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Parksituation in der Straße Rott

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TypAntrag
GemeindeStadt Wuppertal
Datum2026-10-27
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Fraktionen in der Bezirksvertretung Barmen Es informiert Sie: Rainer Widmann An Herrn Bezirksbürgermeister Detlef-Roderich Roß E-Mail [email protected] BV-Barmen Datum 20.10.2026 Zur Sitzung am Gremium 27.10.2026 Bezirksvertretung Barmen Antrag zur Parkplatzsituation in der Straße Rott Sehr geehrter Herr Roß, die Fraktionen von BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN, und BSW bitten um Zustimmung der Bezirksvertretung zu folgendem Antrag. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird aufgefordert, die Abstimmung der Grundstückswirtschaft mit dem Ressort Straßen und Verkehr zu der Fläche über dem Tunnel Rott an der Straße Rott zu forcieren und zur Erwerbsmöglichkeit der o.g. Fläche noch im Jahr 2026 einen Vorschlag der BV zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausgangslage und Begründung Die BV-Barmen hat in ihrer Sitzung am 22.11.2022 dem Antrag der Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Parkplatzsituation in der Straße Rott“ VO/1370/22 einstimmig zugestimmt. Gegenstand war die Prüfung, ob durch die Nutzung der unbebauten Fläche über dem Tunnel Rott ein kleiner Quartiersparkplatz errichtet werden kann, um dadurch die Freihaltung einer Seite der Straße Rott von den dort illegal halbachsig auf den Gehwegen parkenden Fahrzeuge zu erreichen. Hier ist nicht nur regelmäßig eine Beeinträchtigung des Busverkehrs zu beobachten, sondern es wird auch die von der Feuerwehr im Ausschuss für Verkehr am 3.12.24 geforderte Mindestdurchfahrtbreite von 3,05 m regelmäßig unterschritten und damit wird billigend in Kauf genommen, dass Rettungseinsätze behindert werden. Ferner werden durch die illegal halbachsig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge die Mindestbreiten für Gehwege gem. StVO unterschritten. Auf die ergänzende kleine Anfrage zu diesem Themenkomplex vom 25.02.2025, hat die Verwaltung in ihrer Antwort vom 26.05.2025 u.a. ausgeführt, dass - Die unbebaute Fläche zwischen den Häusern Rott 29 und 35 nicht im städtischen Eigentum (ist). - Die Grundstückswirtschaft wird in Abstimmung mit dem Ressort Straßen und Verkehr eine Erwerbsmöglichkeit prüfen, insofern die baurechtlichen Möglichkeiten gegeben sind und die Fachdienststellen eine öffentliche Stellplatznutzung an dieser Stelle anstreben. - Die mit gelber Schraffur hervorgehobene Freifläche zwischen den Häusern 29 und 35 (siehe hierzu nachstehende Lageplanskizze) ist grundsätzlich mit Garagen und Stellplätzen nach den Vorschriften des § 34 BauGB bebaubar. Da kein Bebauungsplan für diesen Bereich vorliegt, ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Vorliegend sind die Bedingungen des Einfügens erfüllt, da auf den benachbarten Grundstücken bereits vergleichbare Vorhaben realisiert wurden. Somit kann für die angefragten Vorhaben, vorbehaltlich eines formellen Baugenehmigungs- verfahrens, eine positive Bewertung in Aussicht gestellt werden. - Das angefragte, unbebaute Grundstück zwischen den Gebäuden Rott Haus Nr. 29 und Haus Nr.35 umfasst ca. 456 m2 (16,00m x 28,50m). Wie in der beigefügten Lageplanskizze erkennbar, wären dort insgesamt 14 Parkplätze vorstellbar. Die Parkraumeinteilung erfolgte nach den üblichen Abmessungen als Senkrechtaufstellung (2,50m x 5,50m) und Längsaufstellung (2,20m x 6,00m). Auf eine An -und Abfahrbarkeit der Parkplätze wurde geachtet. Damit könnte, wie in der ursprünglichen Anfrage intendiert, das Parken in der Straße Rott neu geordnet werden in dem eine Straßenseite frei bleibt und die Fahrzeuge auf dem angedachten Quartiersparkplatz untergebracht werden, um den Anwohnenden ein Angebot für Ersatzparkplätze anzubieten. Zur BV-Sitzung am 21.05.2025 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ferner eine „Große Anfrage zum Stand der Umsetzung der in den Jahren 2021 bis 2024 gefassten BV-Beschlüsse“ eingebracht, bei der uva. auch diese Thematik ange- sprochen wurde. Hier wurde als Antwort lediglich noch einmal auf die Antworten zu der o.g. kleinen Anfrage vom Feb. 25 verwiesen und ergänzend darauf hingewiesen „die Grundstücksthemen liegen in der Zuständigkeit v. 403.4“. Allerdings gab es keine Antworten über die Ergebnisse der Abstimmung der Grundstückswirtschaft mit dem Ressort Straßen und Verkehr über das Prüfergebnis der Erwerbsmöglichkeit. Aus diesem Grund bitten wir die Bezirksvertretung dem o.g. Beschlussvorschlag zu folgen. In diesem Zusammenhang soll auch noch einmal an den zur Sitzung am 23.06.2026 beschlossenen gemeinsamer Antrag von BSW, BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD in die BV zur Thematik „Parkplatzsituation auf dem Rott“ erinnert werden, bei dem auch folgender Punkt beschlossen wurde: „Die Verwaltung wird aufgefordert, sich der Parkplatzsituation in den Quartieren im Einzugsgebiet der Bezirksvertretung Barmen (hier auch Unterbarmen) anzunehmen und ein Konzept zu erarbeiten, welches das Parken vor allem von Anwohnenden in den Quartieren verbessert. UA. sollten auch Flächen für Quartiersparkplätze und Quartiersgaragen definiert werden.“ Darauf liegt bislang noch keine Antwort vor, aber wir wollen aus aktuellem Anlass den letzten Punkt hinsichtlich der Straße Rott noch einmal aufgreifen und be- kräftigen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Fritsch Rainer Widmann BSW BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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