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Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln - Antrag der CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft vom 04.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neu-Ulm |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat: DZ 1
Abteilung: Abteilung Baubetriebshof
Verantwortl.: Werner, Siegfried
Datum: 18.08.2026
Vorlagen-Nr.: FIB/2026/0087
Aktenzeichen: Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG
Ausschuss für Finanzen, 21.10.2026 4 öffentlich
Inneres und Bürgerdienste
Mitwirkung:
AKTION ERLEDIGT AM
Kenntnisnahme
OB Albsteiger
Kenntnisnahme
Justitiariat
Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln
- Antrag der CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft vom 04.08.2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste beauftragt die Verwaltung zur
Durchführung einer Analyse des Müllverhalten vor- und nach einer Testinstallation eines
Beleuchtungssystems an zwei Hotspot Wertstoffinseln. Die Ergebnisse sollen dem
Ausschuss mit einer Handlungsempfehlung im 2. Quartal 2027 vorgestellt werden.
2. Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste nimmt zur Kenntnis, dass die
Wertstoffinseltafeln, Schritt für Schritt erneuert werden.
Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein
................................................................
Ralf Mager
Dezernent
Seite: 2 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
FIB/2026/0087
Sachdarstellung:
1. Anlass
Mit Antrag vom 04.08.2026 wurde von der Fraktionsgemeinschaft CSU und JU der Verwaltung
der Antrag zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln bei der Stadt
gestellt. (Siehe Anlage 1)
Der Antrag umfasst folgende 4 Punkte:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst an zwei stark betroffenen Wertstoffinseln im
Stadtgebiet, beispielsweise der Wertstoffinsel Mörikestraße in Offenhausen und
Kantstraße beim Hallenbad, durch bauliche und technische Änderungen eine
Reduzierung der illegalen Müllablagerungen zu bewirken. Als erfolgversprechende und
kostengünstigste Lösung könnte die Installation eines ausreichend hohen Masten dienen,
an dem ein solarbetriebener temporär aktiver LED-Strahler inkl. Bewegungsmelder
angebracht wird.
2. Um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit der gewählten Maßnahme zu erhalten, soll ein
sinnvoller Probezeitraum definiert werden und sowohl vor Beginn als auch im Anschluss
des Probezeitraums die Art und Mengen des illegal abgelagerten Mülls erfasst und
dokumentiert werden. Hieraus sollen die für die Stadt entstandenen Kosten für Personal,
eingesetzte Maschinen oder Fahrzeuge sowie die Entsorgung dargestellt werden.
3. Sollte die Maßnahme zu einer spürbaren Reduzierung von illegalen Müllablagerungen
bzw. der dafür aufzuwendenden Kosten für die Stadt Neu-Ulm führen, soll diese auf alle
betroffenen Wertstoffinseln im Stadtgebiet ausgeweitet werden.
4. Flankierend zu den baulichen und technischen Maßnahmen (Ziffer 1) soll die
Stadtverwaltung mittels Bildtafeln an den Wertstoffinseln auf „Dos und Don´ts“ bei der
Verwendung von Wertstoffinseln hinweisen.
2. Sachverhalt
2.1 Verwaltung
2.1.1 Ist-Situation
Die Wertstoffinseln werden durch den Abfallwirtschaftswirtschaftsbetrieb (AWB) bereitgestellt und
durch die Stadtverwaltung gereinigt. Seit Jahren stellen illegale Müllablagerungen im gesamten
Stadtgebiet ein Problem dar. Auch an einigen der Wertstoffinseln tritt dies gehäuft und in
massivem Umfang auf. Durch die regelmäßigen Pflege- und Kontrollintervalle der Mitarbeitenden
des Bauhofes werden diese Müllablagerungen entfernt und anschließend entsorgt.
2.1.2 Maßnahmen der Verwaltung
• Änderung der Reinigungsintervalle von 2-Mal wöchentlich auf tägliche Durchführungen an
den Hotspotstellen, seit 2. Quartal 2026.
• Aufstellung weiterer Papiercontainer durch das Entsorgungsunternehmen an den möglichen
Hotspotstellen, seit 2. Quartal 2026, nach Anforderung durch die Verwaltung
• Intensiver Austausch mit Abfallwirtschaftsbetrieb, da die Problematik im ganzen Landkreis
besteht, seit 2025.
• Austausch mit AWB, zum Thema einheitliche Tafeln für die Wertstoffinseln, seit 2. Quartal
2026.
• Prüfung Einsatz von Überwachungssystemen, seit 2024 (siehe 2.1.3)
Seite: 3 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
FIB/2026/0087
2.1.3 Videoüberwachung von Wertstoffinseln
Die Verwaltung ist seit längerer Zeit in diesem Thema aktiv. Seit 2024 im Austausch mit AWB.
Nach Prüfung durch AWB und der Stabstelle Justitiariat ist aktuell kein effektiver Einsatz von
Überwachungssystemen mit Videoaufzeichnung laut Datenschutzgesetz möglich.
Das BayDSG schränkt die Möglichkeiten der Videoüberwachung für Kommunen stark ein. Es gibt
hier ein Überwachungsmonopol bei der Polizei, welches aber in solchen Fällen nicht greift. Das
Thema wurde von Verwaltung nochmals in das kommunale Spitzengremium, den bayerischen
Städtetag eingebracht. Ziel ist eine Ermöglichung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum
für Kommunen, sofern Vandalismus oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Des Weiteren fertigt
die Verwaltung aktuell ein Schreiben an das Bundesinnenministerium, um die Problematik der
bayerischen Kommunen aufzuzeigen und Lösungen zu erwirken.
Hinweis
Das bayerische Innenministerium arbeitet nach wie vor an einem Gesetzentwurf zur Änderung
des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Darin sind unter anderem Erleichterungen im Bereich der
kommunalen Videoüberwachung vorgesehen. Ziel sei es, die bestehende Regelung zur
Videoüberwachung unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben
praxisgerecht weiterzuentwickeln.
Mit der Änderung des bayerischen Datenschutzgesetzes soll insbesondere auch die Unklarheit
hinsichtlich der Zulässigkeit kommunaler Videoüberwachung zur Bekämpfung illegaler
Müllablagerungen an Einrichtungen der Wertstofferfassung beseitigt werden. Allerdings betont
die Staatsregierung, dass sich die genannten Vorhaben noch auf Ebene der Entwurfserstellung
und damit im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens befinden. Derzeit gibt es mindestens eine
Pilotkommune zur Überprüfung von Möglichkeiten der Videoüberwachung bei Wertstoffinseln.
2.2 Wertstoffinseln als Testfeld:
Entsprechend dem Antrag, Ziffer 1, wurden alle Standorte der Wertstoffinseln nochmal geprüft
und es wurden von der Verwaltung sieben Wertstoffinseln der 34 Standorte als Testfeld ermittelt,
da bei diesen vermehrte Müllablagerungen auftreten. Die Standorte Mörikestraße und Kantstraße
sind bei den ermittelten Standorten enthalten. Diese sollen daher als Teststellen herangezogen
werden.
2.3 Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Um eine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der Ausleuchtung zu erhalten, sind zwei
Testphasen vorgesehen, um wetterbedingte Schwankungen abzufangen. In der Erfassung
werden die Daten für Personal, eingesetzte Fahrzeuge sowie die Entsorgung tabellarisch erfasst.
Für die Installationszeit des Beleuchtungssystems sind zwei Monaten eingeplant. Bei der
Installation wird die Verwaltung den Ausleuchtungsbereich so auswählen, dass keine Anwohner
durch das nächtliche Licht beeinträchtigt werden.
2.4 Zeitplan für die Testphase an zwei Wertstoffinseln:
In der Zeit von Oktober bis November 2026 ist die erste Phase, in der der Ist-Zustand
dokumentiert wird. Die Mitarbeitenden erfassen in tabellarischer Form die Art und Menge des
Müllaufkommen sowie Personalzeit und Fahrzeugkosten um verlässliche und nachvollziehbare
Daten zu erhalten.
Von Dezember 2026 bis Januar 2027 wird die Technik installiert, Bewegungsmelder eingestellt
und die Funktion geprüft, Wetterbedingt kann dies schon vorher erfolgen.
Von Februar bis April 2027 wird die Aufzeichnungsphase wiederholt. Nach Abschluss wird durch
die Verwaltung das Ergebnis evaluiert und dem Ausschuss erneut mit einer
Handlungsempfehlung vorgestellt.
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2.5 Kosten der Testphase:
Um die Kosten für die Testphase so gering wie möglich zu halten, werden zwei vorhandene
Masten verwendet. Je nach Örtlichkeit müssen ein oder zwei Strahler am Mast installiert werden.
Die Kosten für die LED-Strahler mit Bewegungsmelder liegen bei rund 800,00 €. Für das
Fundament und weiteres Kleinmaterial kommen noch 200,00 € dazu.
Zu den Materialkosten müssen ca. 10 Personal- und Fahrzeugstunden für die eingesetzten
Mitarbeitenden aus dem Straßenunterhalt, die Elektriker sowie die benötigten Fahrzeuge wie
bspw. LKW, Anhänger und Hubsteiger sowie die Maschinen und Geräte (Asphaltfräse, Bagger,
etc.) hinzugerechnet werden. Diese Leistungen wird der Baubetriebshof in Eigenleistung
erbringen.
2.6 Ergebnis:
Eine Zusammenfassung und genaue Kostenaufstellung der Testphase an zwei Wertstoffinseln
wird dem Ausschuss mit dem Ergebnis und der Handlungsempfehlung mitgeteilt.
Bei Positiver Auswirkung wird eine Kostenschätzung für weitere Hotspot Wertstoffinseln, Ziffer 3
des Antrages, sowie eine möglich Kosteneinsparung der Verwaltung und der Entsorgungskosten
erläutert.
2.7 Wertstoffinseltafeln:
Die aktuell angebrachten Hinweistafeln an den Wertstoffinseln weisen lediglich auf die
Nutzungszeiten hin. Seit Februar 2026 ist die Verwaltung im Austausch mit dem AWB, als
Betreiber der Inseln, um eine besser verständliche Hinweistafel in Text und Bildform zu erwirken.
3. Alternativen
- aktuelle Situation belassen
- unmittelbare Einführung Beleuchtung an allen Wertstoffinseln
- unmittelbare Einführung von Videoüberwachung
- Umzäunung aller Wertstoffinseln mit Schließdienst
- Dauerhafte Überwachung per Sicherheitsdienst
- Abbau der Wertstoffinseln und Zentralisierung auf dem Wertstoffhof
4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung
Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag zur
Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln durch die Verwaltung entsprechend
dem Antrag geprüft wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste beauftragt die Verwaltung zur
Durchführung einer Analyse des Müllverhalten vor- und nach einer Testinstallation eines
Beleuchtungssystems an zwei Hotspot Wertstoffinseln. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss
mit einer Handlungsempfehlung im 2. Quartal 2027 vorgestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste nimmt zur Kenntnis, dass die
Wertstoffinseltafeln, Schritt für Schritt erneuert werden.
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5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
5.1 Ziele
Sachziele Illegale Müllentsorgung an Wertstoffinseln eindämmen
Terminziele Abschluss Testphase sowie Evaluation bis zum 2. Quartal 2027
(Meilensteine)
5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen
Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein
Finanzen ☒ ja ☐ nein
staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein
5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt
Mittelbereitstellung laufendes Jahr bei Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei
HHSt 02. HHSt 01. 7200.1520 /ab 2026
Ansatz € Ansatz 1.000 €
Bedarf € Bedarf 1.000 €
Mehr-/ Mehrbedarf
Minderbedarf € €
Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei
HHSt in Höhe von € (Ansatz HHSt €)
5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☒ ja, positiv ☐ keine ☐ ja, negativ
Einsparung von Fahrzeugstunden durch weniger Müllentsorgung und weniger
Überwachungsaufwand
...........................................................
Siegfried Werner
Abteilungsleiter BBH
Anlagen:
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