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Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW hier: Sanierung Pumpstation Am Stickeshof

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeldern
Datum2026-10-08
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B eschlussvorlage Stadt Geldern Der Bürgermeister öffentlich Vorlage-Nr.: 200/2026 Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit Rat 08.10.2026 10. entscheidend Betreff: Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW hier: Sanierung Pumpstation Am Stickeshof Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Rat der Stadt Geldern stimmt einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW beim Produkt 53.538.01 „Abwasserbeseitigung“, Finanzkonto 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ (Maßnahme 350, Sanierung Pumpstation Am Stickeshof) in Höhe von 35.900€ zu. Gedeckt wird die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW durch die Maßnahme 54 „Kanalsanierung mit Schlauchliner“ (Produkt 53.538.01 „Abwasserbeseitigung“, Finanzkonto 7852000 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“) , da es dort zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist. Sachverhaltsdarstellung: Der Rat der Stadt Geldern wird gebeten, den folgenden überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zuzustimmen: Produkt/Ergebnis- Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf konto/Finanzkonto/ €uro €uro Maßnahme Produkt Abwasserbeseitigung 53.538.01 Ergebniskonto Finanzkonto Auszahlungen für 0,00 35.900,00 7852000 Tiefbaumaßnahmen Maßnahme Erneuerung Pumpstation INV0350 Am Stickeshof Erläuterung: Die Investiv-Maßnahme 350 „Sanierung/ Neubau der Pumpstation Am Stickeshof“ wurde im Jahr 2024 beendet und abgenommen. Seit jenem Zeitpunkt haben sich im Betrieb insbesondere in der Steuerungsanlage Verbesserungsnotwendigkeiten herausgestellt, die es aus Gründen der Betriebssicherheit zu beseitigen galt. Die Kosten der Abarbeitung jener Verbesserungsmöglichkeiten konnten über die Genehmigung überplanmäßiger Mittelbereitstellung in Höhe von 14.900,00 € vom 29.05.2026 gedeckt werden. Im abschließenden Kostencontrolling fiel auf, dass das bauleitende Ingenieurbüro es bisher versäumt hat, eine Schlussrechnung zu stellen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Ingenieurbüro wurde diese zwischenzeitlich gestellt. Die Schlussrechnungssumme beträgt etwa 15.000,00 €. Für die Fertigstellung letzter Zusatzarbeiten sind darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von etwa 7.500,00 € erforderlich. Für die überaus komplexe Baumaßnahme wurde im November 2021, nach den geprüften Submissionsergebnissen aus der Ausschreibung, eine erforderliche Gesamtsumme in Höhe von 4.320.000,00 € ermittelt. Diese Summe wurde seinerzeit vom Rat der Stadt Geldern zur Verfügung gestellt. Nach einer sehr intensiven Bauzeit, sowie der Abarbeitung diverser Zusatzarbeiten und Optimierungsbedarf ergeben sich schlussendlich Gesamtkosten in Höhe von etwa 3.900.000,00 €. Demnach wurden die seinerzeit veranschlagten Baukosten um etwa 10% unterschritten. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ./. Beschlussvorlage 200/2026 Seite 2 von 2

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