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AfD Antrag v. 10.10.2026 Widerspruch gegen den Bescheid des Wetteraukreises über die endgültige Festsetzung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2027
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Karben |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
AT-FB 2-041/2026
Federführung: Finanzen
Aktenzeichen:
Antragsteller: AfD
Bearbeiter/in: Theresa Heß
Verfasser/in: Peter Dahlheimer
Datum: 12.10.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Magistrat 26.10.2026 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 28.10.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 29.10.2026 beschließend
AfD Antrag v. 10.10.2026
Widerspruch gegen den Bescheid des Wetteraukreises über die endgültige Festsetzung der
Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2027
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt Widerspruch gegen den Bescheid des Wetteraukreises über die end-
gültige Kreis- und Schulumlage 2027 zu stellen. Zugleich soll der Magistrat die Aussetzung der
Vollziehung der Kreis- und Schulumlage beantragen.
Bis zur Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung soll die Stadt Karben unverändert die
fälligen Beiträge der Kreis- und Schulumlage zahlen um Säumnisfolgen zu vermeiden.
Begründung:
Der größte finanzielle Posten im Karbener Ergebnishaushalt ist die Kreis- und Schulumlage. In den
vergangenen Jahren wurde diese Umlage vom Wetteraukreis kontinuierlich erhöht. In 2026 betrug
die Gesamtbelastung mit einem kumulierten Hebesatz 53,72 %. In 2027 soll die Gesamtbelastung
auf 56,06 % ansteigen. In den Folgejahren plant der Wetteraukreis einen weiteren Anstieg dieser
Umlage für die kreisabhängigen Kommunen.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein immer größerer Steuer- und Abgabenanteil an den
Wetteraukreis abgeführt werden muss und der verbleibende Anteil für die Stadt Karben kontinuier-
lich sinkt. Schon jetzt sind deshalb Steuer- und Abgabenerhöhungen im Haushalt 2027 für die
Stadt Karben absehbar.
Bei einer Belastung in dieser Höhe müssen Berechnung und Entscheidungsgrundlagen vollständig
transparent und nachvollziehbar sein. Dazu soll der Wetteraukreis u.a. Landeszuweisungen, Er-
stattungen sowie interne Leistungsverrechnungen und Abschreibungen klar nachweisen um eine
städtische Überprüfung zu ermöglichen.
Der Widerspruch richtet sich nicht gegen die Aufgaben des Wetteraukreises und ausdrücklich nicht
gegen die Finanzierung der Schulen, die weiterhin gesichert sein müssen.
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Da jedoch den Bürgern in Karben immer höhere Steuern- und Abgaben abverlangt werden und
voraussichtlich freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand stehen, müssen finanzielle Belastungen
durch andere öffentliche Ebenen daher konsequent geprüft und hinterfragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Rohde
Anlagenverzeichnis:
1. AfD Antrag v. 10.10.2026 - Widerspruch gegen den Bescheid des Wetteraukreises über die
endgültige Festsetzung der Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2027
Antrag AT-FB 2-041/2026 Seite 2 von 2
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