werden vom Fachbereich Wirtschaft auf Antrag Erlaubnisse für die Platzierung
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von Warenbänken (Warenauslagen) gemäß § 9 der städtischen Sondernutzungssatzung
erteilt. Sofern die öffentliche Fläche z. B. aufgrund von Baumaßnahmen nicht nutzbar ist,
besteht die Möglichkeit, die Sondernutzungserlaubnis tagesaktuell zu widerrufen und nach
entsprechender Beendigung der Baumaßnahme neu zu erteilen. Mit Blick auf die
Vergangenheit gab es kaum Vorgänge dieser Art. Hierbei ist wohl ausschlaggebend, dass
es sich nur um sehr kleine Flächen von maximal 1,50 m Tiefe direkt vor den
Geschäftsfronten handelt, welche erlaubnisfähig sind, sodass eine Beeinträchtigung durch
Baustellen nur selten vorliegt.
Im Zusammenhang mit der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für eine
gastronomische Nutzung öffentlicher Flächen wird von der Verwaltung analog zum
Einzelhandel verfahren. In bestimmten Einzelfällen, wo z. B. eine Nutzung der erlaubten
Fläche möglich ist, aber eine direkt angrenzende Baustelle durch Lärm und Schmutz zu
massiven Beeinträchtigungen führt, prüft die Verwaltung eine Gebührenreduzierung bzw.
einen Gebührenerlass.
Speziell zum Fernwärmeausbau haben die Verwaltung und enercity einen früheren
Informationsaustausch vereinbart, so dass rechtzeitig Informationen an die Anliegenden
möglich sind, insbesondere dann, wenn Gastronomieflächen oder andere gewerblich
genutzte Außenflächen im öffentlichen Raum betroffen sind.
Darüber hinaus verfügt die Landeshauptstadt über keine monetären einzelbetrieblichen
finanziellen Förder- oder Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der zugrundeliegende Antrag betrifft alle Gewerbetreibenden gleichermaßen, sodass
genderspezifische Aspekte nicht explizit zu berücksichtigen sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Hannover / 01.10.2026
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