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Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW hier: Mehrbedarf für Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

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TypAntrag
GemeindeGeldern
Datum2026-10-08
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B eschlussvorlage Stadt Geldern Der Bürgermeister öffentlich Vorlage-Nr.: 222/2026 Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit Rat 08.10.2026 12. entscheidend Betreff: Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW hier: Mehrbedarf für Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Rat der Stadt Geldern stimmt der überplanmäßigen Auszahlung beim Finanzkonto 7821000 "Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden", Investitionsnummer: 393 "Errichtung Umkleidehäuser GW Vernum" im Produkt 42.424.01 Sportstätten in Höhe von insgesamt 65.195,00 € zu. Gedeckt wird die außerplanmäßige Auszahlung durch Minderauszahlungen beim Finanzkonto 7851000 "Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen", Investitionsnummer 122 "Erwerb u. Veräußerung von Grundstücken" im Produkt 11.111.12 Grundstücks- und Gebäudemanagement. Sachverhaltsdarstellung: Der Sportverein GW Vernum errichtet auf seiner Anlage ein Umkleidehaus mit einem Gemeinschaftsraum. Die Finanzierung des Projektes erfolgt zum einen durch Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramms des Landes NRW (245.000 €), einem Zuschuss der Stadt Geldern (623.015 €) sowie durch Eigenleistungen des GW Vernum (120.000 €). Die Mittel der Stadt Geldern sind in den Jahren 2023-2026 in den Haushalt der Stadt Geldern eingestellt worden. Bis heute wurden vereinbarungsgemäß im Zuge des Baufortschrittes insgesamt 560.713 € ausgezahlt. Für die in diesem Jahr noch anstehende Auszahlung der Schlussrate in Höhe von 65.195 € fehlt die entsprechende Auszahlungsermächtigung, da die verfügbaren Haushaltsmittel aus dem Jahr 2024 (65.195 €) versehentlich nicht als Haushaltsrest übertragen worden sind. Da das Jahr 2024 abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine nachträgliche Übertragung erfolgen. Daher sollen nun mit der überplanmäßigen Bereitstellung der Auszahlungsmittel die erforderlichen Beträge haushaltsrechtlich zur Verfügung gestellt werden. Mit der Bereitstellung dieser Auszahlungsermächtigung wird der Gesamtzuschuss der Stadt Geldern nicht erhöht. Die Deckung der Auszahlung kann durch Minderauszahlungen beim Finanzkonto 7821000 "Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden", Investitionsnummer 122 "Erwerb u. Veräußerung v. Grundstücken" im Produkt 11.111.12 Grundstücks- und Gebäudemanagement erfolgen. Hier werden im laufenden Haushaltsjahr die angesetzten Haushaltsmittel nicht vollständig benötigt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Produkt/Konto/Inv.Nr. Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf 42.424.01 Sportstätten 7821 000 Auszahlung für den Erwerb 95.000 € 65.195 € von Grundstücken und Gebäuden 393 Errichtung Umkleidehäuser GW Vernum Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung kann durch Minderauszahlungen in dem nachstehenden Produkt /Konto/Investitionsnummer erfolgen: Produkt/Konto/Inv.Nr. Bezeichnung Haushaltsansatz Minderbedarf 11.111.12 Grundstücks- und Gebäudemanagement 7821 000 Auszahlung für den Erwerb 2.075.000 € 65.195 € von Grundstücken und Gebäuden 122 Erwerb u. Veräußerung v. Grundstücken Beschlussvorlage 222/2026 Seite 2 von 2

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