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Anpassung der Elternbeiträge für die flexible Betreuung in den Grundschulen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Geldern |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B eschlussvorlage
Stadt Geldern
Der Bürgermeister
öffentlich
Vorlage-Nr.: 225/2026
Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit
Rat 08.10.2026 8. entscheidend
Betreff:
Anpassung der Elternbeiträge für die flexible Betreuung in den Grundschulen
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Geldern beschließt die Elternbeiträge für die Förderung und Betreuung von
Kindern in flexiblen Betreuungsangeboten ab dem Schuljahr 2027/2028 um 30 € je Beitrag zu
erhöhen und keine Geschwisterkindermäßigung bzw. -befreiung für diese Kinder vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und die
Grundschulen, Kooperationspartner und Eltern entsprechend zu unterrichten.
Sachverhaltsdarstellung:
Die Fraktionen des Rates der Stadt Geldern haben in der Enquete-Kommission Haushalt
verschiedene Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes erörtert. Ein Vorschlag ist, den
notwendigen, städtischen Zuschussbetrag für das flexible Betreuungsangebot in den
Grundschulen zu reduzieren.
In den Grundschulen der Stadt Geldern wird bis auf die St-Luzia-Grundschule neben der
Offenen Ganztagsschule (OGS) ein weiteres flexibles Betreuungsangebot vorgehalten, dass
im Schuljahr 2026/2027 bis zu 242 Schülerinnen und Schüler nutzen. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf ca. 558.000 € je Schuljahr. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten mit
Elternbeiträgen nach Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege, die Offene Ganztagsschule und die flexiblen
Betreuungsangebote in den Grundschulen mit insgesamt ca. 265.000 €, so dass jährlich ein
Zuschussbedarf der Stadt Geldern in Höhe von 293.000 € besteht. Dies entspricht ca. 1.200
€ je Platz.
Die Kosten je Schülerin und Schüler für das umfangreichere Betreuungsanbot der OGS an
den Grundschulen sind absolut gesehen höher. Neben den Elternbeiträgen zahlt das Land
hier jedoch direkte Landeszuschüsse zur Finanzierung und berücksichtigt diese Kinder bei der
Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Stadt Geldern. Der Zuschussbedarf unter
Berücksichtigung der direkten Landeszuschüsse und der Elternbeiträge liegt bei ca. 469.000
€ im laufenden Schuljahr für 844 Schülerinnen und Schüler. Dies entspricht ca. 555 € je Platz.
Dieser Betrag verringert sich noch durch die höheren Schlüsselzuweisungen.
Der Beschlussvorschlag umfasst nun eine Erhöhung der Beiträge laut Tabelle um jeweils 30
€ und den Wegfall der Geschwisterkindbeitragsbefreiung und -halbierung für diese Kinder.
Damit ist für jedes Kind der volle Beitrag aus der jeweiligen Einkommensstufe zu zahlen. Bei
der Ermittlung der Geschwisterkindermäßigung für die Kindertagespflege, den
Kindertageseinrichtungen und der OGS werden die Flex-Kinder weiterhin berücksichtigt. Unter
Berücksichtigung der derzeitigen Kinderzahl würde sich der Zuschussbedarf der Stadt Geldern
auf ca. 68.000 € verringern, was ca. 284 € je Platz entspricht.
Der Beschluss erfolgt im Rat der Stadt Geldern, um die Eltern bereits im Anmeldeverfahren
an den Grundschulen über die geänderte Beitragsordnung ab dem Schuljahr 2027/2028 zu
informieren.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Für das Schuljahr 2027/2028 würde sich der Zuschussbedarf der Stadt Geldern für die flexible
Betreuung in den Grundschulen um ca. 225.000 € (Produkt 21.211.00/ Konto 4321000)
verringern.
Anlage(n):
1. Auszug Berechnungen Flex Betreuung
Beschlussvorlage 225/2026 Seite 2 von 2
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