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Antrag der LBGN-Fraktion Rüge Jagdpacht

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGelnhausen
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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LBGN-Fraktion m > in der Stadtverordnetenversammlung der DB Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen « IBERALE BÜRGERLISTE Or er ä Fraktionsvorsitzender | Kolja Saß Stadtverordnetenvorsteher Dr. Peter Tauber Rathaus sn gi e " = GELNHAUSEN Obermarkt 7 63571 Gelnhausen 06. Oktober 2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, wir bitten Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Betreff: Rüge Jagdpacht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung rügt den Bürgermeister wegen der fortdauernden Verzögerung bei der Umsetzung des mehrheitlich gefassten Beschlusses zur Verpachtung der Jagd in Gelnhausen-Mitte. Sie missbilligt, dass der Beschluss aus dem Jahr 2025 bislang nicht vollständig umgesetzt und die parlamentarische Anfrage zum Sachstand weiterhin nicht beantwortet wurde. Der Magistrat und der Bürgermeister werden aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses unverzüglich zum Abschluss zu bringen. Soweit die abschließende Entscheidung über den konkreten Jagdpachtvertrag noch aussteht, ist der ausgehandelte Vertrag der Stadtverordnetenversammlung spätestens in ihrer nächsten Sitzung zur finalen Beschlussfassung vorzulegen. Nach entsprechender Zustimmung ist der Vertragsabschluss unverzüglich herbeizuführen. Liegt diese Zustimmung bereits vor, ist der Vertrag ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 14 Tagen nach dieser Beschlussfassung schriftlich darzulegen, welche Schritte zur Umsetzung bislang unternommen wurden, weshalb die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist und zu welchen verbindlichen Terminen die noch ausstehenden Schritte erfolgen sollen. Etwaige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse sind konkret zu benennen und nachvollziehbar zu erläutern. Die ausstehende parlamentarische Anfrage ist innerhalb derselben Frist vollständig zu beantworten. Über den Umsetzungsstand ist in der nächsten öffentlichen Sitzung zu berichten, soweit keine schutzwürdigen Vertragsinhalte betroffen sind. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode mehrheitlich für die Verpachtung der Jagd auf städtischen Flächen in Gelnhausen-Mitte ausgesprochen. Der von der damaligen FDP-Fraktion eingebrachte Antrag sah die Erstellung eines Pachtvertrages, die bevorzugte freihändige Vergabe an die aktuell tätigen Jäger unter Jagdleiter Philipp Buchenau und die zeitnahe Vorlage des ausgehandelten Vertrages zur finalen Beschlussfassung vor. Dennoch ist die Umsetzung bis heute nicht abgeschlossen. Ziel der langfristigen Verpachtung ist eine verlässliche und verantwortungsvolle Jagdausübung im Stadtwald. Die angestrebte zehnjährige Laufzeit soll dem bewährten Jägerteam Planungssicherheit geben und die kontinuierliche Betreuung des Reviers gewährleisten. Die Erfahrungen der Vergangenheit unterstreichen die Bedeutung dieser Entscheidung. Bevor das heutige Jägerteam die Verantwortung übernahm, drangen Wildschweine wiederholt in bewohnte Bereiche vor, liefen durch Straßen und verwüsteten private Gärten. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre hat sich die Jagdausübung unter der jetzigen Leitung bewährt. Diese verlässliche Arbeit braucht eine langfristige vertragliche Grundlage. Die fortdauernde Verzögerung betrifft zugleich den Umgang mit parlamentarischen Entscheidungen. Ein mehrheitlich gefasster Beschluss darf nicht durch ausbleibende Umsetzung seine Wirkung verlieren. Die Stadtverordnetenversammlung muss erwarten können, dass ihre Entscheidungen zügig bearbeitet und mögliche Hindernisse rechtzeitig und nachvollziehbar mitgeteilt werden. Dass selbst die parlamentarische Anfrage zum Sachstand unbeantwortet geblieben ist, verschärft die Kritik. Fehlende Auskünfte erschweren die parlamentarische Kontrolle und beschädigen das Vertrauen in die Verbindlichkeit politischer Entscheidungen. Die LBGN hält deshalb eine ausdrückliche Rüge für geboten. Der Bürgermeister muss die Verzögerung erklären, die offenen Arbeitsschritte verbindlich terminieren und dafür sorgen, dass die beschlossene Verpachtung endlich umgesetzt wird. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Ion Fraktion in der Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen op'ußgj'mmM

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