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Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 01.07.2026 - Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 09.07.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 19.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeu-Ulm
Datum2026-10-20
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Dezernat: DZ 3 Abteilung: Abteilung Stadtplanung Verantwortl.: Oberle, Jörg Datum: 24.08.2026 Vorlagen-Nr.: PUA/2026/0037 Aktenzeichen: 6141.90-2026/000002 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG Planungs- und 20.10.2026 5 öffentlich Umweltausschuss Mitwirkung: AKTION ERLEDIGT AM OB Albsteiger Kenntnisnahme Stabsstelle Justitiariat Kenntnisnahme Dezernat 1 Kenntnisnahme Dezernat 2 Kenntnisnahme Dezernat 4 Kenntnisnahme Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 01.07.2026 - Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 09.07.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 19.08.2026 Beschlussvorschlag: Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis und beschließt, die in den Anträgen vorgebrachten Belange wie von der Verwaltung dargestellt bei der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes zu berücksichtigen. ................................................................ Jörg Oberle Dezernent Seite: 2 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Sachdarstellung: 1. Anlass Der Sommer 2026 war in Neu-Ulm von langanhaltender Hitze und Trockenheit geprägt. Aufgrund des Klimawandels ist für das Stadtgebiet auch zukünftig verstärkt mit längeren Hitze- und Trockenperioden zu rechnen. Daneben gilt es auch Vorbereitungen für andere Extremwetterereignisse wie beispielsweise Hochwasser und Starkregen zu treffen. Die Stadt Neu-Ulm hat sich daher bereits auf den Weg gemacht, bis Anfang 2027 ein Klimaanpassungskonzept für die Gesamtstadt zu erstellen (siehe Bericht zur Vergabe der Konzepterstellung im Planungs- und Umweltausschuss am 21.04.2026 und Bericht über die Stadtklimaanalyse im Planungs- und Umweltausschuss am 28.07.2026). Ergänzend gingen bei der Stadtverwaltung im Sommer 2026 verschiedene Anträge aus den Reihen des Stadtrats zum Themenfeld Klimaanpassung ein, die Gegenstand der vorliegenden Sitzungsvorlage sind. 2. Sachverhalt 2.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026: „Schutzmaßnahmen gegen Hitze“ Mit Schreiben vom 30.06.2026 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stadtrat oder der zuständige Ausschuss möge folgenden Beschluss fassen: 1. Die Verwaltung legt dar, bei wem die jeweils konkreten Zuständigkeiten (Landkreis oder Stadt) bei der Klimaanpassung liegen. Insbesondere geht es um Maßnahmen zur Entsiegelung, Verschattung und zum Schutz besonders betroffener Gruppen. 2. Die Verwaltung soll im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes Schutzmaßnahmen gegen Hitze herausarbeiten und in diesen integrieren. Der dem zuständigen Ausschuss vorzulegende zeitliche Realisierungsplan ist unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Leistbarkeit zu erstellen. 3. Die Verwaltung soll beim Landratsamt darauf hinwirken, dass es mit der Stadt Neu-Ulm und anderen Kommunen einen Hitzeaktionsplan erstellt. Sachdarstellung der Verwaltung: In den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses vom 21.04.2026 und 28.07.2026 wurde über die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Neu-Ulm durch die Fachbüros „GEO-NET Umweltconsulting GmbH“ und „berchtoldkrass space&options“ berichtet. Die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes basiert auf einer Stadtklimaanalyse, in der Hitzebetroffenheiten innerhalb des Stadtgebietes ermittelt wurden. Auf Grundlage der Analyse sollen Maßnahmen zur Hitzeanpassung entwickelt und in Bezug auf ihre Wirksamkeit und Realisierbarkeit (u.a. in zeitlicher, personeller und finanzieller Hinsicht) geprüft werden. Der fertige Bericht soll Anfang 2027 im Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden. Beispielhafte Handlungsfelder für eine klimaangepasste Stadtentwicklung sind: - Grün- und Freiräume - Öffentlicher Raum und Mobilität - Wassersensible Stadt - Siedlungsstruktur und Gebäude - Kommunikation und Beteiligung Die Stadt Neu-Ulm hat in diesen Handlungsfeldern umfangreiche eigene Zuständigkeiten insbesondere im Bereich der städtebaulichen Planung. Durch die Gestaltung der gebauten Umwelt kann insbesondere mittel- bis langfristig auf eine klimaangepasste Stadtentwicklung Einfluss genommen werden (u.a. durch Entsiegelung, Versickerung, Verschattung, Begrünung). Seite: 3 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Darüber hinaus ist die Stadt Neu-Ulm für eine klimaangepasste Gestaltung der von ihr betriebenen Einrichtungen und Gebäude, unter anderem im Sozialbereich, zuständig (z.B. KiTas, siehe auch 2.5). Des Weiteren können städtische Kommunikationskanäle (z.B. Website und Mitteilungsblatt) zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Klimaanpassungsmaßnahmen bzw. klimaangepasstes Verhalten genutzt werden. Im Bereich Gesundheits- und Katastrophenschutz liegen umfangreiche Kompetenzen bei anderen Akteuren (u.a. Landkreis, Rettungsorganisationen, caritative Einrichtungen in der Seniorenpflege). In diesem Zusammenhang sieht die Stadtverwaltung die Zuständigkeit für die Erstellung eines Hitzeaktionsplans in Zuständigkeit des Landkreises. Nicht zuletzt liegt es in der Eigenverantwortung privater Akteure, (z.B. Unternehmen und Immobilieneigentümer), ihre jeweiligen Handlungsbereiche klimaangepasst zu gestalten. Somit sind Maßnahmen zur Klimaanpassung sowohl durch die Stadt Neu-Ulm als auch durch andere Akteure zu leisten. Ziel des städtischen Klimaanpassungskonzeptes ist eine möglichst ganzheitliche Betrachtung der Handlungsfelder zur Klimaanpassung im Stadtgebiet. Die konkreten Handlungsmöglichkeiten der Stadt liegen dabei in den oben genannten städtischen Zuständigkeitsbereichen sowie der Vermittlung der Thematik in der Stadtgesellschaft. Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine gezielte Ansprache ausgewählter Schlüsselakteure. Die Stadtverwaltung wird in diesem Zuge insbesondere auch auf den Landkreis zugehen. 2.2 Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 01.07.2026: „Abpflastern = grüne Oasen schaffen“ Mit Schreiben vom 01.07.2026 beantragte die Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP, die Verwaltung möge prüfen, ob das Projekt „Apflastern“ an einer Kindereinrichtung (KiTa oder Schule) der Stadt Neu-Ulm durchgeführt werden kann. Dies mit dem Ziel - Lokal das Kleinklima zu verbessern, - Kindern die Bedeutung des Klimas und der Natur spielerisch aufzuzeigen und - Kindern - unter Anleitung - nahe zu bringen, dass dies eine langandauernde Aufgabe ist, die aber rasch zu einer Verschönerung der täglich erlebten Umwelt führt, Verantwortung herausbildet und ein Gemeinschaftsgefühl erzeugen kann. Sachdarstellung der Verwaltung: Das Projekt „abpflastern“ ist auf der Website https://www.apflastern.de/ beschrieben als „deutschlandweiter Wettbewerb, bei dem in Städten und Gemeinden in einem freundschaftlichen Wettstreit Flächen entsiegelt werden.“ Es handelt sich um ein Langzeit- Projekt von Studierenden der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (nach Vorbild des niederländischen NK Tegelwippen). In Kooperation mit dem Projekt „abpflastern“ richtet sich die Mitmachinitiative „Jugend pflastert ab“ (https://jugend-pflastert-ab.de/ueber-uns) gezielt an Schulen, Jugendzentren, Vereine und andere Jugendgruppen richtet. Beide Wettbewerbe haben die Entsiegelung von Flächen zum Ziel, um Klimaschutz und Klimaanpassung zu unterstützen und in der Gemeinschaft erlebbar zu machen. Flächen, die im Rahmen der Projekte entsiegelt werden, können auf der jeweiligen Website eingetragen werden. Aus den Einträgen wird eine jährliche Rangliste der Teilnehmenden erstellt. Die Saison 2026 dauerte vom 21. März bis 31. Oktober 2026. Das fachliche Ziel zur Beschränkung der Bodenversiegelung steht im Einklang mit den Bemühungen der Stadt Neu-Ulm zur Klimaanpassung. Entsiegelte Böden leisten insbesondere durch Rückhalt, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser wichtige Funktionen zur Klimaanpassung (wie die Regulierung der Lufttemperatur und des Wasserabflusses) und tragen darüber hinaus zur Artenvielfalt bei. Seite: 4 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Die Stadt Neu-Ulm achtet bei ihren Planungen (z.B. Gestaltung von Straßenräumen, KiTa- Gebäuden und Außenflächen) daher bereits seit vielen Jahren darauf, die Versiegelung auf das notwendige Maß zu reduzieren. Zudem werden in städtischen Bebauungsplänen Festsetzungen zur Minimierung der Versiegelung auch auf Privatgrundstücken getroffen. Bei neuen Bauvorhaben wird daher bereits ein hohes Niveau der Durchgrünung erreicht. Aus Anlass des vorliegenden Antrags hat die Stadtverwaltung eine Befragung der städtischen Schulen und Kindertagesstätten zu möglichen Entsiegelungspotenzialen der bestehenden Freiflächen durchgeführt. Das Ergebnis hat gezeigt, dass die vorhandenen befestigten Flächen von den Einrichtungen im Wesentlichen als für den Betrieb notwendig erachtet werden. Die Freiflächen der Kindertagesstätten weisen ohnehin bereits einen großen Anteil unversiegelter Freiflächen auf. Die Schulen verfügen über größere befestigte Außenflächen, die jedoch insbesondere in den nassen und kalten Jahreszeiten benötigt werden, um der großen Anzahl der Schülerinnen und Schüler auch während der Pausen sowie in der nachmittäglichen Betreuung ausreichend Möglichkeiten zum Aufenthalt und Spielen im Freien zu bieten. Nur vereinzelt wurden von den Schulen kleinere Flächen benannt, die für eine Entsiegelung in Betracht kommen könnten. Entsprechende Rückmeldungen liegen unter anderem von der Grundschule Pfuhl, der Grundschule Stadtmitte sowie der Emil-Schmid-Mittelschule vor. Bei den genannten Vorschlägen handelt es sich um untergeordnete Flächen in der Größenordnung weniger Quadratmeter, die für den Schulbetrieb nicht benötigt werden. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes prüfen, ob eine Entsiegelung dieser Flächen möglich ist. Sollten punktuell Entsiegelungen realisierbar sein, würde eine Umsetzung im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes durch die Schulgemeinschaft (d.h. im Wesentlichen in Handarbeit und eigener Organisation) am ehesten dem Gedanken des Projektes „Jugend pflastert ab“ entsprechen und könnte durch die Schulen in den Folgejahren umgesetzt werden. Größere Umgestaltungen der Schulhöfe mit großflächigen Entsiegelungen sind derzeit nicht vorgesehen und werden aufgrund der Notwendigkeit der befestigten Flächen für die betrieblichen Abläufe der Einrichtungen nicht für sinnvoll erachtet. Bei der Planung neuer Einrichtungen und bei erforderlichen Umbaumaßnahmen bestehender Einrichtungen wird die Versiegelung weiterhin auf das betrieblich notwendige Maß begrenzt. 2.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026: „Entwicklung Hitzeschutzkonzept mit einem Hitzeaktionsplan im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes“ Mit Schreiben vom 07.07.2026 beantragte die SPD-Fraktion, der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, ein Hitzeschutzkonzept inklusive Hitzeaktionsplan zu entwickeln und geeignete Fördermöglichkeiten für die schrittweise Umsetzung der resultierenden Maßnahmen zu prüfen. Bei der Erstellung werden bereits unternommene Schritte im Bereich Hitzeschutz einbezogen. Perspektivisch soll ein Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde erarbeitet werden, um einen strategischen Plan für die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels auszuarbeiten. Es dient dazu, Risiken (wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen) zu minimieren, Schäden zu vermeiden und die generelle Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu erhöhen. Sachdarstellung der Verwaltung: Die Stadt Neu-Ulm wird im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes, das Anfang 2027 fertiggestellt werden soll, Maßnahmen zum Umgang mit Hitze entwickeln. Neben Maßnahmen der städtebaulichen Planung (z.B. Versickerung, Verdunstung, Verschattung) kommen dabei auch organisatorische Maßnahmen (z.B. Informationen zu Extremwetterereignissen auf den städtischen Kommunikationskanälen) in Betracht. Ziel des städtischen Klimaanpassungskonzeptes ist eine möglichst ganzheitliche Betrachtung der Handlungsfelder zur Klimaanpassung im Stadtgebiet. Die konkreten Seite: 5 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Handlungsmöglichkeiten der Stadt liegen dabei in den städtischen Zuständigkeitsbereichen (siehe auch 2.1) sowie der Vermittlung der Thematik in der Stadtgesellschaft. Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine gezielte Ansprache ausgewählter Schlüsselakteure. Die Stadtverwaltung wird in diesem Zuge insbesondere auch auf den Landkreis zugehen, in dessen Zuständigkeit die Erstellung eines Hitzeaktionsplans mit Maßnahmen für den Gesundheits- und Katastrophenschutz gesehen wird. Somit wird sich die Stadt Neu-Ulm im Klimaanpassungskonzept mit der Hitzeanpassungsmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die im Klimaanpassungskonzept erarbeiteten Maßnahmen sollen in Bezug auf ihre Wirksamkeit und Realisierbarkeit (u.a. in zeitlicher, personeller und finanzieller Hinsicht) geprüft werden. Für die schrittweise Umsetzung kommt auch die Beantragung von Fördermitteln in Betracht. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung anderer Organisationen (u.a. Landkreis, Rettungsorganisationen, caritative Einrichtungen in der Seniorenpflege) und privater Akteure (z.B. Unternehmen und Immobilieneigentümer) für ihre jeweiligen Handlungsbereiche Maßnahmen zur Hitzeanpassung zu treffen. 2.4 Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 09.07.2026: „Wasserstände / Verfügbarkeit in Neu-Ulm / nötige Konsequenzen“ Mit Schreiben vom 09.07.2026 beantragte die Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP, die Verwaltung möge mit der SWU über die Wasserstände / Versorgung der Stadt Neu-Ulm sowie die möglichen Konsequenzen im Umgang mit Wasser auch durch die BürgerInnen berichten (ggf. analog Ulm). Der Bericht solle kurzfristig, aber auch im weiteren Verlauf, erfolgen. Außerdem möge die Verwaltung über die Zuständigkeit (Landkreis – Stadt – SWU) berichten. Sachdarstellung der Verwaltung: Trinkwasserversorgung in Neu-Ulm Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm sind für die sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung der Städte Ulm und Neu-Ulm verantwortlich. Die Entwicklung der verfügbaren Wasserressourcen wird kontinuierlich überwacht. Hierzu betreibt die SWU zahlreiche Messstellen sowohl in den Förderbrunnen als auch an Grundwasserpegeln innerhalb des Wasserschutzgebiets. Ulm und Neu-Ulm befinden sich hinsichtlich der Trinkwasserversorgung in einer vergleichsweise günstigen geologischen Lage. Die von der SWU genutzten Brunnen werden langfristig und in erheblichem Umfang durch Grundwasser gespeist. Dieses wird insbesondere durch die Versickerung von Wasser aus Iller und Donau neu gebildet. Die natürlichen Bodenschichten wirken dabei als Grundwasserfilter. Nach Auskunft der SWU lassen die aktuellen Messwerte kein Mengenproblem bei der Trinkwasserversorgung erkennen. Die Wasserstände in den Brunnen lagen im Januar 2026 teilweise sogar niedriger als während der Hitzeperiode im Sommer 2026. Auch die langfristige Entwicklung der Grundwasserpegel bestätigt eine stabile Situation. Die Entwicklung der Wasserstände im Zeitraum 2024 - 2026 wird anhand der beigefügten Darstellung (Bild Nr. 1) für einen der Brunnen veranschaulicht. Dabei ist zu beachten, dass die dargestellte Skala ausschließlich den jeweiligen Wasserstand im Brunnen wiedergibt und keine Höhenangabe über Normalnull darstellt. Seite: 6 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Abbildung: Darstellung der Entwicklung des Wasserstands eines Brunnens Besonders hervorzuheben sind folgende Entwicklungen: • Die deutlich erkennbare Spitze ist auf das Hochwasserereignis im Jahr 2024 zurückzuführen. In dieser Situation wurden Brunnen vorübergehend außer Betrieb genommen. • Der Tiefpunkt im April 2025 entstand während eines gezielten Grundwassertests. Dabei wurden die beiden größten Brunnen auf bayerischer Seite rund sieben Wochen lang durchgehend, also 24 Stunden täglich, betrieben. Trotz dieser außergewöhnlich hohen und dauerhaft angelegten Förderung konnte ausreichend Wasser gewonnen werden. Zu keiner Zeit kam es zu Versorgungsproblemen. • Die niedrigeren Werte Ende 2025 und Anfang 2026 spiegeln den vergleichsweise trockenen Winter beziehungsweise das trockene Frühjahr wider. • Der aktuelle Abschnitt der Darstellung zeigt die Entwicklung während der derzeitigen Hitzeperiode. Auch hier ist bislang keine kritische Veränderung der verfügbaren Wassermenge festzustellen. Aus heutiger Sicht ist die Trinkwasserversorgung in Ulm und Neu-Ulm somit mengenmäßig gesichert. Die SWU überwacht die Brunnen- und Grundwasserstände fortlaufend, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf entsprechende betriebliche Maßnahmen ergreifen zu können. Unabhängig von der derzeit guten Versorgungslage ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser insbesondere während längerer Hitze- und Trockenperioden sinnvoll. Durch Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools kann der Wasserverbrauch beispielsweise deutlich ansteigen und zu ausgeprägten Verbrauchsspitzen führen. Ein akutes Mengenproblem bei der Trinkwasserversorgung in Neu-Ulm besteht nach derzeitiger Einschätzung jedoch nicht. Eine wichtige fachliche Grundlage für die Bewertung der zukünftigen Wasserverfügbarkeit bildet der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg, den die SWU bei der langfristigen Planung ihrer Wasserversorgung berücksichtigt. Dazu gehört unter anderem, bestehende Speicherkapazitäten als Reserven zu erhalten. So werden beispielsweise bei der derzeit Seite: 7 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 laufenden Sanierung von Wasserbehältern vorhandene Speichervolumina bewusst beibehalten. Die Ergebnisse des Masterplans stützen diesen vorsorgenden Ansatz. Obwohl sich der Masterplan grundsätzlich auf Baden-Württemberg bezieht, wurde bei der Untersuchung der SWU die besondere Versorgungssituation berücksichtigt: Die SWU versorgt sowohl Ulm als auch Neu-Ulm, zudem befinden sich besonders leistungsfähige Brunnen auf Neu-Ulmer Gemarkung. Entsprechend wurden für die Betrachtung der SWU die relevanten Rahmenbedingungen beider Bundesländer einbezogen. Wasserentnahmen aus Gewässern und wasserrechtliche Zuständigkeiten Von der Frage der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist die Wasserführung von Oberflächengewässern zu unterscheiden. Für wasserrechtliche Fragestellungen und insbesondere für mögliche Einschränkungen der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist im Landkreis Neu-Ulm das Landratsamt Neu- Ulm als untere Wasserrechtsbehörde zuständig. Das Landratsamt vollzieht die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und ist im Landkreis Neu-Ulm für den Schutz und die Nutzung der Gewässer sowie des Grund- und Oberflächenwassers zuständig. Hierzu gehören unter anderem Entscheidungen über wasserrechtliche Erlaubnisse und gegebenenfalls erforderliche Einschränkungen von Wasserentnahmen. Die fachliche Beurteilung der Gewässersituation erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Auf Grundlage dieser fachlichen Einschätzung können durch die zuständigen Behörden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Situation im Sommer 2026 und Beispiel Ulm / Alb-Donau-Kreis Das Landratsamt Neu-Ulm hat im Sommer 2026 keine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern erlassen. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth bewertete die Niedrigwassersituation im Landkreis Neu- Ulm dahingehend, dass ein Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser sowie entsprechende rechtliche Hinweise ausreichend waren (siehe Anlage 4.1: Appell des Landkreises zum sparsamen Umgang mit Wasser vom 14.07.2026). Sollte sich die Situation in Zukunft weiter verschärfen, behalten sich die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen bis hin zu einem Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern vor. Die in anderen Kommunen beziehungsweise Landkreisen getroffenen Maßnahmen sind daher nicht unmittelbar auf Neu-Ulm übertragbar. Maßgeblich ist die jeweils örtliche Gewässer- und Versorgungssituation sowie die fachliche Bewertung durch die zuständigen Wasserbehörden. Zuständigkeit der Stadt Neu-Ulm Die Zuständigkeiten der Stadt Neu-Ulm ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Verordnung über die Großen Kreisstädte (Große Kreisstädteverordnung – GrKrV). Folgende Aufgaben sind auf die Stadt übertragen: Die Große Kreisstadt Neu-Ulm nimmt im Bereich des Wasserrechts nur bestimmte, durch die Große Kreisstadtverordnung ausdrücklich übertragene Aufgaben wahr. Hierzu gehören insbesondere wasserrechtliche Erlaubnisse für kleinere Kleinkläranlagen und bestimmte Niederschlagswassereinleitungen, Entscheidungen über bestimmte Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie die damit verbundene wasserrechtliche Überwachung und Anordnung von Maßnahmen. Alle darüber hinausgehenden wasserrechtlichen Aufgaben verbleiben grundsätzlich beim Landratsamt Neu-Ulm als zuständiger Kreisverwaltungsbehörde. Die Stadt handelt bei diesen Aufgaben nicht „freiwillig“ oder im eigenen kommunalen Selbstverwaltungsbereich, sondern im übertragenen Wirkungskreis. Die Stadt Neu-Ulm ist damit von den Aufgaben der SWU bei der Trinkwasserversorgung sowie den wasserrechtlichen Aufgaben des Landratsamtes als untere Wasserrechtsbehörde abzugrenzen. Seite: 8 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Fazit Eine weitergehende Information beziehungsweise Prüfung von Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Wasser durch die Bürgerinnen und Bürger könnte unabhängig von einer weiteren Entwicklung der Wasserstände erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung besteht aufgrund der derzeit gesicherten Trinkwasserversorgung und der aktuellen fachlichen Bewertung der Niedrigwassersituation jedoch kein Anlass für weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen der Stadt. Für mögliche Einschränkungen der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern sind das Landratsamt Neu-Ulm als untere Wasserrechtsbehörde sowie das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als zuständige Fachbehörde maßgeblich. Unabhängig davon ist es sinnvoll, die Bevölkerung insbesondere während längerer Hitze- und Trockenperioden für einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser zu sensibilisieren. Sollte sich die Wasser- oder Gewässersituation wesentlich verändern, sind die zuständigen Stellen gehalten, die Situation erneut zu bewerten und gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen zu prüfen. Die Verwaltung empfiehlt, die Entwicklung der Wasserstände und der Gewässersituation weiterhin aufmerksam zu beobachten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Neu-Ulm kein akuter Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Die Überwachung der verfügbaren Wasserressourcen erfolgt fortlaufend durch die SWU. 2.5 Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 19.08.2026: „Klimaanpassung“ Mit Schreiben vom 19.08.2026 beantragte die Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP, die Verwaltung möge eine Darstellung der Hitzebelastung an den Schulen, den KITAS, den Seniorenheimen und dem Rathaus / der Verwaltung aufbereiten. Es soll hierzu auch ausgeführt werden, ob es kurzfristige, notwendig gewordene Maßnahmen, die getroffen werden mussten (z.B. Sonnensegel, Wasserstellen etc.), Beschwerden oder Hilfegesuche gab. Sachdarstellung der Verwaltung: Hitzebelastungen in den städtischen Schulen In den Wochen mit besonders hoher Hitzebelastung bewerteten die Schulleitungen die Situation jeweils eigenständig und ergriffen verschiedene organisatorische und praktische Maßnahmen, um den Schulbetrieb unter den erschwerten Bedingungen möglichst aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Kindeswohl zu berücksichtigen. Dazu gehörten insbesondere die Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume oder schattige Bereiche im Freien, die Nutzung von Kellerräumen, Unterrichtsgänge und Unterricht im Freien, Wasserspiele auf dem Pausenhof, die Verlegung besonders wichtiger Unterrichtsinhalte in die frühen Morgenstunden sowie der Einsatz von Ventilatoren zur Verbesserung der Luftzirkulation. Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der teilweise sehr starken Aufheizung einzelner Klassenräume konnten diese Maßnahmen jedoch nur eingeschränkt umgesetzt werden. Zudem standen geeignete Ventilatoren teilweise nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. An mehreren Tagen musste der Unterricht daher vorzeitig beendet bzw. Hitzefrei angeordnet werden. Um die Betreuung der Kinder weiterhin sicherzustellen, wurden Notgruppen eingerichtet, da eine verlässliche Betreuung gewährleistet werden musste. Hitzebelastungen in den Kitas Kindertageseinrichtungen Zum Schutz der Kinder und Mitarbeitenden vor hohen Temperaturen und intensiver Sonneneinstrahlung wurde für die städtischen Kindertageseinrichtungen ein Hitze- und Sonnenschutzkonzept (siehe Anlage 5.1) erarbeitet. Dieses enthält verbindliche organisatorische, pädagogische, gesundheitliche sowie baulich-technische Maßnahmen und dient als Grundlage für den Umgang mit Hitzeperioden in den städtischen Kinderhäusern. Ziel Seite: 9 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 ist es, den Gesundheitsschutz sicherzustellen und gleichzeitig den Betrieb der Einrichtungen auch an heißen Tagen zu gewährleisten. Das Konzept berücksichtigt sowohl Maßnahmen, die im laufenden Kita-Betrieb unmittelbar bei hohen Temperaturen umgesetzt werden können, als auch längerfristige bauliche und technische Anpassungen. Die Umsetzung erfolgt dabei unmittelbar in den Einrichtungen und wird durch entsprechende Vorgaben, Checklisten und die Verwaltung unterstützt. An Hitzetagen wird die Tagesstruktur an die jeweiligen Witterungsbedingungen angepasst. Dazu gehören insbesondere frühzeitiges Lüften und anschließendes Abdunkeln der Räume, regelmäßige Trinkpausen sowie die Verlagerung von Aktivitäten in die kühleren Tageszeiten. Aufenthalte im Außenbereich und bewegungsintensive Aktivitäten werden bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen eingeschränkt bzw. angepasst. Im schattigen Außenbereich können Wasserspiele und Planschmöglichkeiten angeboten werden. Als Orientierung für die Maßnahmen dienen der UV-Index sowie die Innenraumtemperatur. Je nach Temperatur werden beispielsweise Bewegungsangebote reduziert, zusätzliche Ruhe- und Trinkpausen eingeplant und Aufenthalte im Freien angepasst. Bei sehr hohen Innenraumtemperaturen sind weitergehende Schutzmaßnahmen und eine besondere Schonung der Kinder vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Sonnenschutzes und der Aufenthaltsqualität in den Einrichtungen. Vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind unter anderem Sonnensegel und Markisen, Begrünungsmaßnahmen zur Schaffung von Schattenbereichen, die Verschattung von Fenstern sowie Verdunkelungsmöglichkeiten. Je nach örtlicher Situation kommen auch Ventilatoren bzw. Klimageräte zum Einsatz. Bereits umgesetzt wurden unter anderem Sonnenmilchspender für die Mitarbeitenden in allen städtischen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus wurde der Bedarf an fest installierten Wasserspendern, Klimageräten etc. erneut 2026 erhoben und es wurden verpflichtende Schulungen der Mitarbeitenden zu UV- und Hitzeschutz eingeführt. Die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen wird durch Checklisten unterstützt. Dabei werden unter anderem Trinkmöglichkeiten, Schattenplätze, Sonnenschutz, Wasserspender sowie baulich-technische Maßnahmen berücksichtigt. Für die kommenden Jahre ist eine schrittweise weitere Nachrüstung der Einrichtungen mit wirksamen Beschattungssystemen vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen regelmäßig evaluiert und an die klimatischen Entwicklungen angepasst werden. Hitzebelastungen im Rathaus / der Verwaltung Die Verwaltung hat die Arbeitsgruppe Hitzeschutzplan ins Leben gerufen, in der alle Dezernate eingebunden sind. Die Arbeitsgruppe entwickelt organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen zur Hitzeanpassung städtischer Gebäude. Hitzebelastungen in den Seniorenheimen Auf Antrag der Pro Neu-Ulm vom 19.08.2026 wurde seitens der Verwaltung Kontakt zu den Neu-Ulmer Seniorenheimen aufgenommen, um die Situation während der zurückliegenden Hitzeperiode zu erörtern und insbesondere mögliche Beschwerden sowie bestehenden Unterstützungs- und Handlungsbedarf abzufragen. Die Rückmeldungen der Einrichtungen waren insgesamt unauffällig. Die hohen Temperaturen wurden zwar als Belastung für die Bewohner und das Personal wahrgenommen, Anhaltspunkte dafür, dass die Bewohner in besonderem Maße unter der Hitze gelitten haben, ergaben sich aus den Rückmeldungen jedoch nicht. Beschwerden von Bewohnern oder Angehörigen wurden nicht bekannt. Die Seniorenheime verfügen über eigene Hitzeschutzkonzepte für Bewohner und Personal. Die darin vorgesehenen Maßnahmen wurden während der Hitzeperiode umgesetzt und haben sich nach den Rückmeldungen der Einrichtungen als hilfreich erwiesen. Insbesondere wurde Seite: 10 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 verstärkt auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet. Darüber hinaus wurde der Speiseplan kurzfristig an die hohen Temperaturen angepasst. Auch für das Personal wurden Maßnahmen zur Entlastung getroffen. So wurden unter anderem bei Bedarf leichtere T-Shirts als Arbeitskleidung ermöglicht. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bestehenden Hitzeschutzkonzepte in den Seniorenheimen greifen und die Einrichtungen auf die Belastungen durch hohe Temperaturen angemessen vorbereitet waren. Fazit Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Klimaanpassung von den betroffenen Akteuren zunehmend als Aufgabenfeld erkannt wird und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen wurden. Die Stadt Neu-Ulm wird die bestehenden Bemühungen sowie weitere Möglichkeiten zur Klimaanpassung bis Anfang 2027 im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts untersuchen und strategisch bündeln, um zukünftig möglichst abgestimmt und wirkungsvoll agieren zu können. 3. Alternativen Keine Berücksichtigung der Anträge im Klimaanpassungskonzept 4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung Die Verwaltung schlägt dem Planungs- und Umweltausschuss vor, die Sachdarstellung zur Kenntnis zur nehmen und zu beschließen, die in den Anträgen vorgebrachten Belange wie von der Verwaltung dargestellt bei der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes zu berücksichtigen. 5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln 5.1 Ziele Sachziele Ganzheitliche Betrachtung von Klimaanpassungsthemen im Klimaanpassungskonzept Terminziele 2027 (Meilensteine) 5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein Wenn ja, welcher Umfang: Finanzen ☐ ja ☒ nein staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein Seite: 11 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Vermögenshaushalt/Finanzplanung Verwaltungshaushalt (Gesamtkosten) (Folgekosten jährlich) Ausgaben € Jährl. Ausgaben € Einnahmen € Jährl. Kalk. Kosten € Jährl. Einnahmen € Zuschussbedarf € Jährl. Zuschussbedarf/ € jährl. Mehreinnahme 5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Mittelbereitstellung laufendes Jahr bei Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei HHSt 02. HHSt 01. /ab 20 Ansatz € Ansatz € Bedarf € Bedarf/Mehreinnahme € Mehr-/ Mehr-/ Minderbedarf € Minderbedarf € Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei HHSt in Höhe von € (Ansatz HHSt €) 5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☒ ja, positiv ☐ keine ☐ ja, negativ Wenn ja, Beschreibung und Bewertung der Klimawirkung: Mit dem Klimaanpassungskonzept wird eine strategische Grundlage geschaffen, um Klimafolgen bei zukünftigen Planungen und Investitionen systematisch zu berücksichtigen. Dadurch können Maßnahmen zur Minderung von Hitzebelastungen, zur Verbesserung des Wasserrückhalts sowie zur Erhöhung der Klimaresilienz zielgerichtet entwickelt und umgesetzt werden. Wenn ja, negativ: Bestehen Handlungsalternativen oder Optimierungspotentiale? DZ 3 – Stadtplanung, Leitung DZ 3 – Umwelt und Mobilität, Leitung ........................................................... ........................................................... Chris Häußler Benjamin Nippe DZ 3 – Hauptabteilung Tiefbau, Leitung DZ 4 – Bildung, Sport, Kultur, Leitung ........................................................... .......................................................... Jochen Meissner Mareike Kuch Seite: 12 Stadt Neu-Ulm Sitzungsvorlage PUA/2026/0037 Anlagen: - Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026 - Anlage 2: Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 01.07.2026 - Anlage 3: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026 - Anlage 4: Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 09.07.2026 - Anlage 4.1: Appell des Landkreises zum sparsamen Umgang mit Wasser vom 14.07.2026 - Anlage 5: Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 19.08.2026 - Anlage 5.1: Hitze- und Sonnenschutzkonzept der Kindertagesstätten der Stadt Neu-Ulm

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