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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur DS 2047/26 - 3. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErfurt
Datum2026-10-28
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Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Titel der Drucksache: Drucksache 2198/26 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Ä./E.-Antrag 2047/26 zur DS 2047/26 - 3. über-/außerplanmäßige zur DS-Nr.: Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026 Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, 14.10.2026 öffentlich Vorberatung Rechnungsprüfung und Vergaben Stadtrat 28.10.2026 öffentlich Entscheidung Änderungs/Ergänzungsantrag Die Drucksache wird wie folgt geändert (Änderungen fett hervorgehoben, Streichungen durchgestrichen): 01 neu Der Stadtrat beschließt die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1, inkl. der hier vorliegenden Ergänzung. 02 neu Entsprechend ist die über- /außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2027 zu vollziehen oder als Nachtrag einzubringen. Begründung: Die Stadt Erfurt ist zuständig für die Aufgaben des Staatsangehörigkeitsrechts, hier insbesondere für das Thema Einbürgerung. Entsprechend der Drucksache 2734/25 (weitere Anfrage dazu siehe 1570/26) sind aktuell 11,8 VbE besetzt. Der Stellenplan sieht deutlich mehr Stellen vor, die aktuell nicht finanziert und daher nicht besetzt werden können. Nach Auskunft der Stadtverwaltung zur Drucksache 2734/25 sind 2.647 Einbürgerungsanträge nicht abgeschlossen. Die unbearbeiteten Anträge haben sich über Jahre angesammelt, bspw. sind 2024 ganze 1.112 Anträge gestellt worden, jedoch nur 293 Anträge bearbeitet worden. Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist nach aktuellem Stand der Zustand zwischen Neuantragsstellung und Anzahl der bearbeiteten Anträge ausgeglichen. Folglich kann allerdings ohne weitere Personalzuführung der Aktenberg von 2.647 Anträgen nicht abgearbeitet werden. DA 1.15 Drucksache : 2198/26 Seite 1 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt Legt man die Hochrechnung der Stadtverwaltung zugrunde, kommt man auf Wartzeiten von etwa 4 Jahren. Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes leisten eine großartige Arbeit angesichts der Personalausstattung. Zu ihrer Entlastung und zur Abarbeitung des Aktenbergs braucht es eine Personalaufstockung, die ermöglicht, dass erstmals mehr Anträge bearbeitet als gestellt werden. Mit dem hier vorliegenden Antrag könnten zwei zusätzliche Stellen im Bereich Einbürgerung finanziert werden. Die konkrete Ausschreibung und Verwendung der Mittel verbleibt nach § 29 ThürKO in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Tatbestandsmäßig für die über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 ThürKO sind die Unabweisbarkeit und die Gewährleistung der Deckung. Die Deckung erfolgt durch nicht veranschlagte Mehreinnahmen, insbesondere der Museen. Diese Mittel können erfahrungsmäßig auch in den Folgejahren erzielt werden. Die Unabweisbarkeit erfordert, dass die Ausgabe sachlich unbedingt notwendig und zeitlich nicht aufschiebbar ist (vgl. Uckel / Dressel / Noll, Kommunalrecht in Thüringen, § 58 ThürKO, Stand: 01.11.2023). Ohne Mittelbereitstellung kann das notwendige, qualifizierte Personal nicht gewonnen werden. Die Antragsbearbeitung ist eine gesetzliche Aufgabe, die aktuell nicht hinreichend erfüllt werden kann. Weiterer Zeitverzug in der Sache steht schwerwiegenden Gemeindeinteressen entgegen, sodass einerseits potenzielle Antragssteller*innen Erfurt verlassen, um woanders einen Einbürgerungsantrag zu stellen und der Stadt wichtige Schlüsselzuweisungen, etc. verloren gehen, sowie andererseits die Stadtverwaltung einer erheblichen prozessualen Belastung durch die zahlreichen eingelegten Untätigkeitsklagen (alleine 64 Klagen, die bis Juli 2026 neu eingelegt wurden) ausgesetzt ist. In dieser Hinsicht ist die Mittelbereitstellung unabweisbar, da sonst die Anzahl der bearbeiteten Anträge nicht erhöht und die Wartezeit nicht reduziert werden kann, weshalb eine weiterhin steigende Zahl an Klageverfahren zu erwarten ist. Soweit auch eine Unvorhersehbarkeit gefordert wird, liegt auch diese vor. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war nicht absehbar, dass insbesondere die Anzahl der Klageverfahren in dieser Höhe zunehmen würde, die mutmaßlich alleine im Jahr 2026 die 88 Klagen aus den letzten drei Jahren (von 2023 bis 2025) übertreffen wird – mit einer entsprechenden, zusätzlichen Belastung des Amtes alleine in der Verwaltung und Bearbeitung der gerichtlichen Verfahren. Begründung des Deckungsvorschlags: Die Energiekosten sind für das Jahr 2026 auskömmlich finanziert. Laut Rechnungsergebnis wurden zum 01.10.2026 in Summe 10,56 Mio Euro ausgegeben, wobei fürs Gesamtjahr fast 16,9 Mio Euro zur Verfügung stehen. Rechnet man hier einfach nur den Monatsschnitt auf das Gesamtjahr hoch, käme man auf knapp über 14 Mio Euro Gesamtkosten. Uns ist bewusst, dass das eine pauschale Hochrechnung ist, in der jedoch mit den Monaten Januar-März analog zum Oktober-Dez. dunkle und kalte Monate inbegriffen sind. Damit ist diese Hochrechnung ein annehmbarer Näherungswert. Da also die 16,9 Mio Euro voraussichtlich und sehr wahrscheinlich deutlich unterboten werden, ist die Deckung in Höhe von 130.000 Euro gegeben. Anlagenverzeichnis Ergänzung zur Anlage 1 07.10.2026, gez. i. A. xxxxx Datum, Unterschrift DA 1.15 Drucksache : 2198/26 Seite 2 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt

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