Startseite › Norderstedt › Antrag
Klausurtagung des Hauptausschusses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026/2027; hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion WiN/F
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Norderstedt |
| Datum | 2026-10-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANTRAG
Vorlage-Nr.: A 26/0437
FDP-Fraktion Datum: 14.10.2026
Fraktion WiN/FW
Bearb.: Mährlein, Tobias Tel.: öffentlich
Rathje, Reimer
Az.:
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Hauptausschuss 26.10.2026 Entscheidung
Klausurtagung des Hauptausschusses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026/2027;
hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion WiN/FW vom 14.10.2026
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
1. Angesichts der erheblich defizitären Haushaltslage der Stadt Norderstedt wird die
Verwaltung beauftragt, kurzfristig eine Klausurtagung des Hauptausschusses zur Beratung
und Festlegung kurzfristig wirksamer Maßnahmen für den 1. Nachtragshaushalt 2026/2027
vorzubereiten.
2. An der Klausurtagung sollen die Verwaltungsleitung, die für Finanzen zuständigen Stellen
sowie die Mitglieder des Hauptausschusses teilnehmen. Bei Bedarf sollen weitere
zuständige Fachbereiche hinzugezogen werden.
3. Als mögliche Termine werden der 1. November 2026 und der 7. November 2026
vorgeschlagen. Die Verwaltung wird gebeten, die Verfügbarkeit kurzfristig zu prüfen und
einen Termin mit den Beteiligten abzustimmen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens zur Klausurtagung ein priorisiertes
Sofortmaßnahmenpaket vorzulegen. Der Schwerpunkt soll auf Maßnahmen liegen, die ohne
langwierige Konzept-entwicklung und – soweit rechtlich und vertraglich möglich – innerhalb
der nächsten Wochen und Monate umgesetzt werden können. Insbesondere sollen folgende
Ansätze geprüft werden:
• Sofortige Ausgabenkontrolle: Prüfung und gegebenenfalls vorläufige Begrenzung nicht
zwingender, noch nicht gebundener Ausgaben; neue freiwillige Ausgaben und zusätzliche
Beauftragungen sollen bis zur Entscheidung über das Maßnahmenpaket besonders
begründet werden.
• Externe Dienstleistungen: Neue Beratungs-, Gutachten- und Unterstützungsaufträge
aufschieben, sofern sie nicht rechtlich erforderlich oder für die Aufgabenerfüllung
unabweisbar sind. Laufende Aufträge hinsichtlich des Umfanges und des Leistungsbedarfes
prüfen.
• Personalbedingte Ausgaben: Unbesetzte Stellen einzeln nach Dringlichkeit und Pflichtigkeit
bewerten; Wiederbesetzungen gegebenenfalls zeitlich verschieben, soweit die
Aufgabenerfüllung gesichert bleibt.
Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin
leitung Beschlüssen mit
finanziellen Auswirkungen:
Amt 20)
Seite 1/2
• Reise-, Fortbildungs- und Repräsentationskosten: Dienstreisen, externe Fortbildungen,
Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben sowie vergleichbare freiwillige Aufwendungen
vorübergehend begrenzen und Ausnahmen auf notwendige Fälle beschränken.
• Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit: Für noch nicht verbindlich beauftragte
Veranstaltungen und Kampagnen prüfen, ob sie verschoben, verkleinert oder mit geringerem
Aufwand durchgeführt werden können.
• Zuschüsse und freiwillige Leistungen: Noch nicht bewilligte oder nicht verbindlich
zugesagte freiwillige Leistungen kurzfristig auf Notwendigkeit, Zeitpunkt und Umfang prüfen.
Bestehende Rechtsansprüche und bereits eingegangene Verpflichtungen sind zu beachten.
• Investitionen und Projekte: Alle noch nicht begonnenen oder noch nicht verbindlich
beauftragten Vorhaben kurzfristig nach Dringlichkeit, gesetzlichen Verpflichtungen,
Förderbedingungen und Folgekosten sortieren.
• Verbindliche Budgetsteuerung der einzelnen Ämter: Begründungspflicht bei Abweichungen.
Bei drohenden Budgetüberschreitungen sollen die Amtsleitungen die Ursachen, die
voraussichtliche Höhe und konkrete Gegenmaßnahmen benennen. Die bloße Feststellung
einer Überschreitung soll nicht ausreichen; es ist darzustellen, wie sie vermieden oder an
anderer Stelle im Zuständigkeitsbereich ausgeglichen werden kann.
5. Die Verwaltung soll die Maßnahmen nach kurzfristiger Einsparwirkung, Umsetzbarkeit und
Risiken priorisieren. Soweit möglich, sind die erwarteten Einsparbeträge für 2026 und 2027
getrennt auszuweisen. Bei Maßnahmen, deren Wirkung noch nicht exakt beziffert werden
kann, ist eine belastbare erste Schätzung mit kurzer Frist zur Konkretisierung vorzulegen.
6. Langfristige Struktur- und Organisationsfragen sollen ergänzend weiterbearbeitet werden.
Sie dürfen jedoch die Prüfung und Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen nicht
verzögern.
Begründung:
Die finanzielle Situation der Stadt Norderstedt ist äußerst angespannt. Der vorliegende
Entwurf des Nachtragshaushalts weist nach den vorliegenden Angaben für 2026 ein Defizit
von rund 37 Millionen Euro und für 2027 ein Defizit von rund 53 Millionen Euro aus.
Angesichts dieser Größenordnung reicht es nicht aus, zunächst ausschließlich langfristige
Konzepte zu entwickeln. Neben der notwendigen strukturellen Betrachtung braucht es
kurzfristig wirksame Schritte, die bereits in den kommenden Wochen und Monaten
eingeleitet werden können und die Ausgabenentwicklung unmittelbar beeinflussen.
Dafür sollen insbesondere noch nicht gebundene Ausgaben, Beschaffungen, externe
Leistungen, freiwillige Aufwendungen, Investitionsentscheidungen und die laufende
Budgetsteuerung systematisch überprüft werden.
Dabei sind rechtliche Verpflichtungen, bestehende Verträge, Personalbelange, die
Sicherstellung gesetzlicher Aufgaben und mögliche Nachteile wie der Verlust von
Fördermitteln zu berücksichtigen.
Die Klausurtagung soll deshalb nicht bei einer allgemeinen Bestandsaufnahme stehen
bleiben. Sie soll konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Umsetzungsfristen und
messbare Einsparziele hervorbringen.
Ein regelmäßiges Berichtswesen soll sicherstellen, dass die Maßnahmen tatsächlich
umgesetzt und ihre finanziellen Wirkungen nachvollziehbar werden.
Anlage:
Originalantrag
Seite 2 / 2
Text aus PDF extrahiert