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Antrag der CDU-Fraktion Runkel: Interkommunale Zusammenarbeit im Standesamtwesen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Runkel |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Runkel
Arfurt, den 12.09.2026
An den
Stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Runkel
Herrn Lothar Hautzel
Burgstraße 4
65594 Runkel
Sehr geehrter Herr Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Hautzel,
die CDU-Fraktion Runkel bittet darum, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung
der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen.
Antrag der CDU-Fraktion
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit im Standesamtwesen
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt auf die Einrichtung eines gemeinsamen Standesamtsbe-
zirks mit einer oder mehreren benachbarten Kommunen hinzuwirken und weitere Mög-
lichkeiten der Zusammenarbeit der Verwaltungen mit anderen Kommunen anzustreben,
sofern hierdurch finanzielle Einsparungen bzw. Kostenvorteile für die beteiligten Kom-
munen erzielt werden können.
Begründung
Die Anforderungen an die kommunale Verwaltung steigen kontinuierlich. Gleichzeitig
stehen die Städte und Gemeinden vor der Herausforderung, ihre Aufgaben trotz ange-
spannter Haushaltslagen dauerhaft leistungsfähig und wirtschaftlich zu erfüllen. Die in-
terkommunale Zusammenarbeit bietet hierbei die Möglichkeit, Synergien zu schaffen
und vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen.
Gerade im Bereich des Standesamtes bestehen vielfältige Möglichkeiten, Doppelstruk-
turen abzubauen und Verwaltungsaufgaben gemeinsam wahrzunehmen. Durch die Bün-
delung personeller und organisatorischer Ressourcen können Kosten gesenkt, Vertre-
tungsregelungen verbessert und die langfristige Aufgabenerfüllung gesichert werden.
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CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Runkel
Zudem kann eine engere Zusammenarbeit dazu beitragen, den zunehmenden Wettbe-
werb zwischen benachbarten Kommunen, um qualifiziertes Personal zu reduzieren. Die
organisatorische Zusammenlegung erfolgt dabei unter Wahrung des bestehenden Perso-
nalbestands. Statt in Konkurrenz zueinander zu treten, können die beteiligten Gemein-
den ihre personellen Ressourcen gemeinsam nutzen und so ihre Verwaltung zukunftsfä-
hig aufstellen.
Die Einführung gemeinsamen Standesamtwesens mit ein oder mehreren Nachbarge-
meinden stellt daher einen sinnvollen Schritt dar, um Einsparpotenziale zu erschließen
und die kommunale Verwaltung effizienter zu gestalten. Die CDU-Fraktion ist überzeugt,
dass eine solche Zusammenarbeit sowohl wirtschaftliche Vorteile für die beteiligten
Kommunen als auch eine dauerhaft leistungsfähige Aufgabenerfüllung für die Bürgerin-
nen und Bürger gewährleisten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion:
Marten Cornel Fuchs
Fraktionsvorsitzender
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