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Mehr langfristig gebundener und bezahlbarer Wohnraum Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft und der Fraktion Die Linke vom 07.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeu-Ulm
Datum2026-10-20
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Dezernat: DZ 3 Abteilung: Abteilung Stadtplanung Verantwortl.: Oberle, Jörg Datum: 22.09.2026 Vorlagen-Nr.: PUA/2026/0044 Aktenzeichen: 6141.01-2026/000001 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG Planungs- und 20.10.2026 8 öffentlich Umweltausschuss Mitwirkung: AKTION ERLEDIGT AM OB Albsteiger Kenntnisnahme Stabsstelle Justitiariat Kenntnisnahme Dezernat 1 Kenntnisnahme Dezernat 2 Kenntnisnahme Dezernat 4 Kenntnisnahme Mehr langfristig gebundener und bezahlbarer Wohnraum Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, der PRO NU/FDP- Fraktionsgemeinschaft und der Fraktion Die Linke vom 07.09.2026 Beschlussvorschlag: Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Sachverhalt im Rahmen des Wohnraumentwicklungskonzepts zu prüfen und zu behandeln. Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein ................................................................ Jörg Oberle Dezernent Seite: 2 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0044 Sachdarstellung: 1. Anlass Mit Schreiben vom 07.09.2026 beauftragen die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, PRO NU/ FDP und Die Linke die Verwaltung, Instrumente zur Erhöhung und Sicherung des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum in Neu-Ulm zu prüfen. Dabei solle das Modell der Stadt Ulm (insbesondere eine feste Quote von 40 % bei Neubauten) als Vorbild herangezogen werden. Zusätzlich solle die Eignung einer gesamtstädtischen Zielgröße mit Monitoring und Nachsteuerung untersucht werden. Basierend auf diesen Prüfergebnissen solle ein konkreter Vorschlag für ein Neu-Ulmer Modell erarbeitet und im Ausschuss beraten werden. Als Begründung wird der Bedarf an mehr langfristig bezahlbaren Wohnraum in Neu-Ulm genannt. 2. Sachverhalt Das aktuelle Neu-Ulmer Modell sieht entsprechend der gültigen Beschlusslage folgendermaßen aus: Regelung für städtische Neubaugebiete (STR/35/29.05.2019) In allen Stadtteilen soll in städtischen Neubaugebieten mit einer Bebauung ab drei Geschossen geförderter Wohnraum in verträglichem Umfang integriert werden. Der Stadtrat befürwortet eine Anhebung des Geschosswohnungsanteils in den Neubaugebieten zugunsten der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Die Anteile sind im Einzelfall zu prüfen. Der Stadtrat befürwortet ebenfalls die städtebauliche Ergänzung bestehender Wohn- und Mischgebiete. Bindung für Privatgrundstücke (STR/13/01.06.2017) Bei Schaffung neuer Planungsrechte in den zentrumsnahen Bereichen (Stadtmitte, Weststadt, Vorfeld, Wiley, Ludwigsfeld, Offenhausen und Pfuhl) sollen ab einer Gebietsgröße von 75 WE 20% der neu geschaffenen Wohneinheiten der sozialen Bindung unterworfen d.h. als öffentlich geförderter Wohnraum hergestellt werden. Der Bewilligungsbescheid ist der Stadt Neu-Ulm vor Baubeginn vorzulegen. 3. Alternativen Die Regelungen anderer Städte unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung zum Teil erheblich voneinander. Die möglichen Alternativen für Neu-Ulm wären zu prüfen. 4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung Von Seiten der Verwaltung ist vorgesehen, das Wohnraumentwicklungskonzept für Neu-Ulm fortzuschreiben und im 1. Quartal 2027 im Stadtrat zu beraten. Der Planungs- und Umweltausschuss möge den Antrag zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, den Sachverhalt im Rahmen des Wohnraumentwicklungskonzeptes zu prüfen und zu behandeln. Seite: 3 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0044 5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln 5.1 Ziele Sachziele Behandlung im Rahmen des Wohnraumentwicklungskonzepts Terminziele 2027 (Meilensteine) 5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein Wenn ja, welcher Umfang: Finanzen ☐ ja ☒ nein staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein Vermögenshaushalt/Finanzplanung Verwaltungshaushalt (Gesamtkosten) (Folgekosten jährlich) Ausgaben € Jährl. Ausgaben € Einnahmen € Jährl. Kalk. Kosten € Jährl. Einnahmen € Zuschussbedarf € Jährl. Zuschussbedarf/ € jährl. Mehreinnahme 5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Mittelbereitstellung laufendes Jahr bei Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei HHSt 02. HHSt 01. /ab 20 Ansatz € Ansatz € Bedarf € Bedarf/Mehreinnahme € Mehr-/ Mehr-/ Minderbedarf € Minderbedarf € Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei HHSt in Höhe von € (Ansatz HHSt €) Seite: 4 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0044 5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☐ ja, positiv ☒ keine ☐ ja, negativ Wenn ja, Beschreibung und Bewertung der Klimawirkung: Wenn ja, negativ: Bestehen Handlungsalternativen oder Optimierungspotentiale? DZ 3 – Stadtplanung DZ 3 – Stadtplanung, Leitung ........................................................... ........................................................... Karen Bounaga Chris Häußler Anlagen: Antrag „mehr langfristig gebundener und bezahlbarer Wohnraum“ vom 07.09.2026

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