Startseite › Gelnhausen › Antrag
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kontingent Investitionsoffensive Hessen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gelnhausen |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Griine
Gelnhausen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion Gelnhausen
Annika Streit
: :
Fraktionsvorsitz
- -
An Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. PeterTauber
Rathaus Gelnhausen
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Gelnhausen, 04.10.2026
Antrag: Verwendung des kommunalen Kontingents aus der
Investitionsoffensive für Hessen für klimaangepasste und
wassersensible Infrastrukturmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Bitte nehmen Sie folgenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung
und Abstimmung aufdie Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, alle bislang noch nicht im
städtischen Haushalt veranschlagten bzw. noch nicht anderweitig gebundenen
Mittel aus dem der Stadt Gelnhausen zur Verfügung stehenden Kontingent der
Investitionsoffensive für Hessen vorrangig für investive Maßnahmen zur
klimaangepassten und wassersensiblen Weiterentwicklung der kommunalen
Infrastruktur und des öffentlichen Raums einzusetzen.
2. Bereits im Haushalt veranschlagte oder anderweitig gebundene Mittel bleiben
hiervon unberührt.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Maßnahmen unter a. bis d. Der
Magistratwird beauftragt, nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
insbesondere aus den nachfolgend unter a. bis d. genannten Maßnahmen ein
investives Maßnahmenpaket zusammenzustellen und die entsprechenden
Ergebnisse sowie den Maßnahmen- und Kostenplan zunächst dem Haupt- und
Grüne
Gelnhausen
Finanzausschuss zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Die laufende
Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes steht der Planung und Umsetzung
solcher Maßnahmen nicht entgegen; dessen bereitsvorliegende Erkenntnisse sind
bei der konkreten Ausgestaltung zu berücksichtigen.
a. OffentlicheTrinkwasserbrunnen
Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt,
in jedem Stadtteil Gelnhausens geeignete Standorte für öffentliche Trinkwasserbrunnen
zu prüfen und die hierfür erforderlichen investiven Maßnahmen im Rahmen der
Investitionsoffensive für Hessen anzumelden.
Dabei soll, als Ziel erreichtwerden, dass
.
mindestens ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen je Stadtteil eingerichtet
wird.
.
Zusätzliche öffentliche Trinkwasserbrunnen sollen nach Einwohnerzahl,
Aufhenthaltsfrequenz und sommerlicher Hitzebelastung
eingerichtetwerden, wobei jeweils die höhere Zahl maßgeblich sein soll.
Bei derStandortprüfung sind insbesonderezentrale Plätze,starkfrequentierteöffentliche
Bereiche, Aufenthaltsbereiche, Spielplätze, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche,
Bereiche mit hoher sommerlicher Hitzebelastung sowie weitere geeignete öffentliche
Orte zu berücksichtigen. Die Meinung des jeweiligen Ortsbeirat ist bei der Auswahl
geeigneter Standorte einzuholen.
Die Errichtung soll einschließlich der erforderlichen wassertechnischen Infrastruktur,
Leitungsanschlüsse und sonstigen baulichen Einrichtungen geprüft und - sofern die
Fördervoraussetzungen vorliegen ~ aus dem Sondervermögenskontingent finanziert
werden.
b. Entsiegelung undwassersensible Umgestaltungvon Parkplätzen
Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt,
geeignete kommunale Stellplatzanlagen zu identifizieren und deren grundhafte
Umgestaltung mit dem Ziel der Entsiegelung und Verbesserung der
Niederschlagswasserversickerung vorzubereiten. Dabei sollen insbesondere
versickerungsfähige Oberflächenbeläge, eine möglichst ortsnahe Versickerung und
Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie eine klimaangepasste Gestaltung
berücksichtigtwerden.
Griine
Gelnhausen
Für den Untermarkt ist eine Vorplanung für eine wassersensible Umgestaltung zu
erstellen, die mindestens Varianten für versickerungsfähige Beläge,
Niederschlagsrückhaltung, Begrünung und Baumpflanzungen sowie deren Kosten und
Auswirkungen aufdie Zahl der Stellplätze darstellt.
c. Baumpflanzungen und klimaangepasste Umgestaltung öffentlicherPlätze
Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt,
geeignete Öffentliche Plätze und Verkehrsflächen hinsichtlich einer klimaangepassten
und städtebaulichen Umgestaltung zu prüfen.
Dabei sollen insbesondere
S die Pflanzung großkroniger und standortgeeigneter Bäume,
die Schaffung zusatzlicherverschatteterAufenthaltsbereiche,
.
die Herstellung ausreichend dimensionierter Baumscheiben,
.
die Entsiegelung geeigneter Flächen,
die Verbesserung der Niederschlagswasserversickerung und
e eine Erhöhung derAufenthaltsqualitat
beriicksichtigtwerden.
Fur den Obermarkt sind die bereits erarbeiteten Planungsvarianten, insbesondere die
vorgesehene Pflanzung zusätzlicher Bäume, fortzuschreiben und um Maßnahmen der
wassersensiblen Stadtgestaltung und Verschattung zu ergänzen. Dem Haupt- und
Finanzausschuss ist auf dieser Grundlage eine umsetzungsfähige Vorzugsvariante
vorzulegen. Der Ortsbeirat Gelnhausen-Mitte ist dazu anzuhören.
d. Umgestaltungvon Rasen- und Grünstreifen
Nach positiver Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird der Magistrat beauftragt,
geeignete Öffentliche Rasen- und Grünflächen zu identifizieren und deren investive
Umgestaltung zu naturnahen, ökologisch wertvollen und wassersensiblen Grünflächen
zu prüfen. Hierbei sollen insbesondere Flächen berücksichtigt werden, bei denen durch
eine bauliche Neugestaltung die ökologische Wertigkeit erhöht, die Versickerung von
Niederschlagswasser verbessert, die lokale Überhitzung reduziert und die biologische
Vielfalt gefördertwerden kann.
Eine reine Änderung der Pflegeintensität oder der Mähintervalle soll nicht Gegenstand
der Finanzierung aus dem Sondervermögen sein.
e. Zuordnung zu den Fördertatbeständen des HIFG
Griine
Gelnhausen
Die vorgenannten Maßnahmen sind jeweils so zu planen und bei der WIBank
anzumelden, dass die investiven Bestandteile eindeutig einem Fördertatbestand des § 4
Abs. 1 HIFG zugeordnetwerden können.
Insbesondere sind folgende Zuordnungen zu prüfen:
.
Trinkwasserbrunnen und zugehörige wassertechnische Infrastruktur:
Technische Infrastrukturgemäß § 4Abs. 1 Nr. 6 HIFG;
. Stellplatz-
Umgestaltung kommunaler und Verkehrsflächen:
Mobilität/VerkehrsinfrastruktursowieWohnungs- und Städtebau gemäß 5 4
Abs. 1 Nr. 2 HIFG;
.
städtebauliche Umgestaltung öffentlicher Plätze einschließlich
Baumpflanzungen und Verschattung: Wohnungs- und Städtebau gemäß 5 4
Abs. 1 Nr. 2 HIFG;
e investive Umgestaltung öffentlicher Grün- und Freiflächen: insbesondere im
Zusammenhang mit städtebaulichen Umgestaltungsmaßnahmen gemäß 5 4
Abs. 1 Nr. 2 HIFG, soweitdie jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
4. Voriage eines Maßnahmen- und Kostenplans
a. Nach Beratung und Stellungnahme des investiven Maßnahmen- und Kostenplans
im Haupt- und Finanzausschuss wird dieser der Stadtverordnetenversammlung
spätestens bis zur Sitzung im Februar bzw. März 2027 einen ersten Maßnahmen-
und Kostenplan vorgelegt. Soweitdie Förderfähigkeit einzelnerMaßnahmen bis zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt ist, sind diese unter Darstellung
des jeweiligen Prüfstandes und der noch offenen Fragen in den Maßnahmenplan
aufzunehmen.
b. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung vor der
endgültigen Umsetzung einen endgültigen Maßnahmen- und Kostenplan
vorzulegen.
Diese Maßnahmen- und Kostenpläne soilfür jede Maßnahme mindestens enthalten:
.
Standort,
geplante Maßnahme,
.
voraussichtliche Investitionskosten,
vorgesehene Finanzierung aus dem Sondervermögenskontingent,
Zuordnung zum jeweiligen Fördertatbestand des HIFG,
.
voraussichtlicher Umsetzungszeitraum sowie
.
gegebenenfalls erforderliche Eigenmittel oder Folgekosten.
Griine
Gelnhausen
Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen förderrechtlichen Zulässigkeit
und der Einhaltung der haushalts-, vergabe-, wasser-, straßen- und sonstigen
fachrechtlichen Vorschriften.
Laufende Pflege-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sollen nicht über das
Sondervermögen finanziertwerden.
Begründung:
Klimaneutralität"
Hessen erhält aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und des Bundes
erhebliche Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Auf die hessischen
Kommunen entfallen insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro. Jeder Kommune wird hierfür
ein eigenes maximales Förderkontingent zugewiesen. In Gelnhausen beträgt dieses 7,1
Millionen Euro, wovon bereits 6,4 Millionen Euro für andere Projekte verplant sind.
Die Investitionsoffensive fürHessen siehtachtförderfähige Infrastrukturbereiche vor. Für
die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind insbesondere die Bereiche „Mobilität
(Verkehrsinfrastruktur)", "Wohnungs- Städtebau" Infrastruktur"
und und „Technische
relevant.
Die Stadt Gelnhausen sollte, das ihr noch zurVerfügung stehende Investitionskontingent
daher nutzen, um notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit
Maßnahmen zurAnpassung an die zunehmenden Folgen des Klimawandels zu verbinden.
Insbesondere Hitzeperioden, Starkregenereignisse und längereTrockenperioden machen
eine wassersensible und klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raums
zunehmend erforderlich.
Ziel ist, das für Gelnhausen zurVerfügung stehende Kontingentfrühzeitig und möglichst
vollständig durch konkrete Maßnahmen zu binden.
Trinkwasserbrunnen
Öffentliche Trinkwasserbrunnen können einen Beitrag zur Daseinsvorsorge während
sommerlicher Hitzeperioden leisten. Gleichzeitig stellen dieerforderlichen Leitungs- und
Anschlussarbeiten Investitionen in die technische Infrastruktur dar.
Die Stadt Gelnhausen verfügt über mehrere Stadtteile mit jeweils eigenen Ortskernen
und öffentlichen Aufenthaltsbereichen. Deshalb soll dieVersorgung nicht ausschließlich
aufdie Kernstadt konzentriertwerden.
Ziel ist eine bedarfsgerechte, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Versorgung mit
öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen. Dabei ist grundsätzlich mindestens ein
Griine
Gelnhausen
geeigneter Standort je Stadtteil vorzusehen; zusätzliche Standorte sind insbesondere
nach Einwohnerzahl,Aufenthaltsfrequenz und sommerlicher Hitzebelastung vorzusehen.
Mit mindestens einem Trinkwasserbrunnen je 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner
sowie mindestens zwei Brunnen je Stadtteil wäre eine angemessene und möglichst
aufenthaltsnahe Versorgung erreichtwerden.
Untermarkt
Bei der Entsiegelung kommunaler Stellplatzflächen bietet sich insbesondere eine
Prüfung der Parkplätze aufdem Untermarkt an.
Durch die Verwendung versickerungsfähiger Beläge und eine entsprechende Gestaltung
der Entwässerung kann Niederschlagswasser stärker vor Ort zurückgehalten und
versickertwerden. Dies verringert ebenso die Oberflächentemperatur an dem jeweiligen
Standort. Gleichzeitig handelt es sich um eine bauliche Erneuerung und
Weiterentwicklung kommunalerVerkehrsinfrastruktur.
Die aktuelle Förderpraxis der Investitionsoffensive umfasst bereits zahlreiche
Investitionen in kommunale Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen.
Obermarkt
Der Obermarkt bietet sich für eine klimaangepasste städtebauliche Umgestaltung an.
Bereits 2024 stellte das Bauamt dem Ortsbeirat drei Varianten für den Obermarkt vor.
Eine Variante sah sechs neue Bäume auf dem Rathausvorplatz vor. Der Ortsbeirat
favorisierte diese Variante zunächst knapp. Die Umsetzung wurde anschließend unter
anderem mit dem bevorstehenden Glasfaserausbau zurückgestellt.
Durch zusätzliche großkronige Bäume, ausreichend dimensionierte Baumscheiben,
entsiegelte bzw. wasserdurchlassige Flächen und eine Verbesserung der
Aufenthaltsbereiche könnte die sommerliche Hitzebelastung reduziert und gleichzeitig
die Aufenthaltsqualität des zentralen öffentlichen Raums erhöht werden. Bereits vor
einigen Jahren gab es Pläne zur Pflanzung von 6 Bäumen auf dem Obermarkt. Diese
können Bestandteil der hiervorgeschlagenen Maßnahme sein.
Die Baumpflanzungensollen dabei nichtals isolierteAnschaffung von Bäumen betrachtet
werden, sondern als Bestandteil einer investiven städtebaulichen Gesamtmaßnahme zur
Umgestaltung des öffentlichen Raums. Entsprechend istdie Aufenthaltsqualität aufdem
Obermarkt durch weitere Maßnahmen wie der Schaffung beschatteter Sitzgelegenheiten
zu erhöhen.
Griine
Geinhausen
Naturnahe Grünflächen
Die Umgestaltung geeigneter Rasen- und Grünstreifen soll ebenfalls investiv erfolgen.
Ziel ist nicht lediglich eine Änderung der Pflege, sondern die bauliche Neugestaltung
geeigneter Flächen zu ökologisch wertvollen und wassersensiblen Grünflächen.
Hierdurch können unter anderem Versickerung, Biodiversität und das lokale Mikroklima
verbessertwerden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verbinden somit die Erneuerung kommunaler
Infrastruktur mit Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität, ökologischer Aufwertung und
einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Niederschlagswasser.
Da die Investitionsoffensive ein reines Zuschussprogramm ist und die kommunalen
Kontingente nach einem festgelegten Verteilschlüssel bestimmt werden, sollte das der
Stadt Gelnhausen zur Verfügung stehende Kontingent möglichst vollstandig für
zusätzliche, bisher nicht im Haushaltveranschlagte Investitionen genutztwerden.
Mitfreundlichen Grüßen,
Annika Streit
Fraktionsvorsitzende
Text aus PDF extrahiert