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Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung für eine/n Friedhofsbeauftragte/n - Antrag der CDU - Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Deidesheim |
| Datum | 2026-10-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
F R A K T I O N
Gemeinderat Niederkirchen
CDU Fraktion im Gemeinderat Niederkirchen • Wiesenstrasse 1 • 67150 Niederkirchen
An den
Bürgermeister der Gemeinde Niederkirchen
Herr Stefan Stähly
Waldmannsgasse 8
67150 Niederkirchen Niederkirchen, 23. September 2026
Nächste Ratssitzung – Antrag der CDU-Fraktion – öffentlicher Teil –
Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung für eine/n Friedhofsbeauftragte/n
Sehr geehrter Herr Stähly,
die CDU-Fraktion im Gemeinderat Niederkirchen beantragt, eine Stelle für eine/n
Friedhofsbeauftragte/n im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) zur
regelmäßigen Betreuung und Pflege der gemeindeeigenen Friedhofsflächen einzurichten.
Begründung:
Der Friedhof der Gemeinde Niederkirchen ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen
Daseinsvorsorge. Neben einer angemessenen Pflege der Anlage ist es sinnvoll, eine feste
Ansprechperson vor Ort zu haben, die den Zustand des Friedhofs regelmäßig kontrolliert und
erforderliche Maßnahmen frühzeitig erkennt.
Insbesondere durch Grabflächen, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist und die anschließend
wieder von der Gemeinde zu unterhalten sind, entstehen zusätzliche Pflege- und
Unterhaltungsaufgaben. Eine kontinuierliche Betreuung vor Ort soll dazu beitragen, den
Pflegezustand der Friedhofsanlagen dauerhaft zu verbessern und gleichzeitig die
Gemeindeverwaltung bei der Organisation und Koordination notwendiger Maßnahmen zu
unterstützen.
Der Aufgabenbereich soll insbesondere umfassen:
• regelmäßige Kontrolle und Pflege der allgemeinen Friedhofsflächen,
• Pflege der von der Gemeinde zu unterhaltenden Grab- und Freiflächen,
• Durchführung kleinerer Pflege- und Unterhaltungsarbeiten,
• Erkennen und Melden notwendiger Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen,
• Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger bei allgemeinen Anliegen vor Ort,
• Unterstützung der Gemeinde bei der laufenden Friedhofsunterhaltung.
CDU Fraktion Gemeinderat Niederkirchen Wiesenstrasse 1 67150 Niederkirchen
E-Mail: [email protected] Mobil: 0173 9412511 Fax: 06326 / 980269
Seite 2 zum Schreiben an Herr Ortsbürgermeister Stefan Stähly vom 23. September 2026
Die konkrete Ausgestaltung des Aufgabenbereichs, der zeitliche Umfang sowie die
arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütung sind durch die Verwaltung
festzulegen.
Finanzierung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die mit der Stelle verbundenen
Aufwendungen gebührenfähig sind und im Rahmen der Friedhofsgebührenkalkulation
berücksichtigt werden können.
Soweit sich hieraus Anpassungsbedarf bei der Friedhofsgebührensatzung ergibt, ist dem
Gemeinderat ein entsprechender Änderungsvorschlag vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung für eine/n
Friedhofsbeauftragte/n zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung
einschließlich der Prüfung der gebührenrechtlichen Auswirkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Pfaffmann
Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion
im Gemeinderat Niederkirchen
CDU Fraktion Gemeinderat Niederkirchen Wiesenstrasse 1 67150 Niederkirchen
E-Mail: [email protected] Mobil: 0173 9412511 Fax: 06326 / 980269
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