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Antrag der FWG-Fraktion; Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "Neustraße" hier: Aktueller Sachstand

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Breisig
Datum2026-10-19
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Beschlussvorlage Nummer 0447/2026 Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 30.09.2026 Konopka, Tobias Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Gemeinderat Gönnersdorf 27.09.2021 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 29.11.2021 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 24.01.2022 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 21.02.2022 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 17.04.2023 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 15.04.2024 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 28.10.2024 öffentlich zur - Kenntnis Gemeinderat Gönnersdorf 24.02.2025 öffentlich einstimmig beschließend 1 Enthaltung Gemeinderat Gönnersdorf 19.05.2025 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 15.06.2026 öffentlich zur Zur Kenntnis Kenntnis genommen Gemeinderat Gönnersdorf 31.08.2026 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 19.10.2026 öffentlich zur Kenntnis TOP: Antrag der FWG-Fraktion; Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "Neustraße" hier: Aktueller Sachstand Sachdarstellung: Der Antrag der FWG-Fraktion wurde dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Diesbezüglich nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Maßabweichungen gegenüber der Planung Seitens des Antragsstellers wurde mitgeteilt, dass das Bauwerk nach Aussage des Ingenieurbüros gegenüber der Ausführungsplanung insgesamt um 30 cm in der Höhe sowie 10 cm in der Lage verschoben wurde sei. Dies kann verwaltungsseitig nicht bestätigt werden. Durch einen aktuellen Abgleich der Lage- und Höhenpunkte konnte festgestellt werden, dass zwischen der Fahrbahnoberkante des Brückenbauwerks und Fahrbahnhöhe der Kreisstraße eine Höhendifferenz von 6 cm gegenüber der Planung besteht. Darüber hinaus wurde das Bauwerk um 9 cm in Richtung der Kreisstraße verschoben. Diese Faktoren führten in ihrem Zusammenspiel dazu, dass eine steilere Rampe entstand. Bereits im Rahmen des regelmäßigen Baustellentermins am 09.09.2026 wurden verwaltungsseitig Höhendifferenzen erkannt und notwendige Anpassungen der Bauausführung besprochen. Da eine Lageänderung des Bauwerks nicht in Frage kam, wurden bereits zu diesem Zeitpunkt Alternativen zur geplanten Herstellung der Rampe eruiert. Neben der Herstellung eines Rundbordes sowie eines sogenannten F-Bord Übergangssteines wurde schlussendlich nach dem gemeinsamen Termin vom 23.09.2026 die Variante mittels Rinnensteinen und Anpassung der Entwässerungsrinne im Bereich der Kreisstraße gewählt. Mittels dieser Lösung konnte der gewünschte Effekt erzielt werden. Abbildung 1 – Finale Rampenlösung 1.1. Querschnittsänderung im Abflussbereich Die Maßabweichungen, welche unter Punkt 1.1. aufgeführt werden, führen nicht zur Reduzierung des Durchflussquerschnittes. Die Durchflusshöhe zwischen Kappengesims und Gewässersohle entspricht nahezu der des Vorgängerbauwerks. Die Stützweite des Bauwerks hat sich nunmehr um ca. 0,50 m auf 5,40 m erhöht (siehe Abbildung 1 und 2). Abbildung 2 - Bestandsbauwerk Abbildung 3 - Ersatzbauwerk 2. Beauftragter Leistungsumfang des Ingenieurbüros Im Zuge des Ortstermins am 23.09.2026 richtete der Bürgermeister der Verbandsgemeinde die Frage, in wessen Zuständigkeitsbereich die erforderliche vermessungstechnische Überprüfung des Bauwerks fällt, an das beauftragte Ingenieurbüro. Seitens des Ingenieurbüros wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Verantwortung für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lage und Höhe des Bauwerks grundsätzlich bei der ausführenden Firma verortet ist. Im Rahmen der Eigenüberwachung trifft dies zu. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das beauftragte Ingenieurbüro im Zuge des Vergabeverfahrens neben den Leistungen der örtlichen Bauüberwachung auch mit Leistungen der Bauvermessung beauftragt wurde, um eine ergänzende Fremdüberwachung sicherzustellen. Der Beauftragungsumfang umfasst dabei die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die Leistungsphase 5 der Bauvermessung gemäß HOAI. Diese Leistungsphasen beinhalten unter anderem die Überprüfung der Lage und Höhe der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte sowie die Dokumentation der entsprechenden Messungen. Etwaige Abweichungen hätten somit im Rahmen der Bauüberwachung während der Bauausführung erkannt und bei Bekanntwerden entsprechend korrigiert bzw. weitere erforderliche Schritte angepasst werden müssen. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro auf den Beauftragungsumfang hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. Diese lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Schlussvermessung, bei welcher die Lage und Höhe des Bauwerks festgehalten wird. Dies ist für die Aktualisierung des Bauwerksbuches notwendig. 3. Mehrkosten Die Entfernung des Rampensystems mittels F-Bord Übergangsstein (wie in dem der Vorlage beigefügten Bild dargestellt) sowie die anschließende Herstellung der Rampe mittels Rinnensteinen erfolgt durch die ausführende Firma kostenneutral. Dies wurde seitens der Firma auch schriftlich bestätigt. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wurde über die Anpassung der Rinnenanlage informiert. Eine Rückmeldung lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Die Installation des Geländers hat sich aufgrund von Terminkollisionen des Subunternehmers der Firma Müller verzögert. Die Ausführung war für die Kalenderwoche 42 vorgesehen. Da bislang keine weitere Abschlagsrechnung eingegangen ist, wurden die Firma Anton Müller seitens der Verwaltung und des Ingenieurbüros aufgefordert, anstelle einer weiteren Abschlagsrechnung nun die Schlussrechnung einzureichen, da das Bauwerk bereits vollständig fertiggestellt wurde. Die wasserrechtliche Abnahme durch die untere Naturschutzbehörde wurde für den 20.10.2026 terminiert. Sobald die endgültigen Kosten der Gesamtmaßnahme feststehen, werden diese dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Gönnersdorf nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Unterschriften: Sachbearbeiter: Büroleitung: Fachbereichsleiter: Bürgermeister: Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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