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Anpassung der Elternbeiträge für die flexible Betreuung in den Grundschulen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeldern
Datum2026-10-08
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B eschlussvorlage Stadt Geldern Der Bürgermeister öffentlich Vorlage-Nr.: 225/2026 Vorlage für den Sitzung am TOP-Nr. Zuständigkeit Rat 08.10.2026 8. entscheidend Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die flexible Betreuung in den Grundschulen Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Rat der Stadt Geldern beschließt die Elternbeiträge für die Förderung und Betreuung von Kindern in flexiblen Betreuungsangeboten ab dem Schuljahr 2027/2028 um 30 € je Beitrag zu erhöhen und keine Geschwisterkindermäßigung bzw. -befreiung für diese Kinder vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und die Grundschulen, Kooperationspartner und Eltern entsprechend zu unterrichten. Sachverhaltsdarstellung: Die Fraktionen des Rates der Stadt Geldern haben in der Enquete-Kommission Haushalt verschiedene Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes erörtert. Ein Vorschlag ist, den notwendigen, städtischen Zuschussbetrag für das flexible Betreuungsangebot in den Grundschulen zu reduzieren. In den Grundschulen der Stadt Geldern wird bis auf die St-Luzia-Grundschule neben der Offenen Ganztagsschule (OGS) ein weiteres flexibles Betreuungsangebot vorgehalten, dass im Schuljahr 2026/2027 bis zu 242 Schülerinnen und Schüler nutzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 558.000 € je Schuljahr. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten mit Elternbeiträgen nach Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege, die Offene Ganztagsschule und die flexiblen Betreuungsangebote in den Grundschulen mit insgesamt ca. 265.000 €, so dass jährlich ein Zuschussbedarf der Stadt Geldern in Höhe von 293.000 € besteht. Dies entspricht ca. 1.200 € je Platz. Die Kosten je Schülerin und Schüler für das umfangreichere Betreuungsanbot der OGS an den Grundschulen sind absolut gesehen höher. Neben den Elternbeiträgen zahlt das Land hier jedoch direkte Landeszuschüsse zur Finanzierung und berücksichtigt diese Kinder bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Stadt Geldern. Der Zuschussbedarf unter Berücksichtigung der direkten Landeszuschüsse und der Elternbeiträge liegt bei ca. 469.000 € im laufenden Schuljahr für 844 Schülerinnen und Schüler. Dies entspricht ca. 555 € je Platz. Dieser Betrag verringert sich noch durch die höheren Schlüsselzuweisungen. Der Beschlussvorschlag umfasst nun eine Erhöhung der Beiträge laut Tabelle um jeweils 30 € und den Wegfall der Geschwisterkindbeitragsbefreiung und -halbierung für diese Kinder. Damit ist für jedes Kind der volle Beitrag aus der jeweiligen Einkommensstufe zu zahlen. Bei der Ermittlung der Geschwisterkindermäßigung für die Kindertagespflege, den Kindertageseinrichtungen und der OGS werden die Flex-Kinder weiterhin berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Kinderzahl würde sich der Zuschussbedarf der Stadt Geldern auf ca. 68.000 € verringern, was ca. 284 € je Platz entspricht. Der Beschluss erfolgt im Rat der Stadt Geldern, um die Eltern bereits im Anmeldeverfahren an den Grundschulen über die geänderte Beitragsordnung ab dem Schuljahr 2027/2028 zu informieren. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Für das Schuljahr 2027/2028 würde sich der Zuschussbedarf der Stadt Geldern für die flexible Betreuung in den Grundschulen um ca. 225.000 € (Produkt 21.211.00/ Konto 4321000) verringern. Anlage(n): 1. Auszug Berechnungen Flex Betreuung Beschlussvorlage 225/2026 Seite 2 von 2

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