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Antrag der CDU-Fraktion - Anschaffung und Einbindung digitaler Schließsysteme für Wachthaus, Rathaus und Gemeindehalle
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU Fraktion Edesheim, Ludwigstraße 2, 67483 Edesheim
Ortsgemeinde Edesheim
OB Christian Kocher
Ludwigstraße 1
67483 Edesheim
Anschaffung und Einbindung digitaler Schließsysteme für Wachthaus,
Rathaus und Gemeindehalle
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
die CDU-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde digitale Schließsysteme für das
Wachthaus, das Rathaus sowie die Gemeindehalle anschafft und diese in die
bestehende IT- und WLAN-Struktur der gemeindlichen Gebäude einbindet.
Ziel ist es, die Vergabe von Zutrittsberechtigungen künftig digital, einfacher, sicherer
und flexibler zu organisieren. Es soll ausdrücklich eine einfache, bewährte
Standardlösung beschafft werden. Ein komplexes, fremdverwaltetes Zutrittssystem
mit dauerhaftem externem Verwaltungsaufwand ist nicht Ziel dieses Antrags.
Die Systeme sollen durch die Gemeinde selbst verwaltet werden können. Wichtig
ist dabei, dass die Administration nicht ausschließlich über eine Smartphone-App
erfolgt, sondern auch über eine webbasierte Oberfläche im Internetbrowser möglich
ist.
Begründung:
Die bisherige Ausgabe und Rückgabe physischer Schlüssel verursachen
regelmäßig organisatorischen Aufwand. Schlüssel müssen persönlich übergeben,
zurückgegeben und dokumentiert werden. Bei Verlust entsteht zusätzlicher
Aufwand und gegebenenfalls ein Sicherheitsrisiko. Gerade bei der Nutzung durch
Vereine, Veranstalter, Dienstleister oder kurzfristig berechtigte Personen ist eine
flexiblere Lösung sinnvoll.
Digitale Schließsysteme bieten hier eine moderne und praxistaugliche Möglichkeit.
Zutrittsrechte können individuell, zeitlich begrenzt und bei Bedarf kurzfristig
vergeben werden. Für Veranstaltungen, Arbeitseinsätze oder externe Dienstleister
können beispielsweise Zugangscodes eingerichtet werden, ohne dass ein
physischer Schlüssel ausgehändigt werden muss.
Da in den betreffenden Gebäuden bereits WLAN beziehungsweise eine nutzbare
IT-Infrastruktur vorhanden ist, soll diese für die Einbindung der digitalen
Schließsysteme genutzt werden. Dadurch kann eine zentrale Verwaltung ermöglicht
werden, ohne eine vollständig neue technische Infrastruktur aufbauen zu müssen.
Wichtig ist dabei, dass die bisherigen Schließmöglichkeiten grundsätzlich erhalten
bleiben. Die Systeme sollen so ausgewählt werden, dass vorhandene
beziehungsweise normale Schlüssel weiterhin zur Öffnung genutzt werden können.
Die digitale Nachrüstung ergänzt die bestehende Schließanlage somit, ersetzt sie
aber nicht vollständig. Von der Innenseite können solche Systeme in der Regel
zusätzlich per Knopf, App oder Drehknauf bedient werden, sodass eine einfache
manuelle Bedienung weiterhin möglich bleibt.
Anforderungen an das System:
Bei der Anschaffung sollen insbesondere Systeme berücksichtigt werden, die
folgende Anforderungen erfüllen:
● einfache, marktübliche Standardlösung ohne komplexes
Zutrittsmanagementsystem,
● keine dauerhafte Fremdverwaltung durch externe Dienstleister,
● Nachrüstung an bestehenden Türen und Schließanlagen,
● Weiterverwendung normaler beziehungsweise vorhandener Schlüssel zur
Öffnung,
● manuelle Bedienmöglichkeit von innen, zum Beispiel per Knopf oder
Drehknauf,
● Einbindung in die vorhandene IT- und WLAN-Struktur der Gemeinde,
● zentrale Verwaltung über einen Webbrowser,
● ergänzende Bedienung per App möglich, aber nicht ausschließlich,
● eigenständige Administration durch die Gemeinde,
● Vergabe individueller Zugangscodes,
● Vergabe zeitlich begrenzter Zugangscodes,
● Möglichkeit von Einwegcodes oder ersatzweise sehr eng zeitlich begrenzten
Zugangscodes,
● sofortige Änderung, Sperrung oder Löschung einzelner Berechtigungen,
● nachvollziehbare Dokumentation von Zutritten, soweit datenschutzrechtlich
zulässig,
● verschlüsselte Datenübertragung und zeitgemäße Sicherheitsstandards,
● klare Benutzer- und Rechteverwaltung,
● Notöffnung beziehungsweise mechanische Rückfallebene bei Stromausfall,
technischer Störung oder Systemausfall,
● überschaubare Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten.
Produkte, die ausschließlich über eine Smartphone-App verwaltet werden können,
keine zentrale browserbasierte Administration bieten oder nur im Rahmen eines
komplexen fremdverwalteten Systems betrieben werden können, sollen nicht
berücksichtigt werden.
Eine Festlegung auf einen bestimmten Hersteller soll nicht erfolgen. Geeignet sind
nachrüstbare, webbasiert verwaltbare Standardlösungen, beispielsweise nach dem
technischen Prinzip von Nuki oder vergleichbaren Anbietern. Entscheidend ist, dass
die spätere Lösung sicher, praktikabel, selbst verwaltbar, kosteneffizient und mit der
vorhandenen IT-Struktur kompatibel ist. Ebenso soll die Lösung die Nutzung
vorhandener Schlüssel weiterhin ermöglichen und die Bedienung von innen einfach
und zuverlässig sicherstellen.
Kostenrahmen:
Für eine erste Kostenschätzung wird von einer Ausstattung mit vier digitalen
Schließsystemen einschließlich Keypads beziehungsweise Code-Eingabeeinheiten
ausgegangen. Grundlage ist eine einfache Standardlösung nach dem Prinzip von
Nuki oder vergleichbaren Systemen.
Unter Berücksichtigung von Anschaffung, notwendigem Zubehör, Einrichtung,
möglicher Montage sowie Einbindung in die vorhandene IT- und WLAN-Struktur
wird ein Kostenrahmen von rund 1.000 bis 2.000 Euro angesetzt.
Ziel ist ausdrücklich keine teure Sonderlösung, sondern eine wirtschaftliche,
einfache und selbst verwaltbare Standardlösung mit angemessenem
Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Vorteile:
Durch die Einführung digitaler Schließsysteme wird die Nutzung gemeindlicher
Gebäude deutlich flexibler. Die persönliche Schlüsselübergabe kann in vielen
Fällen entfallen. Zugänge können schneller vergeben, zeitlich begrenzt und nach
Ablauf automatisch oder manuell deaktiviert werden.
Zugleich erhöht sich die Sicherheit. Bei einem verlorenen Code entsteht kein
vergleichbares Risiko wie bei einem verlorenen Schlüssel, da Berechtigungen
unmittelbar gelöscht oder geändert werden können. Bestehende Schlüssel können
weiterhin genutzt werden, sodass bewährte Zugangswege und Notfallmöglichkeiten
erhalten bleiben.
Die Maßnahme entspricht dem Anspruch einer modernen, bürgernahen und
serviceorientierten Gemeinde. Sie entlastet Verwaltung und Ehrenamt, vereinfacht
Abläufe und nutzt vorhandene Infrastruktur sinnvoll weiter.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde schafft digitale Schließsysteme für das Wachthaus, das Rathaus und
die Gemeindehalle an und bindet diese in die bestehende IT- und WLAN-Struktur
der jeweiligen Gebäude ein.
Beschafft werden soll eine einfache, marktübliche Standardlösung, die durch die
Gemeinde selbst verwaltet werden kann. Ein komplexes, fremdverwaltetes
Zutrittssystem ist nicht vorgesehen. Die vorhandene Schließmöglichkeit mit
normalen Schlüsseln soll weiterhin erhalten bleiben.
Die Auswahl des Systems erfolgt unter Berücksichtigung von Sicherheit,
Datenschutz, Bedienbarkeit, browserbasierter Verwaltung, Kompatibilität mit der
vorhandenen Infrastruktur, weiterhin möglicher Schlüsselnutzung sowie
Anschaffungs- und Betriebskosten.
Als Grundlage für die Kostenermittlung wird zunächst von vier digitalen
Schließsystemen einschließlich erforderlicher Keypads beziehungsweise
Code-Eingabeeinheiten und notwendiger WLAN-/Hub-Anbindung ausgegangen.
Für Anschaffung, Einrichtung und mögliche kleinere Anpassungen wird ein
Kostenrahmen von rund 1.000 bis 2.000 Euro angesetzt und eine schnelle
Beschaffung durchgeführt wird.
Ziel des Antrags ist es, die Nutzung gemeindlicher Gebäude moderner, sicherer,
flexibler und einfacher zu organisieren und zugleich bestehende IT-Infrastruktur
sowie vorhandene Schließmöglichkeiten sinnvoll einzubinden.
Text aus PDF extrahiert