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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 27 GeschO des Rates Hier: Antrag "Vorlagenzeit"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kirchlengern
Datum2026-11-04 geplant
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GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 15.10.2026 2026/134 Aktenzeichen: 10 24 13 Anlagen: 1 Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis Hauptausschuss 04.11.2026 Rat 12.11.2026 Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 27 GeschO des Rates Hier: Antrag „Vorlagenzeit“ Beschlussvorschlag: Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 02.10.2026 per E-Mail den beigefügten Antrag „Vorla- genzeit“ gestellt. Stellungnahme der Verwaltung: Nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kirchlen- gern müssen Einladungen den Mitgliedern mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag zugehen. Diese Frist gilt ohne explizite Regelung in der Geschäftsordnung nach allgemeinen Rechtsgrund- sätzen auch für die in der entsprechenden Sitzung zu beratenden Vorlagen. Diese Geschäftsord- nungsfrist ist, bis auf eine irrtümlich nicht veröffentlichte Vorlage, immer strikt eingehalten worden. Um den Fraktionen eine über die Anforderungen der Geschäftsordnung hinausgehende Vorberei- tungszeit im Vorfeld der Fraktionssitzungen (die meist montags und dienstags stattfinden) zu er- möglichen, hat sich die Verwaltung auf freiwilliger Basis verpflichtet, Vorlagen bis zum Freitag vor den Fraktionssitzungen in das Ratsinformationssystem einzustellen. Die statistische Auswertung aller 155 Vorlagen der aktuellen Wahlperiode ergibt hierzu folgendes eindeutiges Bild: => In 152 Fällen wurde diese freiwillige, vorgezogene Zielmarke erfolgreich eingehalten. => Lediglich in 3 von 155 Fällen konnte eine Vorlage nicht bis zu diesem vereinbarten Freitag frei- geschaltet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Verwaltung in ihrem Antrag vor, dass es fast zur Ge- wohnheit geworden ist, kurz vor den Fraktionssitzungen noch Vorlagen in das Ratsinformations- system einzustellen, so dass keine ausreichende Zeit verbliebe, die Vorlagen zu beraten. Seite 1 von 2 Die Verwaltung weist den Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die gewählte Formu- lierung als sachlich vollkommen haltlos und unberechtigt zurück. Eine solche pauschale Diskredi- tierung der Verwaltungsarbeit hält einer objektiven Überprüfung nicht stand. Von einer „Angewohnheit“ der Verwaltung zu sprechen, verdreht die Realität ins Gegenteil. Drei Ausnahmen bei 155 Vorlagen als systematisches Problem darzustellen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und wird der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus nicht gerecht. Besonders befremdlich ist dieser erneute Vorwurf vor dem Hintergrund, dass genau diese Behaup- tung dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Burkhard Scheiding, persönlich bereits in der Vergangen- heit anhand konkreter Daten nachweislich widerlegt worden ist. Die „Freitags-Regelung“ ist und bleibt eine freiwillige Serviceleistung zur Unterstützung der ehren- amtlichen Politik. Verwaltungsprozesse sind jedoch komplex und hängen oft von externen Fakto- ren ab (z. B. durch das Warten auf externe Gutachten, rechtliche Prüfungen oder kurzfristige per- sonelle Engpässe). Die Verwaltung wird auch weiterhin das Ziel verfolgen, die Vorlagen so früh wie möglich bereitzu- stellen, um den Fraktionen eine bestmögliche Vorbereitung zu gewähren. Sie bittet jedoch um Ver- ständnis, dass in seltenen Einzelfällen die Ausschöpfung der regulären, gesetzlich verankerten Sieben-Tages-Frist notwendig sein kann und erwartet im Gegenzug einen respektvollen Umgang und eine Rückkehr zu einer sachorientierten Diskussion auf Basis von nachprüfbaren Fakten. Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich Zentrale Dienste, Schule, Kultur, Sport Herr Höke Kirchlengern, den ___________________ Seite 2 von 2

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