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"Antrag zur Gefahrenabwehrordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Plätzen, Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Griesheim", Antrag der CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGriesheim
Datum2026-10-29
DatenstufeNur Dokumente
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Eingegangen AG / 2026 / 0025 18.09.2026 Stadtverordnetenvorsteher Griesheim Herrn Stadtverordnetenvorsteher Sebastian Schecker Wilhelm-Leuschner-Str. 75 64347 Griesheim Griesheim, den 18.09.2026 Antrag der CDU-Fraktion zur Gefahrenabwehrordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Plätzen, Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Griesheim Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Schecker, wir bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen: Der Antrag soll im zuständigen Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten werden. Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In § 1 (Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen) Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung wird bei Buchstabe b „öffentlich zugängliche Außenanlagen des Seniorenzentrums Haus Waldeck“ eingefügt. In § 4 (Gefährdendes Verhalten) der Gefahrenabwehrverordnung wird ein neuer Absatz 4 wie folgt eingefügt: „Auf den öffentlich zugänglichen Außenanlagen des Seniorenzentrums Haus Waldeck gilt absoluter Konsumverbot von Cannabis und Shishas.“ Die bisherigen Absätze 4 und 5 verschieben sich entsprechend. Begründung: Das Wartehäuschen sowie andere Bereiche um das Haus Waldeck werden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden regelmäßig als Treffpunkt genutzt. In diesem Zusammenhang kommt es wiederholt zu Vermüllungen und Verschmutzungen im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung. Darüber hinaus wird dort auch Cannabis konsumiert. Obwohl der Konsum im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich zulässig sein kann, führt dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dazu, dass Rauch und Geruchsbelästigungen bis in die Tagespflegeeinrichtung sowie auf die Balkone der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mieterinnen und Mieter gelangen. Zudem kann die Situation von Seniorinnen und Senioren, Besucherinnen und Besuchern sowie weiteren Passanten, beispielsweise Hundebesitzer, oder Beschäftigten, insbesondere während der Abendstunden und bei Dunkelheit als unangenehm empfunden werden. Dies führt zu Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsgefühls der Betroffenen. Das Wartehäuschen wurde angeschafft, um den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung sowie der altengerechten Wohnungen einen geschützten Aufenthalts- und Wartebereich zu bieten. Dieser ursprüngliche Zweck sollte erhalten und geschützt werden. Durch die Aufnahme der Außenanlagen des Seniorenzentrums Haus Waldeck inklusive des Wartehäuschens in den Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung erhält die Stadt die Möglichkeit, ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Wahrung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung wirksam anzuwenden. Für die CDU-Fraktion hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert. Dies gilt insbesondere auch für ältere Menschen, die auf ein sicheres und geordnetes Umfeld angewiesen sind. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird ein Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsgefühls sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Waldeck geleistet. Mit freundlichen Grüßen Ladislaus Boldizar Vorsitzender der CDU-Fraktion

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