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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; - Gestaltung der Ortsmitte / Nutzung des Angebots aktivmobil BW

Angenommen8 Ja · 8 Nein
TypAntrag
GemeindeWaldenbuch
Datum2026-10-20
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Waldenbuch, Kreis Böblingen Datum Aktenzeichen Bearbeitung Gremium Sitzungsart Vorlagen-Nr. GR 24.09.2026 OA-650.0 Ordnungsamt öffentlich SV/128/2026 20.10.2026 Vanessa Wanes Tel.: 07157-129320 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; - Gestaltung der Ortsmitte / Nutzung des Angebots aktivmobil BW Anlagen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Beschlussvorschlag Die Inanspruchnahme des Angebots von aktivmobil BW für die Gestaltung der Ortsmitte wird vorerst nicht weiterverfolgt. II. Vorberatung = ohne Vorberatung III. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen IV. Sachverhalt Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, das Angebot „aktivmobil BW“ des Landes Baden-Württemberg für die Gestaltung der Verkehrsflächen in der Waldenbucher Ortsmitte anzufragen und zu nutzen. Mit einer Präzisierung des Antrags wurde als möglicher Untersuchungsbereich der Straßenabschnitt ab „Auf dem Graben 21“ entlang der Aich bis zur Kronenbrücke mit dem Fußgängerüberweg an der Krone sowie weiter bis zur Querung der Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks benannt. Mit dem Antrag sollen die Bedingungen für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit, die Verkehrssicherheit im Hinblick auf Schulwege sowie die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte verbessert werden. Zudem soll der Stadtpark besser an die Fußwegeverbindungen zwischen dem Städtle und dem Kalkofen angebunden werden. Um die Innenstadt zu beleben, wird für den Bereich „Auf dem Graben“ unter anderem vorgeschlagen, einzelne Parkplatzflächen entfallen zu lassen und diese beispielsweise für mobile Möblierungs-, Pflanz- oder Bewegungselemente zu nutzen. Darüber hinaus wird eine sichere Querungsmöglichkeit der Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks thematisiert. Angebote von aktivmobil BW Zur weiteren Prüfung des Antrags hat die Verwaltung Kontakt mit aktivmobil BW aufgenommen. Am 30.09.2026 fand hierzu ein telefonischer Austausch statt. Dabei wurde der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur Kronenbrücke konkret betrachtet und hinsichtlich der verschiedenen Angebote von aktivmobil BW erörtert. Im Wesentlichen wurden folgende Bausteine betrachtet: Seite1von4 1. Qualitätserfassung / Ortsmittencheck: Bei der Qualitätserfassung wird ein festgelegter Straßenabschnitt anhand einer standardisierten Methodik untersucht. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis vier Monate. Im Anschluss erhält die Kommune einen Bericht bzw. eine Präsentation mit etwa 12 bis 18 Handlungsimpulsen. Der personelle Aufwand für die Verwaltung ist dabei vergleichsweise gering. Für den im Antrag vorgeschlagenen Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur Kronenbrücke kommt dieser Baustein nach Einschätzung von aktivmobil BW jedoch nicht in Betracht. Die Methodik ist demnach eher auf Hauptverkehrsstraßen bzw. klassische Ortsdurchfahrten ausgerichtet. Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sind im Bereich „Auf dem Graben“ nicht gegeben. 2. Vorher-Nachher-Visualisierung: Für den Bereich „Auf dem Graben“ könnte nach Einschätzung von aktivmobil BW grundsätzlich eine Vorher-Nachher-Visualisierung in Betracht kommen. Bei diesem Baustein ist keine vergleichbare standardisierte Methodik vorgegeben, sodass der zu betrachtende Bereich flexibler gewählt werden kann. In diesem Baustein können bis zu drei unterschiedliche Visualisierungen für den ausgewählten Bereich erstellt werden. In einem Auftaktgespräch wird zunächst abgestimmt, welche Varianten, Elemente und Gestaltungsideen für die Kommune von Interesse sind. Auf dieser Grundlage werden erste Vorschläge erarbeitet, die anschließend in einem digitalen Konzeptgespräch besprochen und gegebenenfalls angepasst werden können. Im Anschluss erhält die Kommune die fertigen Visualisierungen. Der personelle Aufwand für die Verwaltung, ist nach Auskunft der Ansprechpartnerin auch hier vergleichsweise gering. Voraussetzung für die Durchführung ist eine vektorisierte Plangrundlage des betreffenden Bereichs im DWG-Format. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass im Rahmen einer solchen Visualisierung Zukunftsbilder für eine mögliche Umgestaltung des Straßenraums entwickelt werden. Die veröffentlichten Beispiele anderer Kommunen zeigen, dass die dargestellten Varianten teilweise auch umfangreichere Veränderungen des Straßenraums beinhalten, beispielsweise Veränderungen von Fahrbahn- und Gehwegbereichen, neue Pflasterungen oder weitere gestalterische Eingriffe. Auch wenn die Erstellung der Visualisierungen selbst im Rahmen des Angebots für die Kommune kostenfrei ist, wäre eine spätere tatsächliche Umsetzung entsprechender Gestaltungsvarianten mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Vorher-Nachher-Visualisierung nur sinnvoll, wenn eine Neugestaltung des Straßenabschnitts vorgesehen ist. Da dies aktuell nicht der Fall ist, soll von einer Visualisierung vorerst abgesehen werden. 3. Temporäre Umgestaltung / Mobiliar: Ein weiterer Baustein ist die temporäre Umgestaltung des Straßenraums. Dieser Ansatz entspricht grundsätzlich auch dem im Antrag enthaltenen Vorschlag, einzelne Flächen zeitweise mit mobilen Pflanz-, Sitz- oder Bewegungselementen zu nutzen. Hierbei besteht die Möglichkeit, entsprechendes Mobiliar für einen begrenzten Zeitraum von etwa zwei bis drei Monaten auszuleihen und eine veränderte Nutzung des Straßenraums zu erproben. Das Angebot ist für die Stadt jedoch nicht kostenfrei. Eine kostenfreie Nutzung ist nach Auskunft der Ansprechpartnerin an eine entsprechende Mitgliedschaft im Fußverkehrsverbund geknüpft. Die Rahmenbedingungen für das kommende Jahr werden derzeit neu festgelegt, sodass zum Zeitpunkt des Telefonats noch nicht abschließend beurteilt werden konnte, unter welchen Voraussetzungen das Angebot künftig zur Verfügung stehen wird. Für den konkret im Antrag genannten Bereich „Auf dem Graben“ entlang der Aich bis zur Kronenbrücke stellt nach dem Ergebnis des telefonischen Austauschs die Vorher-Nachher- Visualisierung einen grundsätzlich möglichen Baustein dar. Der Ortsmittencheck bzw. die Qualitätserfassung kommt für diesen Straßenabschnitt aufgrund der hierfür vorgesehenen standardisierten Methodik hingegen nicht in Betracht. Seite2von4 Bereits bestehende Maßnahmen der Verwaltung Unabhängig von den Angeboten von aktivmobil BW wurden die im Antrag angesprochenen Handlungsfelder teilweise bereits durch die Stadtverwaltung aufgegriffen und geprüft: - Querung der Echterdinger Straße auf Höhe des Stadtparks: Die im Antrag angesprochene Verbesserung der Querungsmöglichkeit im unteren Bereich der Echterdinger Straße wurde bereits mehrfach im Rahmen der Verkehrsschau behandelt. Zuletzt war die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im unteren Teil der Echterdinger Straße auf Höhe des Eingangs zum Alten Friedhof Gegenstand der Verkehrsschau vom 17.10.2024. Im Rahmen der Verkehrsschau 2024 wurde festgestellt, dass die für die Anlage eines Fußgängerüberwegs erforderlichen Sichtbeziehungen nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) an dieser Stelle nicht gegeben sind. Auch die Einrichtung einer Querungshilfe ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Das Ergebnis entspricht der bereits im Jahr 2020 vorgenommenen Bewertung. Die im Antrag erneut vorgeschlagene Querungsmöglichkeit wurde damit bereits wiederholt unter Beteiligung der zuständigen Fachstellen geprüft und abgelehnt. Die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen haben sich seither nicht geändert, weshalb aus Sicht der Verwaltung eine erneute Betrachtung und Prüfung einer Querungsmöglichkeit an dieser Stelle nicht sinnvoll ist. - Aufenthaltsqualität und Parkierung im Bereich „Auf dem Graben“: Der Antrag sieht im Bereich „Auf dem Graben“ Potenzial für eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Hierzu wird unter anderem vorgeschlagen, einzelne Parkflächen entfallen zu lassen und diese beispielsweise für mobile Möblierungs-, Pflanz- oder Bewegungselemente zu nutzen. Bei einer weiteren Reduzierung der vorhandenen Parkmöglichkeiten sind jedoch auch die Belange der dort ansässigen Gewerbe-, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe zu berücksichtigen. Die vorhandenen Parkplätze tragen wesentlich zur Erreichbarkeit dieser Betriebe bei. Dabei spielt auch die örtliche Situation in Waldenbuch eine Rolle. Die Waldenbucher Ortsmitte ist nicht unmittelbar mit innerstädtischen Einkaufsbereichen größerer Städte vergleichbar, die durch eine hohe Passantenfrequenz und damit verbundene spontane Einkäufe geprägt sind. Die im Bereich „Auf dem Graben“ ansässigen Geschäfte und Betriebe werden nach Einschätzung der Verwaltung vielfach gezielt aufgesucht. Eine gute Erreichbarkeit sowie ausreichende Parkmöglichkeiten sind daher für die dort ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Unabhängig vom vorliegenden Antrag werden im Bereich „Auf dem Graben“ bereits konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umgesetzt. So werden bereits heute Flächen des öffentlichen Straßenraums zugunsten der Außengastronomie genutzt. Im Bereich der Eisdiele „Dolce & Sale“ werden beispielsweise zwei bisherige Stellplätze für die Außenbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Damit wird bereits an geeigneter Stelle Parkraum zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität und der örtlichen Gastronomie genutzt. Daneben bestehen Überlegungen zur Neugestaltung des Aich-Ufers im Bereich der Fußgängerbrücke Gänswiese. Ziel ist es, diesen Bereich gestalterisch aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. (vgl. SV/112/2026). Außerdem hat auch die Entwicklung des Auch-Areals das Ziel, die Stadtmitte attraktiver zu machen. Im Rahmen der Parkraumkonzeption wurden bereits Neuerungen beschlossen. Künftig ist das Parken im Bereich „Auf dem Graben“ ausschließlich innerhalb der hierfür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die vom Gemeinderat beschlossene Regelung wird in den nächsten Wochen beschildert und anschließend durch den Gemeindevollzugsdienst entsprechend überwacht. Im Zuge der Parkraumkonzeption wurde zudem der Stellplatz gegenüber der Kreissparkasse als zusätzlicher Behindertenstellplatz ausgewiesen. Damit stehen in diesem Bereich künftig zwei Behindertenstellplätze zur Verfügung. Seite3von4 - Fußwege und Barrierefreiheit: Im Antrag wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Bereich „Auf dem Graben“ kein durchgehend barrierefreier Fußweg vorhanden sei. Eine durchgängige Fußwegeverbindung besteht grundsätzlich auf der Seite entlang der Metzgerei Glasbrenner. Einschränkungen bestehen auf der gegenüberliegenden Seite (Höhe der BW-Bank) aufgrund der vorhandenen Treppenanlagen. Die hiervon betroffenen Flächen befinden sich jedoch teilweise in Privateigentum. Die unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten der Stadt sind dort entsprechend begrenzt. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass im betreffenden Abschnitt eine Einbahnstraßenregelung besteht und Tempo 20 herrscht. Dies erleichtert grundsätzlich das Queren der Fahrbahn. - Schulwege Da der bestehende Schulwegeplan schon lange nicht mehr überarbeitet wurde, soll dieser eine Aktualisierung erfahren. Die im Antrag angesprochenen Punkte zu den Schulwegen soll bei der Überarbeitung des bestehenden Plans berücksichtigt werden. V. Weitere Vorgehensweise Die Inanspruchnahme des Angebots aktivmobil BW wird vorerst nicht weiter verfolgt bis eine Neugestaltung für diesen Bereich vorgesehen ist. Einige der im Antrag aufgeführten Punkte werden bereits im Rahmen bestehender Maßnahmen und Planungen berücksichtigt und entsprechend weiter umgesetzt. gez. Chris Nathan Bürgermeister Seite4von4

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