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Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 07.10.2026; Einrichtung eines Fördertopfes "Feste & Sicherheit" in der Gemeinde Bickenbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bickenbach |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Bickenbach
Beschluss-Vorlage
Vorlagen-Nr. Datum Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr.
2026/101 07.10.2026 A3/Pa
Betreff: Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 07.10.2026; Einrichtung eines
Fördertopfes "Feste & Sicherheit" in der Gemeinde Bickenbach
Beratungsfolge Datum Status
Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss 22.10.2026 öffentlich
Gemeindevertretung 29.10.2026 öffentlich
Beschluss-Vorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach beschließt:
1. Die Gemeinde Bickenbach richtet ab dem Haushaltsjahr 2027 einen Fördertopf
„Feste & Sicherheit“ in Höhe von zunächst 5.000 Euro jährlich zur Unterstützung der
Bickenbacher Vereine bei der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung von
Veranstaltungen ein.
2. Aus diesem Fördertopf können antragsberechtigte Bickenbacher Vereine Zuschüsse
von bis zu 1.000 Euro pro Vereinsfest und Kalenderjahr erhalten. Die Förderung
erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; ein Anspruch auf
eine Förderung in voller Höhe besteht nicht.
3. Förderfähig sind insbesondere notwendige und angemessene Ausgaben, die im
Zusammenhang mit der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung von
Veranstaltungen stehen, insbesondere:
o Maßnahmen und Anschaffungen für den Brandschutz,
o Kosten für Ordner- und Sicherheitsdienste,
o Ausstattung und Materialien zur Gestaltung, Kennzeichnung und
Strukturierung von Veranstaltungsflächen und Aufenthaltsbereichen,
o sonstige für die sichere, geordnete und dem Veranstaltungszweck
entsprechende Durchführung erforderliche Ausstattung und Materialien.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu
erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei
sind insbesondere die Antragsberechtigung, die förderfähigen und nicht
förderfähigen Kosten, die Förderhöhe, das Verhältnis zu bestehenden gemeindlichen
Förderprogrammen sowie Regelungen zur Vermeidung von Doppelförderungen, das
Antrags- und Bewilligungsverfahren, die erforderlichen Nachweise sowie das
Verfahren bei einer Überzeichnung des Fördertopfes zu regeln und festzulegen.
5. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von zunächst 5.000 Euro jährlich sind ab
dem Haushaltsjahr 2027 im jeweiligen Haushaltsplan bereitzustellen. Über eine
Anpassung des Fördervolumens entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen
der jeweiligen Haushaltsberatung.
Abstimmungsergebnis: Ja: Nein: Enth.:
Erläuterungen:
Die Bickenbacher Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in
unserer Gemeinde. Mit der Kerb, Vereinsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, kulturellen
Angeboten und weiteren Aktivitäten schaffen sie Begegnungsmöglichkeiten und tragen
wesentlich zur Gemeinschaft und zur Attraktivität unserer Gemeinde bei.
Gleichzeitig sind die Anforderungen an die sichere und ordnungsgemäße Durchführung
öffentlicher Veranstaltungen in den vergangenen Jahren gestiegen. Sicherheitskonzepte,
Brandschutz, Einlass- und Ordnungsdienste sowie geeignete sicherheitsrelevante
Infrastruktur können für ehrenamtlich getragene Vereine erhebliche zusätzliche Kosten
verursachen.
Diese Ausgaben stehen häufig nicht unmittelbar mit dem eigentlichen Vereinszweck in
Zusammenhang, sind für die Durchführung einer Veranstaltung jedoch notwendig. Gerade
kleinere Vereine verfügen nur über begrenzte finanzielle Mittel und müssen einen
erheblichen Teil ihrer Arbeit ehrenamtlich leisten. Zusätzliche Ausgaben für
Sicherheitsmaßnahmen können deshalb zu einer spürbaren finanziellen Belastung führen.
Der geplante Fördertopf soll die Vereine bei diesen zusätzlichen Aufwendungen gezielt
unterstützen. So kann die Förderung beispielsweise dazu beitragen, dass ein Verein für ein
Vereinsfest einen Sicherheits- oder Ordnungsdienst beauftragen, zusätzliche
Brandschutzausstattung anschaffen oder notwendige sicherheitsrelevante Infrastruktur
bereitstellen kann.
Der Fördertopf verfolgt dabei zwei Ziele: Zum einen soll ehrenamtliches Engagement
finanziell entlastet werden, zum anderen soll die Sicherheit bei Veranstaltungen in
Bickenbach gestärkt werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Förderung soll durch eine Förderrichtlinie transparent und
nachvollziehbar geregelt werden. Dadurch können einheitliche Kriterien geschaffen, die
Gleichbehandlung der antragsberechtigten Vereine sichergestellt und die vorhandenen
Haushaltsmittel zielgerichtet eingesetzt werden.
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