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Ergänzender Beschleunigungsantrag der SPD-Fraktion Runkel: Umsetzung des Bauhofbeschlusses vom 25. Februar 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Runkel |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SPD-Stadtverordnetenfraktion Runkel
Lothar Hautzel
Fraktionsvorsitzender
Birkenstraße 5
65594 Runkel-Wirbelau
Herrn Stadtverordnetenvorsteher Jörg-Peter Heil
über das Hauptamt der Stadt Runkel
Magistrat der Stadt Runkel
Zu Hd. Frau Bürgermeisterin Hachmann
Burgstraße 4 · 65594 Runkel
Runkel-Wirbelau, 6. Oktober 2026
ERGÄNZENDER BESCHLEUNIGUNGSANTRAG
Umsetzung des Bauhofbeschlusses vom 25. Februar 2026
Die SPD-Fraktion bittet um Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung der nächsten
Stadtverordnetenversammlung.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt ergänzend zum Bauhofbeschluss vom 25. Februar
2026:
1. Umsetzung und Gesamtkonzept
Ziel ist die vollständige Umsetzung des Bauhofprojekts nach dem Beschluss vom 25. Februar
2026. Der Magistrat wird beauftragt, das darin verlangte vollständige Gesamtkonzept innerhalb
von vier Wochen nach Beschlussfassung vorzulegen. Es muss die gesamte Maßnahme, die
erforderlichen Arbeiten, Kosten und Finanzierung sowie einen konkreten Terminplan bis zur
Fertigstellung umfassen. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten sind eine unverzichtbare Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung der Stadt.
2. Sachstand und Terminplan
Innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung legt der Magistrat einen schriftlichen
Sachstandsbericht vor. Mit dem Gesamtkonzept ist ein konkreter Terminplan vorzulegen und
ohne vermeidbare Verzögerung weiterzuverfolgen. Bei drohenden Fristüberschreitungen sind
unverzüglich die Gründe und konkrete Abhilfemaßnahmen mitzuteilen. Soweit weitere
Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, sind entsprechende
Beschlussvorlagen mit Maßnahmen und Umsetzungsterminen vorzulegen.
3. Erforderliche Kapazitäten und Projektleitung
Der Magistrat wird beauftragt, die für Planung und Umsetzung erforderlichen fachlichen und
personellen Kapazitäten sicherzustellen. Reichen die Kapazitäten im Bauamt nicht aus, ist ein
geeignetes Ingenieur- oder Architekturbüro, beispielsweise das Büro Wirth, mit der weiteren
Projektleitung unter Federführung der Stadt zu beauftragen. Der bisherige Auftrag zur
Feststellung des Ist-Zustands ist erforderlichenfalls, um die weiteren Leistungen zu ergänzen. Die
Kosten sind in die Finanzierung einzubeziehen. Verfügbare Haushaltsmittel und für das Projekt
geltende Verpflichtungsermächtigungen sind zu berücksichtigen; erforderliche Freigaben oder
weitere Haushaltsentscheidungen sind rechtzeitig vorzulegen. Haushalts- und Vergaberecht sind
einzuhalten.
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4. Neuer Standort und Arbeitsschutz während der Übergangszeit
Die im TÜV-Bericht von 2017 festgestellten und noch bestehenden Mängel am derzeit genutzten
Bauhof begründen die Dringlichkeit, die umfassende Planung und Umsetzung des neuen
Standorts Industriestraße 12 in Kerkerbach zügig voranzutreiben. Ziel ist, die unzureichenden
Arbeitsbedingungen durch die Inbetriebnahme des neuen Standorts dauerhaft zu beseitigen. Der
Magistrat lässt die Gefährdungsbeurteilung fachkundig überprüfen, sämtliche Feststellungen von
2017 mit dem heutigen Zustand abgleichen und erledigte Maßnahmen dokumentieren. Für die
Zeit bis zum Umzug hat der Magistrat die erforderlichen Schutz- und Übergangsmaßnahmen
festzulegen und unverzüglich umzusetzen. Ist eine längere Weiternutzung des bisherigen
Bauhofs erforderlich, muss eine sichere Übergangslösung geschaffen werden, gegebenenfalls
durch eine vorübergehende Unterbringung an anderer Stelle. Erforderliche Übergangslösungen
sind vor ihrer Umsetzung mit dem Personalrat abzustimmen. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte
des Personalrats sind zu beachten. Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht bis zur
Fertigstellung des neuen Standorts aufgeschoben werden. Neue Feststellungen der UKH sind
nach Eingang einzubeziehen. Die Verantwortung für Planung und Umsetzung verbleibt bei der
Stadt.
5. Regelmäßige Berichterstattung
Der Magistrat berichtet bis zur Umsetzung des Beschlusses von sich aus in jeder regulären
Stadtverordnetenversammlung unter „Mitteilungen des Magistrats“ über den aktuellen Sachstand,
erreichte Fortschritte und noch offene Schritte.
Begründung
Die Vorlagefrist des Beschlusses vom 25. Februar 2026 wurde nicht eingehalten. Nach aktueller
Rückmeldung wird der Ist-Zustand durch das Büro Wirth bearbeitet; ein aktuelles UKH-Schreiben
liegt noch nicht vor. Die noch bestehenden Mängel am bisherigen Bauhof machen die zügige
Umsetzung des neuen Standorts Industriestraße 12 in Kerkerbach erforderlich. Bis zum Umzug
sind sichere Arbeitsbedingungen durch geeignete Schutz- und Übergangsmaßnahmen zu
gewährleisten. Der Antrag schafft dafür klare Fristen, ausreichende Kapazitäten und konkrete
Abhilfemaßnahmen bei Verzögerungen. Die Beschäftigten sollen durch sichere und
angemessene Arbeitsbedingungen verlässlich entlastet werden.
Lothar Hautzel
Fraktionsvorsitzender
Anlage: TÜV-Bericht zur Bauhofbegehung vom 23. März 2017
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Text aus PDF extrahiert