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Antrag der Fraktion der Bürgerliste Runkel: Sachstandsbericht Umsetzungsstand des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2023 zum Thema Digitalisierung der Verwaltung in der Stadt Runkel sowie der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu diesem Thema zum Haushalt 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Runkel |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Runkel, den 08.10.2026
Herr
Stadtverordnetenvorsteher Jörg-Peter Heil
Hauptamt der Stadt Runkel
Burgstraße 4
65594 Runkel
Antrag der Fraktion der Bürgerliste Runkel
Sachstandsbericht Umsetzungsstand des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2023
zum Thema Digitalisierung der Verwaltung in der Stadt Runkel sowie der
Haushaltsbegleitbeschlüsse zu diesem Thema zum Haushalt 2026
In der 22. Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2023 wurde ein
Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, dass der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für
die Digitalisierung der Stadt Runkel vorzustellen ist, bevor weitere Investitionen in dieses
Thema getätigt werden. Die für das Jahresende 2025 angekündigte Vorstellung des Konzepts
ist noch immer offen.
In der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.08.2026 wurde ein
Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, mit den vorhandenen Haushaltsresten die Umsetzung des
barrierefreien Zugangs zur Homepage der Stadt Runkel zu beauftragen und umzusetzen.
Dieses Thema sollte nach dem kritischen Revisionsbericht des RP Gießen aus 2025 zur
aktuellen Umsetzung der Homepage der Stadt höchste Priorität genießen.
„2. Verwendung der Haushaltsreste I-11150-03 Digitalisierung
Beschluss:
Die Haushaltsreste aus 2025 der Investitionsnummer I-11150-03 Digitalisierung werden nur
für die Barrierefreiheit der städtischen Homepage verwendet beziehungsweise übertragen.
Darüber hinaus gehende Haushaltsreste werden nicht übertragen.“
In dieser Sitzung wurde ebenfalls ein Sperrvermerk über die im Ergebnishaushalt
vorgesehenen Mittel in Höhe von 30.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen gefasst.
„Beschluss:
Die im Ergebnishaushalt vorgesehenen 30.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen
im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung dürfen erst dann ausgegeben werden, wenn
das Digitalisierungskonzept im Haupt- und Finanzausschuss beraten und von der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel beschlossen wurde.“
Die angesprochenen Mittel auf der betroffenen Kostenstelle sollten Stand heute noch
vollumfänglich verfügbar sein und könnten für die über das Digitalisierungskonzept
dargestellten Maßnahmen verwendet werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel beschließt den Magistrat der Stadt
Runkel zu beauftragen, einen Sachstandsbericht über den Umsetzungsstand der
aufgeführten noch offenen Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2023 und 2026 zu
erstellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im November 2026
zur weiteren Beratung und ggfs. notwendigen Entscheidungen vorzulegen. Insbesondere soll
dargestellt werden, zu welchen Terminen nach heutigem Planungsstand die beiden ersten
Beschlüsse durch die Verwaltung vorbereitet, im Magistrat behandelt und dann umgesetzt
sein werden.
Begründung:
Die beiden erstgenannten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus den Jahren
2023 und 2026 sind in einer Zeit, in der Datenschutz und Datensicherheit ebenso wie die
Digitalisierung der internen wie externen Verwaltungsprozesse immer wichtiger für die Stadt
Runkel werden, nun zügig und zeitnah umzusetzen. Sie sind nicht nur für das äußere
Erscheinungsbild der Verwaltung gegenüber ihren Bürgern sondern auch für das
Risikomanagement sensibler Bürgerdaten wie auch der Effizienz unserer
Verwaltungsprozesse von höchster Bedeutung und dürfen nicht weiter verzögert und
aufgeschoben werden.
Auch für die Haushaltsberatung 2027 ist es sinnvoll, den aktuellen Umsetzungsstand zu
kennen und damit Transparenz über die möglichen Kostenpotentiale für 2027 und Folgejahre
zu schaffen.
Es sollte ohnehin auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass haushaltsrelevante Beschlüsse
einer Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Möglichkeiten einer Verwaltung wie in
der HGO vorgesehen zeitnah und zügig umgesetzt werden und nicht der Zustand eintritt,
dass ein Parlament über viele Monate keinerlei Informationen zum Umsetzungsstand seiner
Beschlüsse erhält oder feststellen muss, dass keinerlei, nur eine teilweise oder gar eine
gänzlich andere Umsetzung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wagner
(Fraktionssprecher Bürgerliste Runkel)
Text aus PDF extrahiert