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Antrag der Fraktion der Bürgerliste Runkel: Sachstandsbericht Umsetzungsstand des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2023 zum Thema Digitalisierung der Verwaltung in der Stadt Runkel sowie der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu diesem Thema zum Haushalt 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRunkel
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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Runkel, den 08.10.2026 Herr Stadtverordnetenvorsteher Jörg-Peter Heil Hauptamt der Stadt Runkel Burgstraße 4 65594 Runkel Antrag der Fraktion der Bürgerliste Runkel Sachstandsbericht Umsetzungsstand des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2023 zum Thema Digitalisierung der Verwaltung in der Stadt Runkel sowie der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu diesem Thema zum Haushalt 2026 In der 22. Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2023 wurde ein Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, dass der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für die Digitalisierung der Stadt Runkel vorzustellen ist, bevor weitere Investitionen in dieses Thema getätigt werden. Die für das Jahresende 2025 angekündigte Vorstellung des Konzepts ist noch immer offen. In der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.08.2026 wurde ein Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, mit den vorhandenen Haushaltsresten die Umsetzung des barrierefreien Zugangs zur Homepage der Stadt Runkel zu beauftragen und umzusetzen. Dieses Thema sollte nach dem kritischen Revisionsbericht des RP Gießen aus 2025 zur aktuellen Umsetzung der Homepage der Stadt höchste Priorität genießen. „2. Verwendung der Haushaltsreste I-11150-03 Digitalisierung Beschluss: Die Haushaltsreste aus 2025 der Investitionsnummer I-11150-03 Digitalisierung werden nur für die Barrierefreiheit der städtischen Homepage verwendet beziehungsweise übertragen. Darüber hinaus gehende Haushaltsreste werden nicht übertragen.“ In dieser Sitzung wurde ebenfalls ein Sperrvermerk über die im Ergebnishaushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 30.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen gefasst. „Beschluss: Die im Ergebnishaushalt vorgesehenen 30.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung dürfen erst dann ausgegeben werden, wenn das Digitalisierungskonzept im Haupt- und Finanzausschuss beraten und von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel beschlossen wurde.“ Die angesprochenen Mittel auf der betroffenen Kostenstelle sollten Stand heute noch vollumfänglich verfügbar sein und könnten für die über das Digitalisierungskonzept dargestellten Maßnahmen verwendet werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Runkel beschließt den Magistrat der Stadt Runkel zu beauftragen, einen Sachstandsbericht über den Umsetzungsstand der aufgeführten noch offenen Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2023 und 2026 zu erstellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im November 2026 zur weiteren Beratung und ggfs. notwendigen Entscheidungen vorzulegen. Insbesondere soll dargestellt werden, zu welchen Terminen nach heutigem Planungsstand die beiden ersten Beschlüsse durch die Verwaltung vorbereitet, im Magistrat behandelt und dann umgesetzt sein werden. Begründung: Die beiden erstgenannten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus den Jahren 2023 und 2026 sind in einer Zeit, in der Datenschutz und Datensicherheit ebenso wie die Digitalisierung der internen wie externen Verwaltungsprozesse immer wichtiger für die Stadt Runkel werden, nun zügig und zeitnah umzusetzen. Sie sind nicht nur für das äußere Erscheinungsbild der Verwaltung gegenüber ihren Bürgern sondern auch für das Risikomanagement sensibler Bürgerdaten wie auch der Effizienz unserer Verwaltungsprozesse von höchster Bedeutung und dürfen nicht weiter verzögert und aufgeschoben werden. Auch für die Haushaltsberatung 2027 ist es sinnvoll, den aktuellen Umsetzungsstand zu kennen und damit Transparenz über die möglichen Kostenpotentiale für 2027 und Folgejahre zu schaffen. Es sollte ohnehin auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass haushaltsrelevante Beschlüsse einer Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Möglichkeiten einer Verwaltung wie in der HGO vorgesehen zeitnah und zügig umgesetzt werden und nicht der Zustand eintritt, dass ein Parlament über viele Monate keinerlei Informationen zum Umsetzungsstand seiner Beschlüsse erhält oder feststellen muss, dass keinerlei, nur eine teilweise oder gar eine gänzlich andere Umsetzung erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Klaus Wagner (Fraktionssprecher Bürgerliste Runkel)

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