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Antrag der CDU-Fraktion - Bedarfsgerechte und planbare Öffnungs- und Schließzeiten der Gemeindehalle

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Edenkoben
Datum2026-10-20
DatenstufeNur Dokumente
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CDU Fraktion Edesheim, Ludwigstraße 2, 67483 Edesheim Ortsgemeinde Edesheim OB Christian Kocher Ludwigstraße 1 67483 Edesheim Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Edesheim Bedarfsgerechte und planbare Öffnungs- und Schließzeiten der Gemeindehalle Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, die CDU-Fraktion beantragt, für die Gemeindehalle Edesheim folgende Grundsätze für zukünftige Öffnungs- und Schließzeiten festzulegen: 1. Ganzjährige Nutzbarkeit Die Gemeindehalle soll grundsätzlich ganzjährig für Vereine, Gruppen und sonstige berechtigte Nutzer zur Verfügung stehen. Schulferien allein stellen zukünftig keinen Grund für eine Schließung der Gemeindehalle dar. 2. Sommerferien Während der Sommerferien soll eine planmäßige Schließung der Gemeindehalle insgesamt höchstens zwei Wochen betragen. Für regelmäßig wiederkehrende und planbare Arbeiten wie Grundreinigung, Wartung oder kleinere Unterhaltungsmaßnahmen soll grundsätzlich maximal eine Woche vorgesehen werden. Eine darüber hinausgehende Schließung innerhalb der maximal zwei Wochen soll nur erfolgen, wenn hierfür ein konkreter betrieblicher Bedarf besteht. 3. Übrige Ferienzeiten In den Oster-, Herbst- und sonstigen Schulferien soll die Gemeindehalle grundsätzlich geöffnet bleiben, sofern ein entsprechender Nutzungsbedarf besteht. 4. Bedarfsermittlung und Festlegung der Schließzeiten Die Nutzungsbedarfe der Vereine und Gruppen werden frühzeitig und aktiv durch die Gemeinde ermittelt. Grundlage hierfür sind insbesondere: ● die in der jährlichen Terminsitzung im November für das Folgejahr gemeldeten Veranstaltungen und Nutzungen, ● die bekannten regelmäßigen Nutzungen, beispielsweise Trainings-, Kurs- und Probentermine, ● sowie eine aktive Abfrage der Bedarfe bei den regelmäßigen Nutzern durch die Gemeinde per E-Mail bis zu zweimal jährlich. Auf dieser Grundlage werden bereits im Rahmen der Terminsitzung die planbaren Schließzeiten für das Folgejahr gemeinsam betrachtet und soweit möglich festgelegt. Die Schließzeit während der Sommerferien sowie gegebenenfalls weitere notwendige Schließzeiten sollen sich dabei gezielt an den Zeiträumen orientieren, in denen nach der Bedarfsabfrage die geringste Hallennutzung zu erwarten ist. Die vorgesehenen Schließzeiten werden im Rahmen der Terminsitzung mit den Nutzern besprochen. Ziel ist eine bedarfsgerechte und planbare Nutzung der Gemeindehalle bei gleichzeitig ausreichenden Zeitfenstern für notwendige Reinigungs-, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten. 5. Ausnahmen Von diesen Regelungen ausgenommen sind größere, konkret geplante und beschlossene Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie kurzfristig notwendige Schließungen aufgrund technischer Defekte, Sicherheitsmängel oder anderer zwingender Gründe. Planbare Schließzeiten sollen den Nutzern möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden. Begründung Die Gemeindehalle ist ein zentraler Bestandteil der sozialen, kulturellen und sportlichen Infrastruktur Edesheims. Sie wird von Vereinen, Kulturgruppen, Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen sowie älteren Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Dabei gewinnt die Gemeindehalle auch für Sport- und Bewegungsangebote an Bedeutung. Gerade die begrenzten Kapazitäten der Turnhalle sowie deren eigene Schließzeiten können zu Engpässen führen. Die Gemeindehalle stellt hier eine wichtige zusätzliche kommunale Infrastruktur dar und sollte deshalb nicht ohne konkreten Bedarf parallel oder über längere Zeiträume geschlossen werden. Die Orientierung der Hallenschließzeiten allein an den Schulferien entspricht zudem immer weniger der tatsächlichen Nutzerstruktur. Viele regelmäßige Nutzer sind nicht unmittelbar an die Schulferien gebunden. Der demografische Wandel verstärkt diese Entwicklung zusätzlich. Ziel des Antrags ist deshalb keine Öffnung unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Vielmehr soll von pauschalen Ferienregelungen auf eine bedarfsgerechte und planbare Nutzung umgestellt werden. Die Gemeinde ermittelt die Bedarfe aktiv und kann notwendige Schließzeiten anschließend gezielt in Zeiträume mit möglichst geringer Nutzung legen. Dies schafft für Vereine und Gruppen bessere Planungssicherheit, stärkt das ehrenamtliche, kulturelle und sportliche Angebot und stellt gleichzeitig sicher, dass notwendige Reinigungs-, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten weiterhin verlässlich durchgeführt werden können. Darüber hinaus sollte auch die wirtschaftliche Nutzung der Gemeindehalle berücksichtigt werden. Längere pauschale Schließzeiten reduzieren die Möglichkeiten für kostenpflichtige Vermietungen und damit mögliche Einnahmen der Gemeinde. Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten ist es sinnvoll, vorhandene kommunale Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen und Einnahmepotenziale nicht unnötig einzuschränken.

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