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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; - Gestaltung der Ortsmitte / Nutzung des Angebots aktivmobil BW
Angenommen8 Ja · 8 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldenbuch |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Waldenbuch, Kreis Böblingen
Datum Aktenzeichen Bearbeitung Gremium Sitzungsart Vorlagen-Nr.
GR
24.09.2026 OA-650.0 Ordnungsamt öffentlich SV/128/2026
20.10.2026
Vanessa Wanes
Tel.: 07157-129320
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
- Gestaltung der Ortsmitte / Nutzung des Angebots aktivmobil BW
Anlagen
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
I. Beschlussvorschlag
Die Inanspruchnahme des Angebots von aktivmobil BW für die Gestaltung der Ortsmitte
wird vorerst nicht weiterverfolgt.
II. Vorberatung
= ohne Vorberatung
III. Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
IV. Sachverhalt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, das Angebot „aktivmobil BW“ des Landes
Baden-Württemberg für die Gestaltung der Verkehrsflächen in der Waldenbucher Ortsmitte
anzufragen und zu nutzen.
Mit einer Präzisierung des Antrags wurde als möglicher Untersuchungsbereich der Straßenabschnitt
ab „Auf dem Graben 21“ entlang der Aich bis zur Kronenbrücke mit dem Fußgängerüberweg an der
Krone sowie weiter bis zur Querung der Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks benannt.
Mit dem Antrag sollen die Bedingungen für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit, die
Verkehrssicherheit im Hinblick auf Schulwege sowie die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte
verbessert werden. Zudem soll der Stadtpark besser an die Fußwegeverbindungen zwischen dem
Städtle und dem Kalkofen angebunden werden. Um die Innenstadt zu beleben, wird für den Bereich
„Auf dem Graben“ unter anderem vorgeschlagen, einzelne Parkplatzflächen entfallen zu lassen und
diese beispielsweise für mobile Möblierungs-, Pflanz- oder Bewegungselemente zu nutzen. Darüber
hinaus wird eine sichere Querungsmöglichkeit der Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks
thematisiert.
Angebote von aktivmobil BW
Zur weiteren Prüfung des Antrags hat die Verwaltung Kontakt mit aktivmobil BW aufgenommen. Am
30.09.2026 fand hierzu ein telefonischer Austausch statt. Dabei wurde der von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur
Kronenbrücke konkret betrachtet und hinsichtlich der verschiedenen Angebote von aktivmobil BW
erörtert. Im Wesentlichen wurden folgende Bausteine betrachtet:
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1. Qualitätserfassung / Ortsmittencheck:
Bei der Qualitätserfassung wird ein festgelegter Straßenabschnitt anhand einer standardisierten
Methodik untersucht. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis vier Monate. Im Anschluss
erhält die Kommune einen Bericht bzw. eine Präsentation mit etwa 12 bis 18
Handlungsimpulsen. Der personelle Aufwand für die Verwaltung ist dabei vergleichsweise
gering.
Für den im Antrag vorgeschlagenen Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur
Kronenbrücke kommt dieser Baustein nach Einschätzung von aktivmobil BW jedoch nicht in
Betracht. Die Methodik ist demnach eher auf Hauptverkehrsstraßen bzw. klassische
Ortsdurchfahrten ausgerichtet. Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sind im Bereich
„Auf dem Graben“ nicht gegeben.
2. Vorher-Nachher-Visualisierung:
Für den Bereich „Auf dem Graben“ könnte nach Einschätzung von aktivmobil BW grundsätzlich
eine Vorher-Nachher-Visualisierung in Betracht kommen. Bei diesem Baustein ist keine
vergleichbare standardisierte Methodik vorgegeben, sodass der zu betrachtende Bereich
flexibler gewählt werden kann. In diesem Baustein können bis zu drei unterschiedliche
Visualisierungen für den ausgewählten Bereich erstellt werden. In einem Auftaktgespräch wird
zunächst abgestimmt, welche Varianten, Elemente und Gestaltungsideen für die Kommune von
Interesse sind. Auf dieser Grundlage werden erste Vorschläge erarbeitet, die anschließend in
einem digitalen Konzeptgespräch besprochen und gegebenenfalls angepasst werden können.
Im Anschluss erhält die Kommune die fertigen Visualisierungen. Der personelle Aufwand für die
Verwaltung, ist nach Auskunft der Ansprechpartnerin auch hier vergleichsweise gering.
Voraussetzung für die Durchführung ist eine vektorisierte Plangrundlage des betreffenden
Bereichs im DWG-Format.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass im Rahmen einer solchen Visualisierung Zukunftsbilder für
eine mögliche Umgestaltung des Straßenraums entwickelt werden. Die veröffentlichten
Beispiele anderer Kommunen zeigen, dass die dargestellten Varianten teilweise auch
umfangreichere Veränderungen des Straßenraums beinhalten, beispielsweise Veränderungen
von Fahrbahn- und Gehwegbereichen, neue Pflasterungen oder weitere gestalterische Eingriffe.
Auch wenn die Erstellung der Visualisierungen selbst im Rahmen des Angebots für die
Kommune kostenfrei ist, wäre eine spätere tatsächliche Umsetzung entsprechender
Gestaltungsvarianten mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Aus Sicht der Verwaltung
erscheint eine Vorher-Nachher-Visualisierung nur sinnvoll, wenn eine Neugestaltung des
Straßenabschnitts vorgesehen ist. Da dies aktuell nicht der Fall ist, soll von einer Visualisierung
vorerst abgesehen werden.
3. Temporäre Umgestaltung / Mobiliar:
Ein weiterer Baustein ist die temporäre Umgestaltung des Straßenraums. Dieser Ansatz
entspricht grundsätzlich auch dem im Antrag enthaltenen Vorschlag, einzelne Flächen zeitweise
mit mobilen Pflanz-, Sitz- oder Bewegungselementen zu nutzen. Hierbei besteht die Möglichkeit,
entsprechendes Mobiliar für einen begrenzten Zeitraum von etwa zwei bis drei Monaten
auszuleihen und eine veränderte Nutzung des Straßenraums zu erproben. Das Angebot ist für
die Stadt jedoch nicht kostenfrei. Eine kostenfreie Nutzung ist nach Auskunft der
Ansprechpartnerin an eine entsprechende Mitgliedschaft im Fußverkehrsverbund geknüpft. Die
Rahmenbedingungen für das kommende Jahr werden derzeit neu festgelegt, sodass zum
Zeitpunkt des Telefonats noch nicht abschließend beurteilt werden konnte, unter welchen
Voraussetzungen das Angebot künftig zur Verfügung stehen wird.
Für den konkret im Antrag genannten Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur
Kronenbrücke stellt nach dem Ergebnis des telefonischen Austauschs die Vorher-Nachher-
Visualisierung einen grundsätzlich möglichen Baustein dar. Der Ortsmittencheck bzw. die
Qualitätserfassung kommt für diesen Straßenabschnitt aufgrund der hierfür vorgesehenen
standardisierten Methodik hingegen nicht in Betracht.
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Bereits bestehende Maßnahmen der Verwaltung
Unabhängig von den Angeboten von aktivmobil BW wurden die im Antrag angesprochenen
Handlungsfelder teilweise bereits durch die Stadtverwaltung aufgegriffen und geprüft:
- Querung der Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks:
Die im Antrag angesprochene Verbesserung der Querungsmöglichkeit im unteren Bereich der
Echterdinger Straße wurde bereits mehrfach im Rahmen der Verkehrsschau behandelt. Zuletzt
war die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im unteren Teil der Echterdinger Straße auf Höhe
des Eingangs zum Alten Friedhof Gegenstand der Verkehrsschau vom 17.10.2024.
Im Rahmen der Verkehrsschau 2024 wurde festgestellt, dass die für die Anlage eines
Fußgängerüberwegs erforderlichen Sichtbeziehungen nach der Richtlinie für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) an dieser Stelle nicht gegeben sind. Auch die
Einrichtung einer Querungshilfe ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Das
Ergebnis entspricht der bereits im Jahr 2020 vorgenommenen Bewertung.
Die im Antrag erneut vorgeschlagene Querungsmöglichkeit wurde damit bereits wiederholt unter
Beteiligung der zuständigen Fachstellen geprüft und abgelehnt. Die örtlichen und verkehrlichen
Voraussetzungen haben sich seither nicht geändert, weshalb aus Sicht der Verwaltung eine
erneute Betrachtung und Prüfung einer Querungsmöglichkeit an dieser Stelle nicht sinnvoll ist.
- Aufenthaltsqualität und Parkierung im Bereich „Auf dem Graben“:
Der Antrag sieht im Bereich „Auf dem Graben“ Potenzial für eine Erhöhung der
Aufenthaltsqualität. Hierzu wird unter anderem vorgeschlagen, einzelne Parkflächen entfallen zu
lassen und diese beispielsweise für mobile Möblierungs-, Pflanz- oder Bewegungselemente zu
nutzen. Bei einer weiteren Reduzierung der vorhandenen Parkmöglichkeiten sind jedoch auch
die Belange der dort ansässigen Gewerbe-, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe zu
berücksichtigen. Die vorhandenen Parkplätze tragen wesentlich zur Erreichbarkeit dieser
Betriebe bei.
Dabei spielt auch die örtliche Situation in Waldenbuch eine Rolle. Die Waldenbucher Ortsmitte
ist nicht unmittelbar mit innerstädtischen Einkaufsbereichen größerer Städte vergleichbar, die
durch eine hohe Passantenfrequenz und damit verbundene spontane Einkäufe geprägt sind. Die
im Bereich „Auf dem Graben“ ansässigen Geschäfte und Betriebe werden nach Einschätzung
der Verwaltung vielfach gezielt aufgesucht. Eine gute Erreichbarkeit sowie ausreichende
Parkmöglichkeiten sind daher für die dort ansässigen Gewerbetreibenden von großer
Bedeutung.
Unabhängig vom vorliegenden Antrag werden im Bereich „Auf dem Graben“ bereits konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umgesetzt. So werden bereits heute
Flächen des öffentlichen Straßenraums zugunsten der Außengastronomie genutzt. Im Bereich
der Eisdiele „Dolce & Sale“ werden beispielsweise zwei bisherige Stellplätze für die
Außenbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Damit wird bereits an geeigneter Stelle
Parkraum zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität und der örtlichen Gastronomie genutzt.
Daneben bestehen Überlegungen zur Neugestaltung des Aich-Ufers im Bereich der
Fußgängerbrücke Gänswiese. Ziel ist es, diesen Bereich gestalterisch aufzuwerten und die
Aufenthaltsqualität zu verbessern. (vgl. SV/112/2026). Außerdem hat auch die Entwicklung des
Auch-Areals das Ziel, die Stadtmitte attraktiver zu machen.
Im Rahmen der Parkraumkonzeption wurden bereits Neuerungen beschlossen. Künftig ist das
Parken im Bereich „Auf dem Graben“ ausschließlich innerhalb der hierfür gekennzeichneten
Flächen zulässig. Die vom Gemeinderat beschlossene Regelung wird in den nächsten Wochen
beschildert und anschließend durch den Gemeindevollzugsdienst entsprechend überwacht. Im
Zuge der Parkraumkonzeption wurde zudem der Stellplatz gegenüber der Kreissparkasse als
zusätzlicher Behindertenstellplatz ausgewiesen. Damit stehen in diesem Bereich künftig zwei
Behindertenstellplätze zur Verfügung.
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- Fußwege und Barrierefreiheit:
Im Antrag wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Bereich „Auf dem Graben“ kein
durchgehend barrierefreier Fußweg vorhanden sei. Eine durchgängige Fußwegeverbindung
besteht grundsätzlich auf der Seite entlang der Metzgerei Glasbrenner. Einschränkungen
bestehen auf der gegenüberliegenden Seite (Höhe der BW-Bank) aufgrund der vorhandenen
Treppenanlagen. Die hiervon betroffenen Flächen befinden sich jedoch teilweise in
Privateigentum. Die unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten der Stadt sind dort entsprechend
begrenzt. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass im betreffenden Abschnitt eine
Einbahnstraßenregelung besteht und Tempo 20 herrscht. Dies erleichtert grundsätzlich das
Queren der Fahrbahn.
- Schulwege
Da der bestehende Schulwegeplan schon lange nicht mehr überarbeitet wurde, soll dieser eine
Aktualisierung erfahren. Die im Antrag angesprochenen Punkte zu den Schulwegen soll bei der
Überarbeitung des bestehenden Plans berücksichtigt werden.
V. Weitere Vorgehensweise
Die Inanspruchnahme des Angebots aktivmobil BW wird vorerst nicht weiter verfolgt bis eine
Neugestaltung für diesen Bereich vorgesehen ist. Einige der im Antrag aufgeführten Punkte werden
bereits im Rahmen bestehender Maßnahmen und Planungen berücksichtigt und entsprechend
weiter umgesetzt.
gez. Chris Nathan
Bürgermeister
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