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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NW hier: Mehrbedarf für die Unterhaltung der städtischen Forstflächen

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TypAntrag
GemeindeGeldern
Datum2026-10-08
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B eschlussvorlage Stadt Geldern Der Bürgermeister öffentlich Vorlage-Nr.: 223/2026 Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit Bürgermeister und ein Ratsmitglied 17.09.2026 entscheidend Rat 08.10.2026 9. genehmigend Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NW hier: Mehrbedarf für die Unterhaltung der städtischen Forstflächen Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Rat der Stadt Geldern genehmigt die am 17.09.2026 durch Herrn Bürgermeistern Sven Kaiser sowie dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion Herrn Michael Cools getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW. Der Rat der Stadt Geldern stimmt einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NW beim Produkt 55.555.00 "Land- und Forstwirtschaft", Ergebniskonto 5241000 / Finanzkonto 7241000 "Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen" in Höhe von 34.500 € zu. Gedeckt wird die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NW durch das Produkt 54.541.00 "Gemeindestraßen", Ergebniskonto 5242000 / Finanzkonto 7242000 "Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens"). Sachverhaltsdarstellung: Der Haushalt 2026 sieht Finanzmittel zur Unterhaltung der städtischen Forstflächen vor. Der überplanmäßige Bedarf ist durch Kontrollen der Forstbehörde Wald und Holz NRW in zwei Waldflächen sowie Streckenkontrollen der Deutschen Bahn entstanden. Diese ziehen Maß- nahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit nach sich und müssen kurzfristig durchgeführt werden. Somit entsteht insgesamt ein Mehrbedarf in Höhe von 34.500 € für forstwirtschaftliche Arbeiten. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf 55 555 00 Land- und Forst- wirtschaft Ergebniskonto Unterhaltung und Be- 21.500,00 € 34.500,00 € 5241000 wirtschaftung der Grundstücke und bau- lichen Anlagen Finanzkonto Bewirtschaftung 28.382,70 € 34.500,00 € 7241000 der Grundstücke und baulichen Anlagen Erläuterung: Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann durch Einsparung in den nachstehenden Produkten/Konten erfolgen: Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Minderbedarf 54 541 00 Gemeindestraßen Ergebniskonto Unterhaltung und Be- 1.613.200,00 € 34.500,00 € 5242000 wirtschaftung des Infra- strukturvermögens Finanzkonto Unterhaltung und Be- 1.613.200,00 € 34.500,00 € 7242000 wirtschaftung des Infra- strukturvermögens Anlage(n): 1. Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2026 Beschlussvorlage 223/2026 Seite 2 von 2

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