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Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien

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TypAntrag
GemeindeGeldern
Datum2026-10-08
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B eschlussvorlage Stadt Geldern Der Bürgermeister öffentlich Vorlage-Nr.: 206/2026 Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit Rat 08.10.2026 11. entscheidend Betreff: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Rat der Stadt Geldern stimmt überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW im Produkt 36.363.00 – Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien, Sachkonto 5331000 – Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto 7331000 und dem Sachkonto 5332000 – Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto 7332000 in Höhe von insgesamt 3.220.000 € zu. Gedeckt werden die erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW durch das Produkt 61.611.00 – Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen, Sachkonto 4013000 – Gewerbesteuer – sowie das Finanzkonto 6013000. Sachverhaltsdarstellung: Im laufenden Haushaltsjahr ergibt sich aufgrund verschiedener Kostentreiber, wie z. B. einer hohen Anzahl an Kindeswohlgefährdungen mit anschließendem Hilfebedarf, ein erheblicher zusätzlicher Mittelbedarf im Produkt 36.363.00 – Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien, Sachkonto 5331000 – Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto 7331000 und beim Produkt 36.363.00 – Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien, Sachkonto 5332000 – Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen – sowie beim Finanzkonto 7332000. Die hohe Anzahl an Kindeswohlgefährdungen mit anschließendem Hilfebedarf und der daraus folgende Anstieg der Fallzahlen waren im Voraus nicht absehbar. Da ein gesetzlicher Anspruch auf die Leistungen der Jugendhilfe besteht, ist der Mehrbedarf unabweisbar. Nach derzeitiger Einschätzung entsteht ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 3.220.000 € um die gesetzlichen und daraus folgenden vertraglichen Verpflichtungen bis zum Jahresende vollständig zu erfüllen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf 36.363.00 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 5331000/7331000 Soziale Leistungen an 4.900.000 € 1.105.000 € natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen 5332000/7332000 Soziale Leistungen an 4.400.000 € 2.115.000 € natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen Erläuterung: Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen kann durch Erträge/Einzahlungen in dem nachstehenden Produkt/Konto erfolgen. Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrertrag 61.611.000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen 4013000/6013000 Gewerbesteuer Beschlussvorlage 206/2026 Seite 2 von 2

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