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Antrag der FWG-Fraktion; Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "Neustraße" hier: Aktueller Sachstand
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2026-10-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0447/2026
Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 30.09.2026
Konopka, Tobias Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Gemeinderat Gönnersdorf 27.09.2021 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 29.11.2021 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 24.01.2022 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 21.02.2022 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 17.04.2023 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 15.04.2024 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 28.10.2024 öffentlich zur -
Kenntnis
Gemeinderat Gönnersdorf 24.02.2025 öffentlich einstimmig
beschließend 1 Enthaltung
Gemeinderat Gönnersdorf 19.05.2025 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 15.06.2026 öffentlich zur Zur Kenntnis
Kenntnis genommen
Gemeinderat Gönnersdorf 31.08.2026 öffentlich einstimmig
beschließend
Gemeinderat Gönnersdorf 19.10.2026 öffentlich zur
Kenntnis
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Antrag der FWG-Fraktion;
Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "Neustraße"
hier: Aktueller Sachstand
Sachdarstellung:
Der Antrag der FWG-Fraktion wurde dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Diesbezüglich nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Maßabweichungen gegenüber der Planung
Seitens des Antragsstellers wurde mitgeteilt, dass das Bauwerk nach Aussage des
Ingenieurbüros gegenüber der Ausführungsplanung insgesamt um 30 cm in der
Höhe sowie 10 cm in der Lage verschoben wurde sei. Dies kann verwaltungsseitig
nicht bestätigt werden.
Durch einen aktuellen Abgleich der Lage- und Höhenpunkte konnte festgestellt
werden, dass zwischen der Fahrbahnoberkante des Brückenbauwerks und
Fahrbahnhöhe der Kreisstraße eine Höhendifferenz von 6 cm gegenüber der
Planung besteht. Darüber hinaus wurde das Bauwerk um 9 cm in Richtung der
Kreisstraße verschoben.
Diese Faktoren führten in ihrem Zusammenspiel dazu, dass eine steilere Rampe
entstand.
Bereits im Rahmen des regelmäßigen Baustellentermins am 09.09.2026 wurden
verwaltungsseitig Höhendifferenzen erkannt und notwendige Anpassungen der
Bauausführung besprochen. Da eine Lageänderung des Bauwerks nicht in Frage
kam, wurden bereits zu diesem Zeitpunkt Alternativen zur geplanten Herstellung
der Rampe eruiert. Neben der Herstellung eines Rundbordes sowie eines
sogenannten F-Bord Übergangssteines wurde schlussendlich nach dem
gemeinsamen Termin vom 23.09.2026 die Variante mittels Rinnensteinen und
Anpassung der Entwässerungsrinne im Bereich der Kreisstraße gewählt. Mittels
dieser Lösung konnte der gewünschte Effekt erzielt werden.
Abbildung 1 – Finale Rampenlösung
1.1. Querschnittsänderung im Abflussbereich
Die Maßabweichungen, welche unter Punkt 1.1. aufgeführt werden, führen
nicht zur Reduzierung des Durchflussquerschnittes.
Die Durchflusshöhe zwischen Kappengesims und Gewässersohle entspricht
nahezu der des Vorgängerbauwerks. Die Stützweite des Bauwerks hat sich
nunmehr um ca. 0,50 m auf 5,40 m erhöht (siehe Abbildung 1 und 2).
Abbildung 2 - Bestandsbauwerk
Abbildung 3 - Ersatzbauwerk
2. Beauftragter Leistungsumfang des Ingenieurbüros
Im Zuge des Ortstermins am 23.09.2026 richtete der Bürgermeister der
Verbandsgemeinde die Frage, in wessen Zuständigkeitsbereich die erforderliche
vermessungstechnische Überprüfung des Bauwerks fällt, an das beauftragte
Ingenieurbüro.
Seitens des Ingenieurbüros wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Verantwortung für
die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lage und Höhe des Bauwerks
grundsätzlich bei der ausführenden Firma verortet ist. Im Rahmen der
Eigenüberwachung trifft dies zu.
Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das beauftragte Ingenieurbüro im Zuge des
Vergabeverfahrens neben den Leistungen der örtlichen Bauüberwachung auch mit
Leistungen der Bauvermessung beauftragt wurde, um eine ergänzende
Fremdüberwachung sicherzustellen.
Der Beauftragungsumfang umfasst dabei die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die
Leistungsphase 5 der Bauvermessung gemäß HOAI.
Diese Leistungsphasen beinhalten unter anderem die Überprüfung der Lage und
Höhe der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte sowie die Dokumentation der
entsprechenden Messungen.
Etwaige Abweichungen hätten somit im Rahmen der Bauüberwachung während
der Bauausführung erkannt und bei Bekanntwerden entsprechend korrigiert bzw.
weitere erforderliche Schritte angepasst werden müssen.
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro auf den Beauftragungsumfang hingewiesen
und um Stellungnahme gebeten. Diese lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage noch nicht vor.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Schlussvermessung, bei
welcher die Lage und Höhe des Bauwerks festgehalten wird. Dies ist für die
Aktualisierung des Bauwerksbuches notwendig.
3. Mehrkosten
Die Entfernung des Rampensystems mittels F-Bord Übergangsstein (wie in dem
der Vorlage beigefügten Bild dargestellt) sowie die anschließende Herstellung der
Rampe mittels Rinnensteinen erfolgt durch die ausführende Firma kostenneutral.
Dies wurde seitens der Firma auch schriftlich bestätigt.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wurde über die Anpassung der
Rinnenanlage informiert. Eine Rückmeldung lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage noch nicht vor.
Die Installation des Geländers hat sich aufgrund von Terminkollisionen des
Subunternehmers der Firma Müller verzögert. Die Ausführung war für die Kalenderwoche
42 vorgesehen.
Da bislang keine weitere Abschlagsrechnung eingegangen ist, wurden die Firma Anton
Müller seitens der Verwaltung und des Ingenieurbüros aufgefordert, anstelle einer
weiteren Abschlagsrechnung nun die Schlussrechnung einzureichen, da das Bauwerk
bereits vollständig fertiggestellt wurde.
Die wasserrechtliche Abnahme durch die untere Naturschutzbehörde wurde für den
20.10.2026 terminiert.
Sobald die endgültigen Kosten der Gesamtmaßnahme feststehen, werden diese dem
Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Gönnersdorf nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert