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Parksituation in der Straße Rott
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Wuppertal |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktionen in der Bezirksvertretung Barmen
Es informiert Sie: Rainer Widmann
An Herrn Bezirksbürgermeister
Detlef-Roderich Roß E-Mail [email protected]
BV-Barmen
Datum 20.10.2026
Zur Sitzung am Gremium
27.10.2026 Bezirksvertretung Barmen
Antrag zur Parkplatzsituation in der Straße Rott
Sehr geehrter Herr Roß,
die Fraktionen von BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN, und BSW bitten um Zustimmung der
Bezirksvertretung zu folgendem Antrag.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Abstimmung der Grundstückswirtschaft mit
dem Ressort Straßen und Verkehr zu der Fläche über dem Tunnel Rott an der
Straße Rott zu forcieren und zur Erwerbsmöglichkeit der o.g. Fläche noch im Jahr
2026 einen Vorschlag der BV zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ausgangslage und Begründung
Die BV-Barmen hat in ihrer Sitzung am 22.11.2022 dem Antrag der Fraktion
BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Parkplatzsituation in der Straße Rott“
VO/1370/22 einstimmig zugestimmt. Gegenstand war die Prüfung, ob durch die
Nutzung der unbebauten Fläche über dem Tunnel Rott ein kleiner Quartiersparkplatz
errichtet werden kann, um dadurch die Freihaltung einer Seite der Straße Rott von
den dort illegal halbachsig auf den Gehwegen parkenden Fahrzeuge zu erreichen.
Hier ist nicht nur regelmäßig eine Beeinträchtigung des Busverkehrs zu beobachten,
sondern es wird auch die von der Feuerwehr im Ausschuss für Verkehr am 3.12.24
geforderte Mindestdurchfahrtbreite von 3,05 m regelmäßig unterschritten und damit
wird billigend in Kauf genommen, dass Rettungseinsätze behindert werden. Ferner
werden durch die illegal halbachsig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge die
Mindestbreiten für Gehwege gem. StVO unterschritten.
Auf die ergänzende kleine Anfrage zu diesem Themenkomplex vom 25.02.2025, hat
die Verwaltung in ihrer Antwort vom 26.05.2025 u.a. ausgeführt, dass
- Die unbebaute Fläche zwischen den Häusern Rott 29 und 35 nicht im
städtischen Eigentum (ist).
- Die Grundstückswirtschaft wird in Abstimmung mit dem Ressort Straßen und
Verkehr eine Erwerbsmöglichkeit prüfen, insofern die baurechtlichen
Möglichkeiten gegeben sind und die Fachdienststellen eine öffentliche
Stellplatznutzung an dieser Stelle anstreben.
- Die mit gelber Schraffur hervorgehobene Freifläche zwischen den Häusern 29
und 35 (siehe hierzu nachstehende Lageplanskizze) ist grundsätzlich mit
Garagen und Stellplätzen nach den Vorschriften des § 34 BauGB bebaubar. Da
kein Bebauungsplan für diesen Bereich vorliegt, ist ein Vorhaben dann zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.
Vorliegend sind die Bedingungen des Einfügens erfüllt, da auf den benachbarten
Grundstücken bereits vergleichbare Vorhaben realisiert wurden. Somit kann für
die angefragten Vorhaben, vorbehaltlich eines formellen Baugenehmigungs-
verfahrens, eine positive Bewertung in Aussicht gestellt werden.
- Das angefragte, unbebaute Grundstück zwischen den Gebäuden Rott Haus Nr.
29 und Haus Nr.35 umfasst ca. 456 m2 (16,00m x 28,50m). Wie in der
beigefügten Lageplanskizze erkennbar, wären dort insgesamt 14 Parkplätze
vorstellbar. Die Parkraumeinteilung erfolgte nach den üblichen Abmessungen als
Senkrechtaufstellung (2,50m x 5,50m) und Längsaufstellung (2,20m x 6,00m).
Auf eine An -und Abfahrbarkeit der Parkplätze wurde geachtet.
Damit könnte, wie in der ursprünglichen Anfrage intendiert, das Parken in der Straße
Rott neu geordnet werden in dem eine Straßenseite frei bleibt und die Fahrzeuge auf
dem angedachten Quartiersparkplatz untergebracht werden, um den Anwohnenden
ein Angebot für Ersatzparkplätze anzubieten.
Zur BV-Sitzung am 21.05.2025 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ferner
eine „Große Anfrage zum Stand der Umsetzung der in den Jahren 2021 bis 2024
gefassten BV-Beschlüsse“ eingebracht, bei der uva. auch diese Thematik ange-
sprochen wurde. Hier wurde als Antwort lediglich noch einmal auf die Antworten zu
der o.g. kleinen Anfrage vom Feb. 25 verwiesen und ergänzend darauf hingewiesen
„die Grundstücksthemen liegen in der Zuständigkeit v. 403.4“. Allerdings gab es
keine Antworten über die Ergebnisse der Abstimmung der Grundstückswirtschaft mit
dem Ressort Straßen und Verkehr über das Prüfergebnis der Erwerbsmöglichkeit.
Aus diesem Grund bitten wir die Bezirksvertretung dem o.g. Beschlussvorschlag zu
folgen.
In diesem Zusammenhang soll auch noch einmal an den zur Sitzung am 23.06.2026
beschlossenen gemeinsamer Antrag von BSW, BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN, DIE
LINKE und SPD in die BV zur Thematik „Parkplatzsituation auf dem Rott“ erinnert
werden, bei dem auch folgender Punkt beschlossen wurde: „Die Verwaltung wird
aufgefordert, sich der Parkplatzsituation in den Quartieren im Einzugsgebiet der
Bezirksvertretung Barmen (hier auch Unterbarmen) anzunehmen und ein Konzept zu
erarbeiten, welches das Parken vor allem von Anwohnenden in den Quartieren
verbessert. UA. sollten auch Flächen für Quartiersparkplätze und Quartiersgaragen
definiert werden.“
Darauf liegt bislang noch keine Antwort vor, aber wir wollen aus aktuellem Anlass
den letzten Punkt hinsichtlich der Straße Rott noch einmal aufgreifen und be-
kräftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Martin Fritsch Rainer Widmann
BSW BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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