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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NW hier: Mehrbedarf für die Unterhaltung der städtischen Forstflächen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geldern |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B eschlussvorlage
Stadt Geldern
Der Bürgermeister
öffentlich
Vorlage-Nr.: 223/2026
Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit
Bürgermeister und ein Ratsmitglied 17.09.2026 entscheidend
Rat 08.10.2026 9. genehmigend
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NW
hier: Mehrbedarf für die Unterhaltung der städtischen Forstflächen
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Geldern genehmigt die am 17.09.2026 durch Herrn Bürgermeistern Sven
Kaiser sowie dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion Herrn Michael Cools getroffene
Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung einer überplanmäßigen
Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW.
Der Rat der Stadt Geldern stimmt einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß
§ 83 GO NW beim Produkt 55.555.00 "Land- und Forstwirtschaft", Ergebniskonto 5241000 /
Finanzkonto 7241000 "Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen" in Höhe von 34.500 € zu. Gedeckt wird die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung
gemäß § 83 GO NW durch das Produkt 54.541.00 "Gemeindestraßen", Ergebniskonto
5242000 / Finanzkonto 7242000 "Unterhaltung und Bewirtschaftung des
Infrastrukturvermögens").
Sachverhaltsdarstellung:
Der Haushalt 2026 sieht Finanzmittel zur Unterhaltung der städtischen Forstflächen vor. Der
überplanmäßige Bedarf ist durch Kontrollen der Forstbehörde Wald und Holz NRW in zwei
Waldflächen sowie Streckenkontrollen der Deutschen Bahn entstanden. Diese ziehen Maß-
nahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit nach sich und müssen kurzfristig durchgeführt
werden. Somit entsteht insgesamt ein Mehrbedarf in Höhe von 34.500 € für forstwirtschaftliche
Arbeiten.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Mehrbedarf
55 555 00 Land- und Forst-
wirtschaft
Ergebniskonto Unterhaltung und Be- 21.500,00 € 34.500,00 €
5241000 wirtschaftung der
Grundstücke und bau-
lichen Anlagen
Finanzkonto Bewirtschaftung 28.382,70 € 34.500,00 €
7241000 der Grundstücke
und baulichen Anlagen
Erläuterung:
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann durch Einsparung in den
nachstehenden Produkten/Konten erfolgen:
Produkt/Konto Bezeichnung Haushaltsansatz Minderbedarf
54 541 00 Gemeindestraßen
Ergebniskonto Unterhaltung und Be- 1.613.200,00 € 34.500,00 €
5242000 wirtschaftung des Infra-
strukturvermögens
Finanzkonto Unterhaltung und Be- 1.613.200,00 € 34.500,00 €
7242000 wirtschaftung des Infra-
strukturvermögens
Anlage(n):
1. Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2026
Beschlussvorlage 223/2026 Seite 2 von 2
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