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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kontingent Investitionsoffensive Hessen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGelnhausen
Datum2026-10-21
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Griine Gelnhausen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion Gelnhausen Annika Streit : : Fraktionsvorsitz - - An Herrn Stadtverordnetenvorsteher Dr. PeterTauber Rathaus Gelnhausen Obermarkt 7 63571 Gelnhausen Gelnhausen, 04.10.2026 Antrag: Verwendung des kommunalen Kontingents aus der Investitionsoffensive für Hessen für klimaangepasste und wassersensible Infrastrukturmaßnahmen Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Bitte nehmen Sie folgenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung und Abstimmung aufdie Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung: Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, alle bislang noch nicht im städtischen Haushalt veranschlagten bzw. noch nicht anderweitig gebundenen Mittel aus dem der Stadt Gelnhausen zur Verfügung stehenden Kontingent der Investitionsoffensive für Hessen vorrangig für investive Maßnahmen zur klimaangepassten und wassersensiblen Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur und des öffentlichen Raums einzusetzen. 2. Bereits im Haushalt veranschlagte oder anderweitig gebundene Mittel bleiben hiervon unberührt. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Maßnahmen unter a. bis d. Der Magistratwird beauftragt, nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss insbesondere aus den nachfolgend unter a. bis d. genannten Maßnahmen ein investives Maßnahmenpaket zusammenzustellen und die entsprechenden Ergebnisse sowie den Maßnahmen- und Kostenplan zunächst dem Haupt- und Grüne Gelnhausen Finanzausschuss zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Die laufende Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes steht der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen nicht entgegen; dessen bereitsvorliegende Erkenntnisse sind bei der konkreten Ausgestaltung zu berücksichtigen. a. OffentlicheTrinkwasserbrunnen Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt, in jedem Stadtteil Gelnhausens geeignete Standorte für öffentliche Trinkwasserbrunnen zu prüfen und die hierfür erforderlichen investiven Maßnahmen im Rahmen der Investitionsoffensive für Hessen anzumelden. Dabei soll, als Ziel erreichtwerden, dass . mindestens ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen je Stadtteil eingerichtet wird. . Zusätzliche öffentliche Trinkwasserbrunnen sollen nach Einwohnerzahl, Aufhenthaltsfrequenz und sommerlicher Hitzebelastung eingerichtetwerden, wobei jeweils die höhere Zahl maßgeblich sein soll. Bei derStandortprüfung sind insbesonderezentrale Plätze,starkfrequentierteöffentliche Bereiche, Aufenthaltsbereiche, Spielplätze, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bereiche mit hoher sommerlicher Hitzebelastung sowie weitere geeignete öffentliche Orte zu berücksichtigen. Die Meinung des jeweiligen Ortsbeirat ist bei der Auswahl geeigneter Standorte einzuholen. Die Errichtung soll einschließlich der erforderlichen wassertechnischen Infrastruktur, Leitungsanschlüsse und sonstigen baulichen Einrichtungen geprüft und - sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen ~ aus dem Sondervermögenskontingent finanziert werden. b. Entsiegelung undwassersensible Umgestaltungvon Parkplätzen Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt, geeignete kommunale Stellplatzanlagen zu identifizieren und deren grundhafte Umgestaltung mit dem Ziel der Entsiegelung und Verbesserung der Niederschlagswasserversickerung vorzubereiten. Dabei sollen insbesondere versickerungsfähige Oberflächenbeläge, eine möglichst ortsnahe Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie eine klimaangepasste Gestaltung berücksichtigtwerden. Griine Gelnhausen Für den Untermarkt ist eine Vorplanung für eine wassersensible Umgestaltung zu erstellen, die mindestens Varianten für versickerungsfähige Beläge, Niederschlagsrückhaltung, Begrünung und Baumpflanzungen sowie deren Kosten und Auswirkungen aufdie Zahl der Stellplätze darstellt. c. Baumpflanzungen und klimaangepasste Umgestaltung öffentlicherPlätze Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt, geeignete Öffentliche Plätze und Verkehrsflächen hinsichtlich einer klimaangepassten und städtebaulichen Umgestaltung zu prüfen. Dabei sollen insbesondere S die Pflanzung großkroniger und standortgeeigneter Bäume, die Schaffung zusatzlicherverschatteterAufenthaltsbereiche, . die Herstellung ausreichend dimensionierter Baumscheiben, . die Entsiegelung geeigneter Flächen, die Verbesserung der Niederschlagswasserversickerung und e eine Erhöhung derAufenthaltsqualitat beriicksichtigtwerden. Fur den Obermarkt sind die bereits erarbeiteten Planungsvarianten, insbesondere die vorgesehene Pflanzung zusätzlicher Bäume, fortzuschreiben und um Maßnahmen der wassersensiblen Stadtgestaltung und Verschattung zu ergänzen. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist auf dieser Grundlage eine umsetzungsfähige Vorzugsvariante vorzulegen. Der Ortsbeirat Gelnhausen-Mitte ist dazu anzuhören. d. Umgestaltungvon Rasen- und Grünstreifen Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt, geeignete Öffentliche Rasen- und Grünflächen zu identifizieren und deren investive Umgestaltung zu naturnahen, ökologisch wertvollen und wassersensiblen Grünflächen zu prüfen. Hierbei sollen insbesondere Flächen berücksichtigt werden, bei denen durch eine bauliche Neugestaltung die ökologische Wertigkeit erhöht, die Versickerung von Niederschlagswasser verbessert, die lokale Überhitzung reduziert und die biologische Vielfalt gefördertwerden kann. Eine reine Änderung der Pflegeintensität oder der Mähintervalle soll nicht Gegenstand der Finanzierung aus dem Sondervermögen sein. e. Zuordnung zu den Fördertatbeständen des HIFG Griine Gelnhausen Die vorgenannten Maßnahmen sind jeweils so zu planen und bei der WIBank anzumelden, dass die investiven Bestandteile eindeutig einem Fördertatbestand des § 4 Abs. 1 HIFG zugeordnetwerden können. Insbesondere sind folgende Zuordnungen zu prüfen: . Trinkwasserbrunnen und zugehörige wassertechnische Infrastruktur: Technische Infrastrukturgemäß § 4Abs. 1 Nr. 6 HIFG; . Stellplatz- Umgestaltung kommunaler und Verkehrsflächen: Mobilität/VerkehrsinfrastruktursowieWohnungs- und Städtebau gemäß 5 4 Abs. 1 Nr. 2 HIFG; . städtebauliche Umgestaltung öffentlicher Plätze einschließlich Baumpflanzungen und Verschattung: Wohnungs- und Städtebau gemäß 5 4 Abs. 1 Nr. 2 HIFG; e investive Umgestaltung öffentlicher Grün- und Freiflächen: insbesondere im Zusammenhang mit städtebaulichen Umgestaltungsmaßnahmen gemäß 5 4 Abs. 1 Nr. 2 HIFG, soweitdie jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 4. Voriage eines Maßnahmen- und Kostenplans a. Nach Beratung und Stellungnahme des investiven Maßnahmen- und Kostenplans im Haupt- und Finanzausschuss wird dieser der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur Sitzung im Februar bzw. März 2027 einen ersten Maßnahmen- und Kostenplan vorgelegt. Soweitdie Förderfähigkeit einzelnerMaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt ist, sind diese unter Darstellung des jeweiligen Prüfstandes und der noch offenen Fragen in den Maßnahmenplan aufzunehmen. b. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung vor der endgültigen Umsetzung einen endgültigen Maßnahmen- und Kostenplan vorzulegen. Diese Maßnahmen- und Kostenpläne soilfür jede Maßnahme mindestens enthalten: . Standort, geplante Maßnahme, . voraussichtliche Investitionskosten, vorgesehene Finanzierung aus dem Sondervermögenskontingent, Zuordnung zum jeweiligen Fördertatbestand des HIFG, . voraussichtlicher Umsetzungszeitraum sowie . gegebenenfalls erforderliche Eigenmittel oder Folgekosten. Griine Gelnhausen Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen förderrechtlichen Zulässigkeit und der Einhaltung der haushalts-, vergabe-, wasser-, straßen- und sonstigen fachrechtlichen Vorschriften. Laufende Pflege-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sollen nicht über das Sondervermögen finanziertwerden. Begründung: Klimaneutralität" Hessen erhält aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und des Bundes erhebliche Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Auf die hessischen Kommunen entfallen insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro. Jeder Kommune wird hierfür ein eigenes maximales Förderkontingent zugewiesen. In Gelnhausen beträgt dieses 7,1 Millionen Euro, wovon bereits 6,4 Millionen Euro für andere Projekte verplant sind. Die Investitionsoffensive fürHessen siehtachtförderfähige Infrastrukturbereiche vor. Für die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind insbesondere die Bereiche „Mobilität (Verkehrsinfrastruktur)", "Wohnungs- Städtebau" Infrastruktur" und und „Technische relevant. Die Stadt Gelnhausen sollte, das ihr noch zurVerfügung stehende Investitionskontingent daher nutzen, um notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit Maßnahmen zurAnpassung an die zunehmenden Folgen des Klimawandels zu verbinden. Insbesondere Hitzeperioden, Starkregenereignisse und längereTrockenperioden machen eine wassersensible und klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raums zunehmend erforderlich. Ziel ist, das für Gelnhausen zurVerfügung stehende Kontingentfrühzeitig und möglichst vollständig durch konkrete Maßnahmen zu binden. Trinkwasserbrunnen Öffentliche Trinkwasserbrunnen können einen Beitrag zur Daseinsvorsorge während sommerlicher Hitzeperioden leisten. Gleichzeitig stellen dieerforderlichen Leitungs- und Anschlussarbeiten Investitionen in die technische Infrastruktur dar. Die Stadt Gelnhausen verfügt über mehrere Stadtteile mit jeweils eigenen Ortskernen und öffentlichen Aufenthaltsbereichen. Deshalb soll dieVersorgung nicht ausschließlich aufdie Kernstadt konzentriertwerden. Ziel ist eine bedarfsgerechte, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Versorgung mit öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen. Dabei ist grundsätzlich mindestens ein Griine Gelnhausen geeigneter Standort je Stadtteil vorzusehen; zusätzliche Standorte sind insbesondere nach Einwohnerzahl,Aufenthaltsfrequenz und sommerlicher Hitzebelastung vorzusehen. Mit mindestens einem Trinkwasserbrunnen je 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie mindestens zwei Brunnen je Stadtteil wäre eine angemessene und möglichst aufenthaltsnahe Versorgung erreichtwerden. Untermarkt Bei der Entsiegelung kommunaler Stellplatzflächen bietet sich insbesondere eine Prüfung der Parkplätze aufdem Untermarkt an. Durch die Verwendung versickerungsfähiger Beläge und eine entsprechende Gestaltung der Entwässerung kann Niederschlagswasser stärker vor Ort zurückgehalten und versickertwerden. Dies verringert ebenso die Oberflächentemperatur an dem jeweiligen Standort. Gleichzeitig handelt es sich um eine bauliche Erneuerung und Weiterentwicklung kommunalerVerkehrsinfrastruktur. Die aktuelle Förderpraxis der Investitionsoffensive umfasst bereits zahlreiche Investitionen in kommunale Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen. Obermarkt Der Obermarkt bietet sich für eine klimaangepasste städtebauliche Umgestaltung an. Bereits 2024 stellte das Bauamt dem Ortsbeirat drei Varianten für den Obermarkt vor. Eine Variante sah sechs neue Bäume auf dem Rathausvorplatz vor. Der Ortsbeirat favorisierte diese Variante zunächst knapp. Die Umsetzung wurde anschließend unter anderem mit dem bevorstehenden Glasfaserausbau zurückgestellt. Durch zusätzliche großkronige Bäume, ausreichend dimensionierte Baumscheiben, entsiegelte bzw. wasserdurchlassige Flächen und eine Verbesserung der Aufenthaltsbereiche könnte die sommerliche Hitzebelastung reduziert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität des zentralen öffentlichen Raums erhöht werden. Bereits vor einigen Jahren gab es Pläne zur Pflanzung von 6 Bäumen auf dem Obermarkt. Diese können Bestandteil der hiervorgeschlagenen Maßnahme sein. Die Baumpflanzungensollen dabei nichtals isolierteAnschaffung von Bäumen betrachtet werden, sondern als Bestandteil einer investiven städtebaulichen Gesamtmaßnahme zur Umgestaltung des öffentlichen Raums. Entsprechend istdie Aufenthaltsqualität aufdem Obermarkt durch weitere Maßnahmen wie der Schaffung beschatteter Sitzgelegenheiten zu erhöhen. Griine Geinhausen Naturnahe Grünflächen Die Umgestaltung geeigneter Rasen- und Grünstreifen soll ebenfalls investiv erfolgen. Ziel ist nicht lediglich eine Änderung der Pflege, sondern die bauliche Neugestaltung geeigneter Flächen zu ökologisch wertvollen und wassersensiblen Grünflächen. Hierdurch können unter anderem Versickerung, Biodiversität und das lokale Mikroklima verbessertwerden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verbinden somit die Erneuerung kommunaler Infrastruktur mit Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität, ökologischer Aufwertung und einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Niederschlagswasser. Da die Investitionsoffensive ein reines Zuschussprogramm ist und die kommunalen Kontingente nach einem festgelegten Verteilschlüssel bestimmt werden, sollte das der Stadt Gelnhausen zur Verfügung stehende Kontingent möglichst vollstandig für zusätzliche, bisher nicht im Haushaltveranschlagte Investitionen genutztwerden. Mitfreundlichen Grüßen, Annika Streit Fraktionsvorsitzende

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