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Klimaschutz und Klimaanpassung in Villingen-Schwenningen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Klimaanpassung vom 03.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Villingen-Schwenningen |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsdrucksache
0656
Beschlussvorlage
Dienststelle:
RefOB Klimamanagement
Az:
Technischer Ausschuss
13.10.2026 öffentlich vorberatend
Datum: 15.09.2026
Gemeinderat
21.10.2026 öffentlich beschließend
Klimaschutz und Klimaanpassung in Villingen-Schwenningen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Klimaanpassung vom 03.09.2026
Anlagen: 1. Antrag Fraktion Bündnis 90 Die Grünen "Was bleibt übrig vom Dürresommer
2026"
Gast (Name, Vorname):
Präsentation: Ja Nein
Rechtliche Grundlagen:
I. Vorbemerkung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten am 03.09.2026 einen Antrag zur
Klimaanpassung:
"Was bleibt vom Hitzesommer 2026 außer Ernteausfällen Wasserknappheit und vielen
Hitzetoten – was erwarten wir von der Stadt VS?"
Die Fraktion fordert und beantragt vom Oberbürgermeister und der Verwaltung
verschiedene Maßnahmen zur Linderung der Hitzeproblematik in der Stadt (siehe Anlage).
Den Ausführungen vorangestellt wird, dass die Stadt VS das Thema Klimaanpassung im
EPAP als strategisches Ziel darstellt, hat und bereits die Erarbeitung eines
Klimaanpassungskonzeptes beauftragt ist. Konzeptionell betrachtet werden hierbei die
Themen
• Hitzeaktionsplan,
Personelle
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung: Haushaltsmittel:
Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme Einnahmen veranschlagt:
Beschaffungs-/ Herstellungskosten € (Zuschüsse, Beiträge ja
Jährliche Folgekosten/-lasten € u.ä.) nein
keine 0,-- € HHSt.
Unterliegt die Maßnahme dem Projekt-Controlling? Ja Nein
Beschlussvorlage lag dem Projekt-Controlling vor: Ja
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• Starkregenrisikomanagement,
• Hochwasserschutz,
• Wassersensible Stadtentwicklung, o.ä.
• Grünordnung
• Freiraum
• u.a.
Das Konzept soll im III. / IV. Quartal 2027 vorliegen.
II. Im Folgenden wird zu den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen
Stellung genommen:
1. Flächendeckende Installation von Trinkwasserbrunnen
A) Die Stadt betreibt derzeit folgende Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet
Schwenningen:
• Kleiner Muslenplatz und
• Beethovenstraße
Beide Brunnen wurden im Rahmen der Umgestaltung der Straßenräume durch GuT,
in enger Abstimmung mit den SVS errichtet. Die Wartung erfolgt durch die TDVS.
Die Brunnen haben Intervallspülfunktion und kosten je Brunnen inkl. Montage ca.
brutto 15.000, -- €, ohne Wartungskosten.
Villingen:
• Trogbrunnen Niedere Straße
An diesen Brunnen kann kostenlos Trinkwasser abgefüllt werden.
Alle Brunnen werden regelmäßig nach der Trinkwasserverordnung kontrolliert – das Wasser
ist bedenkenlos trinkbar.
Die Umsetzung des Angebots erfolgt in enger Zusammenarbeit von GuT, GHO und
Technischen Diensten sowie den SVS.
B) Die SVS betreibt ferner mehrere öffentliche Trinkwasserbrunnen
Diese Trinkwasserausgabestellen befinden sich an zwei Hochbehältern und an einem
Wasserwerk; am Hochbehälter Hammerhalde, am Hochbehälter Rietheim sowie an den
Keckquellen in Deißlingen.
Ein weiterer Trinkwasserbrunnen an der Möglingshöhe in Schwenningen wurde aufgrund
wiederholter Vandalismusschäden außer Betrieb genommen.
Neue Trinkwasserbrunnen, die auch allen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen
entsprechen, erfordern hohe Investitionen im mittleren fünfstelligen Bereich je Brunnen. Die
Beschaffung, Installation und insbesondere der dauerhafte Betrieb solcher Anlagen sind mit
einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Neben der laufenden
Wartung gehören hierzu regelmäßige hygienische Kontrollen, Beprobungen sowie die
Dokumentation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität.
Die SVS unterstützt die Stadt Villingen-Schwenningen als kompetenter Ansprechpartner und
stadtinterner Dienstleister; auch in Bezug auf fachliche Beratung oder die Durchführung
notwendiger Wasserproben für städtische Trinkwasserbrunnen.
Kosten:
Trinkwasserbrunnen kosten in der Anschaffung zwischen 8.000, -- und 15.000, -- €.
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Fördermöglichkeit, mit 100 % Vorfinanzierung
Die Installation neuer Brunnen wird bezuschusst über das Landesförderprogramm
KLIMOPASS Ziff 2.2.2.1: Zuschuss als Pauschalsatz für Planung, Anschaffung und
Installation je Trinkwasserspender in Höhe von 5.000, -- €. Die laufenden Kosten sind
hiervon nicht gedeckt; insbes. die Kontrollen und Instandsetzungen.
C) Die Stadt verfügt über vier Verneblungsanlagen in den Innenstädten
Schwenningen:
• Muslenplatz
• City Rondell
Villingen:
• Osianderplatz
• Latschariplatz
Die Vernebelungsanlagen werden als ergänzende Maßnahme zur Bekämpfung der Hitze in
der Stadt betrachtet; insbesondere dort, wo hohe Hitzebelastung vorhanden ist, sich viele
Menschen aufhalten, jedoch (kurzfristig) keine Bäume gepflanzt werden können, da kein
Platz im Untergrund vorhanden, der Denkmalschutz entgegensteht oder unzureichende
Finanzierung, Planungsgrundlagen dies verhindern.
Die TDVS ist hinsichtlich der Vernebelungsanlagen das ausführende Amt. Die Beauftragung
erfolgt durch GHO. Aktuell ist keine weitere Beschaffung von zusätzlichen Anlagen
vorgesehen. Es müssen nahezu täglich Reparaturen wegen Vandalismus erfolgen.
Vernebelungsanlagen kosten ca. 1.600,-- € /Stück, (gesamt6.200,-- €), da diese die TDVS in
Eigenbau errichtet hat. Es entstehen zusätzlich erhebliche Mitarbeiterkosten durch
regelmäßige Kontrollen.
2. Pflanzung von 1.000 neuen Bäumen im Stadtgebiet in den Jahren 2026 bis
2027.
Die Schwammstadt VS mit Maßnahmen zur direkten Versickerung nicht nur
bei Neubaugebieten.
Investitionen in Entsiegelung von Flächen, Ausbau von Fahrradwegen und
Moorpflege.
A) Bäume im Stadtgebiet
Bäume in der Stadt sind überlebenswichtig, weil sie als natürliche Klimaanlagen, Luftfilter
und grüne Oasen die Lebensqualität und Gesundheit in Städten sichern. Sie bieten einen
kühlen Schatten, saubere Luft und Lebensraum für viele Tiere, insbesondere Insekten, und
erhöhen die Biodiversität.
Der Baumbestand in VS ist verteilt auf verschiedene Zuständigkeit, wie GuT, GUT-SEGA, Fo,
L, GHO, SPL, TDVS etc., sodass keine Aussage getroffen werden kann, wieviel Bäume es in
VS gesamt gibt.
In der Kürze der Zeit wurde folgend nur die GuT-Stadtgrün betrachtet:
GuT-Stadtgrün pflanzte bisher pro Jahr ± 60 Bäume – überwiegend als Nachpflanzungen für
gefällte Bäume. Im Jahr 2026 wurden, aufgrund des späten Haushaltsbeschlusses, bisher
noch keine Bäume von GuT-Stadtgrün nachgepflanzt.
Abhängig von den verfügbaren Ressourcen (Personal + Finanzen) sind für den Herbst 2026
jedoch Nachpflanzungen im üblichen Umfang vorgesehen.
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Jährlich gehen wegen Trockenheit, Baumaßnahmen, etc. ± 60 Bäume verloren. Dieses Jahr
(2026) mehr als sonst – aktuell liegt noch keine abschließende Zahl vor.
Es gibt seit 2026 ff. umfangreiche Kürzungen im städtischen Haushalt. Diese betreffen auch
die Pflanzung und Unterhaltung von Baumbeständen.
Zum konkreten Antrag 1.000 Bäume zu pflanzen
Ein Baum kostet je nach Standort bis zu 7.000 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
• Standortvorbereitung: bis 5.000 €, je nachdem ob Freie Landschaft oder
Straßenbaum mit Baumquartier
• Lieferung und Pflanzung Hochstamm, 16-18 Stammumfang: 1.000 €
• 4 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1.500 €
• Zuzüglich jährliche Unterhaltungspflege bis zur Fällung:
Lebenszykluskosten pro Baum bei 60 Jahren Lebensdauer (KI-basiert) 10.000 bis
35.000 €
Die Forderung, 1.000 Bäume in VS zu pflanzen und diese zu pflegen und dauerhaft zu
erhalten, bedarf zudem einer grundlegenden Betrachtung der Thematik:
Nicht überall, insbesondere im eng bebauten Stadtgebiet, können zusätzliche Bäume
gepflanzt werden, sei es wegen Leitungen im Untergrund, verdichtetem Boden, zu enger
Bebauung, Verkehrssicherung, begrenzte Baumbeete etc.. Es müsste folglich zuerst eine
entsprechende Konzeption bzgl. der geeigneten Standorte erarbeitet werden.
1.000 Bäume können mit großer Wahrscheinlichkeit nicht untergebracht werden,
insbesondere wenn die Anforderungen an Pflanzgrube, Wasserrückhaltung, -versorgung etc.
auch adäquat umgesetzt werden. Es sollten keinesfalls eingeschränkte oder dysfunktionale
Standorte generiert werden. Aufgrund der aktuellen finanziellen und personellen Lage ist
dies zurzeit nicht leistbar.
Anlassbezogen kann grundsätzlich bei anstehenden Baumaßnahmen eine Prüfung von
Baumstandorten erfolgen. Da aktuell für zusätzliche Pflanzmaßnahmen kein Budget
veranschlagt ist, müsste der GR im Rahmen der Projektbeschlüsse oder Vergabeleistungen
dann die entsprechenden Mittel und Personalressourcen freigeben.
Das Pflanzen von Bäumen geht jedoch einher mit dem Thema Schwammstadt und
Entsiegelung von Flächen.
B) Schwammstadt und Entsiegelung von Flächen, bzw.
Vermeidung/Verringerung von Neuversiegelungen
Im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes werden gezielt "Heiße Orte" in der Stadt
aufgezeigt. Dies sind die Orte, die primär zu optimieren wären, um die Aufenthaltsqualität zu
erhöhen. Zur Planungsverschlankung, Optimierung und Simplifizierung könnte sich die Stadt
hierbei "neue Klima-Standards für Platzumgestaltungen oder Platzneugestaltungen"
erarbeiten:
• Standard: Entsiegeln, mehr Grün durch Bäume, etc., Stadtmobiliar (Bänke,
Bouleplatz/Sandplatz)
alternativ: temporäres Grün, Sonnensegel
• Bei hoher Frequentierung: plus Trinkbrunnen
• Zentrale Plätze: plus Nebelanlage
Wird entsiegelt, so kann auch größer gedacht und ggf. ein "PikoPark" oder eine "Naturoase"
entstehen. "PikoParks" oder "Naturoasen" sind kleine Grünflächen zw. 300 m² - 1.000 m², die
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entsiegelt sind und Bäume, Sitz- oder Spielmöglichkeiten (Sandplatz / Boulefeld),
Trinkbrunnen etc. enthalten.
Entsiegelt werden kann auch bei "Sowieso-Maßnahmen" (Straßen- oder Baumaßnamen) und
kosten dann ggf. weniger.
Wenn Wasser versickern kann, entstehen "kühle Orte" in der Stadt, die Aufenthaltsqualität in
den Stadtteilen wird erhöht. Jeder "kühle Ort" ist Teil der Schwammstadt; denn eine
Schwammstadt lässt sich nur sukzessive bauen. Sie sollte deshalb bei jeder einzelnen
Baumaßnahme mitgedacht werden. Folgende Fragen sollten dabei handlungsleitend
betrachtet werden:
• Wieviel Versiegelung ist unbedingt erforderlich?
• Welche Alternativen einer Versiegelung gibt es (Drainasphalt, Rasengittersteine,
Schotterfläche, etc.)?
• Ist eine Mehrfachnutzung der versiegelten Fläche möglich (z.B. Haus plus PV,
Parkplatz plus PV mit Rasengittersteinen, Ableitung des Regenwassers in offene
Mulden- und Rigolensysteme zur Baumbewässerung)?
Fördermöglichkeiten mit 100 % Vorfinanzierung
• Bund: ANK-Förderung (KfW 444): Grünflächen naturnah umgestalten (erfordert ein
Pflegekonzept des gesamten kommunalen Grünflächenbestandes im
Siedlungsbereich), Pflanzen von Bäumen, Naturoasen, Flächenentsiegelung: 50-80 %
• Land: KLIMOPASS: Trinkwasserbrunnen Anschaffung bis zu 5.000, -- €;
Blau-Grün: Platzumgestaltungen: Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen,
Baumrigolen, Entsiegelungen: Pauschalsätze je Antrag zw. 4.000, -- € und 150.000, --
€ pro Platz oder Schulhof
3. Schnelle Umsetzung der regenerativen Stromproduktion in VS (Wind und PV)
A) Agri-PV-Anlage „Obere Wiesen“
Die Agri-PV-Anlage „Obere Wiesen“ befindet sich derzeit in der finalen Realisierungsphase.
Der Bau ist weitgehend abgeschlossen, sodass die Inbetriebnahme noch im Laufe dieses
Jahres 2026 erfolgen soll. Die Anlage verfügt über eine Leistung von rund 1 Megawatt peak
(MWp) und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 3,6 Hektar. Ein wesentlicher Vorteil des
Projektes besteht darin, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt und
bewirtschaftet werden kann.
Darüber hinaus stehen im direkten Umfeld weitere Flächen mit einer Größe von rund sechs
Hektar zur Verfügung. Diese könnten perspektivisch für eine Erweiterung der Anlage genutzt
werden. Je nach Ausgestaltung wäre dadurch eine zusätzliche Leistung von etwa 1 bis 2
MWp möglich. Darüber hinaus bietet der Umgriff des Bebauungsplans noch weitere
Flächenpotentiale.
Ob und wann diese Erweiterung umgesetzt wird, hängt allerdings wesentlich von den
zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen und den wirtschaftlichen Perspektiven ab.
Die SVS verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und werden zu gegebener Zeit
entscheiden, ob ein weiterer Ausbau wirtschaftlich sinnvoll darstellbar ist. Für die SVS ist es
die erste Anlage dieser Art und es werden wertvolle Erfahrungen für künftige Projekte
gesammelt.
B) Freiflächen-PV-Anlage Zentralbereich/Bertholdshöfe
Die SVS führt aus, dass die Planungen für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich
Zentralbereich/Bertholdshöfe weiterhin verfolgt werden. Derzeit ist die Inbetriebnahme der
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Anlage für das Jahr 2028 vorgesehen. Die für eine klassische Freiflächen-PV-Anlage
geeignete Fläche umfasst, unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes sowie der
Interessen der angrenzenden Anwohner (inklusive des Vereins für Modellflugzeuge), nach
derzeitigem Kenntnisstand etwa 20 Hektar. Auf dieser Fläche könnte eine installierte
Leistung von bis zu 20 MWp realisiert werden.
Aktuell werden die notwendigen Pachtverträge verhandelt, um die Flächen als Grundlage für
die weiteren Planungen zu sichern.
Für die Fortführung der bereits eingeleiteten Bauleitplanungen werden noch notwendige
Unterlagen, wie u.a. der Flächen-Belegungsplan erwartet, bevor diese Verfahren fortgesetzt
werden können.
C) PV-Belegung Kommunaler Dächer
Wie im EPAP festgehalten werden pro Jahr 300 kW/Peak an PV-Leistung auf kommunalen
Dächern in Zusammenarbeit mit der SVS errichtet.
Aktuell laufen zusammen mit dem GuT Planungen zum Errichten einer PV-Anlage auf dem
Gelände der Kläranlage. Die Anlage soll in 2027/28 realisiert werden.
D) Windkraft
Der Vorhabenträger ist momentan in Abstimmung mit den Umweltbehörden. In der KW 39
findet ein Abstimmungstermin beim RP Fr. i. Br. mit Einbindung der anderen betroffenen
Behörden statt. Die Hürden sind sehr hoch. Weitere Projekte sind nicht in Planung.
An dem angesprochenen Windkraftprojekt sind die SVS nicht beteiligt. Die
Vertragsgestaltung mit dem Projektpartner sieht eine Beteiligungsoption vor, die z.B. von
den SVS gezogen werden könnte.
4. Grundwasserschutz und Quellschutz
Die rechtliche Zuständigkeit für den Schutz des Grundwassers und der
Wasserschutzgebiete liegt beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, insbesondere beim
Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz als untere Wasserbehörde.
Zu den Aufgaben der Wasserbehörde gehören unter anderem:
✓ die Ausweisung und Änderung von Wasserschutzgebieten,
✓ die Überwachung der Einhaltung entsprechender Schutzgebietsverordnungen,
✓ die Prüfung und Genehmigung bestimmter Vorhaben innerhalb von
Wasserschutzgebieten,
✓ die Beratung von Kommunen, Wasserversorgern, Landwirten und
Grundstückseigentümern sowie
✓ der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen und schädlichen Einwirkungen
Unabhängig davon leisten die SVS einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt der
regionalen Trinkwasserressourcen. In den vergangenen Jahren wurden seitens der SVS
große Investitionen in diesem Bereich getätigt. So wurden mehrere Quellen im
Wieselsbachtal mit großem technischem und finanziellem Aufwand saniert und ertüchtigt,
um die Schüttung der Quellen zu erhöhen. Darüber hinaus wurden sämtliche sechs Quellen
im Tannheimer Wald ebenso umfassend modernisiert.
Die SVS zeigen mit ihren Investitionen und Engagement in diesem Bereich, welch hohen
Stellenwert die Sicherung der Trinkwasservorkommen vor Ort hat.
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5. Moorpflege
Salinenmoos, Kugelmoos und Talmoos:
Das Programm ist 2026 gestartet, mit finanzieller Unterstützung durch den Klimafonds der
Klimaschutzstiftung Land BW und Prof. Dr. Röhl, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
(HfWU) Nürtingen-Geislingen. Die Projekte kommen 2027 ff. in die Umsetzung.
Das Kugel- und Salinenmoos umfasst 2,9 ha Moorfläche.
https://www.klimafonds-bw.de/moorprojekt-in-villingen-schwenningen
Plattenmoos:
In diesem Bereich fehlt leider das Wasser. Wenn man dort etwas bewegen wollte, müsste
man den Tiefbrunnen der SVS abstellen, der signifikant zur Entwässerung des Moores
beiträgt, so die Aussage von Experten.
Die SVS kann auf den Tiefbrunnen jedoch nicht verzichten. Unsere Möglichkeiten zur
Revitalisierung des Plattenmooses sind ausgeschöpft.
III. Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
abzulehnen und stattdessen der nachfolgenden Empfehlung der Verwaltung zu
folgen:
1. Die Verwaltung empfiehlt, die wertvollsten Bäume in VS langfristig zu erhalten, das
heißt, ggf. ihre Standortbedingungen zu optimieren. Große alte Bäume schaffen
hohe Verdunstung und Temperaturabsenkung sowie hohe CO2-Bindung.
Hierzu müssten die Bäume entsprechend erfasst und bewertet werden.
Einzubeziehen wären ggf. auch die privaten Baumbesitzer. Durch den Wegfall der
Baumschutzsatzung hat die Stadt generell keine Kenntnis mehr davon, ob bzw. und
wie viele private Bäume gefällt werden.
2. Darüber hinaus sollten verstärkt Nach- und Neupflanzungen klimaangepasster
Zukunftsbäume erfolgen. Die Pflanzungen sind jedoch vor dem Hintergrund des o.g.
Kostenaufwandes pro Baum zu sehen.
3. Beide Schritte können bei ausreichender Finanzierung parallel erfolgen.
4. Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes könnten auch gezielt
Schulungen für die Mitarbeitenden der Verwaltung angeboten werden.
5. Das Thema Entsiegelung ist bereits im EPAP eine Maßnahme, die i.R.d.
Klimaanpassungskonzeptes auch unter den Aspekten Hitze- und
Starkregenmanagement betrachtet werden wird. Die Stadt kann sich so neue
"Klimastandards für Platzgestaltungen sowie für Rad- und Fußwegegestaltungen"
erarbeiten.
Bei jeder Maßnahme, die das Schutzgut Boden tangiert, sollte geprüft werden, ob
parallel die Entsiegelung von zusätzlicher Fläche, die Verwendung
wasserdurchlässiger Materialien (z.B. Drainasphalt), Schotterweg, Rasengittersteine
etc.) möglich ist; bzw. die Neuversiegelung von Fläche reduziert werden kann.
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Hinweis der Zuständigkeit
Aufgrund § 10 Abs. 1 der städtischen Hauptsatzung ist der Technische Ausschuss für die
städtebauliche Planung und Themen des Klimaschutzes als Teilmenge des Umwelt- und
Naturschutzes zuständig.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
überwiegend positiv überwiegend negativ keine
Begründung: Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen immer auch dem
Klimaschutz und damit der gesamten Stadt.
Beschlussantrag:
Der Technische Ausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zugestimmt.
Alternativ:
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender finanzieller Mittel,
entsprechend Ziffer 1 - 4 der Empfehlung der Verwaltung, zu verfahren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Ziffern 5 im Rahmen des
Klimaanpassungskonzeptes zu konkretisieren.
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