Startseite › Norderstedt › Antrag

Klausurtagung des Hauptausschusses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026/2027; hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion WiN/F

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNorderstedt
Datum2026-10-26
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

ANTRAG Vorlage-Nr.: A 26/0437 FDP-Fraktion Datum: 14.10.2026 Fraktion WiN/FW Bearb.: Mährlein, Tobias Tel.: öffentlich Rathje, Reimer Az.: Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Hauptausschuss 26.10.2026 Entscheidung Klausurtagung des Hauptausschusses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026/2027; hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion WiN/FW vom 14.10.2026 Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt: 1. Angesichts der erheblich defizitären Haushaltslage der Stadt Norderstedt wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig eine Klausurtagung des Hauptausschusses zur Beratung und Festlegung kurzfristig wirksamer Maßnahmen für den 1. Nachtragshaushalt 2026/2027 vorzubereiten. 2. An der Klausurtagung sollen die Verwaltungsleitung, die für Finanzen zuständigen Stellen sowie die Mitglieder des Hauptausschusses teilnehmen. Bei Bedarf sollen weitere zuständige Fachbereiche hinzugezogen werden. 3. Als mögliche Termine werden der 1. November 2026 und der 7. November 2026 vorgeschlagen. Die Verwaltung wird gebeten, die Verfügbarkeit kurzfristig zu prüfen und einen Termin mit den Beteiligten abzustimmen. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens zur Klausurtagung ein priorisiertes Sofortmaßnahmenpaket vorzulegen. Der Schwerpunkt soll auf Maßnahmen liegen, die ohne langwierige Konzept-entwicklung und – soweit rechtlich und vertraglich möglich – innerhalb der nächsten Wochen und Monate umgesetzt werden können. Insbesondere sollen folgende Ansätze geprüft werden: • Sofortige Ausgabenkontrolle: Prüfung und gegebenenfalls vorläufige Begrenzung nicht zwingender, noch nicht gebundener Ausgaben; neue freiwillige Ausgaben und zusätzliche Beauftragungen sollen bis zur Entscheidung über das Maßnahmenpaket besonders begründet werden. • Externe Dienstleistungen: Neue Beratungs-, Gutachten- und Unterstützungsaufträge aufschieben, sofern sie nicht rechtlich erforderlich oder für die Aufgabenerfüllung unabweisbar sind. Laufende Aufträge hinsichtlich des Umfanges und des Leistungsbedarfes prüfen. • Personalbedingte Ausgaben: Unbesetzte Stellen einzeln nach Dringlichkeit und Pflichtigkeit bewerten; Wiederbesetzungen gegebenenfalls zeitlich verschieben, soweit die Aufgabenerfüllung gesichert bleibt. Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin leitung Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen: Amt 20) Seite 1/2 • Reise-, Fortbildungs- und Repräsentationskosten: Dienstreisen, externe Fortbildungen, Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben sowie vergleichbare freiwillige Aufwendungen vorübergehend begrenzen und Ausnahmen auf notwendige Fälle beschränken. • Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit: Für noch nicht verbindlich beauftragte Veranstaltungen und Kampagnen prüfen, ob sie verschoben, verkleinert oder mit geringerem Aufwand durchgeführt werden können. • Zuschüsse und freiwillige Leistungen: Noch nicht bewilligte oder nicht verbindlich zugesagte freiwillige Leistungen kurzfristig auf Notwendigkeit, Zeitpunkt und Umfang prüfen. Bestehende Rechtsansprüche und bereits eingegangene Verpflichtungen sind zu beachten. • Investitionen und Projekte: Alle noch nicht begonnenen oder noch nicht verbindlich beauftragten Vorhaben kurzfristig nach Dringlichkeit, gesetzlichen Verpflichtungen, Förderbedingungen und Folgekosten sortieren. • Verbindliche Budgetsteuerung der einzelnen Ämter: Begründungspflicht bei Abweichungen. Bei drohenden Budgetüberschreitungen sollen die Amtsleitungen die Ursachen, die voraussichtliche Höhe und konkrete Gegenmaßnahmen benennen. Die bloße Feststellung einer Überschreitung soll nicht ausreichen; es ist darzustellen, wie sie vermieden oder an anderer Stelle im Zuständigkeitsbereich ausgeglichen werden kann. 5. Die Verwaltung soll die Maßnahmen nach kurzfristiger Einsparwirkung, Umsetzbarkeit und Risiken priorisieren. Soweit möglich, sind die erwarteten Einsparbeträge für 2026 und 2027 getrennt auszuweisen. Bei Maßnahmen, deren Wirkung noch nicht exakt beziffert werden kann, ist eine belastbare erste Schätzung mit kurzer Frist zur Konkretisierung vorzulegen. 6. Langfristige Struktur- und Organisationsfragen sollen ergänzend weiterbearbeitet werden. Sie dürfen jedoch die Prüfung und Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen nicht verzögern. Begründung: Die finanzielle Situation der Stadt Norderstedt ist äußerst angespannt. Der vorliegende Entwurf des Nachtragshaushalts weist nach den vorliegenden Angaben für 2026 ein Defizit von rund 37 Millionen Euro und für 2027 ein Defizit von rund 53 Millionen Euro aus. Angesichts dieser Größenordnung reicht es nicht aus, zunächst ausschließlich langfristige Konzepte zu entwickeln. Neben der notwendigen strukturellen Betrachtung braucht es kurzfristig wirksame Schritte, die bereits in den kommenden Wochen und Monaten eingeleitet werden können und die Ausgabenentwicklung unmittelbar beeinflussen. Dafür sollen insbesondere noch nicht gebundene Ausgaben, Beschaffungen, externe Leistungen, freiwillige Aufwendungen, Investitionsentscheidungen und die laufende Budgetsteuerung systematisch überprüft werden. Dabei sind rechtliche Verpflichtungen, bestehende Verträge, Personalbelange, die Sicherstellung gesetzlicher Aufgaben und mögliche Nachteile wie der Verlust von Fördermitteln zu berücksichtigen. Die Klausurtagung soll deshalb nicht bei einer allgemeinen Bestandsaufnahme stehen bleiben. Sie soll konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Umsetzungsfristen und messbare Einsparziele hervorbringen. Ein regelmäßiges Berichtswesen soll sicherstellen, dass die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und ihre finanziellen Wirkungen nachvollziehbar werden. Anlage: Originalantrag Seite 2 / 2

Text aus PDF extrahiert