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Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW hier: Mehrbedarf für Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geldern |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B eschlussvorlage
Stadt Geldern
Der Bürgermeister
öffentlich
Vorlage-Nr.: 222/2026
Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit
Rat 08.10.2026 12. entscheidend
Betreff:
Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW
hier: Mehrbedarf für Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Geldern stimmt der überplanmäßigen Auszahlung beim Finanzkonto
7821000 "Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden", Investitionsnummer:
393 "Errichtung Umkleidehäuser GW Vernum" im Produkt 42.424.01 Sportstätten in Höhe von
insgesamt 65.195,00 € zu. Gedeckt wird die außerplanmäßige Auszahlung durch
Minderauszahlungen beim Finanzkonto 7851000 "Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen",
Investitionsnummer 122 "Erwerb u. Veräußerung von Grundstücken" im Produkt 11.111.12
Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Sachverhaltsdarstellung:
Der Sportverein GW Vernum errichtet auf seiner Anlage ein Umkleidehaus mit einem
Gemeinschaftsraum. Die Finanzierung des Projektes erfolgt zum einen durch Fördermittel aus
dem Dorferneuerungsprogramms des Landes NRW (245.000 €), einem Zuschuss der Stadt
Geldern (623.015 €) sowie durch Eigenleistungen des GW Vernum (120.000 €). Die Mittel der
Stadt Geldern sind in den Jahren 2023-2026 in den Haushalt der Stadt Geldern eingestellt
worden. Bis heute wurden vereinbarungsgemäß im Zuge des Baufortschrittes insgesamt
560.713 € ausgezahlt. Für die in diesem Jahr noch anstehende Auszahlung der Schlussrate
in Höhe von 65.195 € fehlt die entsprechende Auszahlungsermächtigung, da die verfügbaren
Haushaltsmittel aus dem Jahr 2024 (65.195 €) versehentlich nicht als Haushaltsrest
übertragen worden sind. Da das Jahr 2024 abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt
auch keine nachträgliche Übertragung erfolgen. Daher sollen nun mit der überplanmäßigen
Bereitstellung der Auszahlungsmittel die erforderlichen Beträge haushaltsrechtlich zur
Verfügung gestellt werden. Mit der Bereitstellung dieser Auszahlungsermächtigung wird der
Gesamtzuschuss der Stadt Geldern nicht erhöht.
Die Deckung der Auszahlung kann durch Minderauszahlungen beim Finanzkonto 7821000
"Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden", Investitionsnummer 122
"Erwerb u. Veräußerung v. Grundstücken" im Produkt 11.111.12 Grundstücks- und
Gebäudemanagement erfolgen. Hier werden im laufenden Haushaltsjahr die angesetzten
Haushaltsmittel nicht vollständig benötigt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Produkt/Konto/Inv.Nr. Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf
42.424.01 Sportstätten
7821 000 Auszahlung für den Erwerb 95.000 € 65.195 €
von Grundstücken und
Gebäuden
393 Errichtung Umkleidehäuser
GW Vernum
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung kann durch Minderauszahlungen in dem
nachstehenden Produkt /Konto/Investitionsnummer erfolgen:
Produkt/Konto/Inv.Nr. Bezeichnung Haushaltsansatz Minderbedarf
11.111.12 Grundstücks- und
Gebäudemanagement
7821 000 Auszahlung für den Erwerb 2.075.000 € 65.195 €
von Grundstücken und
Gebäuden
122 Erwerb u. Veräußerung v.
Grundstücken
Beschlussvorlage 222/2026 Seite 2 von 2
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