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Antrag der CSU-Fraktion zur Gestaltung von Fußgängerampeln mit dem Abbild Friedrich Rückerts
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schweinfurt |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage
Nummer: 0348/2026
Datum: 03.09.2026
Wiedervorlage
Aktenzeichen
Bezug-Nr. 0067/2025
Referat / Abt. Referat IV - Amt 66
Christian Meckel
Beratungsfolge Termin Status
Haupt- und Finanzausschuss 20.10.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Antrag der CSU-Fraktion zur Gestaltung von Fußgängerampeln mit dem Abbild Friedrich
Rückerts
Sachdarstellung:
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.04.2025 vertagt
bis zur Vorlage eines genehmigten Haushaltes.
Es gibt zwar keinen genehmigten Haushalt, jedoch liegt inzwischen ein Schreiben der Rückert-
Gesellschaft vor, in dem die Kostenübernahme durch die Rückert-Gesellschaft zugesichert
wird. Somit kann eine Entscheidung getroffen werden.
Die Rückert-Gesellschaft schlägt vor, an folgenden Knotenpunkten die Streuscheiben
„Fußgänger“ durch Exemplare mit Friedrich Rückert zu ersetzen:
1. Rüfferstraße / Luitpoldstraße / Jägersbrunnen
2. Schultestraße / Gunnar-Wester-Straße / Rüfferstraße
3. Paul-Rummert-Ring / Maxbrücke / Brückenstraße
Folgende Gestaltung hat die Rückert-Gesellschaft vorgesehen:
Aus der Stellungnahme der Verkehrsbehörde:
Rechtsgrundlage für die verwendeten Sinnbilder ist § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 und 2 StVO:
„Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch
das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt.“ Zusätzlich steht in Nr. 5 der VV zu §
37 StVO „Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das
grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen“.
Wechsellichtzeichen, zu denen Fußgängerampeln zählen, müssen als Allgemeinverfügung
inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Sind sie undeutlich, irreführend oder sogar gefährdend,
sind sie rechtswidrig. Dem Betroffenen können sodann Ansprüche aus Amtspflichtverletzung
zustehen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Folglich muss das Sinnbild auf der Streuscheibe so
eindeutig gestaltet sein, dass ein Fußgänger oder eine Fußgängerin auf den ersten Blick
erfassen kann, was das Lichtzeichen zum Ausdruck bringt.
Eine Anordnung durch die Verkehrsbehörde wäre aus Sicht der StVO denkbar.
Aus der Stellungnahme des Tiefbauamtes:
Die entsprechende technische Richtlinie (RILSA -Richtlinien für Lichtsignalanlagen) sieht in
Bayern solche Sondersymbole nicht vor. Die RILSA in Bayern ist mit dem Einführungserlass
wie ein Gesetz zu behandeln. Die RILSA sieht in Übereinstimmung mit der StVO vor, dass
nur eindeutig zu verstehende „Ampelmännchen“ verwendet werden dürfen.
Aus technischer Sicht sind die Herstellung und die Montage derartiger Streuscheiben möglich.
Die Arbeiten dürfen allerdings nur von der Herstellerfirma der Lichtsignalanlagen ausgeführt
werden.
Dem Tiefbauamt liegen keine Erkenntnisse vor, wie derartige Sondersymbole im Falle eines
Unfalles gerichtlich bewertet werden. Von daher liegt bei Umsetzung ein juristisches Risiko, das
nicht näher eingegrenzt werden kann, vor.
Finanzielle Auswirkungen
Allgemeines
Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0348/2026
Finanzielle
Auswirkungen: Gesamtbetrag: Betrag €
☒ nein ☐ ja
Ist die Maßnahme
Haushalts-
bereits im Haushalt ☒ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl
jahr:
eingeplant
Aufwand/Auszahlung
☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto:
i. H. v. Betrag €
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto
☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag €
☐ als
Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Verpflichtungs-
ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Haushaltsjahr
Jahrzahl i. H. v. Betrag €
Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag €
Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch:
☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag €
Investitionsnummer:
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer
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Ertrag/Einzahlung
☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto:
i. H. v. Betrag €
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto
☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag €
Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme:
☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag €
☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer:
Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer
☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen
☐ ☐ Pflichtaufgabe
freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Aufgabe
☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend
zu begründen:
Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Unaufschiebbarkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Steuerliche Betrachtung
Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben.
Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten
oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit
dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten.
Folgende Belange sind betroffen:
☒ Keine der Nachgenannten
☐ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt:
(Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-,
☐ Positiv ☐ Negativ
Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?)
☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen:
(Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es
Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung
Verkehr oder den Baumbestand?)
Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz:
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☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung:
(Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an
☐ Positiv ☐ Negativ
bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?)
Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung:
Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft:
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Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sonderstreuscheiben wie von der Rückert-
Gesellschaft mit Schreiben vom 31.07.2026 vorgeschlagen, zur Umsetzung zu bringen.
Die Kosten für Herstellung und Montage trägt die Rückert-Gesellschaft
2. Der Antrag der CSU ist damit bearbeitet.
gez. Köhler gez. Meckel
Referat IV Amt 66
gez. von Lackum gez. Hoffmann
Referat III Amt 32
Anlagenverzeichnis:
1 Antrag CSU - Gestaltung Fußgängerampeln mit dem Abbild Friedrich
Rückerts
2 Auszug zu Top 3 vom 03.04.2025
3 20260731_von_Rueckertgesellschaft_Schenkung_Ampelmasken
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