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Antrag der LBGN-Fraktion Rüge Jagdpacht
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gelnhausen |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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LBGN-Fraktion
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> in der Stadtverordnetenversammlung der
DB Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen
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Fraktionsvorsitzender
| Kolja Saß
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Peter Tauber
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GELNHAUSEN
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen 06. Oktober 2026
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden
Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.
Betreff: Rüge Jagdpacht
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung rügt den Bürgermeister wegen der fortdauernden Verzögerung
bei der Umsetzung des mehrheitlich gefassten Beschlusses zur Verpachtung der Jagd in
Gelnhausen-Mitte. Sie missbilligt, dass der Beschluss aus dem Jahr 2025 bislang nicht vollständig
umgesetzt und die parlamentarische Anfrage zum Sachstand weiterhin nicht beantwortet wurde.
Der Magistrat und der Bürgermeister werden aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses
unverzüglich zum Abschluss zu bringen. Soweit die abschließende Entscheidung über den
konkreten Jagdpachtvertrag noch aussteht, ist der ausgehandelte Vertrag der
Stadtverordnetenversammlung spätestens in ihrer nächsten Sitzung zur finalen Beschlussfassung
vorzulegen. Nach entsprechender Zustimmung ist der Vertragsabschluss unverzüglich
herbeizuführen. Liegt diese Zustimmung bereits vor, ist der Vertrag ohne weitere Verzögerung
abzuschließen.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 14 Tagen
nach dieser Beschlussfassung schriftlich darzulegen, welche Schritte zur Umsetzung bislang
unternommen wurden, weshalb die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist und zu welchen
verbindlichen Terminen die noch ausstehenden Schritte erfolgen sollen. Etwaige rechtliche oder
tatsächliche Hindernisse sind konkret zu benennen und nachvollziehbar zu erläutern.
Die ausstehende parlamentarische Anfrage ist innerhalb derselben Frist vollständig zu beantworten.
Über den Umsetzungsstand ist in der nächsten öffentlichen Sitzung zu berichten, soweit keine
schutzwürdigen Vertragsinhalte betroffen sind.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode mehrheitlich für
die Verpachtung der Jagd auf städtischen Flächen in Gelnhausen-Mitte ausgesprochen. Der von der
damaligen FDP-Fraktion eingebrachte Antrag sah die Erstellung eines Pachtvertrages, die
bevorzugte freihändige Vergabe an die aktuell tätigen Jäger unter Jagdleiter Philipp Buchenau und
die zeitnahe Vorlage des ausgehandelten Vertrages zur finalen Beschlussfassung vor. Dennoch ist
die Umsetzung bis heute nicht abgeschlossen.
Ziel der langfristigen Verpachtung ist eine verlässliche und verantwortungsvolle Jagdausübung im
Stadtwald. Die angestrebte zehnjährige Laufzeit soll dem bewährten Jägerteam Planungssicherheit
geben und die kontinuierliche Betreuung des Reviers gewährleisten.
Die Erfahrungen der Vergangenheit unterstreichen die Bedeutung dieser Entscheidung. Bevor das
heutige Jägerteam die Verantwortung übernahm, drangen Wildschweine wiederholt in bewohnte
Bereiche vor, liefen durch Straßen und verwüsteten private Gärten. Nach den Erfahrungen der
vergangenen Jahre hat sich die Jagdausübung unter der jetzigen Leitung bewährt. Diese
verlässliche Arbeit braucht eine langfristige vertragliche Grundlage.
Die fortdauernde Verzögerung betrifft zugleich den Umgang mit parlamentarischen Entscheidungen.
Ein mehrheitlich gefasster Beschluss darf nicht durch ausbleibende Umsetzung seine Wirkung
verlieren. Die Stadtverordnetenversammlung muss erwarten können, dass ihre Entscheidungen
zügig bearbeitet und mögliche Hindernisse rechtzeitig und nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Dass selbst die parlamentarische Anfrage zum Sachstand unbeantwortet geblieben ist, verschärft
die Kritik. Fehlende Auskünfte erschweren die parlamentarische Kontrolle und beschädigen das
Vertrauen in die Verbindlichkeit politischer Entscheidungen.
Die LBGN hält deshalb eine ausdrückliche Rüge für geboten. Der Bürgermeister muss die
Verzögerung erklären, die offenen Arbeitsschritte verbindlich terminieren und dafür sorgen, dass die
beschlossene Verpachtung endlich umgesetzt wird.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Ion Fraktion in der Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen
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