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Ergänzender Beschleunigungsantrag der SPD-Fraktion Runkel: Umsetzung des Bauhofbeschlusses vom 25. Februar 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRunkel
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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SPD-Stadtverordnetenfraktion Runkel Lothar Hautzel Fraktionsvorsitzender Birkenstraße 5 65594 Runkel-Wirbelau Herrn Stadtverordnetenvorsteher Jörg-Peter Heil über das Hauptamt der Stadt Runkel Magistrat der Stadt Runkel Zu Hd. Frau Bürgermeisterin Hachmann Burgstraße 4 · 65594 Runkel Runkel-Wirbelau, 6. Oktober 2026 ERGÄNZENDER BESCHLEUNIGUNGSANTRAG Umsetzung des Bauhofbeschlusses vom 25. Februar 2026 Die SPD-Fraktion bittet um Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversammlung beschließt ergänzend zum Bauhofbeschluss vom 25. Februar 2026: 1. Umsetzung und Gesamtkonzept Ziel ist die vollständige Umsetzung des Bauhofprojekts nach dem Beschluss vom 25. Februar 2026. Der Magistrat wird beauftragt, das darin verlangte vollständige Gesamtkonzept innerhalb von vier Wochen nach Beschlussfassung vorzulegen. Es muss die gesamte Maßnahme, die erforderlichen Arbeiten, Kosten und Finanzierung sowie einen konkreten Terminplan bis zur Fertigstellung umfassen. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind eine unverzichtbare Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung der Stadt. 2. Sachstand und Terminplan Innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung legt der Magistrat einen schriftlichen Sachstandsbericht vor. Mit dem Gesamtkonzept ist ein konkreter Terminplan vorzulegen und ohne vermeidbare Verzögerung weiterzuverfolgen. Bei drohenden Fristüberschreitungen sind unverzüglich die Gründe und konkrete Abhilfemaßnahmen mitzuteilen. Soweit weitere Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, sind entsprechende Beschlussvorlagen mit Maßnahmen und Umsetzungsterminen vorzulegen. 3. Erforderliche Kapazitäten und Projektleitung Der Magistrat wird beauftragt, die für Planung und Umsetzung erforderlichen fachlichen und personellen Kapazitäten sicherzustellen. Reichen die Kapazitäten im Bauamt nicht aus, ist ein geeignetes Ingenieur- oder Architekturbüro, beispielsweise das Büro Wirth, mit der weiteren Projektleitung unter Federführung der Stadt zu beauftragen. Der bisherige Auftrag zur Feststellung des Ist-Zustands ist erforderlichenfalls, um die weiteren Leistungen zu ergänzen. Die Kosten sind in die Finanzierung einzubeziehen. Verfügbare Haushaltsmittel und für das Projekt geltende Verpflichtungsermächtigungen sind zu berücksichtigen; erforderliche Freigaben oder weitere Haushaltsentscheidungen sind rechtzeitig vorzulegen. Haushalts- und Vergaberecht sind einzuhalten. Seite 1 4. Neuer Standort und Arbeitsschutz während der Übergangszeit Die im TÜV-Bericht von 2017 festgestellten und noch bestehenden Mängel am derzeit genutzten Bauhof begründen die Dringlichkeit, die umfassende Planung und Umsetzung des neuen Standorts Industriestraße 12 in Kerkerbach zügig voranzutreiben. Ziel ist, die unzureichenden Arbeitsbedingungen durch die Inbetriebnahme des neuen Standorts dauerhaft zu beseitigen. Der Magistrat lässt die Gefährdungsbeurteilung fachkundig überprüfen, sämtliche Feststellungen von 2017 mit dem heutigen Zustand abgleichen und erledigte Maßnahmen dokumentieren. Für die Zeit bis zum Umzug hat der Magistrat die erforderlichen Schutz- und Übergangsmaßnahmen festzulegen und unverzüglich umzusetzen. Ist eine längere Weiternutzung des bisherigen Bauhofs erforderlich, muss eine sichere Übergangslösung geschaffen werden, gegebenenfalls durch eine vorübergehende Unterbringung an anderer Stelle. Erforderliche Übergangslösungen sind vor ihrer Umsetzung mit dem Personalrat abzustimmen. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Personalrats sind zu beachten. Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht bis zur Fertigstellung des neuen Standorts aufgeschoben werden. Neue Feststellungen der UKH sind nach Eingang einzubeziehen. Die Verantwortung für Planung und Umsetzung verbleibt bei der Stadt. 5. Regelmäßige Berichterstattung Der Magistrat berichtet bis zur Umsetzung des Beschlusses von sich aus in jeder regulären Stadtverordnetenversammlung unter „Mitteilungen des Magistrats“ über den aktuellen Sachstand, erreichte Fortschritte und noch offene Schritte. Begründung Die Vorlagefrist des Beschlusses vom 25. Februar 2026 wurde nicht eingehalten. Nach aktueller Rückmeldung wird der Ist-Zustand durch das Büro Wirth bearbeitet; ein aktuelles UKH-Schreiben liegt noch nicht vor. Die noch bestehenden Mängel am bisherigen Bauhof machen die zügige Umsetzung des neuen Standorts Industriestraße 12 in Kerkerbach erforderlich. Bis zum Umzug sind sichere Arbeitsbedingungen durch geeignete Schutz- und Übergangsmaßnahmen zu gewährleisten. Der Antrag schafft dafür klare Fristen, ausreichende Kapazitäten und konkrete Abhilfemaßnahmen bei Verzögerungen. Die Beschäftigten sollen durch sichere und angemessene Arbeitsbedingungen verlässlich entlastet werden. Lothar Hautzel Fraktionsvorsitzender Anlage: TÜV-Bericht zur Bauhofbegehung vom 23. März 2017 Seite 2

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