Startseite › Lüdenscheid › Antrag

Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 27.09.2026; Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag; Vorlage 224/2026

Angenommen42 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLüdenscheid
Datum2026-10-12
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

«al CD U RATSFRAKTION LÜDENSCHEID CDU Lüdenscheid | Friedrichstraße 21 |58507 Lüdenscheid Herrn Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses RH Michael Dregger 27. September 2026 Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 30. September 2026 Tagesordnungspunkt: „E-Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Lüdenscheid“ hier: Vorlage 224/2026 Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dregger, lieber Michael, als Ersatz für den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter dem oben genannten Tagesord- nungspunkt bitten wir, folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen: Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt die im E-Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Verkehrsraum formulierte Ausbaustrategie für ein zielgerichtetes, flächendeckendes Ladepunktnetz. 2. Bis Ende 2028 werden Normalladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum vorrangigan den im Konzept erarbeiteten 46 vorgeprüften Standorten genehmigt. Erst wenn mindestens 90 % der Standorte realisiert wurden, werden auch andere Standortanfragen geprüft. 3. Für Sondernutzungsanträge, die im Zeitraum zwischen dem 15.06.2026 (Bekanntwerden der Standorte durch Einstellung im Ratsinformationssystem) und der offiziellen Veröffentli- chung der Standorte auf der städtischen Website gestellt wurden bzw. werden, gilt das im Kon- zept beschriebene Sammel- und Losverfahren bei konkurrierenden Anträgen für denselben Standort als verbindliche Übergangsregelung der Verwaltung. 4. Die Verwaltung stellt der Politik im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss dar, welcher Fachdienst die Gesamtverantwortung und Koordinierung für den weiteren, ganzheitlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur über den öffentlichen Verkehrsraum hinaus übernimmt - ein- schließlich Schnellladeinfrastruktur und städtischer Fiskalflächen - und wie diese Zuständig- keit mit dem im Aufbau befindlichen Parkraummanagement sowie mit Fachdienst 67, dem Märkischen Kreis, der Wirtschaft und den weiteren betroffenen Fachdiensten abgestimmt wird. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat spätestens bis Ende 2026 ein Konzept bzw. einen Fahrplan zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Fiskalflächen und weiteren städtischen Geschäftsstelle: Rathausplatz 2 (Zimmer 303) | 58507 Lüdenscheid | Tel. 02351/17-2896 «al CD U RATSFRAKTION LÜDENSCHEID Liegenschaften vorzulegen. Dabei ist die innenstadtnahe Schnellladeinfrastruktur gemäß dem Beschluss des Umweltausschusses vom 14.02.2024 („Installation von Schnellladesäulen In- nenstadt“) sowie dem im BVA am 30.04.2026 beschlossenen Kooperationsantrag von CDU und SPD (Schnellladeinfrastruktur > 50 kW in der Innenstadt als Bestandteil des neuen Parkraum- managements) zu berücksichtigen. Das Konzept soll darstellen, wie die Stadt ihren eigenen Verpflichtungen aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), insbeson- dere 88 10 und 12 GEIG für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, vollumfänglich nachkommt. 6. Spätestens Ende 2028 ist der Politik ein Sachstandsbericht zwecks etwaiger Fortschreibung des E-Ladeinfrastrukturkonzepts vorzulegen. Begründung Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit dem E-Ladeinfrastrukturkonzept erstmals eine systematische, bedarfsorientierte Planungsgrundlage für den Ausbau der Ladeinfrastruk- tur im öffentlichen Verkehrsraum vorliegt. Die grundsätzliche Ausrichtung auf Normalladeinf- rastruktur an sorgfältig geprüften Standorten sowie der Verzicht aufein reines „Tankstellen- prinzip“ sind aus unserer Sicht sinnvoll und tragen zu einem geordneten, für alle Beteiligten planbaren Ausbau bei. Wirkungsbeginn des Beschlusses Der Entwurf sieht vor, die Ausbaustrategie rückwirkend zum 15.06.2026 in Kraft zu setzen. Da es sich hier noch um einen Entwurf handelt, regen wir an, bereits jetzt aufeine rückwirkende Inkraftsetzung zu verzichten und den Wirkungsbeginn schlicht auf den Tag der Beschlussfas- sung bzw. die Veröffentlichung der Standorte zu legen. Das mit der Rückwirkung verfolgte Ziel — Wettbewerbsgleichheit zwischen den Betreibern nach Bekanntwerden der Standorte - wird bereits über das im Konzept selbst beschriebene Verfahren erreicht: Anträge, die zwischen dem 15.06.2026 und der offiziellen Veröffentlichung der Standorte auf der städtischen Web- site eingehen, werden ohnehin gesammelt und bei konkurrierenden Anträgen für denselben Standort im Losverfahren entschieden. Dieses Sammel- und Losverfahren stellt die Chancen- gleichheit unabhängig davon sicher, ob der Ratsbeschluss selbst formal rückwirkend gilt. Offene Fragen zur Umsetzung Wir regen an dieser Stelle keine bestimmte Zuständigkeitszuweisung an, möchten die Frage der Verantwortlichkeit jedoch geklärt haben - auch vor dem Hintergrund des neu aufzustel- lenden Parkraummanagements. Die Begründung des Entwurfs sieht Fachdienst 67 als künfti- gen Ansprechpartner vor; FD 67 ist jedoch für Umwelt und Freiflächen zuständig, während die hier maßgeblichen Themen (Sondernutzung, Parkraum, öffentliche Verkehrsflächen) im Zu- ständigkeitsbereich des Fachdienstes 66 (Verkehrsplanung und -lenkung) als anordnende Verkehrsbehörde liegen. FD 66 hat zudem bereits das Mobilitäts- und Radverkehrskonzept er- arbeitet (Ratsbeschluss vom 07.07.2025) und entwickelt aktuell ein digitales Parkleitsystem Im Ausschuss wurde zugleich erklärt, FD 66 sei für das Parkraummanagement nicht zuständig — aus unserer Sicht ein klärungsbedürftiger Widerspruch, bevor die Zuständigkeit für die Lad- einfrastruktur abschließend festgelegt wird. Wir bitten um eine für die weitere Beratung nach- vollziehbare Klärung dieser Frage. Geschäftsstelle: Rathausplatz 2 (Zimmer 303) | 58507 Lüdenscheid | Tel. 02351/17-2896 «al CD U RATSFRAKTION LÜDENSCHEID Das Konzept geht davon aus, dass Schnellladeinfrastruktur vorrangig im halböffentlichen Raum (zZ. B. Einzelhandelsflächen) entstehen wird, sieht selbst aber keine Schnellladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum vor. Dies steht aus unserer Sicht nicht im Einklang mit den be- reits gefassten politischen Beschlüssen zu diesem Thema: Der Umweltausschuss hat am 14.02.2024 den Antrag „Installation von Schnellladesäulen Innenstadt“ mit Mehrheit be- schlossen und einen Prüfauftrag für sechs konkrete Innenstadt-Standorte an den BVA verwie- sen; der BVA hat mit dem Kooperationsantrag von CDU und SPD vom 30.04.2026 zudem be- schlossen, Schnellladeinfrastruktur ab 50 kW in der Innenstadt ausdrücklich als Bestandteil des neu aufzustellenden Parkraummanagements zu verankern, einschließlich Einbindung der Stadtwerke und Verknüpfung mit dem geplanten digitalen Parkleitsystem. Wir bitten um Dar- stellung, wo und wie diese beiden Beschlüsse im vorliegenden bzw. im künftigen Konzept um- gesetzt werden, und wie sichergestellt wird, dass geeignete Flächen und Betreiber hierfür ge- funden werden, wenn die Stadt selbst keine Schnelllade-Standorte im öffentlichen Verkehrs- raum ausweist. Wie und in welchem Zeitrahmen wird der weitere Ausbau auf städtischen Fiskalflächen (Park- häuser, Schul- und Sportstättenparkplätze etc.) sowie im nichtöffentlichen/halböffentlichen Bereich fachdienstübergreifend begleitet und mit dem vorliegenden Teilkonzept, dem Mobili- täts- und Radverkehrskonzept sowie der Neukonzeption der Parkraumbewirtschaftung ver- zahnt? Verantwortung der Stadt nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt (GEIG) In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Stadt Lüden- scheid als Eigentümerin eigener Nichtwohngebäude (u. a. Parkhäuser, Schulen, Sporthallen/- stätten) ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem GEIG vollumfänglich nachkommen muss - unabhängig vom vorliegenden Teilkonzept für den öffentlichen Verkehrsraum. Nach $ 10 GEIG müssen Bestandsgebäude, die nicht dem Wohnen dienen und mehr als 20 Stellplätze aufweisen, seit dem 1. Januar 2025 mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein; bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen ist zusätzlich Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz vorzusehen. $ 12 GEIG ermöglicht darüber hinaus ausdrücklich einen Quartiersansatz, bei dem Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur über mehrere städtische Liegenschaften hinweg gebündelt geplant und errichtet werden kön- nen. Diese Pflichten gelten ausdrücklich auch für Gebäude der öffentlichen Hand, und die Kommune ist als Gebäudeeigentümerin selbst für deren Umsetzung zuständig. Da das vorliegende Konzept städtische Parkhäuser, Schul- und Sportstättenflächen explizit aus seinem Geltungsbereich ausklammert, bitten wir um eine verbindliche Aussage, ob und in welchem Umfang die GEIG-Pflichten für die betroffenen städtischen Bestandsgebäude bereits erfüllt sind bzw. bis wann sie erfüllt werden, damit die Stadt hier keinem rechtlichen oder fi- nanziellen Risiko (z.B. Bußgeldern) ausgesetzt ist. Wir sind überzeugt, dass sich mit diesen Ergänzungen ein noch tragfähigeres und rechtssiche- reres Beschlussergebnis erzielen lässt, das Lüdenscheid beim Ausbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur konsequent voranbringt. Geschäftsstelle: Rathausplatz 2 (Zimmer 303) | 58507 Lüdenscheid | Tel. 02351/17-2896 «al CD U RATSFRAKTION LÜDENSCHEID Mit freundlichen Grüßen gez. Fröhling Oliver Fröhling Vorsitzender der CDU-Fraktion gez. Kahler Daniel Kahler Sprecher der CDU-Fraktion Im Bau- und Verkehrsausschuss Geschäftsstelle: Rathausplatz 2 (Zimmer 303) | 58507 Lüdenscheid | Tel. 02351/17-2896

Text per OCR aus Scan extrahiert