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Mehr langfristig gebundener und bezahlbarer Wohnraum Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft und der Fraktion Die Linke vom 07.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neu-Ulm |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat: DZ 3
Abteilung: Abteilung Stadtplanung
Verantwortl.: Oberle, Jörg
Datum: 22.09.2026
Vorlagen-Nr.: PUA/2026/0044
Aktenzeichen: 6141.01-2026/000001 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG
Planungs- und 20.10.2026 8 öffentlich
Umweltausschuss
Mitwirkung:
AKTION ERLEDIGT AM
OB Albsteiger Kenntnisnahme
Stabsstelle Justitiariat Kenntnisnahme
Dezernat 1 Kenntnisnahme
Dezernat 2 Kenntnisnahme
Dezernat 4 Kenntnisnahme
Mehr langfristig gebundener und bezahlbarer Wohnraum
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, der PRO NU/FDP-
Fraktionsgemeinschaft und der Fraktion Die Linke vom 07.09.2026
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, den Sachverhalt im Rahmen des Wohnraumentwicklungskonzepts zu prüfen und zu
behandeln.
Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein
................................................................
Jörg Oberle
Dezernent
Seite: 2 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
PUA/2026/0044
Sachdarstellung:
1. Anlass
Mit Schreiben vom 07.09.2026 beauftragen die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, PRO NU/
FDP und Die Linke die Verwaltung, Instrumente zur Erhöhung und Sicherung des Anteils an
sozial gefördertem Wohnraum in Neu-Ulm zu prüfen. Dabei solle das Modell der Stadt Ulm
(insbesondere eine feste Quote von 40 % bei Neubauten) als Vorbild herangezogen werden.
Zusätzlich solle die Eignung einer gesamtstädtischen Zielgröße mit Monitoring und
Nachsteuerung untersucht werden. Basierend auf diesen Prüfergebnissen solle ein konkreter
Vorschlag für ein Neu-Ulmer Modell erarbeitet und im Ausschuss beraten werden. Als
Begründung wird der Bedarf an mehr langfristig bezahlbaren Wohnraum in Neu-Ulm genannt.
2. Sachverhalt
Das aktuelle Neu-Ulmer Modell sieht entsprechend der gültigen Beschlusslage folgendermaßen
aus:
Regelung für städtische Neubaugebiete (STR/35/29.05.2019)
In allen Stadtteilen soll in städtischen Neubaugebieten mit einer Bebauung ab drei Geschossen
geförderter Wohnraum in verträglichem Umfang integriert werden. Der Stadtrat befürwortet eine
Anhebung des Geschosswohnungsanteils in den Neubaugebieten zugunsten der Schaffung
bezahlbaren Wohnraums. Die Anteile sind im Einzelfall zu prüfen. Der Stadtrat befürwortet
ebenfalls die städtebauliche Ergänzung bestehender Wohn- und Mischgebiete.
Bindung für Privatgrundstücke (STR/13/01.06.2017)
Bei Schaffung neuer Planungsrechte in den zentrumsnahen Bereichen (Stadtmitte, Weststadt,
Vorfeld, Wiley, Ludwigsfeld, Offenhausen und Pfuhl) sollen ab einer Gebietsgröße von 75 WE
20% der neu geschaffenen Wohneinheiten der sozialen Bindung unterworfen d.h. als öffentlich
geförderter Wohnraum hergestellt werden. Der Bewilligungsbescheid ist der Stadt Neu-Ulm vor
Baubeginn vorzulegen.
3. Alternativen
Die Regelungen anderer Städte unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung zum Teil erheblich
voneinander. Die möglichen Alternativen für Neu-Ulm wären zu prüfen.
4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung
Von Seiten der Verwaltung ist vorgesehen, das Wohnraumentwicklungskonzept für Neu-Ulm
fortzuschreiben und im 1. Quartal 2027 im Stadtrat zu beraten.
Der Planungs- und Umweltausschuss möge den Antrag zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung
beauftragen, den Sachverhalt im Rahmen des Wohnraumentwicklungskonzeptes zu prüfen und
zu behandeln.
Seite: 3 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
PUA/2026/0044
5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
5.1 Ziele
Sachziele Behandlung im Rahmen des Wohnraumentwicklungskonzepts
Terminziele 2027
(Meilensteine)
5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen
Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein
Wenn ja, welcher Umfang:
Finanzen ☐ ja ☒ nein
staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein
Vermögenshaushalt/Finanzplanung Verwaltungshaushalt
(Gesamtkosten) (Folgekosten jährlich)
Ausgaben € Jährl. Ausgaben €
Einnahmen € Jährl. Kalk. Kosten €
Jährl. Einnahmen €
Zuschussbedarf € Jährl. Zuschussbedarf/ €
jährl. Mehreinnahme
5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt
Mittelbereitstellung laufendes Jahr bei Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei
HHSt 02. HHSt 01. /ab 20
Ansatz € Ansatz €
Bedarf € Bedarf/Mehreinnahme €
Mehr-/ Mehr-/
Minderbedarf € Minderbedarf €
Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei
HHSt in Höhe von € (Ansatz HHSt €)
Seite: 4 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
PUA/2026/0044
5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☐ ja, positiv ☒ keine ☐ ja, negativ
Wenn ja, Beschreibung und Bewertung der Klimawirkung:
Wenn ja, negativ: Bestehen Handlungsalternativen oder Optimierungspotentiale?
DZ 3 – Stadtplanung DZ 3 – Stadtplanung, Leitung
........................................................... ...........................................................
Karen Bounaga Chris Häußler
Anlagen:
Antrag „mehr langfristig gebundener und bezahlbarer Wohnraum“ vom 07.09.2026
Text aus PDF extrahiert