Startseite › Verbandsgemeinde Edenkoben › Antrag
Antrag der CDU-Fraktion - Bedarfsgerechte und planbare Öffnungs- und Schließzeiten der Gemeindehalle
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU Fraktion Edesheim, Ludwigstraße 2, 67483 Edesheim
Ortsgemeinde Edesheim
OB Christian Kocher
Ludwigstraße 1
67483 Edesheim
Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Edesheim
Bedarfsgerechte und planbare Öffnungs- und Schließzeiten der Gemeindehalle
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
die CDU-Fraktion beantragt, für die Gemeindehalle Edesheim folgende Grundsätze für
zukünftige Öffnungs- und Schließzeiten festzulegen:
1. Ganzjährige Nutzbarkeit
Die Gemeindehalle soll grundsätzlich ganzjährig für Vereine, Gruppen und sonstige berechtigte
Nutzer zur Verfügung stehen. Schulferien allein stellen zukünftig keinen Grund für eine
Schließung der Gemeindehalle dar.
2. Sommerferien
Während der Sommerferien soll eine planmäßige Schließung der Gemeindehalle insgesamt
höchstens zwei Wochen betragen.
Für regelmäßig wiederkehrende und planbare Arbeiten wie Grundreinigung, Wartung oder
kleinere Unterhaltungsmaßnahmen soll grundsätzlich maximal eine Woche vorgesehen werden.
Eine darüber hinausgehende Schließung innerhalb der maximal zwei Wochen soll nur erfolgen,
wenn hierfür ein konkreter betrieblicher Bedarf besteht.
3. Übrige Ferienzeiten
In den Oster-, Herbst- und sonstigen Schulferien soll die Gemeindehalle grundsätzlich geöffnet
bleiben, sofern ein entsprechender Nutzungsbedarf besteht.
4. Bedarfsermittlung und Festlegung der Schließzeiten
Die Nutzungsbedarfe der Vereine und Gruppen werden frühzeitig und aktiv durch die Gemeinde
ermittelt. Grundlage hierfür sind insbesondere:
● die in der jährlichen Terminsitzung im November für das Folgejahr gemeldeten
Veranstaltungen und Nutzungen,
● die bekannten regelmäßigen Nutzungen, beispielsweise Trainings-, Kurs- und
Probentermine,
● sowie eine aktive Abfrage der Bedarfe bei den regelmäßigen Nutzern durch die
Gemeinde per E-Mail bis zu zweimal jährlich.
Auf dieser Grundlage werden bereits im Rahmen der Terminsitzung die planbaren Schließzeiten
für das Folgejahr gemeinsam betrachtet und soweit möglich festgelegt.
Die Schließzeit während der Sommerferien sowie gegebenenfalls weitere notwendige
Schließzeiten sollen sich dabei gezielt an den Zeiträumen orientieren, in denen nach der
Bedarfsabfrage die geringste Hallennutzung zu erwarten ist.
Die vorgesehenen Schließzeiten werden im Rahmen der Terminsitzung mit den Nutzern
besprochen. Ziel ist eine bedarfsgerechte und planbare Nutzung der Gemeindehalle bei
gleichzeitig ausreichenden Zeitfenstern für notwendige Reinigungs-, Wartungs- und
Unterhaltungsarbeiten.
5. Ausnahmen
Von diesen Regelungen ausgenommen sind größere, konkret geplante und beschlossene
Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie kurzfristig notwendige
Schließungen aufgrund technischer Defekte, Sicherheitsmängel oder anderer zwingender
Gründe.
Planbare Schließzeiten sollen den Nutzern möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden.
Begründung
Die Gemeindehalle ist ein zentraler Bestandteil der sozialen, kulturellen und sportlichen
Infrastruktur Edesheims. Sie wird von Vereinen, Kulturgruppen, Kindern und Jugendlichen,
Erwachsenen sowie älteren Bürgerinnen und Bürgern genutzt.
Dabei gewinnt die Gemeindehalle auch für Sport- und Bewegungsangebote an Bedeutung.
Gerade die begrenzten Kapazitäten der Turnhalle sowie deren eigene Schließzeiten können zu
Engpässen führen. Die Gemeindehalle stellt hier eine wichtige zusätzliche kommunale
Infrastruktur dar und sollte deshalb nicht ohne konkreten Bedarf parallel oder über längere
Zeiträume geschlossen werden. Die Orientierung der Hallenschließzeiten allein an den
Schulferien entspricht zudem immer weniger der tatsächlichen Nutzerstruktur. Viele
regelmäßige Nutzer sind nicht unmittelbar an die Schulferien gebunden. Der demografische
Wandel verstärkt diese Entwicklung zusätzlich.
Ziel des Antrags ist deshalb keine Öffnung unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Vielmehr soll
von pauschalen Ferienregelungen auf eine bedarfsgerechte und planbare Nutzung umgestellt
werden. Die Gemeinde ermittelt die Bedarfe aktiv und kann notwendige Schließzeiten
anschließend gezielt in Zeiträume mit möglichst geringer Nutzung legen.
Dies schafft für Vereine und Gruppen bessere Planungssicherheit, stärkt das ehrenamtliche,
kulturelle und sportliche Angebot und stellt gleichzeitig sicher, dass notwendige Reinigungs-,
Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten weiterhin verlässlich durchgeführt werden können.
Darüber hinaus sollte auch die wirtschaftliche Nutzung der Gemeindehalle berücksichtigt
werden. Längere pauschale Schließzeiten reduzieren die Möglichkeiten für kostenpflichtige
Vermietungen und damit mögliche Einnahmen der Gemeinde. Gerade vor dem Hintergrund der
laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten ist es sinnvoll, vorhandene kommunale
Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen und Einnahmepotenziale nicht unnötig
einzuschränken.
Text aus PDF extrahiert