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Fraktionsübergreifender Antrag - Thema: Verlegung von Stoplersteinen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Nieder-Olm
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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Herrn Ortsbürgermeister Matthias Becker Rathaus 55270 Ober-Olm 26. August 2026 Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die nächste Gemeinderatssitzung Verlegung von Stolpersteinen Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rates und der Verwaltung, die unterzeichnenden Ratsmitglieder beantragen die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes gemäß 534 Abs. 5 GemO für die nächste Gemeinderatssitzung: Verlegung von Stolpersteinen Der Ortsgemeinderat möge dazu beraten und beschließen: Die Ortsgemeinde Ober-Olm unterstützt die Verlegung von Stolpersteinen im öffentlichen Raum. Entsprechend werden Genehmigungen‘in Abstimmung mit der übergeordneten Behörde (VG Nieder-Olm) für das Verlegen von Stolpersteinen erteilt, wenn das Einvernehmen mit dem unmittelbar angrenzenden, nächsten privaten Grundstückseigentümer erzielt wird. Die weitere Organisation und Finanzierung der Verlegung und Pflege soll seitens der Ortsgemeinde dem „Heimatkreis Ober-Olm e.V.“ im Rahmen einer Schirmherrschaft übertragen werden. Weitere Details, z.B. die genaue Ortswahl, die Anordnung oder genaue Festlegung der Inschriften, sollen im Ausschuss „Dörfliches Leben“ beraten und als Beschlussempfehlung an den Ortsgemein- derat adressiert werden. Hierzu ist es zweckdienlich, örtliche Experten, z.B. historisch Forschende wie Heribert Schmitt, Vertreter des Heimatkreis Ober-Olm e.V. oder den Dorfarchivar als Anzuhörende einzuladen. Das schließt im Bedarfsfall das Hinzuziehen von überörtlichen Experten nicht aus. Des Weiteren wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, den Beschluss umzusetzen, entsprechende Genehmigungen zu erteilen und etwaige notwendige, weitere Beschlüsse zeitnah vorzubereiten. " Zur Finanzierung Kassenwirksame Ausgaben sind nicht zu erwarten, wenn die Finanzierung und Abwicklung des Projektes durch den Heimatkreis übernommen werden. Die grundsätzliche Bereitschaft dafür liegt vor. Der Gemeinde steht es alternativ frei, Spendenannahmen oder Zwischenfinanzierungen selbst zu 1 organisieren. Bei der Wahl anderer Verfahrensweisen, z.B. beidem aktuell nicht erkennbaren Bedarf an Haushaltsmittein könnten weitere Beschlüsse im Rahmen des nächsten‘ Haushaltsplans, Nachtrags oder per überplanmäßiger Ausgabe erfolgen. Diese sind aktuell nicht nötig. Zur Begründung Vorbehaltlich weitergehender mündlicher Erörterungen erachten die antragsstellenden Ratsmitglieder die Verlegung von Stolpersteinen grundsätzlich als einen bundesweit etablierten und anerkannten Weg, Opfern der NS-Zeit vor Ort zu gedenken. Diese Form des dezentralen Gedenkens sollte daher in der Ortsgemeinde umgesetzt werden. Sie steht zentral gefassten Ansätzen zum Gedenken nicht entgegen und ergänzt diese. Durch eine Schirmherrschaft des Heimatkreises könnten zudem die privaten Unterstützer und deren Spendenbereitschaft zur Finanzierung des Projektes beitragen, sodass die Ortsgemeinde nicht belastet wird. Hierzu sollte die grundsätzliche Bereitschaft durch die Ortsgemeinde signalisiert werden, das Projekt zu unterstützen. Details können nach der Beschlussfassung gemäß dem Antrag im Ausschuss „Dörfliches Leben" weiter beraten und beschlossen werden. Einer Vorberatung des hier vorliegenden Antrages im-Ausschuss „Dörfliches Leben“, ggf. bereits im Vorfeld vor der nächsten Ratssitzung, stim die Anträgsstellerinnen und Antragsteller zu. Fe 4 | N IR u Raimund Bär Ingrid König #7 =: z Be; fi i “ Jendrik Noack I het Ich Renate Wiedenhöft Brigitte Weifenbach I

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