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2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLeverkusen
Datum2026-10-12
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Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 2026/0487 Der Oberbürgermeister I/01-011-20-03-jm Dezernat/Fachbereich/AZ 04.09.2026 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Haupt- und Personalausschuss 28.09.2026 Beratung öffentlich Rat der Stadt Leverkusen 12.10.2026 Entscheidung öffentlich Betreff: 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025 Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025: § 17 - Beratung wird wie folgt geändert: Es wird ein neuer Absatz 7 eingefügt: (7) Die Höchstredezeit für Haushaltsreden beträgt 15 Minuten je Fraktion, 12 Mi- nuten je Gruppe und 10 Minuten je Einzelvertretender/Einzelvertretendem. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister kann für die jeweilige Redne- rin/den jeweiligen Redner eine geringfügige Überschreitung der jeweiligen Höchstredezeit zulassen, sofern dies als sachgerecht erscheint. Die Nummerierung der bisherigen laufenden Absätze 7 ff. wird entsprechend ange- passt. II. Die Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. gezeichnet: In Vertretung Adomat (In Vertretung des Oberbürgermeisters) - 2 - I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet) Ja – ergebniswirksam Produkt: Sachkonto: Aufwendungen für die Maßnahme: € Fördermittel beantragt: Nein Ja % Name Förderprogramm: Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr. Beantragte Förderhöhe: € Ja – investiv Finanzstelle/n: Finanzposition/en: Auszahlungen für die Maßnahme: € Fördermittel beantragt: Nein Ja % Name Förderprogramm: Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr. Beantragte Förderhöhe: € Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt Ansätze sind ausreichend Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle in Höhe von € Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: Personal-/Sachaufwand: € Bilanzielle Abschreibungen: € Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschrei- bungen. Aktuell nicht bezifferbar Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): € Produkt: Sachkonto Einsparungen ab Haushaltsjahr: Personal-/Sachaufwand: € Produkt: Sachkonto ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes: Klimaschutz Nachhaltigkeit kurz- bis langfristige betroffen mittelfristige Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ja nein ja nein ja nein ja nein - 3 - Begründung: Die Haushaltsreden ermöglichen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates, ihre politischen Ansichten und Positionen zum eingebrachten Haushaltsentwurf vorzustellen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Beratungen in einem angemesse- nen zeitlichen Rahmen stattfinden und ausreichend Zeit für die Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte verbleibt. Die Einführung einer Redezeitbegrenzung für Haus- haltsreden schafft einen Ausgleich zwischen dem Recht auf politische Meinungsäuße- rung und dem Interesse an einer geordneten und effizienten Sitzungsführung. Zu beach- ten ist, dass sich die Haushaltsreden wie alle sonstigen Meinungsäußerungen in der Sitzung auch auf die jeweilige Sache (hier: Haushalt) beziehen müssen. Die vorgesehene Differenzierung der Höchstredezeiten für Haushaltsreden zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden ist auf die unterschiedlichen Aufgaben und repräsentativen Funktionen der jeweiligen Zusammenschlüsse zurückzuführen. Fraktio- nen üben eine Bündelungs- und Koordinierungsfunktion aus, indem sie mehrere Rats- mitglieder vereinen und einen entsprechend größeren Teil des Rates repräsentieren. Eine Redezeit von 15 Minuten ermöglicht es, die unterschiedlichen fachlichen und politi- schen Aspekte des Haushalts in angemessenem Umfang darzustellen. Gruppen sind Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern zur koordinierten politischen Ar- beit. Ihre Stellung unterscheidet sich damit strukturell vom Einzelmandat. Zudem unter- scheidet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch an anderer Stelle ausdrücklich zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden und ordnet ihnen teilweise unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu. Gruppen und Einzelvertretende erhalten mit der vorgesehenen Höchstredezeit von 12 bzw. 10 Minuten für Haushaltsreden ebenfalls ausreichend Gelegenheit, ihre politischen Ansichten zum Haushaltsentwurf umfassend darzulegen. Die vorgesehene (differenzierte) Redezeit steht somit in einem angemessenen Verhält- nis zur unterschiedlichen Größe und Stellung von Fraktionen, Gruppe und Einzelvertre- tenden sowie zur Bedeutung des Beratungsgegenstands. Die Änderungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich. Anlage/n: 0487 - Anlage - Synopse

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