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Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 01.07.2026 - Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 09.07.2026 - Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 19.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neu-Ulm |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat: DZ 3
Abteilung: Abteilung Stadtplanung
Verantwortl.: Oberle, Jörg
Datum: 24.08.2026
Vorlagen-Nr.: PUA/2026/0037
Aktenzeichen: 6141.90-2026/000002 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG
Planungs- und 20.10.2026 5 öffentlich
Umweltausschuss
Mitwirkung:
AKTION ERLEDIGT AM
OB Albsteiger Kenntnisnahme
Stabsstelle Justitiariat Kenntnisnahme
Dezernat 1 Kenntnisnahme
Dezernat 2 Kenntnisnahme
Dezernat 4 Kenntnisnahme
Klimaanpassungsmaßnahmen
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026
- Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 01.07.2026
- Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026
- Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 09.07.2026
- Antrag der PRO NU/FDP-Fraktionsgemeinschaft vom 19.08.2026
Beschlussvorschlag:
Berichtswesen: ☐ ja ☒ nein
Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis und beschließt,
die in den Anträgen vorgebrachten Belange wie von der Verwaltung dargestellt bei der
Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes zu berücksichtigen.
................................................................
Jörg Oberle
Dezernent
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Sitzungsvorlage
PUA/2026/0037
Sachdarstellung:
1. Anlass
Der Sommer 2026 war in Neu-Ulm von langanhaltender Hitze und Trockenheit geprägt.
Aufgrund des Klimawandels ist für das Stadtgebiet auch zukünftig verstärkt mit längeren Hitze-
und Trockenperioden zu rechnen. Daneben gilt es auch Vorbereitungen für andere
Extremwetterereignisse wie beispielsweise Hochwasser und Starkregen zu treffen.
Die Stadt Neu-Ulm hat sich daher bereits auf den Weg gemacht, bis Anfang 2027 ein
Klimaanpassungskonzept für die Gesamtstadt zu erstellen (siehe Bericht zur Vergabe der
Konzepterstellung im Planungs- und Umweltausschuss am 21.04.2026 und Bericht über die
Stadtklimaanalyse im Planungs- und Umweltausschuss am 28.07.2026).
Ergänzend gingen bei der Stadtverwaltung im Sommer 2026 verschiedene Anträge aus den
Reihen des Stadtrats zum Themenfeld Klimaanpassung ein, die Gegenstand der vorliegenden
Sitzungsvorlage sind.
2. Sachverhalt
2.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026:
„Schutzmaßnahmen gegen Hitze“
Mit Schreiben vom 30.06.2026 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stadtrat
oder der zuständige Ausschuss möge folgenden Beschluss fassen:
1. Die Verwaltung legt dar, bei wem die jeweils konkreten Zuständigkeiten (Landkreis oder
Stadt) bei der Klimaanpassung liegen. Insbesondere geht es um Maßnahmen zur
Entsiegelung, Verschattung und zum Schutz besonders betroffener Gruppen.
2. Die Verwaltung soll im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes Schutzmaßnahmen
gegen Hitze herausarbeiten und in diesen integrieren. Der dem zuständigen Ausschuss
vorzulegende zeitliche Realisierungsplan ist unter Berücksichtigung der personellen und
finanziellen Leistbarkeit zu erstellen.
3. Die Verwaltung soll beim Landratsamt darauf hinwirken, dass es mit der Stadt Neu-Ulm
und anderen Kommunen einen Hitzeaktionsplan erstellt.
Sachdarstellung der Verwaltung:
In den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses vom 21.04.2026 und 28.07.2026
wurde über die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Neu-Ulm durch die
Fachbüros „GEO-NET Umweltconsulting GmbH“ und „berchtoldkrass space&options“ berichtet.
Die Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes basiert auf einer Stadtklimaanalyse, in der
Hitzebetroffenheiten innerhalb des Stadtgebietes ermittelt wurden. Auf Grundlage der Analyse
sollen Maßnahmen zur Hitzeanpassung entwickelt und in Bezug auf ihre Wirksamkeit und
Realisierbarkeit (u.a. in zeitlicher, personeller und finanzieller Hinsicht) geprüft werden. Der
fertige Bericht soll Anfang 2027 im Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden.
Beispielhafte Handlungsfelder für eine klimaangepasste Stadtentwicklung sind:
- Grün- und Freiräume
- Öffentlicher Raum und Mobilität
- Wassersensible Stadt
- Siedlungsstruktur und Gebäude
- Kommunikation und Beteiligung
Die Stadt Neu-Ulm hat in diesen Handlungsfeldern umfangreiche eigene Zuständigkeiten
insbesondere im Bereich der städtebaulichen Planung. Durch die Gestaltung der gebauten
Umwelt kann insbesondere mittel- bis langfristig auf eine klimaangepasste Stadtentwicklung
Einfluss genommen werden (u.a. durch Entsiegelung, Versickerung, Verschattung, Begrünung).
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Darüber hinaus ist die Stadt Neu-Ulm für eine klimaangepasste Gestaltung der von ihr
betriebenen Einrichtungen und Gebäude, unter anderem im Sozialbereich, zuständig (z.B.
KiTas, siehe auch 2.5). Des Weiteren können städtische Kommunikationskanäle (z.B. Website
und Mitteilungsblatt) zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Klimaanpassungsmaßnahmen
bzw. klimaangepasstes Verhalten genutzt werden.
Im Bereich Gesundheits- und Katastrophenschutz liegen umfangreiche Kompetenzen bei
anderen Akteuren (u.a. Landkreis, Rettungsorganisationen, caritative Einrichtungen in der
Seniorenpflege). In diesem Zusammenhang sieht die Stadtverwaltung die Zuständigkeit für die
Erstellung eines Hitzeaktionsplans in Zuständigkeit des Landkreises.
Nicht zuletzt liegt es in der Eigenverantwortung privater Akteure, (z.B. Unternehmen und
Immobilieneigentümer), ihre jeweiligen Handlungsbereiche klimaangepasst zu gestalten.
Somit sind Maßnahmen zur Klimaanpassung sowohl durch die Stadt Neu-Ulm als auch durch
andere Akteure zu leisten. Ziel des städtischen Klimaanpassungskonzeptes ist eine möglichst
ganzheitliche Betrachtung der Handlungsfelder zur Klimaanpassung im Stadtgebiet. Die
konkreten Handlungsmöglichkeiten der Stadt liegen dabei in den oben genannten städtischen
Zuständigkeitsbereichen sowie der Vermittlung der Thematik in der Stadtgesellschaft. Im
Rahmen der Konzepterstellung erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine gezielte
Ansprache ausgewählter Schlüsselakteure. Die Stadtverwaltung wird in diesem Zuge
insbesondere auch auf den Landkreis zugehen.
2.2 Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 01.07.2026:
„Abpflastern = grüne Oasen schaffen“
Mit Schreiben vom 01.07.2026 beantragte die Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP, die
Verwaltung möge prüfen, ob das Projekt „Apflastern“ an einer Kindereinrichtung (KiTa oder
Schule) der Stadt Neu-Ulm durchgeführt werden kann.
Dies mit dem Ziel
- Lokal das Kleinklima zu verbessern,
- Kindern die Bedeutung des Klimas und der Natur spielerisch aufzuzeigen und
- Kindern - unter Anleitung - nahe zu bringen, dass dies eine langandauernde Aufgabe ist,
die aber rasch zu einer Verschönerung der täglich erlebten Umwelt führt, Verantwortung
herausbildet und ein Gemeinschaftsgefühl erzeugen kann.
Sachdarstellung der Verwaltung:
Das Projekt „abpflastern“ ist auf der Website https://www.apflastern.de/ beschrieben als
„deutschlandweiter Wettbewerb, bei dem in Städten und Gemeinden in einem
freundschaftlichen Wettstreit Flächen entsiegelt werden.“ Es handelt sich um ein Langzeit-
Projekt von Studierenden der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (nach Vorbild
des niederländischen NK Tegelwippen).
In Kooperation mit dem Projekt „abpflastern“ richtet sich die Mitmachinitiative „Jugend pflastert
ab“ (https://jugend-pflastert-ab.de/ueber-uns) gezielt an Schulen, Jugendzentren, Vereine und
andere Jugendgruppen richtet.
Beide Wettbewerbe haben die Entsiegelung von Flächen zum Ziel, um Klimaschutz und
Klimaanpassung zu unterstützen und in der Gemeinschaft erlebbar zu machen. Flächen, die im
Rahmen der Projekte entsiegelt werden, können auf der jeweiligen Website eingetragen
werden. Aus den Einträgen wird eine jährliche Rangliste der Teilnehmenden erstellt. Die Saison
2026 dauerte vom 21. März bis 31. Oktober 2026.
Das fachliche Ziel zur Beschränkung der Bodenversiegelung steht im Einklang mit den
Bemühungen der Stadt Neu-Ulm zur Klimaanpassung. Entsiegelte Böden leisten insbesondere
durch Rückhalt, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser wichtige Funktionen
zur Klimaanpassung (wie die Regulierung der Lufttemperatur und des Wasserabflusses) und
tragen darüber hinaus zur Artenvielfalt bei.
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Die Stadt Neu-Ulm achtet bei ihren Planungen (z.B. Gestaltung von Straßenräumen, KiTa-
Gebäuden und Außenflächen) daher bereits seit vielen Jahren darauf, die Versiegelung auf das
notwendige Maß zu reduzieren. Zudem werden in städtischen Bebauungsplänen
Festsetzungen zur Minimierung der Versiegelung auch auf Privatgrundstücken getroffen. Bei
neuen Bauvorhaben wird daher bereits ein hohes Niveau der Durchgrünung erreicht.
Aus Anlass des vorliegenden Antrags hat die Stadtverwaltung eine Befragung der städtischen
Schulen und Kindertagesstätten zu möglichen Entsiegelungspotenzialen der bestehenden
Freiflächen durchgeführt. Das Ergebnis hat gezeigt, dass die vorhandenen befestigten Flächen
von den Einrichtungen im Wesentlichen als für den Betrieb notwendig erachtet werden.
Die Freiflächen der Kindertagesstätten weisen ohnehin bereits einen großen Anteil
unversiegelter Freiflächen auf.
Die Schulen verfügen über größere befestigte Außenflächen, die jedoch insbesondere in den
nassen und kalten Jahreszeiten benötigt werden, um der großen Anzahl der Schülerinnen und
Schüler auch während der Pausen sowie in der nachmittäglichen Betreuung ausreichend
Möglichkeiten zum Aufenthalt und Spielen im Freien zu bieten.
Nur vereinzelt wurden von den Schulen kleinere Flächen benannt, die für eine Entsiegelung in
Betracht kommen könnten. Entsprechende Rückmeldungen liegen unter anderem von der
Grundschule Pfuhl, der Grundschule Stadtmitte sowie der Emil-Schmid-Mittelschule vor. Bei
den genannten Vorschlägen handelt es sich um untergeordnete Flächen in der Größenordnung
weniger Quadratmeter, die für den Schulbetrieb nicht benötigt werden. Die Stadtverwaltung wird
im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes prüfen, ob eine Entsiegelung dieser Flächen
möglich ist. Sollten punktuell Entsiegelungen realisierbar sein, würde eine Umsetzung im
Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes durch die Schulgemeinschaft (d.h. im Wesentlichen in
Handarbeit und eigener Organisation) am ehesten dem Gedanken des Projektes „Jugend
pflastert ab“ entsprechen und könnte durch die Schulen in den Folgejahren umgesetzt werden.
Größere Umgestaltungen der Schulhöfe mit großflächigen Entsiegelungen sind derzeit nicht
vorgesehen und werden aufgrund der Notwendigkeit der befestigten Flächen für die
betrieblichen Abläufe der Einrichtungen nicht für sinnvoll erachtet. Bei der Planung neuer
Einrichtungen und bei erforderlichen Umbaumaßnahmen bestehender Einrichtungen wird die
Versiegelung weiterhin auf das betrieblich notwendige Maß begrenzt.
2.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026:
„Entwicklung Hitzeschutzkonzept mit einem Hitzeaktionsplan im Rahmen des
Klimaanpassungskonzeptes“
Mit Schreiben vom 07.07.2026 beantragte die SPD-Fraktion, der Stadtrat möge die Verwaltung
beauftragen, ein Hitzeschutzkonzept inklusive Hitzeaktionsplan zu entwickeln und geeignete
Fördermöglichkeiten für die schrittweise Umsetzung der resultierenden Maßnahmen zu prüfen.
Bei der Erstellung werden bereits unternommene Schritte im Bereich Hitzeschutz einbezogen.
Perspektivisch soll ein Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde erarbeitet werden, um einen
strategischen Plan für die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels auszuarbeiten. Es dient
dazu, Risiken (wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen) zu minimieren, Schäden zu vermeiden und
die generelle Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu erhöhen.
Sachdarstellung der Verwaltung:
Die Stadt Neu-Ulm wird im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes, das
Anfang 2027 fertiggestellt werden soll, Maßnahmen zum Umgang mit Hitze entwickeln. Neben
Maßnahmen der städtebaulichen Planung (z.B. Versickerung, Verdunstung, Verschattung)
kommen dabei auch organisatorische Maßnahmen (z.B. Informationen zu
Extremwetterereignissen auf den städtischen Kommunikationskanälen) in Betracht.
Ziel des städtischen Klimaanpassungskonzeptes ist eine möglichst ganzheitliche Betrachtung
der Handlungsfelder zur Klimaanpassung im Stadtgebiet. Die konkreten
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Handlungsmöglichkeiten der Stadt liegen dabei in den städtischen Zuständigkeitsbereichen
(siehe auch 2.1) sowie der Vermittlung der Thematik in der Stadtgesellschaft. Im Rahmen der
Konzepterstellung erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine gezielte Ansprache
ausgewählter Schlüsselakteure. Die Stadtverwaltung wird in diesem Zuge insbesondere auch
auf den Landkreis zugehen, in dessen Zuständigkeit die Erstellung eines Hitzeaktionsplans mit
Maßnahmen für den Gesundheits- und Katastrophenschutz gesehen wird.
Somit wird sich die Stadt Neu-Ulm im Klimaanpassungskonzept mit der
Hitzeanpassungsmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die im
Klimaanpassungskonzept erarbeiteten Maßnahmen sollen in Bezug auf ihre Wirksamkeit und
Realisierbarkeit (u.a. in zeitlicher, personeller und finanzieller Hinsicht) geprüft werden. Für die
schrittweise Umsetzung kommt auch die Beantragung von Fördermitteln in Betracht.
Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung anderer Organisationen (u.a. Landkreis,
Rettungsorganisationen, caritative Einrichtungen in der Seniorenpflege) und privater Akteure
(z.B. Unternehmen und Immobilieneigentümer) für ihre jeweiligen Handlungsbereiche
Maßnahmen zur Hitzeanpassung zu treffen.
2.4 Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 09.07.2026:
„Wasserstände / Verfügbarkeit in Neu-Ulm / nötige Konsequenzen“
Mit Schreiben vom 09.07.2026 beantragte die Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP, die
Verwaltung möge mit der SWU über die Wasserstände / Versorgung der Stadt Neu-Ulm sowie
die möglichen Konsequenzen im Umgang mit Wasser auch durch die BürgerInnen berichten
(ggf. analog Ulm). Der Bericht solle kurzfristig, aber auch im weiteren Verlauf, erfolgen.
Außerdem möge die Verwaltung über die Zuständigkeit (Landkreis – Stadt – SWU) berichten.
Sachdarstellung der Verwaltung:
Trinkwasserversorgung in Neu-Ulm
Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm sind für die sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung der
Städte Ulm und Neu-Ulm verantwortlich. Die Entwicklung der verfügbaren Wasserressourcen
wird kontinuierlich überwacht. Hierzu betreibt die SWU zahlreiche Messstellen sowohl in den
Förderbrunnen als auch an Grundwasserpegeln innerhalb des Wasserschutzgebiets.
Ulm und Neu-Ulm befinden sich hinsichtlich der Trinkwasserversorgung in einer
vergleichsweise günstigen geologischen Lage. Die von der SWU genutzten Brunnen werden
langfristig und in erheblichem Umfang durch Grundwasser gespeist. Dieses wird insbesondere
durch die Versickerung von Wasser aus Iller und Donau neu gebildet. Die natürlichen
Bodenschichten wirken dabei als Grundwasserfilter.
Nach Auskunft der SWU lassen die aktuellen Messwerte kein Mengenproblem bei der
Trinkwasserversorgung erkennen. Die Wasserstände in den Brunnen lagen im Januar 2026
teilweise sogar niedriger als während der Hitzeperiode im Sommer 2026. Auch die langfristige
Entwicklung der Grundwasserpegel bestätigt eine stabile Situation.
Die Entwicklung der Wasserstände im Zeitraum 2024 - 2026 wird anhand der beigefügten
Darstellung (Bild Nr. 1) für einen der Brunnen veranschaulicht. Dabei ist zu beachten, dass die
dargestellte Skala ausschließlich den jeweiligen Wasserstand im Brunnen wiedergibt und keine
Höhenangabe über Normalnull darstellt.
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Abbildung: Darstellung der Entwicklung des Wasserstands eines Brunnens
Besonders hervorzuheben sind folgende Entwicklungen:
• Die deutlich erkennbare Spitze ist auf das Hochwasserereignis im Jahr 2024
zurückzuführen. In dieser Situation wurden Brunnen vorübergehend außer Betrieb
genommen.
• Der Tiefpunkt im April 2025 entstand während eines gezielten Grundwassertests. Dabei
wurden die beiden größten Brunnen auf bayerischer Seite rund sieben Wochen lang
durchgehend, also 24 Stunden täglich, betrieben. Trotz dieser außergewöhnlich hohen
und dauerhaft angelegten Förderung konnte ausreichend Wasser gewonnen werden. Zu
keiner Zeit kam es zu Versorgungsproblemen.
• Die niedrigeren Werte Ende 2025 und Anfang 2026 spiegeln den vergleichsweise
trockenen Winter beziehungsweise das trockene Frühjahr wider.
• Der aktuelle Abschnitt der Darstellung zeigt die Entwicklung während der derzeitigen
Hitzeperiode. Auch hier ist bislang keine kritische Veränderung der verfügbaren
Wassermenge festzustellen.
Aus heutiger Sicht ist die Trinkwasserversorgung in Ulm und Neu-Ulm somit mengenmäßig
gesichert. Die SWU überwacht die Brunnen- und Grundwasserstände fortlaufend, um
Veränderungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf entsprechende betriebliche Maßnahmen
ergreifen zu können.
Unabhängig von der derzeit guten Versorgungslage ist ein bewusster und verantwortungsvoller
Umgang mit Trinkwasser insbesondere während längerer Hitze- und Trockenperioden sinnvoll.
Durch Gartenbewässerung oder das Befüllen privater Pools kann der Wasserverbrauch
beispielsweise deutlich ansteigen und zu ausgeprägten Verbrauchsspitzen führen.
Ein akutes Mengenproblem bei der Trinkwasserversorgung in Neu-Ulm besteht nach derzeitiger
Einschätzung jedoch nicht.
Eine wichtige fachliche Grundlage für die Bewertung der zukünftigen Wasserverfügbarkeit bildet
der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg, den die SWU bei der langfristigen
Planung ihrer Wasserversorgung berücksichtigt. Dazu gehört unter anderem, bestehende
Speicherkapazitäten als Reserven zu erhalten. So werden beispielsweise bei der derzeit
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laufenden Sanierung von Wasserbehältern vorhandene Speichervolumina bewusst beibehalten.
Die Ergebnisse des Masterplans stützen diesen vorsorgenden Ansatz.
Obwohl sich der Masterplan grundsätzlich auf Baden-Württemberg bezieht, wurde bei der
Untersuchung der SWU die besondere Versorgungssituation berücksichtigt: Die SWU versorgt
sowohl Ulm als auch Neu-Ulm, zudem befinden sich besonders leistungsfähige Brunnen auf
Neu-Ulmer Gemarkung. Entsprechend wurden für die Betrachtung der SWU die relevanten
Rahmenbedingungen beider Bundesländer einbezogen.
Wasserentnahmen aus Gewässern und wasserrechtliche Zuständigkeiten
Von der Frage der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist die Wasserführung von
Oberflächengewässern zu unterscheiden.
Für wasserrechtliche Fragestellungen und insbesondere für mögliche Einschränkungen der
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist im Landkreis Neu-Ulm das Landratsamt Neu-
Ulm als untere Wasserrechtsbehörde zuständig.
Das Landratsamt vollzieht die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des
Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und ist im Landkreis Neu-Ulm für den Schutz und die
Nutzung der Gewässer sowie des Grund- und Oberflächenwassers zuständig. Hierzu gehören
unter anderem Entscheidungen über wasserrechtliche Erlaubnisse und gegebenenfalls
erforderliche Einschränkungen von Wasserentnahmen.
Die fachliche Beurteilung der Gewässersituation erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth. Auf Grundlage dieser fachlichen Einschätzung können durch die zuständigen
Behörden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Situation im Sommer 2026 und Beispiel Ulm / Alb-Donau-Kreis
Das Landratsamt Neu-Ulm hat im Sommer 2026 keine Allgemeinverfügung zur Einschränkung
der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern erlassen.
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth bewertete die Niedrigwassersituation im Landkreis Neu-
Ulm dahingehend, dass ein Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser sowie entsprechende
rechtliche Hinweise ausreichend waren (siehe Anlage 4.1: Appell des Landkreises zum
sparsamen Umgang mit Wasser vom 14.07.2026).
Sollte sich die Situation in Zukunft weiter verschärfen, behalten sich die zuständigen Behörden
weitergehende Maßnahmen bis hin zu einem Verbot der Wasserentnahme aus
Oberflächengewässern vor.
Die in anderen Kommunen beziehungsweise Landkreisen getroffenen Maßnahmen sind daher
nicht unmittelbar auf Neu-Ulm übertragbar. Maßgeblich ist die jeweils örtliche Gewässer- und
Versorgungssituation sowie die fachliche Bewertung durch die zuständigen Wasserbehörden.
Zuständigkeit der Stadt Neu-Ulm
Die Zuständigkeiten der Stadt Neu-Ulm ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen
sowie der Verordnung über die Großen Kreisstädte (Große Kreisstädteverordnung – GrKrV).
Folgende Aufgaben sind auf die Stadt übertragen:
Die Große Kreisstadt Neu-Ulm nimmt im Bereich des Wasserrechts nur bestimmte, durch die
Große Kreisstadtverordnung ausdrücklich übertragene Aufgaben wahr. Hierzu gehören
insbesondere wasserrechtliche Erlaubnisse für kleinere Kleinkläranlagen und bestimmte
Niederschlagswassereinleitungen, Entscheidungen über bestimmte Vorhaben in festgesetzten
Überschwemmungsgebieten sowie die damit verbundene wasserrechtliche Überwachung und
Anordnung von Maßnahmen. Alle darüber hinausgehenden wasserrechtlichen Aufgaben
verbleiben grundsätzlich beim Landratsamt Neu-Ulm als zuständiger Kreisverwaltungsbehörde.
Die Stadt handelt bei diesen Aufgaben nicht „freiwillig“ oder im eigenen kommunalen
Selbstverwaltungsbereich, sondern im übertragenen Wirkungskreis.
Die Stadt Neu-Ulm ist damit von den Aufgaben der SWU bei der Trinkwasserversorgung sowie
den wasserrechtlichen Aufgaben des Landratsamtes als untere Wasserrechtsbehörde
abzugrenzen.
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Fazit
Eine weitergehende Information beziehungsweise Prüfung von Maßnahmen zum sparsamen
Umgang mit Wasser durch die Bürgerinnen und Bürger könnte unabhängig von einer weiteren
Entwicklung der Wasserstände erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung besteht aufgrund der derzeit
gesicherten Trinkwasserversorgung und der aktuellen fachlichen Bewertung der
Niedrigwassersituation jedoch kein Anlass für weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen
der Stadt.
Für mögliche Einschränkungen der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern sind das
Landratsamt Neu-Ulm als untere Wasserrechtsbehörde sowie das Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth als zuständige Fachbehörde maßgeblich.
Unabhängig davon ist es sinnvoll, die Bevölkerung insbesondere während längerer Hitze- und
Trockenperioden für einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser zu
sensibilisieren.
Sollte sich die Wasser- oder Gewässersituation wesentlich verändern, sind die zuständigen
Stellen gehalten, die Situation erneut zu bewerten und gegebenenfalls weitergehende
Maßnahmen zu prüfen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Entwicklung der Wasserstände und der Gewässersituation
weiterhin aufmerksam zu beobachten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Neu-Ulm kein
akuter Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Die
Überwachung der verfügbaren Wasserressourcen erfolgt fortlaufend durch die SWU.
2.5 Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 19.08.2026:
„Klimaanpassung“
Mit Schreiben vom 19.08.2026 beantragte die Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP, die
Verwaltung möge eine Darstellung der Hitzebelastung an den Schulen, den KITAS, den
Seniorenheimen und dem Rathaus / der Verwaltung aufbereiten. Es soll hierzu auch ausgeführt
werden, ob es kurzfristige, notwendig gewordene Maßnahmen, die getroffen werden mussten
(z.B. Sonnensegel, Wasserstellen etc.), Beschwerden oder Hilfegesuche gab.
Sachdarstellung der Verwaltung:
Hitzebelastungen in den städtischen Schulen
In den Wochen mit besonders hoher Hitzebelastung bewerteten die Schulleitungen die Situation
jeweils eigenständig und ergriffen verschiedene organisatorische und praktische Maßnahmen,
um den Schulbetrieb unter den erschwerten Bedingungen möglichst aufrechtzuerhalten und
gleichzeitig das Kindeswohl zu berücksichtigen. Dazu gehörten insbesondere die Verlegung
des Unterrichts in kühlere Räume oder schattige Bereiche im Freien, die Nutzung von
Kellerräumen, Unterrichtsgänge und Unterricht im Freien, Wasserspiele auf dem Pausenhof, die
Verlegung besonders wichtiger Unterrichtsinhalte in die frühen Morgenstunden sowie der
Einsatz von Ventilatoren zur Verbesserung der Luftzirkulation. Aufgrund der anhaltend hohen
Temperaturen und der teilweise sehr starken Aufheizung einzelner Klassenräume konnten
diese Maßnahmen jedoch nur eingeschränkt umgesetzt werden. Zudem standen geeignete
Ventilatoren teilweise nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung.
An mehreren Tagen musste der Unterricht daher vorzeitig beendet bzw. Hitzefrei angeordnet
werden. Um die Betreuung der Kinder weiterhin sicherzustellen, wurden Notgruppen
eingerichtet, da eine verlässliche Betreuung gewährleistet werden musste.
Hitzebelastungen in den Kitas Kindertageseinrichtungen
Zum Schutz der Kinder und Mitarbeitenden vor hohen Temperaturen und intensiver
Sonneneinstrahlung wurde für die städtischen Kindertageseinrichtungen ein Hitze- und
Sonnenschutzkonzept (siehe Anlage 5.1) erarbeitet. Dieses enthält verbindliche
organisatorische, pädagogische, gesundheitliche sowie baulich-technische Maßnahmen und
dient als Grundlage für den Umgang mit Hitzeperioden in den städtischen Kinderhäusern. Ziel
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ist es, den Gesundheitsschutz sicherzustellen und gleichzeitig den Betrieb der Einrichtungen
auch an heißen Tagen zu gewährleisten.
Das Konzept berücksichtigt sowohl Maßnahmen, die im laufenden Kita-Betrieb unmittelbar bei
hohen Temperaturen umgesetzt werden können, als auch längerfristige bauliche und
technische Anpassungen. Die Umsetzung erfolgt dabei unmittelbar in den Einrichtungen und
wird durch entsprechende Vorgaben, Checklisten und die Verwaltung unterstützt.
An Hitzetagen wird die Tagesstruktur an die jeweiligen Witterungsbedingungen angepasst.
Dazu gehören insbesondere frühzeitiges Lüften und anschließendes Abdunkeln der Räume,
regelmäßige Trinkpausen sowie die Verlagerung von Aktivitäten in die kühleren Tageszeiten.
Aufenthalte im Außenbereich und bewegungsintensive Aktivitäten werden bei starker
Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen eingeschränkt bzw. angepasst. Im schattigen
Außenbereich können Wasserspiele und Planschmöglichkeiten angeboten werden.
Als Orientierung für die Maßnahmen dienen der UV-Index sowie die Innenraumtemperatur. Je
nach Temperatur werden beispielsweise Bewegungsangebote reduziert, zusätzliche Ruhe- und
Trinkpausen eingeplant und Aufenthalte im Freien angepasst. Bei sehr hohen
Innenraumtemperaturen sind weitergehende Schutzmaßnahmen und eine besondere
Schonung der Kinder vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Sonnenschutzes und der
Aufenthaltsqualität in den Einrichtungen. Vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind unter
anderem Sonnensegel und Markisen, Begrünungsmaßnahmen zur Schaffung von
Schattenbereichen, die Verschattung von Fenstern sowie Verdunkelungsmöglichkeiten. Je nach
örtlicher Situation kommen auch Ventilatoren bzw. Klimageräte zum Einsatz.
Bereits umgesetzt wurden unter anderem Sonnenmilchspender für die Mitarbeitenden in allen
städtischen Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus wurde der Bedarf an fest installierten Wasserspendern, Klimageräten etc.
erneut 2026 erhoben und es wurden verpflichtende Schulungen der Mitarbeitenden zu UV- und
Hitzeschutz eingeführt.
Die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen wird durch Checklisten
unterstützt. Dabei werden unter anderem Trinkmöglichkeiten, Schattenplätze, Sonnenschutz,
Wasserspender sowie baulich-technische Maßnahmen berücksichtigt.
Für die kommenden Jahre ist eine schrittweise weitere Nachrüstung der Einrichtungen mit
wirksamen Beschattungssystemen vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen
regelmäßig evaluiert und an die klimatischen Entwicklungen angepasst werden.
Hitzebelastungen im Rathaus / der Verwaltung
Die Verwaltung hat die Arbeitsgruppe Hitzeschutzplan ins Leben gerufen, in der alle Dezernate
eingebunden sind. Die Arbeitsgruppe entwickelt organisatorische, bauliche und technische
Maßnahmen zur Hitzeanpassung städtischer Gebäude.
Hitzebelastungen in den Seniorenheimen
Auf Antrag der Pro Neu-Ulm vom 19.08.2026 wurde seitens der Verwaltung Kontakt zu den
Neu-Ulmer Seniorenheimen aufgenommen, um die Situation während der zurückliegenden
Hitzeperiode zu erörtern und insbesondere mögliche Beschwerden sowie bestehenden
Unterstützungs- und Handlungsbedarf abzufragen.
Die Rückmeldungen der Einrichtungen waren insgesamt unauffällig.
Die hohen Temperaturen wurden zwar als Belastung für die Bewohner und das Personal
wahrgenommen, Anhaltspunkte dafür, dass die Bewohner in besonderem Maße unter der Hitze
gelitten haben, ergaben sich aus den Rückmeldungen jedoch nicht. Beschwerden von
Bewohnern oder Angehörigen wurden nicht bekannt.
Die Seniorenheime verfügen über eigene Hitzeschutzkonzepte für Bewohner und Personal.
Die darin vorgesehenen Maßnahmen wurden während der Hitzeperiode umgesetzt und haben
sich nach den Rückmeldungen der Einrichtungen als hilfreich erwiesen. Insbesondere wurde
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verstärkt auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet. Darüber hinaus wurde der
Speiseplan kurzfristig an die hohen Temperaturen angepasst.
Auch für das Personal wurden Maßnahmen zur Entlastung getroffen. So wurden unter anderem
bei Bedarf leichtere T-Shirts als Arbeitskleidung ermöglicht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bestehenden Hitzeschutzkonzepte in den
Seniorenheimen greifen und die Einrichtungen auf die Belastungen durch hohe Temperaturen
angemessen vorbereitet waren.
Fazit
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Klimaanpassung von den betroffenen Akteuren
zunehmend als Aufgabenfeld erkannt wird und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen
wurden. Die Stadt Neu-Ulm wird die bestehenden Bemühungen sowie weitere Möglichkeiten
zur Klimaanpassung bis Anfang 2027 im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts untersuchen
und strategisch bündeln, um zukünftig möglichst abgestimmt und wirkungsvoll agieren zu
können.
3. Alternativen
Keine Berücksichtigung der Anträge im Klimaanpassungskonzept
4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung
Die Verwaltung schlägt dem Planungs- und Umweltausschuss vor, die Sachdarstellung zur
Kenntnis zur nehmen und zu beschließen, die in den Anträgen vorgebrachten Belange wie von
der Verwaltung dargestellt bei der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes zu
berücksichtigen.
5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
5.1 Ziele
Sachziele Ganzheitliche Betrachtung von Klimaanpassungsthemen im
Klimaanpassungskonzept
Terminziele 2027
(Meilensteine)
5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen
Auf den Stellenplan ☐ ja ☒ nein
Wenn ja, welcher Umfang:
Finanzen ☐ ja ☒ nein
staatliche Förderung? ☐ ja ☒ nein
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Vermögenshaushalt/Finanzplanung Verwaltungshaushalt
(Gesamtkosten) (Folgekosten jährlich)
Ausgaben € Jährl. Ausgaben €
Einnahmen € Jährl. Kalk. Kosten €
Jährl. Einnahmen €
Zuschussbedarf € Jährl. Zuschussbedarf/ €
jährl. Mehreinnahme
5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt
Mittelbereitstellung laufendes Jahr bei Mittelbereitstellung bzw. Einnahme jährlich bei
HHSt 02. HHSt 01. /ab 20
Ansatz € Ansatz €
Bedarf € Bedarf/Mehreinnahme €
Mehr-/ Mehr-/
Minderbedarf € Minderbedarf €
Deckung durch Mehreinnahmen/Wenigerausgaben bei
HHSt in Höhe von € (Ansatz HHSt €)
5.4 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Auswirkungen auf den Klimaschutz? ☒ ja, positiv ☐ keine ☐ ja, negativ
Wenn ja, Beschreibung und Bewertung der Klimawirkung:
Mit dem Klimaanpassungskonzept wird eine strategische Grundlage geschaffen, um Klimafolgen
bei zukünftigen Planungen und Investitionen systematisch zu berücksichtigen. Dadurch können
Maßnahmen zur Minderung von Hitzebelastungen, zur Verbesserung des Wasserrückhalts
sowie zur Erhöhung der Klimaresilienz zielgerichtet entwickelt und umgesetzt werden.
Wenn ja, negativ: Bestehen Handlungsalternativen oder Optimierungspotentiale?
DZ 3 – Stadtplanung, Leitung DZ 3 – Umwelt und Mobilität, Leitung
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Chris Häußler Benjamin Nippe
DZ 3 – Hauptabteilung Tiefbau, Leitung DZ 4 – Bildung, Sport, Kultur, Leitung
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Jochen Meissner Mareike Kuch
Seite: 12 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
PUA/2026/0037
Anlagen:
- Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2026
- Anlage 2: Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 01.07.2026
- Anlage 3: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2026
- Anlage 4: Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 09.07.2026
- Anlage 4.1: Appell des Landkreises zum sparsamen Umgang mit Wasser vom
14.07.2026
- Anlage 5: Antrag der Fraktionsgemeinschaft PRO Neu-Ulm / FDP vom 19.08.2026
- Anlage 5.1: Hitze- und Sonnenschutzkonzept der Kindertagesstätten der Stadt
Neu-Ulm
Text aus PDF extrahiert