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Antrag der CSU-Fraktion zur Gestaltung von Fußgängerampeln mit dem Abbild Friedrich Rückerts

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchweinfurt
Datum2026-10-20
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Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage Nummer: 0348/2026 Datum: 03.09.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. 0067/2025 Referat / Abt. Referat IV - Amt 66 Christian Meckel Beratungsfolge Termin Status Haupt- und Finanzausschuss 20.10.2026 öffentlich beschließend Betreff: Antrag der CSU-Fraktion zur Gestaltung von Fußgängerampeln mit dem Abbild Friedrich Rückerts Sachdarstellung: Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.04.2025 vertagt bis zur Vorlage eines genehmigten Haushaltes. Es gibt zwar keinen genehmigten Haushalt, jedoch liegt inzwischen ein Schreiben der Rückert- Gesellschaft vor, in dem die Kostenübernahme durch die Rückert-Gesellschaft zugesichert wird. Somit kann eine Entscheidung getroffen werden. Die Rückert-Gesellschaft schlägt vor, an folgenden Knotenpunkten die Streuscheiben „Fußgänger“ durch Exemplare mit Friedrich Rückert zu ersetzen: 1. Rüfferstraße / Luitpoldstraße / Jägersbrunnen 2. Schultestraße / Gunnar-Wester-Straße / Rüfferstraße 3. Paul-Rummert-Ring / Maxbrücke / Brückenstraße Folgende Gestaltung hat die Rückert-Gesellschaft vorgesehen: Aus der Stellungnahme der Verkehrsbehörde: Rechtsgrundlage für die verwendeten Sinnbilder ist § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 und 2 StVO: „Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt.“ Zusätzlich steht in Nr. 5 der VV zu § 37 StVO „Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen“. Wechsellichtzeichen, zu denen Fußgängerampeln zählen, müssen als Allgemeinverfügung inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Sind sie undeutlich, irreführend oder sogar gefährdend, sind sie rechtswidrig. Dem Betroffenen können sodann Ansprüche aus Amtspflichtverletzung zustehen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Folglich muss das Sinnbild auf der Streuscheibe so eindeutig gestaltet sein, dass ein Fußgänger oder eine Fußgängerin auf den ersten Blick erfassen kann, was das Lichtzeichen zum Ausdruck bringt. Eine Anordnung durch die Verkehrsbehörde wäre aus Sicht der StVO denkbar. Aus der Stellungnahme des Tiefbauamtes: Die entsprechende technische Richtlinie (RILSA -Richtlinien für Lichtsignalanlagen) sieht in Bayern solche Sondersymbole nicht vor. Die RILSA in Bayern ist mit dem Einführungserlass wie ein Gesetz zu behandeln. Die RILSA sieht in Übereinstimmung mit der StVO vor, dass nur eindeutig zu verstehende „Ampelmännchen“ verwendet werden dürfen. Aus technischer Sicht sind die Herstellung und die Montage derartiger Streuscheiben möglich. Die Arbeiten dürfen allerdings nur von der Herstellerfirma der Lichtsignalanlagen ausgeführt werden. Dem Tiefbauamt liegen keine Erkenntnisse vor, wie derartige Sondersymbole im Falle eines Unfalles gerichtlich bewertet werden. Von daher liegt bei Umsetzung ein juristisches Risiko, das nicht näher eingegrenzt werden kann, vor. Finanzielle Auswirkungen Allgemeines Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0348/2026 Finanzielle Auswirkungen: Gesamtbetrag: Betrag € ☒ nein ☐ ja Ist die Maßnahme Haushalts- bereits im Haushalt ☒ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl jahr: eingeplant Aufwand/Auszahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € ☐ als Jahrzahl i. H. v. Betrag € Verpflichtungs- ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag € Haushaltsjahr Jahrzahl i. H. v. Betrag € Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag € Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch: ☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. i. H. v. Betrag € Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer - 2 - Ertrag/Einzahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme: ☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag € ☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer ☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen ☐ ☐ Pflichtaufgabe freiwillige ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Aufgabe ☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend zu begründen: Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Unaufschiebbarkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Steuerliche Betrachtung Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten. Folgende Belange sind betroffen: ☒ Keine der Nachgenannten ☐ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt: (Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-, ☐ Positiv ☐ Negativ Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?) ☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen: (Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es Energiespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich ☐ Reduktion ☐ Erhöhung Verkehr oder den Baumbestand?) Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung: (Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an ☐ Positiv ☐ Negativ bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?) Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung: Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. - 3 - Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sonderstreuscheiben wie von der Rückert- Gesellschaft mit Schreiben vom 31.07.2026 vorgeschlagen, zur Umsetzung zu bringen. Die Kosten für Herstellung und Montage trägt die Rückert-Gesellschaft 2. Der Antrag der CSU ist damit bearbeitet. gez. Köhler gez. Meckel Referat IV Amt 66 gez. von Lackum gez. Hoffmann Referat III Amt 32 Anlagenverzeichnis: 1 Antrag CSU - Gestaltung Fußgängerampeln mit dem Abbild Friedrich Rückerts 2 Auszug zu Top 3 vom 03.04.2025 3 20260731_von_Rueckertgesellschaft_Schenkung_Ampelmasken - 4 -

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