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Fraktionsübergreifender Antrag - Thema: Verlegung von Stoplersteinen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nieder-Olm |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Herrn
Ortsbürgermeister
Matthias Becker
Rathaus
55270 Ober-Olm
26. August 2026
Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die nächste Gemeinderatssitzung
Verlegung von Stolpersteinen
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates und der Verwaltung,
die unterzeichnenden Ratsmitglieder beantragen die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes
gemäß 534 Abs. 5 GemO für die nächste Gemeinderatssitzung:
Verlegung von Stolpersteinen
Der Ortsgemeinderat möge dazu beraten und beschließen:
Die Ortsgemeinde Ober-Olm unterstützt die Verlegung von Stolpersteinen im öffentlichen Raum.
Entsprechend werden Genehmigungen‘in Abstimmung mit der übergeordneten Behörde (VG
Nieder-Olm) für das Verlegen von Stolpersteinen erteilt, wenn das Einvernehmen mit dem
unmittelbar angrenzenden, nächsten privaten Grundstückseigentümer erzielt wird. Die weitere
Organisation und Finanzierung der Verlegung und Pflege soll seitens der Ortsgemeinde dem
„Heimatkreis Ober-Olm e.V.“ im Rahmen einer Schirmherrschaft übertragen werden.
Weitere Details, z.B. die genaue Ortswahl, die Anordnung oder genaue Festlegung der Inschriften,
sollen im Ausschuss „Dörfliches Leben“ beraten und als Beschlussempfehlung an den Ortsgemein-
derat adressiert werden. Hierzu ist es zweckdienlich, örtliche Experten, z.B. historisch Forschende
wie Heribert Schmitt, Vertreter des Heimatkreis Ober-Olm e.V. oder den Dorfarchivar als
Anzuhörende einzuladen. Das schließt im Bedarfsfall das Hinzuziehen von überörtlichen Experten
nicht aus.
Des Weiteren wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, den Beschluss umzusetzen,
entsprechende Genehmigungen zu erteilen und etwaige notwendige, weitere Beschlüsse zeitnah
vorzubereiten. "
Zur Finanzierung
Kassenwirksame Ausgaben sind nicht zu erwarten, wenn die Finanzierung und Abwicklung des
Projektes durch den Heimatkreis übernommen werden. Die grundsätzliche Bereitschaft dafür liegt
vor. Der Gemeinde steht es alternativ frei, Spendenannahmen oder Zwischenfinanzierungen selbst zu
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organisieren. Bei der Wahl anderer Verfahrensweisen, z.B. beidem aktuell nicht erkennbaren Bedarf
an Haushaltsmittein könnten weitere Beschlüsse im Rahmen des nächsten‘ Haushaltsplans, Nachtrags
oder per überplanmäßiger Ausgabe erfolgen. Diese sind aktuell nicht nötig.
Zur Begründung
Vorbehaltlich weitergehender mündlicher Erörterungen erachten die antragsstellenden
Ratsmitglieder die Verlegung von Stolpersteinen grundsätzlich als einen bundesweit etablierten und
anerkannten Weg, Opfern der NS-Zeit vor Ort zu gedenken. Diese Form des dezentralen Gedenkens
sollte daher in der Ortsgemeinde umgesetzt werden. Sie steht zentral gefassten Ansätzen zum
Gedenken nicht entgegen und ergänzt diese. Durch eine Schirmherrschaft des Heimatkreises könnten
zudem die privaten Unterstützer und deren Spendenbereitschaft zur Finanzierung des Projektes
beitragen, sodass die Ortsgemeinde nicht belastet wird. Hierzu sollte die grundsätzliche Bereitschaft
durch die Ortsgemeinde signalisiert werden, das Projekt zu unterstützen. Details können nach der
Beschlussfassung gemäß dem Antrag im Ausschuss „Dörfliches Leben" weiter beraten und
beschlossen werden.
Einer Vorberatung des hier vorliegenden Antrages im-Ausschuss „Dörfliches Leben“, ggf. bereits im
Vorfeld vor der nächsten Ratssitzung, stim die Anträgsstellerinnen und Antragsteller zu.
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Raimund Bär Ingrid König
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