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Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 07.10.2026; Einrichtung eines Fördertopfes "Feste & Sicherheit" in der Gemeinde Bickenbach

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBickenbach
Datum2026-10-29
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Gemeinde Bickenbach Beschluss-Vorlage Vorlagen-Nr. Datum Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. 2026/101 07.10.2026 A3/Pa Betreff: Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 07.10.2026; Einrichtung eines Fördertopfes "Feste & Sicherheit" in der Gemeinde Bickenbach Beratungsfolge Datum Status Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss 22.10.2026 öffentlich Gemeindevertretung 29.10.2026 öffentlich Beschluss-Vorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach beschließt: 1. Die Gemeinde Bickenbach richtet ab dem Haushaltsjahr 2027 einen Fördertopf „Feste & Sicherheit“ in Höhe von zunächst 5.000 Euro jährlich zur Unterstützung der Bickenbacher Vereine bei der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen ein. 2. Aus diesem Fördertopf können antragsberechtigte Bickenbacher Vereine Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro pro Vereinsfest und Kalenderjahr erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; ein Anspruch auf eine Förderung in voller Höhe besteht nicht. 3. Förderfähig sind insbesondere notwendige und angemessene Ausgaben, die im Zusammenhang mit der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen stehen, insbesondere: o Maßnahmen und Anschaffungen für den Brandschutz, o Kosten für Ordner- und Sicherheitsdienste, o Ausstattung und Materialien zur Gestaltung, Kennzeichnung und Strukturierung von Veranstaltungsflächen und Aufenthaltsbereichen, o sonstige für die sichere, geordnete und dem Veranstaltungszweck entsprechende Durchführung erforderliche Ausstattung und Materialien. 4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Antragsberechtigung, die förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten, die Förderhöhe, das Verhältnis zu bestehenden gemeindlichen Förderprogrammen sowie Regelungen zur Vermeidung von Doppelförderungen, das Antrags- und Bewilligungsverfahren, die erforderlichen Nachweise sowie das Verfahren bei einer Überzeichnung des Fördertopfes zu regeln und festzulegen. 5. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von zunächst 5.000 Euro jährlich sind ab dem Haushaltsjahr 2027 im jeweiligen Haushaltsplan bereitzustellen. Über eine Anpassung des Fördervolumens entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatung. Abstimmungsergebnis: Ja: Nein: Enth.: Erläuterungen: Die Bickenbacher Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde. Mit der Kerb, Vereinsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, kulturellen Angeboten und weiteren Aktivitäten schaffen sie Begegnungsmöglichkeiten und tragen wesentlich zur Gemeinschaft und zur Attraktivität unserer Gemeinde bei. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die sichere und ordnungsgemäße Durchführung öffentlicher Veranstaltungen in den vergangenen Jahren gestiegen. Sicherheitskonzepte, Brandschutz, Einlass- und Ordnungsdienste sowie geeignete sicherheitsrelevante Infrastruktur können für ehrenamtlich getragene Vereine erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Diese Ausgaben stehen häufig nicht unmittelbar mit dem eigentlichen Vereinszweck in Zusammenhang, sind für die Durchführung einer Veranstaltung jedoch notwendig. Gerade kleinere Vereine verfügen nur über begrenzte finanzielle Mittel und müssen einen erheblichen Teil ihrer Arbeit ehrenamtlich leisten. Zusätzliche Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen können deshalb zu einer spürbaren finanziellen Belastung führen. Der geplante Fördertopf soll die Vereine bei diesen zusätzlichen Aufwendungen gezielt unterstützen. So kann die Förderung beispielsweise dazu beitragen, dass ein Verein für ein Vereinsfest einen Sicherheits- oder Ordnungsdienst beauftragen, zusätzliche Brandschutzausstattung anschaffen oder notwendige sicherheitsrelevante Infrastruktur bereitstellen kann. Der Fördertopf verfolgt dabei zwei Ziele: Zum einen soll ehrenamtliches Engagement finanziell entlastet werden, zum anderen soll die Sicherheit bei Veranstaltungen in Bickenbach gestärkt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung soll durch eine Förderrichtlinie transparent und nachvollziehbar geregelt werden. Dadurch können einheitliche Kriterien geschaffen, die Gleichbehandlung der antragsberechtigten Vereine sichergestellt und die vorhandenen Haushaltsmittel zielgerichtet eingesetzt werden.

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