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Walter-Flex-Straße: Sanierung 2027 wie im Investitionsprogramm beschlossen - Radfahrstreifen bis dahin sichern Antrag der AfD-Fraktion vom 20.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-12-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
20.10.2026
Fachbereich Zentr ales
Gremienbüro
Antrag
der Fraktion Alternative für Deutschland
AT-18/26-31
Datum 20.10.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 26.11.2026 beschlussempfehlend
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2026 beschließend
Betreff:
Walter-Flex-Straße: Sanierung 2027 wie im Investitionsprogramm beschlossen -
Radfahrstreifen bis dahin sichern
Antrag der AfD-Fraktion vom 20.10.2026
Antragstext:
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main wird beauftragt,
1. die Sanierung der Walter-Flex-Straße zwischen Friedhofstraße und Waldweg (3.
Bauabschnitt, Inv.-Nr. 12016300AG und 11017000AH) so vorzubereiten, dass der Bau
– wie im am 25.09.2025 beschlossenen Investitionsprogramm 2024–2028 vorgesehen
– im Jahr 2027 beginnt;
2. dafür die Planungsleistungen gemäß dem am 27.06.2024 einstimmig gebilligten
Verfahren (DS-615/21-26) unverzüglich zu vergeben: aus den für die Maßnahme
bereitgestellten Haushaltsausgaberesten, soweit § 99 Abs. 1 HGO dies in der
vorläufigen Haushaltsführung zulässt, andernfalls unmittelbar nach Inkrafttreten der
Haushaltssatzung 2027; die Varianten nach Leistungsphase 2 sind der
Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2027 vorzulegen, bei späterer
Auftragserteilung innerhalb von sechs Monaten;
3. die Mittel für Straße und Kanal im Haushaltsplanentwurf 2027 und im
Investitionsprogramm zu veranschlagen und die Landesförderung nach der
Nahmobilitätsrichtlinie zu beantragen und dabei für den Abschnitt der geplanten
Radschnellverbindung Mainz–Frankfurt die erhöhte Förderquote von 85 %
anzustreben (vgl. Weisenauer Straße, DS-873/21-26);
4. bis zum Baubeginn die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Schlaglöcher und
Ausbrüche auf den Radfahrstreifen bis zum 31.03.2027 auszubessern;
5. der Stadtverordnetenversammlung über den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
bis zum 31.03.2027 zu berichten: Zeitplan bis zum Baubeginn, Verbleib der bis 2023
veranschlagten Mittel (146.000 € Straße, 300.000 € Kanal), Kosten der
Ausbesserungen seit 2023 sowie Abgrenzung und Zeitplan für die Bauabschnitte 4 bis
8.
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Begründung:
1. Der Zustand
Die Walter-Flex-Straße ist Schulradroute, Teil des städtischen und des Kreis-
Radroutennetzes und zwischen Bahnunterführung und Waldweg Empfehlungsvariante der
Radschnellverbindung Mainz-Frankfurt (DS-615/21-26). Ihre Radfahrstreifen sind nur rund
1,50 m breit statt der Regelbreite von 1,85 m. Auf ihnen liegen Schlaglöcher und Ausbrüche,
die Markierung ist stellenweise abgefahren (Anlage). Radfahrer weichen auf die Fahrbahn
aus – so wurde es schon am 16.11.2023 in der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Vor
Ort steht „Tempo 30 – Straßenschäden“ (Foto 3). Die Ursache ist seit langem bekannt: Schon
2006 beschrieb der Magistrat den Aufbau als Einstreudecke mit rund 10 cm Asphalt bei etwa
60 Jahren Alter; für die Verkehrsbelastung wäre ein Regelaufbau von 54 bis 60 cm nötig (DS
77/06-11, DS 132/06-11). Rechnet man weiter, ist der Aufbau heute rund 80 Jahre alt. Busse
und Müllfahrzeuge verursachen „gravierende Schlaglöcher“ – so die Stadt selbst
(Pressemitteilung vom 27.07.2026).
2. Beschlossen, finanziert, nicht begonnen
Die Sanierung der Walter-Flex-Straße steht spätestens seit dem Investitionsprogramm 2006–
2010 im Haushalt, damals als 2. bis 5. Bauabschnitt (Vorlage 55/06-11). 2014 scheiterten
Haushaltsanträge für den 3., 4. und 5. Bauabschnitt im Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss; 2018 erklärte der Magistrat, die Sanierungskosten seien im Haushalt
2019 eingeplant, und die WsR-Fraktion zog ihren Antrag zurück. Am 22.02.2024 beschloss
die Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Vorgaben für die Radwege (AT-148/21-26,
CDU-Fraktion), am 27.06.2024 billigte sie einstimmig das Verfahren: Planung vergeben,
sobald der Haushalt 2024 genehmigt ist; Varianten nach Leistungsphase 2 vorlegen;
Baubeginn „für das Jahr 2026 avisiert“ (DS-615/21-26).
Die Genehmigung des Haushalts 2024 gab die Stadt am 17.12.2024 bekannt, die des
Haushalts 2025 am 10.12.2025. Die 2023 veranschlagten 146.000 € für die Planung wurden
als Haushaltsausgaberest nach 2024 und 2025 übertragen, ohne dass ein Euro abfloss (AF-
105/21-26); für den Kanal waren bis 2023 weitere 300.000 € veranschlagt (Inv.-Nr.
11017000AH). Vergeben wurde nichts. Stattdessen rutschte der Ansatz von 700.000 € in
jedem Haushalt um ein Jahr nach hinten: Entwurf 2022: 2023 – Haushalt 2023: 2024 –
Haushalt 2024: 2025 – Fortschreibung September 2024: 2026 (Planungsmittel 2024
gestrichen) – Haushalt 2025: 2027 – Entwurf 2026: 2028. Geltend ist bis heute das am
25.09.2025 beschlossene Investitionsprogramm 2024–2028 (DS-821/21-26): 150.000 € in
2026, 700.000 € in 2027 – also Planung 2026, Bau 2027. Die Verwaltung aber teilte am
27.07.2026 mit, die Planung könne „frühestens 2027“ beginnen. Dokumentiert sind die
Verschiebungen in den Tabellen der Haushaltsvorlagen (zuletzt DS-821/21-26, Anlage 1:
„Nach 2026 verschoben“). Andere Vorhaben des Radverkehrskonzepts wurden in derselben
Zeit geplant und mit Förderung hinterlegt (Radwegweisung, DS-799/21-26; Fahrradstraße
Weisenauer Straße, DS-873/21-26).
3. Warum jetzt
Flicken ist auf Dauer die teuerste Form der Erhaltung. Die Walter-Flex-Straße wurde 2023,
im Herbst 2025 und im August 2026 ausgebessert, zuletzt jeweils mit halbseitiger Sperrung
und Umleitung und die Schäden kommen zurück, weil der Unterbau nicht trägt. Die Stadt sagt
es selbst: „Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn erspart langfristig aufwendige und
kostenintensivere Reparaturen“ (Kurt-Schumacher-Ring, 11.09.2026). Der Niedersächsische
Landesrechnungshof hat den Vergleich mit FGSV-Zahlen geführt: Wer eine Straße bis zur
Grunderneuerung flickt, hat sie 45 Jahre; wer die Decke rechtzeitig erneuert, 90 Jahre – bei
deutlich geringeren Kosten (Kommunalbericht 2019, Abschnitt 5.11).
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Die Mittel für den Einstieg sind da: 146.000 € für die Planung wurden als
Haushaltsausgaberest übertragen und bleiben nach Auskunft des Magistrats bis zur letzten
Zahlung verfügbar (AF-105/21-26]]). Das Land fördert Radverkehrsanlagen mit 70 %,
Abschnitte der Radschnellverbindung Mainz–Frankfurt mit 85 %; bei der Weisenauer Straße
trägt der Kreis Groß-Gerau zudem den kommunalen Anteil (DS-615/21-26]],DS-873/21-26]]).
Die Beratungen zum Haushalt 2027 stehen an, der Expertenrat soll bis Jahresende seinen
Bericht vorlegen. Ohne Beschluss rutscht der Termin erneut. Mit Beschluss gilt, was 2024
einstimmig vereinbart und 2025 veranschlagt wurde: Die Walter-Flex-Straße wird 2027
saniert.
Alexander Martens
Stellv. Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion
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