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DIE LINKE Antrag v. 11.10.2026 Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemeinsam mit der Stadt Bad Vilbel
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Karben |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
AT-FB 7-046/2026
Soziales, Senioren, Jugend,
Federführung:
Kultur und Sport
Aktenzeichen:
Antragsteller: DIE LINKE
Bearbeiter/in: Theresa Heß
Verfasser/in: Turgay Taskiran
Datum: 12.10.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Magistrat 26.10.2026 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 28.10.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 29.10.2026 beschließend
DIE LINKE Antrag v. 11.10.2026
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemeinsam mit der Stadt Bad Vilbel
Antrag:
Der Magistrat nimmt mit dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel Kontakt auf und bespricht Möglichkei-
ten, einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
Der Magistrat berichtet vor den Sommerferien 2027 über die Gespräche und den erreichten Fort-
schritt in Sachen Mietspiegel.
Begründung:
1. Ist in einer Kommune die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen
zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet, gilt der Wohnungsmarkt dort als an-
gespannt. Die Stadt Karben wird ab November 2026 von der Landesregierung offiziell als
Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft und in die hessische Miet-
schutzklausel aufgenommen. Bad Vilbel wurde schon früher in die Mietschutzklausel aufge-
nommen.
2. Ein qualifizierter Mietspiegel wird ab 1. 1. 2024 von der Hessischen Landesregierung für
Kommunen ab 50.000 Einwohnern gefordert.
Das Land Hessen fördert die Neuerstellung qualifizierter Mietspiegel freiwillig
bereits für kleinere Kommunen sowie kommunale Zusammenschlüsse benachbarter Kom-
munen ab 40.000 Einwohnern. Dadurch sollen Orte mit angespanntem Wohnungsmarkt
abseits der Großstädte bei der Datenerhebung entlastet werden.
3. Ein Förderprogramm des Landes Hessen richtet sich insbesondere an Kommunen ab
40.000 Einwohnern bzw. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten – was im Falle Kar-
ben/Bad Vilbel vollumfänglich zutrifft.
Das Land Hessen unterstützt die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln durch ein geziel-
tes Förderprogramm:
Zuschuss: Bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Höchstbetrag: Maximal 70.000 Euro pro Gemeinde oder kommunalem Zusammenschluss.
Zuwendungsfähig: Kosten für externe Dienstleister sowie direkte Sachausgaben (z. B. Ver-
öffentlichung).
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Nicht zuwendungsfähig: Personalausgaben der Verwaltung sowie allgemeine Gemeinkos-
ten.
Ein qualifizierter Mietspiegel schafft transparente Vergleichswerte und erhöht die Rechts-sicherheit
bei der Beurteilung von Mieterhöhungen. Durch seine besondere Beweiskraft erleichtert er Mie-
ter:innen die Überprüfung ihrer Miethöhe und die Durchsetzung ihrer Rechte. Mieter:innen müssen
keine zeitaufwändigen Beweise oder teure Sachverständigengutachten vorlegen. Im Streitfall ent-
scheidet das Gericht für die im qualifizierten Mietspiegel ausgewiesene Mietspanne.
Damit ist er ein wichtiges Instrument des Mieterschutzes.
Anlagenverzeichnis:
1. DIE LINKE Antrag v. 11.10.2026 - Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemeinsam mit
der Stadt Bad Vilbel
Antrag AT-FB 7-046/2026 Seite 2 von 2
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