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Antrag der CDU-Fraktion - Anschaffung und Einbindung digitaler Schließsysteme für Wachthaus, Rathaus und Gemeindehalle

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Edenkoben
Datum2026-10-20
DatenstufeNur Dokumente
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CDU Fraktion Edesheim, Ludwigstraße 2, 67483 Edesheim Ortsgemeinde Edesheim OB Christian Kocher Ludwigstraße 1 67483 Edesheim Anschaffung und Einbindung digitaler Schließsysteme für Wachthaus, Rathaus und Gemeindehalle Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, die CDU-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde digitale Schließsysteme für das Wachthaus, das Rathaus sowie die Gemeindehalle anschafft und diese in die bestehende IT- und WLAN-Struktur der gemeindlichen Gebäude einbindet. Ziel ist es, die Vergabe von Zutrittsberechtigungen künftig digital, einfacher, sicherer und flexibler zu organisieren. Es soll ausdrücklich eine einfache, bewährte Standardlösung beschafft werden. Ein komplexes, fremdverwaltetes Zutrittssystem mit dauerhaftem externem Verwaltungsaufwand ist nicht Ziel dieses Antrags. Die Systeme sollen durch die Gemeinde selbst verwaltet werden können. Wichtig ist dabei, dass die Administration nicht ausschließlich über eine Smartphone-App erfolgt, sondern auch über eine webbasierte Oberfläche im Internetbrowser möglich ist. Begründung: Die bisherige Ausgabe und Rückgabe physischer Schlüssel verursachen regelmäßig organisatorischen Aufwand. Schlüssel müssen persönlich übergeben, zurückgegeben und dokumentiert werden. Bei Verlust entsteht zusätzlicher Aufwand und gegebenenfalls ein Sicherheitsrisiko. Gerade bei der Nutzung durch Vereine, Veranstalter, Dienstleister oder kurzfristig berechtigte Personen ist eine flexiblere Lösung sinnvoll. Digitale Schließsysteme bieten hier eine moderne und praxistaugliche Möglichkeit. Zutrittsrechte können individuell, zeitlich begrenzt und bei Bedarf kurzfristig vergeben werden. Für Veranstaltungen, Arbeitseinsätze oder externe Dienstleister können beispielsweise Zugangscodes eingerichtet werden, ohne dass ein physischer Schlüssel ausgehändigt werden muss. Da in den betreffenden Gebäuden bereits WLAN beziehungsweise eine nutzbare IT-Infrastruktur vorhanden ist, soll diese für die Einbindung der digitalen Schließsysteme genutzt werden. Dadurch kann eine zentrale Verwaltung ermöglicht werden, ohne eine vollständig neue technische Infrastruktur aufbauen zu müssen. Wichtig ist dabei, dass die bisherigen Schließmöglichkeiten grundsätzlich erhalten bleiben. Die Systeme sollen so ausgewählt werden, dass vorhandene beziehungsweise normale Schlüssel weiterhin zur Öffnung genutzt werden können. Die digitale Nachrüstung ergänzt die bestehende Schließanlage somit, ersetzt sie aber nicht vollständig. Von der Innenseite können solche Systeme in der Regel zusätzlich per Knopf, App oder Drehknauf bedient werden, sodass eine einfache manuelle Bedienung weiterhin möglich bleibt. Anforderungen an das System: Bei der Anschaffung sollen insbesondere Systeme berücksichtigt werden, die folgende Anforderungen erfüllen: ● einfache, marktübliche Standardlösung ohne komplexes Zutrittsmanagementsystem, ● keine dauerhafte Fremdverwaltung durch externe Dienstleister, ● Nachrüstung an bestehenden Türen und Schließanlagen, ● Weiterverwendung normaler beziehungsweise vorhandener Schlüssel zur Öffnung, ● manuelle Bedienmöglichkeit von innen, zum Beispiel per Knopf oder Drehknauf, ● Einbindung in die vorhandene IT- und WLAN-Struktur der Gemeinde, ● zentrale Verwaltung über einen Webbrowser, ● ergänzende Bedienung per App möglich, aber nicht ausschließlich, ● eigenständige Administration durch die Gemeinde, ● Vergabe individueller Zugangscodes, ● Vergabe zeitlich begrenzter Zugangscodes, ● Möglichkeit von Einwegcodes oder ersatzweise sehr eng zeitlich begrenzten Zugangscodes, ● sofortige Änderung, Sperrung oder Löschung einzelner Berechtigungen, ● nachvollziehbare Dokumentation von Zutritten, soweit datenschutzrechtlich zulässig, ● verschlüsselte Datenübertragung und zeitgemäße Sicherheitsstandards, ● klare Benutzer- und Rechteverwaltung, ● Notöffnung beziehungsweise mechanische Rückfallebene bei Stromausfall, technischer Störung oder Systemausfall, ● überschaubare Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten. Produkte, die ausschließlich über eine Smartphone-App verwaltet werden können, keine zentrale browserbasierte Administration bieten oder nur im Rahmen eines komplexen fremdverwalteten Systems betrieben werden können, sollen nicht berücksichtigt werden. Eine Festlegung auf einen bestimmten Hersteller soll nicht erfolgen. Geeignet sind nachrüstbare, webbasiert verwaltbare Standardlösungen, beispielsweise nach dem technischen Prinzip von Nuki oder vergleichbaren Anbietern. Entscheidend ist, dass die spätere Lösung sicher, praktikabel, selbst verwaltbar, kosteneffizient und mit der vorhandenen IT-Struktur kompatibel ist. Ebenso soll die Lösung die Nutzung vorhandener Schlüssel weiterhin ermöglichen und die Bedienung von innen einfach und zuverlässig sicherstellen. Kostenrahmen: Für eine erste Kostenschätzung wird von einer Ausstattung mit vier digitalen Schließsystemen einschließlich Keypads beziehungsweise Code-Eingabeeinheiten ausgegangen. Grundlage ist eine einfache Standardlösung nach dem Prinzip von Nuki oder vergleichbaren Systemen. Unter Berücksichtigung von Anschaffung, notwendigem Zubehör, Einrichtung, möglicher Montage sowie Einbindung in die vorhandene IT- und WLAN-Struktur wird ein Kostenrahmen von rund 1.000 bis 2.000 Euro angesetzt. Ziel ist ausdrücklich keine teure Sonderlösung, sondern eine wirtschaftliche, einfache und selbst verwaltbare Standardlösung mit angemessenem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Vorteile: Durch die Einführung digitaler Schließsysteme wird die Nutzung gemeindlicher Gebäude deutlich flexibler. Die persönliche Schlüsselübergabe kann in vielen Fällen entfallen. Zugänge können schneller vergeben, zeitlich begrenzt und nach Ablauf automatisch oder manuell deaktiviert werden. Zugleich erhöht sich die Sicherheit. Bei einem verlorenen Code entsteht kein vergleichbares Risiko wie bei einem verlorenen Schlüssel, da Berechtigungen unmittelbar gelöscht oder geändert werden können. Bestehende Schlüssel können weiterhin genutzt werden, sodass bewährte Zugangswege und Notfallmöglichkeiten erhalten bleiben. Die Maßnahme entspricht dem Anspruch einer modernen, bürgernahen und serviceorientierten Gemeinde. Sie entlastet Verwaltung und Ehrenamt, vereinfacht Abläufe und nutzt vorhandene Infrastruktur sinnvoll weiter. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde schafft digitale Schließsysteme für das Wachthaus, das Rathaus und die Gemeindehalle an und bindet diese in die bestehende IT- und WLAN-Struktur der jeweiligen Gebäude ein. Beschafft werden soll eine einfache, marktübliche Standardlösung, die durch die Gemeinde selbst verwaltet werden kann. Ein komplexes, fremdverwaltetes Zutrittssystem ist nicht vorgesehen. Die vorhandene Schließmöglichkeit mit normalen Schlüsseln soll weiterhin erhalten bleiben. Die Auswahl des Systems erfolgt unter Berücksichtigung von Sicherheit, Datenschutz, Bedienbarkeit, browserbasierter Verwaltung, Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur, weiterhin möglicher Schlüsselnutzung sowie Anschaffungs- und Betriebskosten. Als Grundlage für die Kostenermittlung wird zunächst von vier digitalen Schließsystemen einschließlich erforderlicher Keypads beziehungsweise Code-Eingabeeinheiten und notwendiger WLAN-/Hub-Anbindung ausgegangen. Für Anschaffung, Einrichtung und mögliche kleinere Anpassungen wird ein Kostenrahmen von rund 1.000 bis 2.000 Euro angesetzt und eine schnelle Beschaffung durchgeführt wird. Ziel des Antrags ist es, die Nutzung gemeindlicher Gebäude moderner, sicherer, flexibler und einfacher zu organisieren und zugleich bestehende IT-Infrastruktur sowie vorhandene Schließmöglichkeiten sinnvoll einzubinden.

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