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Prüfung zum Aufbau eines Photovoltaik-Konzeptes über bereits versiegelte städtische Flächen hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 08.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bedburg |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
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Drucksache: WP11-
293/2026
Fachdienst 5 - Stadtplanung, Sitzungsteil
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Az.: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis:
Ausschuss für Klimaschutz, 03.11.2026
Digitalisierung, Wirtschaft und
Strukturwandel
Betreff:
Prüfung zum Aufbau eines Photovoltaik-Konzeptes über bereits versiegelte städtische
Flächen
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 08.07.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel
beschließt, das beschlossene PV-Freiflächenkonzept um eine Betrachtung geeigneter
versiegelter städtischer Flächen und von Dachflächen zu ergänzen und ggf. zu
aktualisieren.
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2
Begründung:
Mit ihrem o.g. Antrag begehrt die FWG-Fraktion, die Ansiedlung neuer kommerzieller Photovoltaik-
Anlagenparks von landwirtschaftlichen Flächen umzulenken und auf bereits versiegelte städtische
Flächen weitestgehend zu begrenzen.
Vorweg ist hierzu zu sagen, dass bereits jetzt die Politik über Steuerungsmöglichkeiten verfügt, jene
Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Außenbereich zu steuern, welche nicht in einem
Privilegierungskorridor liegen. Auf die Ausführungen zum FWG-Antrag vom 03.08.2025 zur
Einstellung aller Planungen zum PV-Einsatz im Stadtgebiet sei hier verwiesen (WP10-581/2023, 2.
Erg.).
PV-FFA bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung und unterliegen in der Regel der
Bauleitplanung. Wenn Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden sollen,
ist grundsätzlich ein gültiger Bebauungsplan notwendig. Besteht bereits ein Bebauungsplan, muss
das Vorhaben dessen Festsetzungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall oder liegt noch kein
Bebauungsplan vor, muss der Plan überarbeitet bzw. neu aufgestellt werden.
In der Praxis ist regelmäßig die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der ggf. auch als
vorhabenbezogener Bebauungsplan realisiert wird. Bei diesem übernimmt ein Projektträger unter
anderem die Kosten für Planung und Erschließung in einem städtebaulichen Vertrag. Falls die
Fläche einer Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch unterfällt, kann ohne
vorherige Bauleitplanung direkt eine Baugenehmigung beantragt werden. Dies betrifft auf Bedburger
Stadtgebiet überwiegend Projekte in einem Korridor von 200 Metern neben der Autobahn. Hier wird
im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens insbesondere geprüft, ob dem Vorhaben öffentlich-
rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Ganz grundsätzlich aber – wenn dem nichts entgegensteht
– hat der Vorhabenträger einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Im Rahmen der Bauleitplanung hingegen – also bei Anlagen außerhalb der Privilegierung – wird
zudem grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans auf die verschiedenen Schutzgüter und
mögliche Wechselwirkungen zu ermitteln. Darüber hinaus sind ordnungsrechtliche Regelungen für
die Belange des Natur- und Umweltschutzes für Solaranlagenplanungen auf Freiflächen relevant,
hier sind insbesondere die Eingriffsregelung sowie das Gebiets- und Artenschutzrecht aus dem
BNatSchG zu nennen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für PV-FFA können die
Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit bedeutenden Einfluss auf die Planungen ausüben.
Dies betrifft zum Beispiel die Standortwahl, die Ausgestaltung sowie die Pflege, welche zudem
entscheidend für die Naturverträglichkeit der Anlagen ist. Instrumente, um diese planerischen
Aspekte zu regeln, sind unter anderem Standortkonzepte, städtebauliche Verträge oder Pflege- und
Entwicklungskonzepte. Eben über ein solches politisch beschlossenes Standortkonzept verfügt die
Stadt Bedburg ja bereits.
Im Übrigen sei auf die Beschlüsse zum Ausbau von PV-FFA im Stadtgebiet aus dem Jahr 2022
(WP10-362/2022) und den Beschluss zur Überbauung städtischer Stellplatzflächen mit PV-Anlagen
aus 2021 verwiesen (WP10-90/2021). Letzterer führte damals zu dem Ergebnis, dass unter den
damals geltenden Rahmenbedingungen keine hinreichende Rentierlichkeit gegeben war, so die
damals durchgeführte Markterkundung.
Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen durchaus gewandelt. Das deutsche
Energiesystem durchläuft aktuell einen dramatischen Wandel. Rechnet man alles zusammen, was
jüngst in den Übertragungs- und den Verteilnetzen an Anschlusszusagen erteilt wurde, kommt man
bis zum 1. April 2026 auf insgesamt fast 80 Gigawatt Leistung und fast 200 Gigawattstunden
Speicherkapazität aus Batteriespeichern. Und dabei wurde nur ein geringer Prozentsatz aller
Anträge genehmigt. Um einmal zu verdeutlichen, was für eine Veränderung das ist: Das
Bundeswirtschaftsministerium prognostizierte noch im Frühjahr 2024 Großspeicher mit 43 bis 54
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Gigawatt Leistung – allerdings für das Jahr 2045. Im Jahr 2026 sind nun 80 Gigawatt genehmigt.
Anders gesagt: Die Transformation von lediglich ad-hoc zu nutzender hin zu speicherbarer Energie
ist in vollem Gang. Und damit auch die Begründung für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Werden all die Speicher mit bereits erteilten Anschlusszusagen gebaut, übersteigt ihre theoretisch
mögliche Gesamtleistung die maximale Last, die es im deutschen Stromnetz derzeit gibt (etwa 75
Gigawatt Spitzenlast). Anders gesagt: Diese Speicher könnten – kurzzeitig – mehr Leistung liefern,
als ganz Deutschland in der Spitze braucht.
Der gespeicherte Strom würde in diesem hypothetischen, unrealistischen Szenario zwar nur für
höchstens ein bis zwei Stunden reichen. Aber es ist an dieser Stelle nicht das Argument, das Land
flächendeckend und dauerhaft mit Strom aus Akkus zu versorgen. Vielmehr gilt es, den Strom
schnell billiger und sauberer zu machen und die Schwankungen eines erneuerbaren Stromsystems
vor allem über den Tag hinweg auszugleichen.
All das funktioniert nicht nur in Privathäusern oder Unternehmen mit oder ohne Photovoltaik auf dem
Dach, sondern auch in viel größerem Maßstab. In Kalifornien sind derzeit beispielsweise Speicher
mit gut 21 Gigawatt Leistung ans Netz angeschlossen, also etwa so viel Leistung wie 21
Kohlekraftwerke. Kalifornien hat auf diese Weise die Menge an Erdgas, die zur Stromerzeugung
eingesetzt werden muss, binnen drei Jahren um 34 Prozent gesenkt. Das spart jede Menge Geld,
denn Strom aus Gas ist teuer und macht das nationale Energiesystem abhängig von Gasimporten.
Ziel muss es aber sein, eneregieautark und gleichzeitig dekarbonisiert zu sein.
Abends, wenn die Sonne untergeht, übernehmen dort nun nicht mehr zuerst teure Gaskraftwerke,
sondern Batteriespeicher. Kalifornien ist für sich genommen die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt.
Und erneuerbarer Strom, insbesondere Solarstrom, ist der billigste, den es gibt. Deshalb werden
erneuerbare Energien die Kohle in diesem Jahr als wichtigsten Energieträger zur Stromerzeugung
überholen, so stellt es die Internationale Energieagentur (IEA) fest. All das wird sich weiter
beschleunigen durch neue Speichertypen, die viel billiger sind und länger Strom abgeben können.
In Deutschland gab es im Jahr 2025 der Bundesnetzagentur zufolge 573 Stunden lang negative
Strompreise, also gut drei Wochen lang. Das heißt: Es gibt so viel Strom aus Sonne und Wind am
Markt, dass Anbieter theoretisch etwas dafür bezahlen müssen, ihren Strom überhaupt ins Netz
einzuspeisen. Tatsächlich werden in diesen Zeiten Anlagen eher abgeregelt.
Mit ausreichend vielen Batteriegroßspeichern macht man aus negativen Strompreisen Geld, das
erklärt die aktuelle Nachfrage nach dieser Infrastruktur. Blickt man über die Grenze, so stellt man
bspw. fest: In Bulgarien ist dadurch der Strompreis mittlerweile niedriger als in seinen
Nachbarländern – vor einem rekordverdächtigen, rasanten Zubau von Batteriespeichern war es
umgekehrt.
In Deutschland sind der von der RWTH Aachen betriebenen Plattform „battery charts“ zufolge derzeit
Großspeicher mit einer Gesamtspeicherkapazität von 7,25 Gigawattstunden installiert (im Moment
ruht in deutschen Kellern und Hauswirtschaftsräumen noch viel mehr Speicherkapazität, nämlich
fast 23 Gigawattstunden, in Wahrheit vermutlich noch mehr). Wenn alle bereits von den
Netzbetreibern zugesagten Großspeicher gebaut werden, wächst deren Gesamtkapazität um den
Faktor 27, von 7,25 auf fast 200 GWh. Und Batteriespeicher lassen sich, anders als Großkraftwerke,
schnell und einfach errichten, ob anlagengekoppelt, also im Verbund mit einer Solar- oder
Windkraftanlage, oder als „stand alone“-Speicher, der direkt ans Übertragungsnetz angeschlossen
wird. In jedem Fall wird das Stromnetz der Zukunft sich von dem der Gegenwart fundamental
unterscheiden. Es wird dezentraler, sauberer, billiger und resilienter sein.
Bedburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 folgende Klimaschutzziele zu erreichen:
Reduktion der CO²-Emissionen gegenüber 2019
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• Bis 2030 um 16 % auf 6,25 t CO² pro Einwohner
• Bis 2045 um 87 % auf 0,8 t CO² pro Einwohner
Senkung des Endenergiebedarfs gegenüber 2019
• Bis 2030 um 17 %
• Bis 2045 um 47 %
Erneuerbare Energien
• Erreichung von mindestens 100% Erneuerbaren Energien (erzeugte Energie gegenüber
genutzter Energie im Stadtgebiet) bei gleichzeitiger Diversifizierung der Erzeugungsstruktur
Gebäudesektor
• Steigerung der Sanierungsquote auf 2,5 % mit Beachtung einer nachhaltigen Sanierung (für
eine Vollsanierung von 100 % der Gebäude bis zum Jahr 2045 wäre eine lineare Rate von
3,8 % pro Jahr nötig, s. Potenzialanalyse)
Bereits jetzt übersteigt die im Stadtgebiet stattfindende Produktion erneuerbarer Energien den
hiesigen Verbrauch. Mit dem aktuell stattfindenden Zubau von Windkraftanlagen wird sich dies auf
weit über 200 % steigern. Gleichwohl steigt der Energiebedarf stetig an, bspw. durch die
Elektrifizierung der Mobilität, aber auch den Energiebedarf durch die wirtschaftliche Transformation
hin zu einem High-Tech-Standort. Im Verbund mit dem Ausbau von Speichertechnologien und dem
Ziel einer Unabhängigkeit von Importen fossiler Energieträger in global unsicheren Zeiten ist der
Bedarf an weiteren Flächen für die Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen nach hiesiger
Auffassung unbedingt auch weiterhin gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, das bestehende
Konzept für PV-FFA ggf. zu aktualisieren und um einen Annex zur Untersuchung geeigneter
städtischer versiegelter Flächen und zusätzlich auch von Dachflächen zu ergänzen. Für die
Erstellung sollen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € in den Haushalt 2027 eingestellt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5
Bedburg, den 19.10.2026
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Torsten Stamm Herbert Baum
Dezernent Kämmerer
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