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Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geldern |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B eschlussvorlage
Stadt Geldern
Der Bürgermeister
öffentlich
Vorlage-Nr.: 206/2026
Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit
Rat 08.10.2026 11. entscheidend
Betreff:
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen
und Familien
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Geldern stimmt überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß §
83 GO NRW im Produkt 36.363.00 – Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen
und Familien, Sachkonto 5331000 – Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb
von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto 7331000 und dem Sachkonto 5332000 – Soziale
Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto
7332000 in Höhe von insgesamt 3.220.000 € zu.
Gedeckt werden die erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83
GO NRW durch das Produkt 61.611.00 – Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen,
Sachkonto 4013000 – Gewerbesteuer – sowie das Finanzkonto 6013000.
Sachverhaltsdarstellung:
Im laufenden Haushaltsjahr ergibt sich aufgrund verschiedener Kostentreiber, wie z. B. einer
hohen Anzahl an Kindeswohlgefährdungen mit anschließendem Hilfebedarf, ein erheblicher
zusätzlicher Mittelbedarf im Produkt 36.363.00 – Sonstige Leistungen zur Förderung junger
Menschen und Familien, Sachkonto 5331000 – Soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto 7331000 und beim Produkt 36.363.00
– Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien, Sachkonto 5332000 –
Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen – sowie beim
Finanzkonto 7332000.
Die hohe Anzahl an Kindeswohlgefährdungen mit anschließendem Hilfebedarf und der daraus
folgende Anstieg der Fallzahlen waren im Voraus nicht absehbar.
Da ein gesetzlicher Anspruch auf die Leistungen der Jugendhilfe besteht, ist der Mehrbedarf
unabweisbar. Nach derzeitiger Einschätzung entsteht ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe
von 3.220.000 € um die gesetzlichen und daraus folgenden vertraglichen Verpflichtungen bis
zum Jahresende vollständig zu erfüllen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf
36.363.00 Sonstige Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
5331000/7331000 Soziale Leistungen an 4.900.000 € 1.105.000 €
natürliche Personen
außerhalb von
Einrichtungen
5332000/7332000 Soziale Leistungen an 4.400.000 € 2.115.000 €
natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
Erläuterung: Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen kann durch
Erträge/Einzahlungen in dem nachstehenden Produkt/Konto erfolgen.
Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrertrag
61.611.000 Steuern, allgemeine
Zuweisungen und
allgemeine Umlagen
4013000/6013000 Gewerbesteuer
Beschlussvorlage 206/2026 Seite 2 von 2
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