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"Antrag zur Gefahrenabwehrordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Plätzen, Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Griesheim", Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Griesheim |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Eingegangen AG / 2026 / 0025
18.09.2026
Stadtverordnetenvorsteher
Griesheim
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Sebastian Schecker
Wilhelm-Leuschner-Str. 75
64347 Griesheim
Griesheim, den 18.09.2026
Antrag der CDU-Fraktion zur Gefahrenabwehrordnung über die
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen,
Plätzen, Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Griesheim
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Schecker,
wir bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten
Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:
Der Antrag soll im zuständigen Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten werden.
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 1 (Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen) Absatz 3 der
Gefahrenabwehrverordnung wird bei Buchstabe b „öffentlich zugängliche
Außenanlagen des Seniorenzentrums Haus Waldeck“ eingefügt.
In § 4 (Gefährdendes Verhalten) der Gefahrenabwehrverordnung wird ein neuer
Absatz 4 wie folgt eingefügt: „Auf den öffentlich zugänglichen Außenanlagen des
Seniorenzentrums Haus Waldeck gilt absoluter Konsumverbot von Cannabis
und Shishas.“ Die bisherigen Absätze 4 und 5 verschieben sich entsprechend.
Begründung:
Das Wartehäuschen sowie andere Bereiche um das Haus Waldeck werden
insbesondere in den Abend- und Nachtstunden regelmäßig als Treffpunkt genutzt. In
diesem Zusammenhang kommt es wiederholt zu Vermüllungen und Verschmutzungen
im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung. Darüber hinaus wird dort auch Cannabis
konsumiert. Obwohl der Konsum im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen grundsätzlich zulässig sein kann, führt dies aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten dazu, dass Rauch und Geruchsbelästigungen bis in die
Tagespflegeeinrichtung sowie auf die Balkone der Bewohnerinnen und Bewohner
sowie Mieterinnen und Mieter gelangen.
Zudem kann die Situation von Seniorinnen und Senioren, Besucherinnen und
Besuchern sowie weiteren Passanten, beispielsweise Hundebesitzer, oder
Beschäftigten, insbesondere während der Abendstunden und bei Dunkelheit als
unangenehm empfunden werden. Dies führt zu Beeinträchtigungen des subjektiven
Sicherheitsgefühls der Betroffenen.
Das Wartehäuschen wurde angeschafft, um den Bewohnerinnen und Bewohnern der
Einrichtung sowie der altengerechten Wohnungen einen geschützten Aufenthalts- und
Wartebereich zu bieten. Dieser ursprüngliche Zweck sollte erhalten und geschützt
werden.
Durch die Aufnahme der Außenanlagen des Seniorenzentrums Haus Waldeck
inklusive des Wartehäuschens in den Geltungsbereich der
Gefahrenabwehrverordnung erhält die Stadt die Möglichkeit, ordnungsrechtliche
Maßnahmen zur Wahrung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung wirksam
anzuwenden.
Für die CDU-Fraktion hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einen hohen
Stellenwert. Dies gilt insbesondere auch für ältere Menschen, die auf ein sicheres und
geordnetes Umfeld angewiesen sind. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird ein
Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsgefühls sowie zum Schutz der Bewohnerinnen
und Bewohner des Hauses Waldeck geleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ladislaus Boldizar
Vorsitzender der CDU-Fraktion
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