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Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln - Antrag der CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft vom 04.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeu-Ulm
Datum2026-10-21
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Dezernat: DZ 1 Abteilung: Abteilung Baubetriebshof Verantwortl.: Werner, Siegfried Datum: 18.08.2026 Vorlagen-Nr.: FIB/2026/0087 Aktenzeichen: Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG Ausschuss für Finanzen, 21.10.2026 4 öffentlich Inneres und Bürgerdienste Mitwirkung: AKTION ERLEDIGT AM Kenntnisnahme OB Albsteiger Kenntnisnahme Justitiariat Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln - Antrag der CSU/JU-Fraktionsgemeinschaft vom 04.08.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer Analyse des Müllverhalten vor- und nach einer Testinstallation eines Beleuchtungssystems an zwei Hotspot Wertstoffinseln. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss mit einer Handlungsempfehlung im 2. Quartal 2027 vorgestellt werden. 2. Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste nimmt zur Kenntnis, dass die Wertstoffinseltafeln, Schritt für Schritt erneuert werden. Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein ................................................................ Ralf Mager Dezernent Seite: 2 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage FIB/2026/0087 Sachdarstellung: 1. Anlass Mit Antrag vom 04.08.2026 wurde von der Fraktionsgemeinschaft CSU und JU der Verwaltung der Antrag zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln bei der Stadt gestellt. (Siehe Anlage 1) Der Antrag umfasst folgende 4 Punkte: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst an zwei stark betroffenen Wertstoffinseln im Stadtgebiet, beispielsweise der Wertstoffinsel Mörikestraße in Offenhausen und Kantstraße beim Hallenbad, durch bauliche und technische Änderungen eine Reduzierung der illegalen Müllablagerungen zu bewirken. Als erfolgversprechende und kostengünstigste Lösung könnte die Installation eines ausreichend hohen Masten dienen, an dem ein solarbetriebener temporär aktiver LED-Strahler inkl. Bewegungsmelder angebracht wird. 2. Um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit der gewählten Maßnahme zu erhalten, soll ein sinnvoller Probezeitraum definiert werden und sowohl vor Beginn als auch im Anschluss des Probezeitraums die Art und Mengen des illegal abgelagerten Mülls erfasst und dokumentiert werden. Hieraus sollen die für die Stadt entstandenen Kosten für Personal, eingesetzte Maschinen oder Fahrzeuge sowie die Entsorgung dargestellt werden. 3. Sollte die Maßnahme zu einer spürbaren Reduzierung von illegalen Müllablagerungen bzw. der dafür aufzuwendenden Kosten für die Stadt Neu-Ulm führen, soll diese auf alle betroffenen Wertstoffinseln im Stadtgebiet ausgeweitet werden. 4. Flankierend zu den baulichen und technischen Maßnahmen (Ziffer 1) soll die Stadtverwaltung mittels Bildtafeln an den Wertstoffinseln auf „Dos und Don´ts“ bei der Verwendung von Wertstoffinseln hinweisen. 2. Sachverhalt 2.1 Verwaltung 2.1.1 Ist-Situation Die Wertstoffinseln werden durch den Abfallwirtschaftswirtschaftsbetrieb (AWB) bereitgestellt und durch die Stadtverwaltung gereinigt. Seit Jahren stellen illegale Müllablagerungen im gesamten Stadtgebiet ein Problem dar. Auch an einigen der Wertstoffinseln tritt dies gehäuft und in massivem Umfang auf. Durch die regelmäßigen Pflege- und Kontrollintervalle der Mitarbeitenden des Bauhofes werden diese Müllablagerungen entfernt und anschließend entsorgt. 2.1.2 Maßnahmen der Verwaltung • Änderung der Reinigungsintervalle von 2-Mal wöchentlich auf tägliche Durchführungen an den Hotspotstellen, seit 2. Quartal 2026. • Aufstellung weiterer Papiercontainer durch das Entsorgungsunternehmen an den möglichen Hotspotstellen, seit 2. Quartal 2026, nach Anforderung durch die Verwaltung • Intensiver Austausch mit Abfallwirtschaftsbetrieb, da die Problematik im ganzen Landkreis besteht, seit 2025. • Austausch mit AWB, zum Thema einheitliche Tafeln für die Wertstoffinseln, seit 2. Quartal 2026. • Prüfung Einsatz von Überwachungssystemen, seit 2024 (siehe 2.1.3) Seite: 3 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage FIB/2026/0087 2.1.3 Videoüberwachung von Wertstoffinseln Die Verwaltung ist seit längerer Zeit in diesem Thema aktiv. Seit 2024 im Austausch mit AWB. Nach Prüfung durch AWB und der Stabstelle Justitiariat ist aktuell kein effektiver Einsatz von Überwachungssystemen mit Videoaufzeichnung laut Datenschutzgesetz möglich. Das BayDSG schränkt die Möglichkeiten der Videoüberwachung für Kommunen stark ein. Es gibt hier ein Überwachungsmonopol bei der Polizei, welches aber in solchen Fällen nicht greift. Das Thema wurde von Verwaltung nochmals in das kommunale Spitzengremium, den bayerischen Städtetag eingebracht. Ziel ist eine Ermöglichung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum für Kommunen, sofern Vandalismus oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Des Weiteren fertigt die Verwaltung aktuell ein Schreiben an das Bundesinnenministerium, um die Problematik der bayerischen Kommunen aufzuzeigen und Lösungen zu erwirken. Hinweis Das bayerische Innenministerium arbeitet nach wie vor an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Darin sind unter anderem Erleichterungen im Bereich der kommunalen Videoüberwachung vorgesehen. Ziel sei es, die bestehende Regelung zur Videoüberwachung unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben praxisgerecht weiterzuentwickeln. Mit der Änderung des bayerischen Datenschutzgesetzes soll insbesondere auch die Unklarheit hinsichtlich der Zulässigkeit kommunaler Videoüberwachung zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen an Einrichtungen der Wertstofferfassung beseitigt werden. Allerdings betont die Staatsregierung, dass sich die genannten Vorhaben noch auf Ebene der Entwurfserstellung und damit im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens befinden. Derzeit gibt es mindestens eine Pilotkommune zur Überprüfung von Möglichkeiten der Videoüberwachung bei Wertstoffinseln. 2.2 Wertstoffinseln als Testfeld: Entsprechend dem Antrag, Ziffer 1, wurden alle Standorte der Wertstoffinseln nochmal geprüft und es wurden von der Verwaltung sieben Wertstoffinseln der 34 Standorte als Testfeld ermittelt, da bei diesen vermehrte Müllablagerungen auftreten. Die Standorte Mörikestraße und Kantstraße sind bei den ermittelten Standorten enthalten. Diese sollen daher als Teststellen herangezogen werden. 2.3 Folgender Ablauf ist vorgesehen: Um eine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der Ausleuchtung zu erhalten, sind zwei Testphasen vorgesehen, um wetterbedingte Schwankungen abzufangen. In der Erfassung werden die Daten für Personal, eingesetzte Fahrzeuge sowie die Entsorgung tabellarisch erfasst. Für die Installationszeit des Beleuchtungssystems sind zwei Monaten eingeplant. Bei der Installation wird die Verwaltung den Ausleuchtungsbereich so auswählen, dass keine Anwohner durch das nächtliche Licht beeinträchtigt werden. 2.4 Zeitplan für die Testphase an zwei Wertstoffinseln: In der Zeit von Oktober bis November 2026 ist die erste Phase, in der der Ist-Zustand dokumentiert wird. Die Mitarbeitenden erfassen in tabellarischer Form die Art und Menge des Müllaufkommen sowie Personalzeit und Fahrzeugkosten um verlässliche und nachvollziehbare Daten zu erhalten. Von Dezember 2026 bis Januar 2027 wird die Technik installiert, Bewegungsmelder eingestellt und die Funktion geprüft, Wetterbedingt kann dies schon vorher erfolgen. Von Februar bis April 2027 wird die Aufzeichnungsphase wiederholt. Nach Abschluss wird durch die Verwaltung das Ergebnis evaluiert und dem Ausschuss erneut mit einer Handlungsempfehlung vorgestellt. Seite: 4 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage FIB/2026/0087 2.5 Kosten der Testphase: Um die Kosten für die Testphase so gering wie möglich zu halten, werden zwei vorhandene Masten verwendet. Je nach Örtlichkeit müssen ein oder zwei Strahler am Mast installiert werden. Die Kosten für die LED-Strahler mit Bewegungsmelder liegen bei rund 800,00 €. Für das Fundament und weiteres Kleinmaterial kommen noch 200,00 € dazu. Zu den Materialkosten müssen ca. 10 Personal- und Fahrzeugstunden für die eingesetzten Mitarbeitenden aus dem Straßenunterhalt, die Elektriker sowie die benötigten Fahrzeuge wie bspw. LKW, Anhänger und Hubsteiger sowie die Maschinen und Geräte (Asphaltfräse, Bagger, etc.) hinzugerechnet werden. Diese Leistungen wird der Baubetriebshof in Eigenleistung erbringen. 2.6 Ergebnis: Eine Zusammenfassung und genaue Kostenaufstellung der Testphase an zwei Wertstoffinseln wird dem Ausschuss mit dem Ergebnis und der Handlungsempfehlung mitgeteilt. Bei Positiver Auswirkung wird eine Kostenschätzung für weitere Hotspot Wertstoffinseln, Ziffer 3 des Antrages, sowie eine möglich Kosteneinsparung der Verwaltung und der Entsorgungskosten erläutert. 2.7 Wertstoffinseltafeln: Die aktuell angebrachten Hinweistafeln an den Wertstoffinseln weisen lediglich auf die Nutzungszeiten hin. Seit Februar 2026 ist die Verwaltung im Austausch mit dem AWB, als Betreiber der Inseln, um eine besser verständliche Hinweistafel in Text und Bildform zu erwirken. 3. Alternativen - aktuelle Situation belassen - unmittelbare Einführung Beleuchtung an allen Wertstoffinseln - unmittelbare Einführung von Videoüberwachung - Umzäunung aller Wertstoffinseln mit Schließdienst - Dauerhafte Überwachung per Sicherheitsdienst - Abbau der Wertstoffinseln und Zentralisierung auf dem Wertstoffhof 4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung an Wertstoffinseln durch die Verwaltung entsprechend dem Antrag geprüft wird. Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer Analyse des Müllverhalten vor- und nach einer Testinstallation eines Beleuchtungssystems an zwei Hotspot Wertstoffinseln. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss mit einer Handlungsempfehlung im 2. Quartal 2027 vorgestellt werden. Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste nimmt zur Kenntnis, dass die Wertstoffinseltafeln, Schritt für Schritt erneuert werden. Seite: 5 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage FIB/2026/0087 5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln 5.1 Ziele Sachziele Illegale Müllentsorgung an Wertstoffinseln eindämmen Terminziele Abschluss Testphase sowie Evaluation bis zum 2. Quartal 2027 (Meilensteine) 5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein Finanzen ☒ ja ☐ nein staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein 5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Mittelbereitstellung laufendes Jahr bei Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei HHSt 02. HHSt 01. 7200.1520 /ab 2026 Ansatz € Ansatz 1.000 € Bedarf € Bedarf 1.000 € Mehr-/ Mehrbedarf Minderbedarf € € Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei HHSt in Höhe von € (Ansatz HHSt €) 5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☒ ja, positiv ☐ keine ☐ ja, negativ Einsparung von Fahrzeugstunden durch weniger Müllentsorgung und weniger Überwachungsaufwand ........................................................... Siegfried Werner Abteilungsleiter BBH Anlagen: - Antrag der CSU/JU -Fraktionsgemeinschaft vom 04.08.2026

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