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Prüfung zum Aufbau eines Photovoltaik-Konzeptes über bereits versiegelte städtische Flächen hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 08.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-11-03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP11- 293/2026 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Sitzungsteil Bauordnung, Wirtschaftsförderung Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Ausschuss für Klimaschutz, 03.11.2026 Digitalisierung, Wirtschaft und Strukturwandel Betreff: Prüfung zum Aufbau eines Photovoltaik-Konzeptes über bereits versiegelte städtische Flächen hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 08.07.2026 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Klimaschutz, Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel beschließt, das beschlossene PV-Freiflächenkonzept um eine Betrachtung geeigneter versiegelter städtischer Flächen und von Dachflächen zu ergänzen und ggf. zu aktualisieren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit ihrem o.g. Antrag begehrt die FWG-Fraktion, die Ansiedlung neuer kommerzieller Photovoltaik- Anlagenparks von landwirtschaftlichen Flächen umzulenken und auf bereits versiegelte städtische Flächen weitestgehend zu begrenzen. Vorweg ist hierzu zu sagen, dass bereits jetzt die Politik über Steuerungsmöglichkeiten verfügt, jene Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Außenbereich zu steuern, welche nicht in einem Privilegierungskorridor liegen. Auf die Ausführungen zum FWG-Antrag vom 03.08.2025 zur Einstellung aller Planungen zum PV-Einsatz im Stadtgebiet sei hier verwiesen (WP10-581/2023, 2. Erg.). PV-FFA bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung und unterliegen in der Regel der Bauleitplanung. Wenn Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden sollen, ist grundsätzlich ein gültiger Bebauungsplan notwendig. Besteht bereits ein Bebauungsplan, muss das Vorhaben dessen Festsetzungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall oder liegt noch kein Bebauungsplan vor, muss der Plan überarbeitet bzw. neu aufgestellt werden. In der Praxis ist regelmäßig die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der ggf. auch als vorhabenbezogener Bebauungsplan realisiert wird. Bei diesem übernimmt ein Projektträger unter anderem die Kosten für Planung und Erschließung in einem städtebaulichen Vertrag. Falls die Fläche einer Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch unterfällt, kann ohne vorherige Bauleitplanung direkt eine Baugenehmigung beantragt werden. Dies betrifft auf Bedburger Stadtgebiet überwiegend Projekte in einem Korridor von 200 Metern neben der Autobahn. Hier wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens insbesondere geprüft, ob dem Vorhaben öffentlich- rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Ganz grundsätzlich aber – wenn dem nichts entgegensteht – hat der Vorhabenträger einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Im Rahmen der Bauleitplanung hingegen – also bei Anlagen außerhalb der Privilegierung – wird zudem grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans auf die verschiedenen Schutzgüter und mögliche Wechselwirkungen zu ermitteln. Darüber hinaus sind ordnungsrechtliche Regelungen für die Belange des Natur- und Umweltschutzes für Solaranlagenplanungen auf Freiflächen relevant, hier sind insbesondere die Eingriffsregelung sowie das Gebiets- und Artenschutzrecht aus dem BNatSchG zu nennen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für PV-FFA können die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit bedeutenden Einfluss auf die Planungen ausüben. Dies betrifft zum Beispiel die Standortwahl, die Ausgestaltung sowie die Pflege, welche zudem entscheidend für die Naturverträglichkeit der Anlagen ist. Instrumente, um diese planerischen Aspekte zu regeln, sind unter anderem Standortkonzepte, städtebauliche Verträge oder Pflege- und Entwicklungskonzepte. Eben über ein solches politisch beschlossenes Standortkonzept verfügt die Stadt Bedburg ja bereits. Im Übrigen sei auf die Beschlüsse zum Ausbau von PV-FFA im Stadtgebiet aus dem Jahr 2022 (WP10-362/2022) und den Beschluss zur Überbauung städtischer Stellplatzflächen mit PV-Anlagen aus 2021 verwiesen (WP10-90/2021). Letzterer führte damals zu dem Ergebnis, dass unter den damals geltenden Rahmenbedingungen keine hinreichende Rentierlichkeit gegeben war, so die damals durchgeführte Markterkundung. Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen durchaus gewandelt. Das deutsche Energiesystem durchläuft aktuell einen dramatischen Wandel. Rechnet man alles zusammen, was jüngst in den Übertragungs- und den Verteilnetzen an Anschlusszusagen erteilt wurde, kommt man bis zum 1. April 2026 auf insgesamt fast 80 Gigawatt Leistung und fast 200 Gigawattstunden Speicherkapazität aus Batteriespeichern. Und dabei wurde nur ein geringer Prozentsatz aller Anträge genehmigt. Um einmal zu verdeutlichen, was für eine Veränderung das ist: Das Bundeswirtschaftsministerium prognostizierte noch im Frühjahr 2024 Großspeicher mit 43 bis 54 Beschlussvorlage WP11-293/2026 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Gigawatt Leistung – allerdings für das Jahr 2045. Im Jahr 2026 sind nun 80 Gigawatt genehmigt. Anders gesagt: Die Transformation von lediglich ad-hoc zu nutzender hin zu speicherbarer Energie ist in vollem Gang. Und damit auch die Begründung für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Werden all die Speicher mit bereits erteilten Anschlusszusagen gebaut, übersteigt ihre theoretisch mögliche Gesamtleistung die maximale Last, die es im deutschen Stromnetz derzeit gibt (etwa 75 Gigawatt Spitzenlast). Anders gesagt: Diese Speicher könnten – kurzzeitig – mehr Leistung liefern, als ganz Deutschland in der Spitze braucht. Der gespeicherte Strom würde in diesem hypothetischen, unrealistischen Szenario zwar nur für höchstens ein bis zwei Stunden reichen. Aber es ist an dieser Stelle nicht das Argument, das Land flächendeckend und dauerhaft mit Strom aus Akkus zu versorgen. Vielmehr gilt es, den Strom schnell billiger und sauberer zu machen und die Schwankungen eines erneuerbaren Stromsystems vor allem über den Tag hinweg auszugleichen. All das funktioniert nicht nur in Privathäusern oder Unternehmen mit oder ohne Photovoltaik auf dem Dach, sondern auch in viel größerem Maßstab. In Kalifornien sind derzeit beispielsweise Speicher mit gut 21 Gigawatt Leistung ans Netz angeschlossen, also etwa so viel Leistung wie 21 Kohlekraftwerke. Kalifornien hat auf diese Weise die Menge an Erdgas, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden muss, binnen drei Jahren um 34 Prozent gesenkt. Das spart jede Menge Geld, denn Strom aus Gas ist teuer und macht das nationale Energiesystem abhängig von Gasimporten. Ziel muss es aber sein, eneregieautark und gleichzeitig dekarbonisiert zu sein. Abends, wenn die Sonne untergeht, übernehmen dort nun nicht mehr zuerst teure Gaskraftwerke, sondern Batteriespeicher. Kalifornien ist für sich genommen die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Und erneuerbarer Strom, insbesondere Solarstrom, ist der billigste, den es gibt. Deshalb werden erneuerbare Energien die Kohle in diesem Jahr als wichtigsten Energieträger zur Stromerzeugung überholen, so stellt es die Internationale Energieagentur (IEA) fest. All das wird sich weiter beschleunigen durch neue Speichertypen, die viel billiger sind und länger Strom abgeben können. In Deutschland gab es im Jahr 2025 der Bundesnetzagentur zufolge 573 Stunden lang negative Strompreise, also gut drei Wochen lang. Das heißt: Es gibt so viel Strom aus Sonne und Wind am Markt, dass Anbieter theoretisch etwas dafür bezahlen müssen, ihren Strom überhaupt ins Netz einzuspeisen. Tatsächlich werden in diesen Zeiten Anlagen eher abgeregelt. Mit ausreichend vielen Batteriegroßspeichern macht man aus negativen Strompreisen Geld, das erklärt die aktuelle Nachfrage nach dieser Infrastruktur. Blickt man über die Grenze, so stellt man bspw. fest: In Bulgarien ist dadurch der Strompreis mittlerweile niedriger als in seinen Nachbarländern – vor einem rekordverdächtigen, rasanten Zubau von Batteriespeichern war es umgekehrt. In Deutschland sind der von der RWTH Aachen betriebenen Plattform „battery charts“ zufolge derzeit Großspeicher mit einer Gesamtspeicherkapazität von 7,25 Gigawattstunden installiert (im Moment ruht in deutschen Kellern und Hauswirtschaftsräumen noch viel mehr Speicherkapazität, nämlich fast 23 Gigawattstunden, in Wahrheit vermutlich noch mehr). Wenn alle bereits von den Netzbetreibern zugesagten Großspeicher gebaut werden, wächst deren Gesamtkapazität um den Faktor 27, von 7,25 auf fast 200 GWh. Und Batteriespeicher lassen sich, anders als Großkraftwerke, schnell und einfach errichten, ob anlagengekoppelt, also im Verbund mit einer Solar- oder Windkraftanlage, oder als „stand alone“-Speicher, der direkt ans Übertragungsnetz angeschlossen wird. In jedem Fall wird das Stromnetz der Zukunft sich von dem der Gegenwart fundamental unterscheiden. Es wird dezentraler, sauberer, billiger und resilienter sein. Bedburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 folgende Klimaschutzziele zu erreichen: Reduktion der CO²-Emissionen gegenüber 2019 Beschlussvorlage WP11-293/2026 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 • Bis 2030 um 16 % auf 6,25 t CO² pro Einwohner • Bis 2045 um 87 % auf 0,8 t CO² pro Einwohner Senkung des Endenergiebedarfs gegenüber 2019 • Bis 2030 um 17 % • Bis 2045 um 47 % Erneuerbare Energien • Erreichung von mindestens 100% Erneuerbaren Energien (erzeugte Energie gegenüber genutzter Energie im Stadtgebiet) bei gleichzeitiger Diversifizierung der Erzeugungsstruktur Gebäudesektor • Steigerung der Sanierungsquote auf 2,5 % mit Beachtung einer nachhaltigen Sanierung (für eine Vollsanierung von 100 % der Gebäude bis zum Jahr 2045 wäre eine lineare Rate von 3,8 % pro Jahr nötig, s. Potenzialanalyse) Bereits jetzt übersteigt die im Stadtgebiet stattfindende Produktion erneuerbarer Energien den hiesigen Verbrauch. Mit dem aktuell stattfindenden Zubau von Windkraftanlagen wird sich dies auf weit über 200 % steigern. Gleichwohl steigt der Energiebedarf stetig an, bspw. durch die Elektrifizierung der Mobilität, aber auch den Energiebedarf durch die wirtschaftliche Transformation hin zu einem High-Tech-Standort. Im Verbund mit dem Ausbau von Speichertechnologien und dem Ziel einer Unabhängigkeit von Importen fossiler Energieträger in global unsicheren Zeiten ist der Bedarf an weiteren Flächen für die Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen nach hiesiger Auffassung unbedingt auch weiterhin gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, das bestehende Konzept für PV-FFA ggf. zu aktualisieren und um einen Annex zur Untersuchung geeigneter städtischer versiegelter Flächen und zusätzlich auch von Dachflächen zu ergänzen. Für die Erstellung sollen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € in den Haushalt 2027 eingestellt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP11-293/2026 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Bedburg, den 19.10.2026 -------------------------- -------------------------- Torsten Stamm Herbert Baum Dezernent Kämmerer Beschlussvorlage WP11-293/2026 Seite 5

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